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200515 · Antrag

Hörschleifen in Sitzungsräumen

Nummer
200515
Art
Antrag
Veröffentlicht
22.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.04.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Anregung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Anregung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Anregung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Anregung
  5. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200515-1 ST Hörschleifen in Sitzungsräumen

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Antrag
öffentlich
200515
Antragsteller/in:
Alois Saß
Dipl.-Ing. Angelika Esch
Herbert Spoelgen
Petra Maur
Christoph Grenz
Sabrina Lipprandt
Dominik Loosen
Lutz Beine
Felix Kopinski
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
SPD Bezirksfraktion Bonn
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
SPD Bezirksfraktion Hardtberg
Die Piraten
10.03.2020 gez. Déus, gez. Jansen, gez. Thorand, gez. Poppe-Reiners
Hörschleifen in Sitzungsräumen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Anregung
Bezirksvertretung Hardtberg 21.04.2020 Anregung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Anregung
Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Anregung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Stadt Bonn richtet im
a) Ratssaal
b) den Sitzungsräumen der Bezirksvertretungen
c) den Sitzungssälen im Stadthaus und den kommunalen Liegenschaften, in denen bereits
Mikrofonanlagen installiert sind
induktive Höranlagen ein und erweitert die mobilen Mikrofonanlagen um solche induktiven
Höranlagen.
Begründung
Derzeit ist es nicht allen Einwohner*innen möglich, den Sitzungen und Veranstaltungen in den
städtischen Sitzungssälen akustisch zu folgen. Hörbeeinträchtigte Personen mit entsprechend
ausgerüsteten Hörgeräten können durch die Erweiterung der bereits vorhandenen
Mikrofonanlagen um die entsprechenden Induktionsschleifen die akustischen Signale direkt über
das Hörgerät empfangen.
Zur barrierefreien Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen zählt auch die barrierefreie
akustische Wahrnehmung. Ohne entsprechende Hilfsmittel werden hörbeeinträchtigte
Personen von der aktiven und passiven Teilnahme ausgeschlossen oder beschränkt.
Anlage/nSeite 1 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de