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200531-5 · Mitteilungsvorlage

Sanierung des Rheinauensees Antrag zur Vorlage 200531-3 Hier: Erstellung eines Sanierungskonzeptes

Nummer
200531-5
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200531-5
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Sanierung des Rheinauensees
Antrag zur Vorlage 200531-3
Hier: Erstellung eines Sanierungskonzeptes
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
Mitteilung:
1. Einleitung
Der Rheinauensee ist ein künstliches, stehendes Gewässer, welches 15 ha
Fläche und eine mittlere Tiefe von einem Meter aufweist. Der im Rahmen der
Bundesgartenschau 1979 angelegte See wird durch mehrere Druckleitungen
mit Grundwasser, welches zuvor dem Post-Tower als Kühlwasser diente,
gespeist und hat mehrere Überläufe in den Rhein. (vgl. DS.Nr. 1812894)
Für die Nutzer*innen des Rheinauenparks ist das mit dem Rheinauensee
verbundene attraktive Gesamtbild der Parkanlage von sehr großer Bedeutung,
insbesondere, um sich in der größten Grünanlage der wachsenden Stadt Bonn
gut erholen zu können. In den heißer werdenden Sommermonaten kommen
zudem schattigen Parkanlagen mit Gewässern wie im Rheinauenpark
besondere Bedeutung zu. Ökologische Funktionen sind ebenfalls relevant. Zu
diesen ökologischen Funktionen zählt auch ein „gesundes Gewässer ohne
massives Tiersterben“. (vgl. gutachterlich Aussage des Fachbüros Lanaplan
der ‚Empfehlungen zum Management des Rheinauensees in Bonn‘ vom
13.07.2018)
Von nachgeordneter Bedeutung ist die Angelnutzung. Das Wasser wird in
verschiedenen Seeabschnitten auch durch Boote (Tret-, Ruder-, Modellboote)
genutzt.
2. Anlass
Im Rheinauensee kam es im Jahr 2018 zu Fisch- und Vogelsterben. Zusätzlich
war die Bootsnutzung durch ein massives Algenwachstum beeinträchtigt. Zur
Bekämpfung wurde ein Mähboot eingesetzt. Darüber hinaus befindet sich auf
den angrenzenden Grünflächen starker Koteintrag von nicht heimischen Nil-,
Grau- und Kanadagänsen, die die Nutzung der Grünflächen einschränkt.
Zur Analyse des Gewässers wurde 2018 das Fachbüro Lanaplan beauftragt,
Maßnahmen vorzuschlagen, welche kurzfristig umgesetzt werden können,Seite 1 von 6

