200531-04 · Beschlussvorlage
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Sanierung des Rheinauensees
Kerndaten
- Nummer
- 200531-04
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200531-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Sanierung des Rheinauensees Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Eilentscheidung Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund von Prüfung kostengünstiger Alternativen sowie notwendiger Abstimmungen der Planung, welche umfangreicher als geplant waren, konnte der Einleitungsbeschluss erst zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt werden. Eine Umsetzung der Maßnahme ist unter anderem aus ökologischen Gründen nur im Winter möglich, weshalb die Ausschreibung bereits Ende Juli erfolgen muss. Eine Verzögerung würde zu einer Verschiebung der Maßnahme um ein Jahr führen. Auf Grund der Verzögerung wäre mit einer Steigerung der Baukosten zu rechnen. Des Weiteren würden Fördermittel verfallen. Zusätzlich steigt das Risiko, dass weitere Tiere im Sommer 2022 verenden könnten. Daher ist es dringlich, den Beschluss noch vor der Sommerpause zu erhalten. Die Sitzung des für die Einleitung dieses Vergabeverfahrens zuständigen Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe am 09.06.2021 konnte nicht mehr erreicht werden, sodass der Rat direkt entscheiden muss. Beschlussvorschlag Der Rat zieht die Entscheidung in diesem Einzelfall gemäß § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung an sich. Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Sanierung des Rheinauensees“ wird zugestimmt. Begründung Der Rheinauensee ist ein künstliches, stehendes Gewässer, welches 15 ha Fläche und eine mittlere Tiefe von einem Meter aufweist. Der im Rahmen der Bundesgartenschau 1979 angelegte See wird durch mehrere Druckleitungen mit Grundwasser, welches zuvor dem Post-Tower als Kühlwasser diente, gespeist und hat mehrere Überläufe in den Rhein (vgl. DS.Nr. 1812894). Für die Nutzer*innen des Rheinauenparks ist das mit dem Rheinauensee verbundene attraktive Gesamtbild der Parkanlage von sehr großer Bedeutung, insbesondere, um sich in der größten Grünanlage der wachsenden Stadt BonnSeite 1 von 5 Seite 2 gut erholen zu können. In den heißer werdenden Sommermonaten kommt zudem schattigen Parkanlagen mit Gewässern wie im Rheinauenpark besondere Bedeutung zu. Ökologische Funktionen sind ebenfalls relevant. Zu diesen ökologischen Funktionen zählt auch ein „gesundes Gewässer ohne massives Tiersterben“. (vgl. gutachterliche Aussage des Fachbüros Lanaplan der ‚Empfehlungen zum Management des Rheinauensees in Bonn‘ vom 13.07.2018) Von nachgeordneter Bedeutung ist die Angelnutzung. Das Wasser wird in verschiedenen Seeabschnitten auch durch Boote (Tret-, Ruder-, Modellboote) genutzt. Im Rheinauensee kam es im Jahr 2018 zu Fisch- und Vogelsterben. Zusätzlich war die Bootsnutzung durch ein massives Algenwachstum beeinträchtigt. Zur Bekämpfung wurde ein Mähboot eingesetzt. Darüber hinaus befindet sich auf den angrenzenden Grünflächen starker Koteintrag von nicht heimischen Nil-, Grau- und Kanadagänsen, der die Nutzung der Grünflächen einschränkt. Zur Analyse des Gewässers wurde 2018 das Fachbüro Lanaplan beauftragt, Maßnahmen vorzuschlagen, welche kurzfristig umgesetzt werden können, sowie eine Empfehlung zur nachhaltigen Seesanierung zu geben (vgl. DS.Nr. 1812002). Von November 2018 bis Oktober 2019 wurden unterschiedliche Messungen vorgenommen. Diese ergaben, dass der Phosphatgehalt im See hoch ist. Dies liegt unter anderem an den Zuflüssen, welche mehr als das doppelte des Orientierungswertes aufweisen. Die noch höheren Phosphatwerte an den Abflüssen lassen darauf schließen, dass ein Teil des im Sediment gebundenen Phosphates freigesetzt wird. Neben dem üblichen Eintrag von Laub etc. erfolgt durch die Gänse eine Verkotung der Grünlandflächen. Bei Regen wird der Kot in den Rheinauensee eingetragen. Hierdurch gelangen Nährstoffe und potentiell auch Keime in den See. Phosphor ist als wesentlicher Nährstoff der Grund für das massive Algen- und Pflanzenwachstum. Dieses kann dazu führen, dass durch die Stoffwechselvorgänge der Pflanzen der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt. Hierdurch wird das Sediment nur eingeschränkt bzw. gar nicht aerob abgebaut. Unter diesen Bedingungen können sich ‚Botulismusbakterien‘ ansiedeln. Das Gewässer wird als ‚eutroph 2‘ im Übergang zu ‚eutroph 1‘ bewertet. Eutroph sind Gewässer mit hohem Phosphatgehalt und daher hoher Produktion von Biomasse. Die kalte Bodenschicht eutropher Gewässer wird im Sommer sehr sauerstoffarm. Der Boden ist mit einer Schicht aus Faulschlamm bedeckt. Der Eutrophierungsgrad eines Gewässers wird noch einmal in zwei Stufen unterteilt. Demnach liegt der Rheinauensee zwischen diesen Stufen. Die Befischung hat ergeben, dass der See mit zehn Fischarten, wovon zwei gebietsfremd sind, artenarm ist. Eine der gebietsfremden Arten – der