200513-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gestaltung der Ladenzeile Medinghoven
Kerndaten
- Nummer
- 200513-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200513-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Gestaltung der Ladenzeile Medinghoven Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 16.06.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: zu 1.: Die Ladenzeile am Europaring ist angemessen gut ausgeleuchtet und über die Stichstraße Europaring entlang der Häuser Nr. 68 etc. und 58 etc. auch ebenerdig und durchgängig beleuchtet zu erreichen. Von der Hauptstraße Europaring in Höhe des Abzweiges Stresemannstraße gibt es weiterhin Treppen- bzw. Rampenabgänge zur Ladenzeile. Sofern diese über öffentliche städtische Flächen verlaufen besteht ebenfalls eine angemessen gute Ausleuchtung. Weiterhin existieren Treppenabgänge zu den rückwärtigen Eingängen des Arzt- und Apothekenhauses. Diese Wegebereiche sind privat und damit nicht in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes für die Straßenbeleuchtung. Maßnahmen in diesen Bereichen liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Eigentümers. zu 2.: Die Ladenzeile am Europaring ist typisch für die Nahversorgungsstrukturen in Wohngebieten, die in den 1960er/1970er Jahren gebaut worden sind: Medinghoven wird begrenzt von der B56 (Euskirchener Straße), dem Konrad- Adenauer-Damm, dem Waldgebiet, in dem das Malteser-Krankenhaus liegt, und dem Derletal. Für die dort heute etwa 4.500 Bewohnerinnen und Bewohner wurde im Zentrum Medinghovens die Ladenzeile errichtet, in deren Nachbarschaft sich auch Ärzte niedergelassen haben. In der Regel wissen die Bewohnerinnen und Bewohner eines Wohngebietes bereits nach kurzer Zeit, wo sich ihre fußläufigen Nahversorgungsstrukturen befinden, zumal, wenn diese sich in zentraler Lage befinden. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Hinweisbeschilderung innerhalb Medinghovens somit nicht notwendig. Anders verhält es sich bei einer Hinweisbeschilderung für Kundinnen und Kunden, die von außen die Ladenzeile aufsuchen möchten. Eine zusätzliche Hinweisbeschilderung an den Eingangsbereichen vom Konrad-Adenauer- Damm aus in die Derlestraße bzw. in den Europaring könnte also sinnvoll sein. Für ähnlich gelagerte Fälle hat die Verwaltung ein kostenpflichtiges Gewerbegebietsleitsystem im Herbst 2018 entwickelt, das auf die Örtlichkeit in Medinghoven angepasst werden könnte. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung auf die Gewerbetreibenden und Freiberuflerinnen und Freiberufler in Medinghoven zugehen.Seite 1 von 2 Seite 2 Hinweisbeschilderungen auf Privatgelände sind zwischen den Gewerbetreibenden/Freiberuflerinnen und Freiberuflern und den Eigentümern zu klären. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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