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200514-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bushaltestelle "Röttgen Abzweig" - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
200514-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anregung
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Übergeordnet

  1. 200514 Bushaltestelle "Röttgen Abzweig"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200514-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
10.03.2020, gez. Poppe-Reiners
Bushaltestelle "Röttgen Abzweig" - Stellungnahme
der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Anregung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Nach Rücksprache mit der SWB und der Polizei nimmt die Verwaltung zum
Antrag wie folgt Stellung:
Die Haltestelle "Röttgen Abzweig" wurde vor etwa 20 Jahren an dieser Stelle
angelegt, um die Linie 603 (vormals Linie 624) und die Linie 630 besser zu
verknüpfen und eine Umsteigeverbindung zwischen den Ortsteilen Röttgen und
Hardtberg (Duisdorf Bahnhof) zu schaffen. Diese Maßnahme wurde seinerzeit
erforderlich, da die Linie 630 aus der Ortsbedienung Röttgen in Form einer
Stichfahrt herausgenommen wurde.
Grundsätzlich ist die Haltestelle von beiden Seiten gut einsehbar, signifikante
Vorfälle bzw. Unfälle sind nicht bekannt. Eine Querungshilfe ist vorhanden.
Für die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) gelten neben den Vorschriften
der Straßenverkehrsordnung die Richtlinien über die Anlage und Ausgestaltung
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Nach diesen Vorschriften ist die
Einrichtung eines FGÜ nur innerhalb geschlossener Ortschaften und nur bei
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h zulässig und
scheidet daher aus. Allerdings würde die Anlage eines FGÜ auch aufgrund der
hohen Belastungszahlen des Kraftfahrzeugsverkehrs nicht möglich sein.
Entsprechende Zahlen wurden für den Bürgerantrag "Querungshilfe,
Ampelanlage oder Zebrastreifen Röttgener Straße/Höhe Bushaltestelle
Katzenloch" (DS 1711813) bereits ermittelt. Die hierbei festgestellte Belastung
in der Spitzenstunde des Verkehrs lag bei 918 Fahrzeugen/h und überschritt
damit deutlich den in der R-FGÜ 2001 genannten Höchstwert von 750
Fahrzeugen/h.
Eine Lichtsignalanlage (LSA) an der vorhandenen Querungshilfe würde Kosten
in Höhe von ca. 50.000 bis 60.000 Euro verursachen. Die Kosten für den
erforderlichen Netzanschluss betragen ca. 15.000 bis 20.000 Euro, die
Folgekosten würden sich auf 400 bis 500 Euro pro Jahr belaufen.
Es wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de