200514-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bushaltestelle "Röttgen Abzweig" - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 200514-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200514-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 10.03.2020, gez. Poppe-Reiners Bushaltestelle "Röttgen Abzweig" - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anregung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Nach Rücksprache mit der SWB und der Polizei nimmt die Verwaltung zum Antrag wie folgt Stellung: Die Haltestelle "Röttgen Abzweig" wurde vor etwa 20 Jahren an dieser Stelle angelegt, um die Linie 603 (vormals Linie 624) und die Linie 630 besser zu verknüpfen und eine Umsteigeverbindung zwischen den Ortsteilen Röttgen und Hardtberg (Duisdorf Bahnhof) zu schaffen. Diese Maßnahme wurde seinerzeit erforderlich, da die Linie 630 aus der Ortsbedienung Röttgen in Form einer Stichfahrt herausgenommen wurde. Grundsätzlich ist die Haltestelle von beiden Seiten gut einsehbar, signifikante Vorfälle bzw. Unfälle sind nicht bekannt. Eine Querungshilfe ist vorhanden. Für die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) gelten neben den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung die Richtlinien über die Anlage und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Nach diesen Vorschriften ist die Einrichtung eines FGÜ nur innerhalb geschlossener Ortschaften und nur bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h zulässig und scheidet daher aus. Allerdings würde die Anlage eines FGÜ auch aufgrund der hohen Belastungszahlen des Kraftfahrzeugsverkehrs nicht möglich sein. Entsprechende Zahlen wurden für den Bürgerantrag "Querungshilfe, Ampelanlage oder Zebrastreifen Röttgener Straße/Höhe Bushaltestelle Katzenloch" (DS 1711813) bereits ermittelt. Die hierbei festgestellte Belastung in der Spitzenstunde des Verkehrs lag bei 918 Fahrzeugen/h und überschritt damit deutlich den in der R-FGÜ 2001 genannten Höchstwert von 750 Fahrzeugen/h. Eine Lichtsignalanlage (LSA) an der vorhandenen Querungshilfe würde Kosten in Höhe von ca. 50.000 bis 60.000 Euro verursachen. Die Kosten für den erforderlichen Netzanschluss betragen ca. 15.000 bis 20.000 Euro, die Folgekosten würden sich auf 400 bis 500 Euro pro Jahr belaufen. Es wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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