200531-5 · Mitteilungsvorlage
Sanierung des Rheinauensees Antrag zur Vorlage 200531-3 Hier: Erstellung eines Sanierungskonzeptes
Kerndaten
- Nummer
- 200531-5
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200531-5 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Sanierung des Rheinauensees Antrag zur Vorlage 200531-3 Hier: Erstellung eines Sanierungskonzeptes Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme Mitteilung: 1. Einleitung Der Rheinauensee ist ein künstliches, stehendes Gewässer, welches 15 ha Fläche und eine mittlere Tiefe von einem Meter aufweist. Der im Rahmen der Bundesgartenschau 1979 angelegte See wird durch mehrere Druckleitungen mit Grundwasser, welches zuvor dem Post-Tower als Kühlwasser diente, gespeist und hat mehrere Überläufe in den Rhein. (vgl. DS.Nr. 1812894) Für die Nutzer*innen des Rheinauenparks ist das mit dem Rheinauensee verbundene attraktive Gesamtbild der Parkanlage von sehr großer Bedeutung, insbesondere, um sich in der größten Grünanlage der wachsenden Stadt Bonn gut erholen zu können. In den heißer werdenden Sommermonaten kommen zudem schattigen Parkanlagen mit Gewässern wie im Rheinauenpark besondere Bedeutung zu. Ökologische Funktionen sind ebenfalls relevant. Zu diesen ökologischen Funktionen zählt auch ein „gesundes Gewässer ohne massives Tiersterben“. (vgl. gutachterlich Aussage des Fachbüros Lanaplan der ‚Empfehlungen zum Management des Rheinauensees in Bonn‘ vom 13.07.2018) Von nachgeordneter Bedeutung ist die Angelnutzung. Das Wasser wird in verschiedenen Seeabschnitten auch durch Boote (Tret-, Ruder-, Modellboote) genutzt. 2. Anlass Im Rheinauensee kam es im Jahr 2018 zu Fisch- und Vogelsterben. Zusätzlich war die Bootsnutzung durch ein massives Algenwachstum beeinträchtigt. Zur Bekämpfung wurde ein Mähboot eingesetzt. Darüber hinaus befindet sich auf den angrenzenden Grünflächen starker Koteintrag von nicht heimischen Nil-, Grau- und Kanadagänsen, die die Nutzung der Grünflächen einschränkt. Zur Analyse des Gewässers wurde 2018 das Fachbüro Lanaplan beauftragt, Maßnahmen vorzuschlagen, welche kurzfristig umgesetzt werden können,Seite 1 von 6 Seite 2 sowie eine Empfehlung zur nachhaltigen Seesanierung zu geben. (vgl. DS.Nr. 1812002) 3. Analyseergebnisse Von November 2018 bis Oktober 2019 wurden unterschiedliche Messungen vorgenommen. Diese ergaben, dass der Phosphatgehalt im See hoch ist. Dies liegt unter anderem an den Zuflüssen, welche mehr als das doppelte des Orientierungswertes aufweisen. Die noch höheren Phosphatwerte an den Abflüssen lassen darauf schließen, dass ein Teil des im Sediment gebundenen Phosphates freigesetzt wird. Neben dem üblichen Eintrag von Laub etc. erfolgt durch die Gänse eine Verkotung der Grünlandflächen. Bei Regen wird der Kot in den Rheinauensee eingetragen. Hierdurch gelangen Nährstoffe und potentiell auch Keime in den See. Phosphor ist als wesentlicher Nährstoff der Grund für das massive Algen- und Pflanzenwachstum. Dieses kann dazu führen, dass durch die Stoffwechselvorgänge der Pflanzen der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt. Hierdurch wird das Sediment nur eingeschränkt bzw. gar nicht aerob abgebaut. Unter diesen Bedingungen können sich ‚Botulismusbakterien‘ ansiedeln. Das Gewässer wird als ‚eutroph 2‘ im