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200510 · Beschlussvorlage

Umwandlung des F.- A.- Schmidt-Platzes in einen Kunstrasenplatz

Nummer
200510
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 20.05.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200510-1 AA Umwandlung des F.- A.- Schmidt-Platzes in einen Kunstrasenplatz Antrag zur Vorlage 200510
  2. 200510-2 AA Umwandlung des F.- A.- Schmidt-Platzes in einen Kunstrasenplatz Antrag zur Vorlage 200510

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Beschlussvorlage
öffentlich
200510
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Umwandlung des F.- A.- Schmidt-Platzes in einen
Kunstrasenplatz
Beratungsfolge
Sportausschuss 20.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorentwurfsplanung für den Umbau des
Sportplatzes F.-A.-Schmidt-Weg, Dottendorf, in einen Kunstrasenplatz in
Auftrag zu geben und die Kosten zu ermitteln. Dabei sollen die notwendigen
Untersuchungen der Bodenverhältnisse, der Entwässerung sowie Licht- und
Lärmimmissionen durchgeführt werden.
Die erforderlichen Finanzmittel für Vorplanung, Untersuchungen und Gutachten
in Höhe von etwa 50.000 € stehen im Haushalt zur Verfügung.
Begründung
Der Sportplatz F.-A.-Schmidt-Weg in Bonn-Dottendorf ist die Heimstatt des
Fußballvereins Hertha Bonn e.V. Dieser Platz ist einer der letzten noch mit
Tennenbelag ausgeführten Fußballplätze in Bonn. Der Verein Hertha Bonn
hat ein hohes Interesse an der Umwandlung des Platzes in einen
Kunstrasenplatz. Die mit der Umwandlung verbundene bessere Bespielbarkeit
des Platzes auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen ist für die
Vereinsentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des Vereins äußerst wichtig.
Die Umwandlung des Platzes in Kunstrasen war in der Vergangenheit
zurückgestellt worden, weil es sich bei diesem Grundstück um einen
ehemaligen Deponie-Standort handelt und die damals geplante Trassenführung
zur Autobahnverbindung zwischen A562 und A565 gegen eine Investition
sprach.
Mit der Umwandlung von Fußballplätzen auf Deponiestandorten hat die
Sportverwaltung inzwischen positive Erfahrung bei den Umbaumaßnahmen der
Sportplätze „An der Josefshöhe“ machen können. Die dort verwendete
Kombination aus Verdichtung und Einbau eines Stabilisierungspolsters aus
verfüllten Geozellen könnte auch am F.-A.-Schmidt-Platz zum Einsatz kommen.
Historie:Seite 1 von 3

Seite 2
Bereits bei der Platzbeurteilung im Rahmen der ersten Prioritätenliste zur
Sanierung der Bonner Sportplätze im Jahre 2009 war der F.-A.-Schmidt-Platz
in einem allgemein mangelhaften Zustand. Besonders nach Regenfällen war
der Platz nicht mehr bespielbar, da das Wasser auf großen Flächen der
Platzanlage nicht versickern konnte.
Trotz dieses mangelhaften Zustandes und der Platzierung der Maßnahme auf
der Prioritätenliste wurde der Platz aus den o.g. Gründen jedoch nicht zum
Kunstrasen umgebaut.
Aufgrund der durch den Deponiestandort verursachten Absackungen von bis zu
einem Meter Tiefe musste der Platz 2010 halbseitig gesperrt werden. Auch in
Jahren davor war es mehrfach zu Absackungen gekommen, die zum Teil noch
durch Materialauftrag ausgeglichen werden konnten.
Um die Situation zu verbessern, wurde in der Folge eine Expertise zur
Sanierungsfähigkeit, sowie ein Vorentwurf zur Tennensanierung in Auftrag
gegeben. Eine Sanierung zum Kunstrasenspielfeld wurde zu diesem Zeitpunkt
aus den o.g. Gründen nicht in Erwägung gezogen.
Der Sportplatz wurde 2014/2015 als Tennenplatz im Auftrag des Vereins
Hertha Bonn saniert. Die Gesamtinvestition in Höhe von 350.000 € wurde
durch städtische Mittel in Höhe von insgesamt 120.000 € bezuschusst (DS -Nr.
1411088).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und
Sportaußenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
50.000 € 1.5200.0801/
72.1000
2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlichSeite 2 von 3

Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de