200532-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage Haus der Bildung Drucksachengruppe 200532 ff
Kerndaten
- Nummer
- 200532-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200532-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB BBB-Anfrage Haus der Bildung Drucksachengruppe 200532 ff Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme Stellungnahme: Zu den Fragen aus der großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten des Projekts „Haus der Bildung“ (HdB) und sofern diese, aus welchem Grunde immer noch nicht final beziffert werden können: Wie hoch sind die Kosten für den Bau des HdB zum Stichtag 1.Januar 2023? Zum Stichtag 01.01.2023 beliefen sich die Kosten auf 26.289.460 €. 2. Wenn in Verbindung mit dem Bau des HdB noch mit Forderungen gegen die Stadt Bonn zu rechnen ist: In welcher Höhe wurden dazu Rücklagen gebildet? Aktuell sieht sich die Verwaltung keiner Inanspruchnahme ausgesetzt und rechnet auch nicht mit einer weiteren Inanspruchnahme. Sollte zukünftig doch noch eine berechtigte Inanspruchnahme erfolgen, werden Zahlungen aus dem Investitionsbudget des SGB bereitgestellt. 3. Verfolgt die Stadt Bonn die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Nichterfüllung und Schlechterfüllung gegen am Bau Beteiligte und wenn ja, in welchen Fällen? Die Stadt geht gegen eine am Bau beteiligte Firma wegen Mängeln vor. Die Stadt beansprucht hier einen Vorschuss von 25.000 EUR wegen Undichtigkeiten am Flachdach. 4. Wer hat die Bautagebücher verfasst, von wem wurden sie ausgewertet und wenn das Ergebnis der Prüfung, eine ordnungsgemäße Führung war, aus welchem Grunde sollen Bauschäden, Planungsfehler und vermeidbare Mehrkosten durch fortgeschrittenen Zeitablauf nicht mehr aufklärbar gewesen sein?Seite 1 von 2 Seite 2 Nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 gehört das Führen eines Bautagebuchs zu den Grundleistungen des beauftragten Architekturbüros. Das Bautagebuch enthält Angaben wie Wetter, Anzahl der beschäftigten Firmen und Handwerker, Leistungsergebnisse und besondere Vorkommnisse. Selbst mit einem gut geführten Bautagebuch lassen sich im Nachhinein aber nicht alle Streitpunkte aufklären. 5. Für den Fall, dass die Bautagebücher nicht ordnungsgemäß geführt wurden: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus bzw. hätten sich ergeben müssen? Die Stadt hat keine Hinweise darauf, dass die Bautagebücher nicht ordnungsgemäß geführt wurden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de