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200522 · Mitteilungsvorlage

Instandsetzung der wassergebundenen Decke des Notfallrettungsweges zwischen dem Venusberg und Schweinheim

Nummer
200522
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200522
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Instandsetzung der wassergebundenen Decke des
Notfallrettungsweges zwischen dem Venusberg
und Schweinheim
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss vom 27.06.2019, vgl. DS-NR. 1911195NV3, wurde die
Verwaltung beauftragt, die Situation der Wegebefestigungen im Stadtwald auf
dem so genannten Notfallrettungsweg zu verbessern und in der
Bezirksvertretung Bad Godesberg darüber zu berichten.
Zu den konkreten Beschlusspunkten teilt die Verwaltung, in Ergänzung der DS-
Nr. 1911195ST2, Folgendes mit:
Sachstand
Der im Eigentum der Stadt Bonn stehende Wegeabschnitt zwischen
Waldkrankenhaus und Uniklinik ist aktuell gefahrlos nutzbar, ein
Sanierungsaufwand ist in Teilbereichen vorhanden.
Das Land NRW und hier der Landesbetrieb Wald und Holz (LBWuH) sieht
aktuell keine Veranlassung, den Weg in seiner Zuständigkeit über das heutige
Maß hinaus instand zu setzen und wird dies nicht auf eigene Kosten
veranlassen. Das im Eigentum des Landesbetriebs Wald und Holz (LBWuH),
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, stehende Wegestück ist in Teilen in einem
schlechteren Zustand als der Wegeabschnitt der Stadt Bonn.
Die Stadtverwaltung Bonn ist hier fortlaufend im Gespräch mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz.
Wie schon in der DS-Nr. 1911195ST2 dargestellt, teilte der Landesbetrieb Wald
und Holz konkret mit: „Die Benutzung für Krankenfahrzeuge in Notfällen als
Abkürzung zwischen den beiden Krankenhausstandorten wird geduldet, ist
aber grundsätzlich rechtlich nach der Auffassung des LBWuH nicht zulässig, da
es sich nicht um einen öffentlichen Verbindungsweg (keine Widmung) handelt.
Der Ausbaustandard des Weges orientiert sich an den forstbetrieblichen
Anforderungen. Der Wegeabschnitt im Staatswald mit den vielen Schlaglöchern
ist für die forstbetrieblichen Zwecke völlig ausreichend."Seite 1 von 4

Seite 2
Da der aktuelle Wegezustand für die Krankentransporte offensichtlich nicht
mehr hinnehmbar ist, hat der LBWuH die Zustimmung erteilt, dass das
Wegestück auf Kosten des Waldkrankenhauses oder der Stadt Bonn so saniert
wird, dass er den Erfordernissen für die Krankentransporte entspricht.
Der Wegeabschnitt in Privateigentum ist aktuell in einem guten Zustand.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung verweist auf die bisherigen Stellungnahmen zum Gesamtthema
hin.
Eine nachhaltige Verbesserung der Wegesituation ist, wie schon beschrieben,
nur durch eine grundlegende bautechnische Gesamtsanierung des
Wegekörpers in den bemängelten Teilbereichen zu erreichen.
Im Entwurf zum nächsten Doppelhaushalt sind die Kosten für den
Wegeabschnitt der Bundesstadt Bonn in Höhe von 78.500 Euro (590 lfdm * 155
EUR + 15 % BauNK) vorgesehen, vgl. hierzu Beispielfotos in Anhang „Fotos
Wegeabschnitt 2“. Mittel für den Wegeabschnitt des Landes NRW in Höhe von
48.500 Euro (365 lfdm * 115 EUR + 15 % BauNK) sind im Entwurf nicht
enthalten, vgl. hierzu Beispielfotos in Anhang „Fotos Wegeabschnitt 1“.
Anlage/n
1 Fotos Wegeabschnitt 1 (öffentlich)
2 Fotos Wegeabschnitt 2 (öffentlich)Seite 2 von 4

Anlage 1; Wegezustand Abschnitt des Landesbetriebes Wald und Holz, Sachstand September 2019Seite 3 von 4

Anlage 2; Wegeabschnitt Bundesstadt Bonn, Sachstand September 2019Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de