200522 · Mitteilungsvorlage
Instandsetzung der wassergebundenen Decke des Notfallrettungsweges zwischen dem Venusberg und Schweinheim
Kerndaten
- Nummer
- 200522
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200522 Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Instandsetzung der wassergebundenen Decke des Notfallrettungsweges zwischen dem Venusberg und Schweinheim Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss vom 27.06.2019, vgl. DS-NR. 1911195NV3, wurde die Verwaltung beauftragt, die Situation der Wegebefestigungen im Stadtwald auf dem so genannten Notfallrettungsweg zu verbessern und in der Bezirksvertretung Bad Godesberg darüber zu berichten. Zu den konkreten Beschlusspunkten teilt die Verwaltung, in Ergänzung der DS- Nr. 1911195ST2, Folgendes mit: Sachstand Der im Eigentum der Stadt Bonn stehende Wegeabschnitt zwischen Waldkrankenhaus und Uniklinik ist aktuell gefahrlos nutzbar, ein Sanierungsaufwand ist in Teilbereichen vorhanden. Das Land NRW und hier der Landesbetrieb Wald und Holz (LBWuH) sieht aktuell keine Veranlassung, den Weg in seiner Zuständigkeit über das heutige Maß hinaus instand zu setzen und wird dies nicht auf eigene Kosten veranlassen. Das im Eigentum des Landesbetriebs Wald und Holz (LBWuH), Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, stehende Wegestück ist in Teilen in einem schlechteren Zustand als der Wegeabschnitt der Stadt Bonn. Die Stadtverwaltung Bonn ist hier fortlaufend im Gespräch mit dem Landesbetrieb Wald und Holz. Wie schon in der DS-Nr. 1911195ST2 dargestellt, teilte der Landesbetrieb Wald und Holz konkret mit: „Die Benutzung für Krankenfahrzeuge in Notfällen als Abkürzung zwischen den beiden Krankenhausstandorten wird geduldet, ist aber grundsätzlich rechtlich nach der Auffassung des LBWuH nicht zulässig, da es sich nicht um einen öffentlichen Verbindungsweg (keine Widmung) handelt. Der Ausbaustandard des Weges orientiert sich an den forstbetrieblichen Anforderungen. Der Wegeabschnitt im Staatswald mit den vielen Schlaglöchern ist für die forstbetrieblichen Zwecke völlig ausreichend."Seite 1 von 4 Seite 2 Da der aktuelle Wegezustand für die Krankentransporte offensichtlich nicht mehr hinnehmbar ist, hat der LBWuH die Zustimmung erteilt, dass das Wegestück auf Kosten des Waldkrankenhauses oder der Stadt Bonn so saniert wird, dass er den Erfordernissen für die Krankentransporte entspricht. Der Wegeabschnitt in Privateigentum ist aktuell in einem guten Zustand. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung verweist auf die bisherigen Stellungnahmen zum Gesamtthema hin. Eine nachhaltige Verbesserung der Wegesituation ist, wie schon beschrieben, nur durch eine grundlegende bautechnische Gesamtsanierung des Wegekörpers in den bemängelten Teilbereichen zu erreichen. Im Entwurf zum nächsten Doppelhaushalt sind die Kosten für den Wegeabschnitt der Bundesstadt Bonn in Höhe von 78.500 Euro (590 lfdm * 155 EUR + 15 % BauNK) vorgesehen, vgl. hierzu Beispielfotos in Anhang „Fotos Wegeabschnitt 2“. Mittel für den Wegeabschnitt des Landes NRW in Höhe von 48.500 Euro (365 lfdm * 115 EUR + 15 % BauNK) sind im Entwurf nicht enthalten, vgl. hierzu Beispielfotos in Anhang „Fotos Wegeabschnitt 1“. Anlage/n 1 Fotos Wegeabschnitt 1 (öffentlich) 2 Fotos Wegeabschnitt 2 (öffentlich)Seite 2 von 4 Anlage 1; Wegezustand Abschnitt des Landesbetriebes Wald und Holz, Sachstand September 2019Seite 3 von 4 Anlage 2; Wegeabschnitt Bundesstadt Bonn, Sachstand September 2019Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de