Seite 2
sowie eine Empfehlung zur nachhaltigen Seesanierung zu geben. (vgl. DS.Nr.
1812002)
3. Analyseergebnisse
Von November 2018 bis Oktober 2019 wurden unterschiedliche Messungen
vorgenommen. Diese ergaben, dass der Phosphatgehalt im See hoch ist. Dies
liegt unter anderem an den Zuflüssen, welche mehr als das doppelte des
Orientierungswertes aufweisen. Die noch höheren Phosphatwerte an den
Abflüssen lassen darauf schließen, dass ein Teil des im Sediment gebundenen
Phosphates freigesetzt wird. Neben dem üblichen Eintrag von Laub etc. erfolgt
durch die Gänse eine Verkotung der Grünlandflächen. Bei Regen wird der Kot
in den Rheinauensee eingetragen. Hierdurch gelangen Nährstoffe und
potentiell auch Keime in den See.
Phosphor ist als wesentlicher Nährstoff der Grund für das massive Algen- und
Pflanzenwachstum. Dieses kann dazu führen, dass durch die
Stoffwechselvorgänge der Pflanzen der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt.
Hierdurch wird das Sediment nur eingeschränkt bzw. gar nicht aerob abgebaut.
Unter diesen Bedingungen können sich ‚Botulismusbakterien‘ ansiedeln.
Das Gewässer wird als ‚eutroph 2‘ im Übergang zu ‚eutroph 1‘ bewertet.
Eutroph sind Gewässer mit hohem Phosphatgehalt und daher hoher Produktion
von Biomasse. Die kalte Bodenschicht eutropher Gewässer wird im Sommer
sehr sauerstoffarm. Der Boden ist mit einer Schicht aus Faulschlamm bedeckt.
Der Eutrophierungsgrad eines Gewässers wird noch einmal in zwei Stufen
unterteilt. Demnach liegt der Rheinauensee zwischen diesen Stufen.
Die Befischung hat ergeben, dass der See mit zehn Fischarten, wovon zwei
gebietsfremd sind, artenarm ist. Eine der gebietsfremden Arten – der
Sonnenbarsch – ist die zweithäufigste Art im Rheinauensee. Der Aal ist die am
schwächsten vertretene Art. Diese steht auf der Roten Liste und wurde
wahrscheinlich eingesetzt.
Neben dem Sonnenbarsch kommen als weitere invasive, gebietsfremde Arten
Nutrias und Nilgänse in sehr großer Stückzahl vor. Gem. EU-Verordnung Nr.
1143/2014 und §40 BNatschG sind diese Arten in diesem Verbreitungsumfang
zum Schutz der biologischen Vielfalt zu bekämpfen.
4. Maßnahmen
4.1 Bereits umgesetzte bzw. in der Umsetzung befindliche Maßnahmen
Bereits 2018 erfolgte das Anlegen eines Margeriten-Gürtels entlang
ausgewählter Uferbereiche, welche dafür geeignet sind, Gänse an diesen
Stellen fern zu halten und somit den Nährstoffeintrag zu reduzieren. (vgl.
gutachterlich Aussage des Fachbüros Lanaplan vom 13.07.2018)
Weiterhin erfolgte ein Fütterungsverbot für Wildtiere und Fische, welches die
weitere Verbreitung und Anlockung von Gänsen und Nutrias verhindern, sowie
den Nährstoffeintrag reduzieren soll.
Im Seebereich West wurde ein Sauerstoffüberwachungssystem installiert.Seite 2 von 6

