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200531-3 · Dringlichkeitsantrag

Sanierung des Rheinauensees BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 200531

Nummer
200531-3
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
25.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200531 Sanierung des Rheinauensees

Untergeordnet

  1. 200531-1 AA Sanierung des Rheinauensees Antrag zur Vorlage 200531-3 Hier: Erstellung eines Sanierungskonzeptes
  2. 200531-4 Sanierung des Rheinauensees BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 200531 Antrag zur Vorlage 200531-3

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Text anzeigen (1.618 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
200531-3
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bernhard Wimmer
22.05.2020
Sanierung des Rheinauensees
BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 200531
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Für 2021 empfiehlt das Gutachten als Variante 2 eine vollständige
Entschlammung des Sees. Da der Maßnahme aufgrund ihres Umfangs ein
entsprechendes Ausschreibungsverfahren vorausgehen muss, würde eine
Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Ausschusses im August 2020
das Ziel einer Sanierung des Sees bis Ende 2021 gefährden."
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Dem Vorschlag des Gutachters (Variante 2: Entwicklung eines
nährstoffarmen Sees durch Entschlammung, Sohlbelegung mit Sand und
Bepflanzung mit Armleuchteralgen), den Rheinauensee im Jahr 2021
vollständig zu entschlammen, wird trotz der hohen einmaligen Kosten
zugestimmt, da nur so keine bzw. geringfügige Folgemaßnahmen in den
folgenden Jahren erforderlich werden.
2. Zusätzlich zur Untersuchung zur Zulaufbeschaffenheit und zur evtl.
Notwendigkeit von Aufbereitungs- bzw. Konditionierungsmaßnahmen des
Zulaufwassers sollte vom Gutachter in Zusammenarbeit mit der Post AG
und dem SGB (für die dortige Entnahme von Uferfiltrat für den Bereich
des WCCB) auch ermittelt werden, ob das zu Kühlzwecken entnommene
Uferfiltrat bereits bei dessen Gewinnung oder erst nach dessen
bestimmungsgemäßen Einsatz und Ableitung zum Rheinauensee die
ermittelten hohen Nährstoffmengen aufweist.
Begründung
Erläuterung erfolgt mündlich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de