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200532-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Haus der Bildung Drucksachengruppe 200532 ff

Nummer
200532-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200532 Haus der Bildung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200532-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BBB-Anfrage Haus der Bildung
Drucksachengruppe 200532 ff
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme
Stellungnahme:
Zu den Fragen aus der großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
1. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten des Projekts „Haus der
Bildung“ (HdB) und sofern diese, aus welchem Grunde immer noch nicht final
beziffert werden können: Wie hoch sind die Kosten für den Bau des HdB zum
Stichtag 1.Januar 2023?
Zum Stichtag 01.01.2023 beliefen sich die Kosten auf 26.289.460 €.
2. Wenn in Verbindung mit dem Bau des HdB noch mit Forderungen gegen die
Stadt Bonn zu rechnen ist: In welcher Höhe wurden dazu Rücklagen gebildet?
Aktuell sieht sich die Verwaltung keiner Inanspruchnahme ausgesetzt und
rechnet auch nicht mit einer weiteren Inanspruchnahme. Sollte zukünftig doch
noch eine berechtigte Inanspruchnahme erfolgen, werden Zahlungen aus dem
Investitionsbudget des SGB bereitgestellt.
3. Verfolgt die Stadt Bonn die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
aus Nichterfüllung und Schlechterfüllung gegen am Bau Beteiligte und wenn ja,
in welchen Fällen?
Die Stadt geht gegen eine am Bau beteiligte Firma wegen Mängeln vor. Die
Stadt beansprucht hier einen Vorschuss von 25.000 EUR wegen
Undichtigkeiten am Flachdach.
4. Wer hat die Bautagebücher verfasst, von wem wurden sie ausgewertet und
wenn das Ergebnis der Prüfung, eine ordnungsgemäße Führung war, aus
welchem Grunde sollen Bauschäden, Planungsfehler und vermeidbare
Mehrkosten durch fortgeschrittenen Zeitablauf nicht mehr aufklärbar gewesen
sein?Seite 1 von 2
Seite 2
Nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 gehört das Führen eines
Bautagebuchs zu den Grundleistungen des beauftragten Architekturbüros. Das
Bautagebuch enthält Angaben wie Wetter, Anzahl der beschäftigten Firmen
und Handwerker, Leistungsergebnisse und besondere Vorkommnisse. Selbst
mit einem gut geführten Bautagebuch lassen sich im Nachhinein aber nicht alle
Streitpunkte aufklären.
5. Für den Fall, dass die Bautagebücher nicht ordnungsgemäß geführt wurden:
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus bzw. hätten sich ergeben
müssen?
Die Stadt hat keine Hinweise darauf, dass die Bautagebücher nicht
ordnungsgemäß geführt wurden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de