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Gleiches erfolgt aktuell auch für die übrigen Gewässerteile. Hierdurch kann ein
Sauerstoffabfall frühzeitig erkannt, entsprechende Maßnahmen eingeleitet und
somit einem erneuten Tiersterben vorgebeugt werden.
Es erfolgte der Einsatz eines Mähbootes, um bei massiver Algen- und
Vegetationsentwicklung die organische Masse zu reduzieren und
Sauerstoffmangel durch Stoffwechselvorgänge vorzubeugen.
Als Anlage ist ein Lageplan der Seebereiche beigefügt.
4.2 geplante Maßnahmen
Zur Reduzierung des Nährstoffeintrages wird zurzeit geprüft, wie der
Phosphateintrag über den Zufluss reduziert werden kann. Da es sich hier um
Kühlwasser des Post-Towers handelt, welches als Rhein-Uferfiltrat zuvor
entnommen wird, wird geprüft, ob bereits bei der Entnahme die Phosphatwerte
vorliegen.
Die Reduzierung invasiver gebietsfremder Arten in der hier vorkommenden
Anzahl ist gesetzlich vorgeschrieben. Da dies jedoch erfahrungsgemäß ein
sehr sensibles Thema ist, wurde für die Umsetzung ein schrittweises Vorgehen
amtsübergreifend besprochen. Hierzu soll als erster Schritt eine genaue
Bestandserfassung der natürlich vorkommenden und Nahrung findenden
Wildtiere beauftragt werden. Die Aufstellung eines Bejagungskonzeptes unter
Beteiligung der Kreisjägerschaft Bonn und eines Wildbiologen vom
Landesbetrieb Wald und Holz ist der weitere, erforderliche Schritt. Des
Weiteren sollen die einschlägigen Naturschutzverbände informiert und mit dem
Ziel beteiligt werden, eine abgestimmte Vorgehensweise zu finden. Die
gesetzlich vorgeschriebene Bejagung ist in diesem extrem sensiblen Stadtraum
nur dann seitens der Verwaltung bürgerverständlich plan- und durchführbar,
wenn diese seitens der politischen Gremien mitgetragen wird. Bis dahin ist das
Fütterungsverbot vor allem frühmorgens und an den Wochenenden durch den
Ordnungsaußendienst durchzusetzen. Der Stadtordnungsdienst wird abhängig
von der jeweiligen Einsatzlage und im Rahmen der personellen Möglichkeiten
kontrollieren. Gleichzeitig soll zur besseren Akzeptanz bei der Bevölkerung die
Kontrolle/Ahndung über eine Presseinformation angekündigt werden.
Ziel der geplanten Maßnahmen ist durch die Anlegung einer nachhaltigen
Seegrundbepflanzung eine dauerhaft bessere Wasserqualität sicherzustellen.
Dazu werden eine 15 cm starke Sandauflage, welche ebenfalls als Biofilter
fungiert, aufgebracht sowie Armleuchteralgen gepflanzt. Bei der Anlegung des
Sees zur Bundesgartenschau im Jahr 1979 wurde eine solche
Vegetationsschicht nicht angelegt. Durch die erstmalige Anlegung einer
Seegrundbepflanzung wird der See dahingehend verändert und aufgewertet,
sodass einerseits eine Nährstoffbindung erfolgt und andererseits ein natürlicher
Biofilter bzw. eine Filterschicht vorhanden ist. Durch diese Nutzungs-
/Funktionserweiterung auch in ökologischer Hinsicht erhält der See die
Fähigkeit für eine bessere Wasserqualität zu sorgen. Voraussetzung für die
Umsetzung dieser Maßnahme ist, dass zunächst die Entschlammung des Sees
vorgenommen wird. Nach der Wiederbefüllung erfolgt ein Neubesatz mit
Fischen. Hierbei ist darauf zu achten, dass keine Karpfen eingesetzt werden.
Ebenfalls bietet es sich zur Verbesserung der Ökosystemstabilität an, eineSeite 3 von 6

Seite 4
hohe Fischartenanzahl mit entsprechend hohem Raubfischanteil zu
berücksichtigen. (vgl. Gutachten des Fachbüros Lanaplan vom 20.12.2019) Der
Fischereipachtvertrag ist entsprechend zu konkretisieren.
Die Maßnahmen sollen in ihrer Gesamtheit zum beschriebenen Erfolg führen
und sind daher in ihrer Gesamtheit zu betrachten und buchhalterisch zu
bewerten.
Unter besonderer Berücksichtigung der Einstufung des Schlammes in die
Deponieklasse II ist aktuell von Kosten in Höhe von 4,3 Mio. € auszugehen.
Diese Kosten sind im Haushalt 2021/22 (Entwurf) berücksichtigt. Da die
Schlammentsorgung einen großen Kostenfaktor bildet, wird aktuell geprüft, ob
die Schlammauflage mittels des Einsatzes effektiver Mikroorganismen
kosteneffizient reduziert werden kann.
Es wird geprüft, in wie weit Fördermittel beantragt werden können.
Die Durchführung der Maßnahme ist aktuell u.a. aus ökologischen Gründen für
den Winter 2021/22 geplant.
Diese Investition verspricht eine nachhaltige Verbesserung der aktuellen
Ausgangslage in der Rheinaue.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.13.01 Öffentliches Grün 1.68.00.13.01.01 Grün u. Parkanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Vorgesehen
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 4,3 Mio. EUR 5680713013010/
78.5200
2021/2022
Einzahlungen 1,29 Mio. EUR 5680713013010/
68.1100
Investiver
Finanzsaldo
3,01 Mio. EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Vorgesehen
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
113.200 168001301 2022/2023
Einzahlungen /
Erträge
12.900
Haushaltsbelastung 100.300Seite 4 von 6

Seite 5
jährlich
Anlage/n
1 Lageplan Seebereiche (öffentlich)Seite 5 von 6

Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 01:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de