200515 · Antrag
Hörschleifen in Sitzungsräumen
Kerndaten
- Nummer
- 200515
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 22.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anregung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anregung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anregung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 200515 Antragsteller/in: Alois Saß Dipl.-Ing. Angelika Esch Herbert Spoelgen Petra Maur Christoph Grenz Sabrina Lipprandt Dominik Loosen Lutz Beine Felix Kopinski SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn SPD Bezirksfraktion Bonn SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg SPD Bezirksfraktion Hardtberg Die Piraten 10.03.2020 gez. Déus, gez. Jansen, gez. Thorand, gez. Poppe-Reiners Hörschleifen in Sitzungsräumen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Anregung Bezirksvertretung Hardtberg 21.04.2020 Anregung Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Anregung Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Anregung Rat 07.05.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Stadt Bonn richtet im a) Ratssaal b) den Sitzungsräumen der Bezirksvertretungen c) den Sitzungssälen im Stadthaus und den kommunalen Liegenschaften, in denen bereits Mikrofonanlagen installiert sind induktive Höranlagen ein und erweitert die mobilen Mikrofonanlagen um solche induktiven Höranlagen. Begründung Derzeit ist es nicht allen Einwohner*innen möglich, den Sitzungen und Veranstaltungen in den städtischen Sitzungssälen akustisch zu folgen. Hörbeeinträchtigte Personen mit entsprechend ausgerüsteten Hörgeräten können durch die Erweiterung der bereits vorhandenen Mikrofonanlagen um die entsprechenden Induktionsschleifen die akustischen Signale direkt über das Hörgerät empfangen. Zur barrierefreien Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen zählt auch die barrierefreie akustische Wahrnehmung. Ohne entsprechende Hilfsmittel werden hörbeeinträchtigte Personen von der aktiven und passiven Teilnahme ausgeschlossen oder beschränkt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de