200518-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neubauvorhaben des Studierendenwerks Nassestraße - Wohnheimplätze
Kerndaten
- Nummer
- 200518-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.624 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200518-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neubauvorhaben des Studierendenwerks Nassestraße - Wohnheimplätze Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu Frage 1: Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6621-1 „Nassestraße“ werden im Bestand derzeit 108 Wohnheimplätze für Studierende angeboten. Dabei handelt es sich vorwiegend um Einzelzimmer. Nach aktuellem Stand werden nach Fertigstellung 106 Wohnheimplätze für Studierende angeboten. Dann wird es sich hauptsächlich um zeitgemäße Vollappartements handeln. zu Frage 2: Die Gebäude Nassestraße 7 und 9 sind denkmalgeschützt und dringend sanierungsbedürftig. Künftig sollen sie als Büros bzw. Beratungszentrum durch den AStA der Universität Bonn und die Psychologische Beratungsstelle des Studierendenwerks genutzt werden. Bei dieser Umwandlung handelt es sich um keine unzulässige Zweckentfremdung. Die neuen Nutzungen ergeben sich aus der Umorganisation aller bisher am Standort befindlichen Nutzungen des Studierendenwerks und des AStAs. Die heute in der Nassestraße 9 genutzten Räumlichkeiten der eingruppigen Kita sind durch einen Verein angemietet. Ein neuer Standort im Stadtgebiet ist – nach aktuellem Kenntnisstand – gefunden. Bei der Suche nach alternativen Standorten hatte das Studierendenwerk aktiv unterstützt. Im Raumprogramm des Plangebiets ist zukünftig keine Kita-Nutzung vorgesehen. zu Frage 3: Während der Umbauphase werden sämtliche aufrecht zu erhaltene Nutzungen in Interimslösungen untergebracht (derzeitiger Planungsstand): -Mensa: Zelt-Container-Lösung am Hauptgebäude der Universität Bonn -Verwaltung, inkl. Beratungsangebote: vorübergehende Umnutzung des Wohnheims Lennéstraße 3 (Werner-Klett-Haus) -AStA: Container-Lösung an der Mensa CAMPO am Campus Poppelsdorf Studierenden, die derzeit in Wohnheimen des Plangebiets leben bzw. in dem für die Verwaltung/Beratungsangebote vorgesehenem (Interim Lennestraße 3) Wohnheim, werden alternative Wohnheimplätze im Bestand des Studierendenwerks angeboten. Allerdings sei erwähnt, dass die durchschnittliche Mietdauer über alle Wohnheime hinweg betrachtet bei rund 18 Monaten liegt, d.h. die Wohnheime unterliegen einer recht hohen „natürlichen“ Fluktuation. Das wurde bei der Vermietung der im Plangebiet befindlichen Wohnheime entsprechend berücksichtigt, so dass – in Kombination mit imSeite 1 von 2 Seite 2 vornherein befristeten Mietverträgen – nur vergleichsweise wenige Studierende umziehen müssten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de