200524-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Schutzmaßnahmen in städtischen Einrichtungen
Kerndaten
- Nummer
- 200524-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200524-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I 11.03.2020 Schutzmaßnahmen in städtischen Einrichtungen Beratungsfolge Hauptausschuss 23.04.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stellungnahme der Verwaltung ist zu den einzelnen Fragen aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. an den Ein- und Ausgangsbereichen städtischer Gebäude Desinfektionsspender aufzustellen und diese regelmäßig neu zu befüllen. Die Verwaltung hat bereits am 27.02.2020 die Beschaffung von Desinfektionsmitteln erheblich ausgeweitet. Bislang wurden in den Eingangsbereichen des Stadthauses und des Dienstleistungszentrums, in den Verwaltungsgebäuden Oxfordstr.19, Hans-Böckler-Str.3-5 und Sankt Augustiner Str. 86 sowie den Bezirksrathäusern Bad Godesberg und Beuel Desinfektionsspender installiert. Damit sind alle verfügbaren Spender ausgegeben. Gleichzeitig werden weitere Spender benötigt (u.a. vier für das Gesundheitsamt), die sich im Zulauf befinden, allerdings mit ungewisser Lieferzeit. Die restlichen Verwaltungsgebäude werden sukzessive ausgestattet. 2. die Reinigungsintervalle in den Toilettenanlagen städtischer Gebäude zu verkürzen. Vor dem Hintergrund, dass die Dienstgebäude für den Publikumsverkehr geschlossen worden sind und auch ein Großteil der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit aus dem HomeOffice arbeitet, ist die Nutzungsintensität der Toilettenanlagen in den Dienstgebäuden stark herabgesetzt. Daher wird die Maßnahme einer Verkürzung von Reinigungsintervallen derzeit als nicht erforderlich erachtet. Die weitere Entwicklung wird selbstverständlich verfolgt und bei Bedarf nachgesteuert.Seite 1 von 2 Seite 2 3. separate und entsprechend verschlossene Toiletten bzw. Toilettenkabinen nur für die Mitarbeitenden zu reservieren. In den Verwaltungsgebäuden ist das standardmäßig so. Zudem wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu aufgefordert, Toiletten und kleinere Räumlichkeiten nur einzeln zu betreten. Entsprechende Beschilderungen wurden vorgenommen. 4. Bürgerinnen und Bürger mit Erkältungssymptomen aufzufordern, von einem Besuch von Verwaltungsdienststellen insbesondere z.B. des DLZ oder Ausländeramtes abzusehen. Alle Dienstgebäude der Verwaltung wurden ab Donnerstag, 19.03.2020, bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist ein Besuch der Verwaltung somit nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hygiene-Empfehlungen sind in allen Verwaltungsgebäuden öffentlich sichtbar angebracht. 5. die SWB aufzufordern, Busse und Bahnen nach der nächtlichen Reinigung soweit möglich zu desinfizieren. Dieser Punkt wurde an die SWB weiter gegeben 6. Vorbereitungen für das flächenmäßige Schließen von Schulen und Kitas zu treffen. Aktuell besteht ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und andere Kinderbetreuungsangebote. Es besteht derzeit kein Betreuungsanspruch. Ausnahmen gibt es nur für als „Schlüsselpersonen in kritischer Infrastruktur" tätige Eltern. Basis hierfür ist ein Erlass der Landesregierung vom 13.03.2020, der zurzeit bis zum 19.04.2020 befristet ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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