Sonnenbarsch – ist die zweithäufigste Art im Rheinauensee. Der Aal ist die am schwächsten vertretene Art. Diese steht auf der Roten Liste und wurde wahrscheinlich eingesetzt. Neben dem Sonnenbarsch kommen als weitere invasive, gebietsfremde Arten Nutrias und Nilgänse in sehr großer Stückzahl vor. Gem. EU-Verordnung Nr. 1143/2014 und §40 BNatschG sind diese Arten in diesem Verbreitungsumfang zum Schutz der biologischen Vielfalt zu bekämpfen.Seite 2 von 5 Seite 3 Bereits 2018 erfolgte das Anlegen eines Margeriten-Gürtels entlang ausgewählter Uferbereiche, welche dafür geeignet sind, Gänse an diesen Stellen fern zu halten und somit den Nährstoffeintrag zu reduzieren. (vgl. gutachterlich Aussage des Fachbüros Lanaplan vom 13.07.2018) Weiterhin erfolgte ein Fütterungsverbot für Wildtiere und Fische, welches die weitere Verbreitung und Anlockung von Gänsen und Nutrias verhindern, sowie den Nährstoffeintrag reduzieren soll. Im Seebereich West und Mitte wurde ein Sauerstoffüberwachungssystem installiert. Gleiches erfolgt aktuell auch für den östlichen Gewässerteil. Hierdurch kann ein Sauerstoffabfall frühzeitig erkannt, entsprechende Maßnahmen eingeleitet und somit einem erneuten Tiersterben vorgebeugt werden. Es erfolgte der Einsatz eines Mähbootes, um bei massiver Algen- und Vegetationsentwicklung die organische Masse zu reduzieren und Sauerstoffmangel durch Stoffwechselvorgänge vorzubeugen. Als Anlage ist ein Lageplan der Seebereiche beigefügt. Maßnahme Ziel der geplanten Maßnahmen ist durch das Anlegen einer nachhaltigen Seegrundbepflanzung eine dauerhaft bessere Wasserqualität sicherzustellen. Dazu werden eine 15 cm starke Sandauflage, welche ebenfalls als Biofilter fungiert, aufgebracht sowie Armleuchteralgen gepflanzt. Bei der Anlegung des Sees zur Bundesgartenschau im Jahr 1979 wurde eine solche Vegetationsschicht nicht angelegt. Durch die erstmalige Anlegung einer Seegrundbepflanzung wird der See dahingehend verändert und aufgewertet, sodass einerseits eine Nährstoffbindung erfolgt und andererseits ein natürlicher Biofilter bzw. eine Filterschicht vorhanden ist. Durch diese Nutzungs- /Funktionserweiterung auch in ökologischer Hinsicht erhält der See die Fähigkeit für eine bessere Wasserqualität zu sorgen. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Maßnahme ist, dass zunächst die Entschlammung des Sees vorgenommen wird. Nach der Wiederbefüllung erfolgt ein Neubesatz mit Fischen. Hierbei wird zur Verbesserung der Ökosystemstabilität, eine hohe Fischartenanzahl mit entsprechend hohem Raubfischanteil berücksichtigt. (vgl. Gutachten des Fachbüros Lanaplan vom 20.12.2019) Unter besonderer Berücksichtigung der Einstufung des Schlammes in die Deponieklasse II ist aktuell von Kosten in Höhe von 4,8 Mio. € auszugehen. Diese Kosten sind im Haushalt 2021/22 (Entwurf) berücksichtigt. Da die Schlammentsorgung einen großen Kostenfaktor bildet, wurden am 15.03.2021 Mikroorganismen in das Sediment des Sees eingebracht, welche dazu geeignet sind, die Schlammauflage zu reduzieren. Aufgrund der bisher niedrigen Temperaturen in diesem Jahr verläuft die Aktivität dieser Organismen entsprechend schleppend. Daher wird mit einem entsprechenden Schlammabbau in den Sommermonaten gerechnet. Da die Sanierung des Sees einschließlich der Uferbefestigung eine Auflage der Oberen Denkmalbehörde ist, wurden hierfür Fördermittel beim Denkmalförderprogramm 2021 des Landes NRW beantragt. Die Uferbefestigung wird ausgehend von einer Kostenhöhe von ca. 500.000,- € mit 35 % gefördert. Dies entspricht einer Förderzuwendung von 175.930,- €. Diese Investition verspricht eine nachhaltige Verbesserung der aktuellenSeite 3 von 5 Seite 4 Ausgangslage in der Rheinaue. Die Durchführung der Maßnahme ist u.a. aus ökologischen Gründen für den Winter 2021/22 geplant. Zur Einhaltung des Terminplanes ist eine Ausschreibung im Juli 2021 erforderlich. Voraussetzung für den hier dargestellten Terminplan ist die zeitnahe Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel. Wäre dies nicht möglich, kann eine Sanierung erst ein Jahr später erfolgen. Hierdurch erhöht sich das Risiko des Tiersterbens. Des Weiteren wäre mit einer Baukostenerhöhung zu rechnen. Außerdem würde die Förderung entfallen, da der Umsetzungszeitraum des Förderprogramms nicht eingehalten werden könnte. Die Einleitung des Vergabeverfahrens entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW, da es sich um die Fortführung der 2018 begonnenen Maßnahme handelt. Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2021-1969 X VOB UVgO VgV November 2021 – März 2022 4,8 Mio EUR Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.01 Öffentliches Grün 78.5200 5680713013010 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel X ja nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n 1 Seebereiche Rheinauensee (öffentlich)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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