Übergang zu ‚eutroph 1‘ bewertet. Eutroph sind Gewässer mit hohem Phosphatgehalt und daher hoher Produktion von Biomasse. Die kalte Bodenschicht eutropher Gewässer wird im Sommer sehr sauerstoffarm. Der Boden ist mit einer Schicht aus Faulschlamm bedeckt. Der Eutrophierungsgrad eines Gewässers wird noch einmal in zwei Stufen unterteilt. Demnach liegt der Rheinauensee zwischen diesen Stufen. Die Befischung hat ergeben, dass der See mit zehn Fischarten, wovon zwei gebietsfremd sind, artenarm ist. Eine der gebietsfremden Arten – der Sonnenbarsch – ist die zweithäufigste Art im Rheinauensee. Der Aal ist die am schwächsten vertretene Art. Diese steht auf der Roten Liste und wurde wahrscheinlich eingesetzt. Neben dem Sonnenbarsch kommen als weitere invasive, gebietsfremde Arten Nutrias und Nilgänse in sehr großer Stückzahl vor. Gem. EU-Verordnung Nr. 1143/2014 und §40 BNatschG sind diese Arten in diesem Verbreitungsumfang zum Schutz der biologischen Vielfalt zu bekämpfen. 4. Maßnahmen 4.1 Bereits umgesetzte bzw. in der Umsetzung befindliche Maßnahmen Bereits 2018 erfolgte das Anlegen eines Margeriten-Gürtels entlang ausgewählter Uferbereiche, welche dafür geeignet sind, Gänse an diesen Stellen fern zu halten und somit den Nährstoffeintrag zu reduzieren. (vgl. gutachterlich Aussage des Fachbüros Lanaplan vom 13.07.2018) Weiterhin erfolgte ein Fütterungsverbot für Wildtiere und Fische, welches die weitere Verbreitung und Anlockung von Gänsen und Nutrias verhindern, sowie den Nährstoffeintrag reduzieren soll. Im Seebereich West wurde ein Sauerstoffüberwachungssystem installiert.Seite 2 von 6 Seite 3 Gleiches erfolgt aktuell auch für die übrigen Gewässerteile. Hierdurch kann ein Sauerstoffabfall frühzeitig erkannt, entsprechende Maßnahmen eingeleitet und somit einem erneuten Tiersterben vorgebeugt werden. Es erfolgte der Einsatz eines Mähbootes, um bei massiver Algen- und Vegetationsentwicklung die organische Masse zu reduzieren und Sauerstoffmangel durch Stoffwechselvorgänge vorzubeugen. Als Anlage ist ein Lageplan der Seebereiche beigefügt. 4.2 geplante Maßnahmen Zur Reduzierung des Nährstoffeintrages wird zurzeit geprüft, wie der Phosphateintrag über den Zufluss reduziert werden kann. Da es sich hier um Kühlwasser des Post-Towers handelt, welches als Rhein-Uferfiltrat zuvor entnommen wird, wird geprüft, ob bereits bei der Entnahme die Phosphatwerte vorliegen. Die Reduzierung invasiver gebietsfremder Arten in der hier vorkommenden Anzahl ist gesetzlich vorgeschrieben. Da dies jedoch erfahrungsgemäß ein sehr sensibles Thema ist, wurde für die Umsetzung ein schrittweises Vorgehen amtsübergreifend besprochen. Hierzu soll als erster Schritt eine genaue Bestandserfassung der natürlich vorkommenden und Nahrung findenden Wildtiere beauftragt werden. Die Aufstellung eines Bejagungskonzeptes unter Beteiligung der Kreisjägerschaft Bonn und eines Wildbiologen vom Landesbetrieb Wald und Holz ist der weitere, erforderliche Schritt. Des Weiteren sollen die einschlägigen Naturschutzverbände informiert und mit dem Ziel beteiligt werden, eine abgestimmte Vorgehensweise zu finden. Die gesetzlich vorgeschriebene Bejagung ist in diesem extrem sensiblen Stadtraum nur dann seitens der Verwaltung bürgerverständlich plan- und durchführbar, wenn diese seitens