200527 · Dringlichkeitsantrag
Alternative Radwege statt Radwegeführung an der A 565 Tausendfüssler
Kerndaten
- Nummer
- 200527
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 22.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 200527 Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion Bert Moll Fraktion Freie Demokratische Partei Frank Thomas Alternative Radwege statt Radwegeführung an der A 565 Tausendfüssler Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Empfehlung Rat 26.03.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Im Hinblick auf eine mögliche Förderung des Landes auch von Alternativrouten ist eine zügige konkrete Untersuchung erforderlich, was mit dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag sichergestellt wird. Eine Beratung und Beschlussfassung erst im nächsten Sitzungsverlauf Ende April 2020 würde dem zuwiderlaufen; daher ist die Dringlichkeit gegeben. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, anstatt einer Radwegeführung an der A 565 über den Tausendfüssler einen alternativen Radschnellweg durch ein externes Planungsbüro zu planen und dabei vorrangig folgende Streckenvarianten zu untersuchen: Variante 1: Von der Nordbrücke auf der Westseite des Rheins zuerst entlang des Rheins in Richtung Süden bis zum Kaiser-Karl-Ring. Dort auf selbigen bis zur Viktoriabrücke, die mit einem Radweg ausgestattet sein wird. Variante 2: Von der Nordbrücke auf der Westseite des Rheins zuerst parallel zur Autobahn und dann entlang des Mondorfer Bachs zur Kölnstraße, von dort entlang selbiger zum Kaiser-Karl-Ring und über selbigen zur Viktoriabrücke. Begründung Die Planung und Realisierung eines Radschnellweges entlang der A 565 kann im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Sanierung und Erweiterung der Autobahn nicht mehr einbezogen werden, ohne das es nach Mitteilung des Ministeriums und des Landesbetriebes Straßenbau zu Verzögerungen des Planfeststellungsverfahrens für diese wichtigeSeite 1 von 2 Seite 2 Verkehrsstrecke kommen würde. Eine spätere Planung durch die Stadt Bonn für eine Erweiterung um Fahrradspuren auf beiden Seiten der A 565 wäre mit erheblichen Kosten und Problemen wegen der betroffenen Eigentümer führen. Stattdessen sollte alternativ eine Radschnellwegroute von der Nordbrücke durch ein externes Planungsbüro geplant werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de