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200512 · Antrag

Fahrradweg Quantiusstraße

Nummer
200512
Art
Antrag
Veröffentlicht
10.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.03.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 54,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200512-1 ST Fahrradweg Quantiusstraße
  2. 200512-2 ST Fahrradweg Quantiusstraße

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Text anzeigen (1.748 Zeichen)
Antrag
öffentlich
200512
Antragsteller/in:
Gabi Mayer
Dr. Helmut Redeker
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fahrradweg Quantiusstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.04.2020 Empfehlung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung stellt sicher, dass der rot gekennzeichnete und in Süd-Nord-
Richtung verlaufende Radfahrweg in der Quantiusstraße nicht regelwidrig
von Taxis und privaten Autos, die Gäste zum Hauptbahnhof oder dem
anliegenden Hotel bringen oder von da abholen wollen, ganz oder teilweise
blockiert wird.
2. Die Verwaltung zeigt Möglichkeiten auf und setzt diese kurzfristig um, mit
denen Taxis oder private Autos in der Quantiusstraße Menschen am
Bahnhof absetzen oder abholen können, ohne den Radfahrweg oder den
Busverkehr zu blockieren. Dabei ist insbesondere
auf Menschen einzugehen, die auf einen Aufzug, wie er in der
Quantiusstraße vorhanden ist, angewiesen sind.
Begründung
Die Antragstellenden unterstützen die deutliche Markierung des Radfahrweges
in der Quantiusstraße uneingeschränkt. Mit dieser Markierung ist es aber nicht
getan, denn gleichzeitig muss nun auch die Einhaltung der aus der Markierung
hervorgehenden Regelung garantiert werden. Diese muss die Verwaltung nun
umsetzen.
Gleichzeitig geschieht auch die Zufahrt zum Hauptbahnhof und zum
anliegenden Hotel mit Taxis und privaten PKW hauptsächlich über die
Quantiusstraße. Daher muss ebenfalls sichergestellt sein, dass das Abholen
und Absetzen von Gästen vor Ort rechtssicher geschehen kann, so dass
zumindest ein Halten möglich ist. Vor allem für Menschen, die beispielsweise
auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder mit schwerem Gepäck reisen,
müssen hier entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de