der politischen Gremien mitgetragen wird. Bis dahin ist das Fütterungsverbot vor allem frühmorgens und an den Wochenenden durch den Ordnungsaußendienst durchzusetzen. Der Stadtordnungsdienst wird abhängig von der jeweiligen Einsatzlage und im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrollieren. Gleichzeitig soll zur besseren Akzeptanz bei der Bevölkerung die Kontrolle/Ahndung über eine Presseinformation angekündigt werden. Ziel der geplanten Maßnahmen ist durch die Anlegung einer nachhaltigen Seegrundbepflanzung eine dauerhaft bessere Wasserqualität sicherzustellen. Dazu werden eine 15 cm starke Sandauflage, welche ebenfalls als Biofilter fungiert, aufgebracht sowie Armleuchteralgen gepflanzt. Bei der Anlegung des Sees zur Bundesgartenschau im Jahr 1979 wurde eine solche Vegetationsschicht nicht angelegt. Durch die erstmalige Anlegung einer Seegrundbepflanzung wird der See dahingehend verändert und aufgewertet, sodass einerseits eine Nährstoffbindung erfolgt und andererseits ein natürlicher Biofilter bzw. eine Filterschicht vorhanden ist. Durch diese Nutzungs- /Funktionserweiterung auch in ökologischer Hinsicht erhält der See die Fähigkeit für eine bessere Wasserqualität zu sorgen. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Maßnahme ist, dass zunächst die Entschlammung des Sees vorgenommen wird. Nach der Wiederbefüllung erfolgt ein Neubesatz mit Fischen. Hierbei ist darauf zu achten, dass keine Karpfen eingesetzt werden. Ebenfalls bietet es sich zur Verbesserung der Ökosystemstabilität an, eineSeite 3 von 6 Seite 4 hohe Fischartenanzahl mit entsprechend hohem Raubfischanteil zu berücksichtigen. (vgl. Gutachten des Fachbüros Lanaplan vom 20.12.2019) Der Fischereipachtvertrag ist entsprechend zu konkretisieren. Die Maßnahmen sollen in ihrer Gesamtheit zum beschriebenen Erfolg führen und sind daher in ihrer Gesamtheit zu betrachten und buchhalterisch zu bewerten. Unter besonderer Berücksichtigung der Einstufung des Schlammes in die Deponieklasse II ist aktuell von Kosten in Höhe von 4,3 Mio. € auszugehen. Diese Kosten sind im Haushalt 2021/22 (Entwurf) berücksichtigt. Da die Schlammentsorgung einen großen Kostenfaktor bildet, wird aktuell geprüft, ob die Schlammauflage mittels des Einsatzes effektiver Mikroorganismen kosteneffizient reduziert werden kann. Es wird geprüft, in wie weit Fördermittel beantragt werden können. Die Durchführung der Maßnahme ist aktuell u.a. aus ökologischen Gründen für den Winter 2021/22 geplant. Diese Investition verspricht eine nachhaltige Verbesserung der aktuellen Ausgangslage in der Rheinaue. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.13.01 Öffentliches Grün 1.68.00.13.01.01 Grün u. Parkanlagen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Vorgesehen in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 4,3 Mio. EUR 5680713013010/ 78.5200 2021/2022 Einzahlungen 1,29 Mio. EUR 5680713013010/ 68.1100 Investiver Finanzsaldo 3,01 Mio. EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Vorgesehen in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 113.200 168001301 2022/2023 Einzahlungen / Erträge 12.900 Haushaltsbelastung 100.300Seite 4 von 6 Seite 5 jährlich Anlage/n 1 Lageplan Seebereiche (öffentlich)Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de