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200532-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage Haus der Bildung Drucksachengruppe 200532 ff

Nummer
200532-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
11.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200532 Haus der Bildung

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Große Anfrage
öffentlich
200532-02
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Albert Weidmann
Marcel Schmitt
05.01.2023
BBB-Anfrage Haus der Bildung
Drucksachengruppe 200532 ff
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 26.01.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten des Projekts „Haus der
Bildung“ (HdB) und sofern diese, aus welchem Grunde immer noch nicht final
beziffert werden können: Wie hoch sind die Kosten für den Bau des HdB zum
Stichtag 1.Januar 2023?
2. Wenn in Verbindung mit dem Bau des HdB noch mit Forderungen gegen die
Stadt Bonn zu rechnen ist: In welcher Höhe wurden dazu Rücklagen gebildet?
3. Verfolgt die Stadt Bonn die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
aus Nichterfüllung und Schlechterfüllung gegen am Bau Beteiligte und wenn ja,
in welchen Fällen?
4. Wer hat die Bautagebücher verfasst, von wem wurden sie ausgewertet und
wenn das Ergebnis der Prüfung, eine ordnungsgemäße Führung war, aus
welchem Grunde sollen Bauschäden, Planungsfehler und vermeidbare
Mehrkosten durch fortgeschrittenen Zeitablauf nicht mehr aufklärbar gewesen
sein?
5. Für den Fall, dass die Bautagebücher nicht ordnungsgemäß geführt wurden:
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus bzw. hätten sich ergeben
müssen?
Begründung
Zum Stichtag 1. März 2020 waren der Stadt Bonn aus dem Projekt „Haus der
Bildung“ Kosten in Höhe von 26,340 Mio. Euro entstanden. Der Neubau konnteSeite 1 von 2
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seinerzeit aus verschiedenen Gründen u.a. wegen anhängigen
Rechtsstreitigkeiten noch nicht vollständig abgerechnet werden. Ob sich dies
nunmehr geändert hat oder mit Weiterungen zum Nachteil der Bonner
Stadtkasse zu rechnen ist, soll mit der Anfrage in Erfahrung gebracht werden.
Sollten Antworten zu einzelnen Fragen oder Frageteilen vertraulich zu
behandeln sein, ist die Beantwortung der Anfrage entsprechend in einen
öffentlichen und nichtöffentlichen Teil zu trennen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de