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200513-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gestaltung der Ladenzeile Medinghoven

Nummer
200513-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200513 Gestaltung der Ladenzeile Medinghoven

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200513-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Gestaltung der Ladenzeile Medinghoven
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.:
Die Ladenzeile am Europaring ist angemessen gut ausgeleuchtet und über die
Stichstraße Europaring entlang der Häuser Nr. 68 etc. und 58 etc. auch
ebenerdig und durchgängig beleuchtet zu erreichen.
Von der Hauptstraße Europaring in Höhe des Abzweiges Stresemannstraße
gibt es weiterhin Treppen- bzw. Rampenabgänge zur Ladenzeile. Sofern diese
über öffentliche städtische Flächen verlaufen besteht ebenfalls eine
angemessen gute Ausleuchtung.
Weiterhin existieren Treppenabgänge zu den rückwärtigen Eingängen des Arzt-
und Apothekenhauses. Diese Wegebereiche sind privat und damit nicht in der
Zuständigkeit des Tiefbauamtes für die Straßenbeleuchtung. Maßnahmen in
diesen Bereichen liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Eigentümers.
zu 2.:
Die Ladenzeile am Europaring ist typisch für die Nahversorgungsstrukturen in
Wohngebieten, die in den 1960er/1970er Jahren gebaut worden sind:
Medinghoven wird begrenzt von der B56 (Euskirchener Straße), dem Konrad-
Adenauer-Damm, dem Waldgebiet, in dem das Malteser-Krankenhaus liegt,
und dem Derletal. Für die dort heute etwa 4.500 Bewohnerinnen und Bewohner
wurde im Zentrum Medinghovens die Ladenzeile errichtet, in deren
Nachbarschaft sich auch Ärzte niedergelassen haben. In der Regel wissen die
Bewohnerinnen und Bewohner eines Wohngebietes bereits nach kurzer Zeit,
wo sich ihre fußläufigen Nahversorgungsstrukturen befinden, zumal, wenn
diese sich in zentraler Lage befinden. Aus Sicht der Verwaltung ist eine
Hinweisbeschilderung innerhalb Medinghovens somit nicht notwendig.
Anders verhält es sich bei einer Hinweisbeschilderung für Kundinnen und
Kunden, die von außen die Ladenzeile aufsuchen möchten. Eine zusätzliche
Hinweisbeschilderung an den Eingangsbereichen vom Konrad-Adenauer-
Damm aus in die Derlestraße bzw. in den Europaring könnte also sinnvoll sein.
Für ähnlich gelagerte Fälle hat die Verwaltung ein kostenpflichtiges
Gewerbegebietsleitsystem im Herbst 2018 entwickelt, das auf die Örtlichkeit in
Medinghoven angepasst werden könnte. Bei Annahme des Antrages wird die
Verwaltung auf die Gewerbetreibenden und Freiberuflerinnen und Freiberufler
in Medinghoven zugehen.Seite 1 von 2

Seite 2
Hinweisbeschilderungen auf Privatgelände sind zwischen den
Gewerbetreibenden/Freiberuflerinnen und Freiberuflern und den Eigentümern
zu klären.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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