200508 · Mitteilungsvorlage
Jahresbericht der WTG-Behörde für das Jahr 2019
Kerndaten
- Nummer
- 200508
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200508 Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Jahresbericht der WTG-Behörde für das Jahr 2019 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 01.04.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG- Behörde, ehemals Heimaufsicht) legt grundsätzlich gemäß § 14 Absatz 11 WTG NRW alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor. Der nächste Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2019 und 2020 wird Anfang 2021 vorgelegt werden. Wunschgemäß wird mit dieser Mitteilungsvorlage zwischenjährig über die Tätigkeit berichtet. Nachdem die erforderlichen Prüftätigkeiten im Berichtsjahr 2017 vollumfänglich und im Berichtsjahr 2018 nahezu vollumfänglich (mit Ausnahme von vier Regelprüfungen) geleistet wurden, konnten im Berichtsjahr 2019 zwölf der regelmäßig zu leistenden Prüfungen nicht erfolgen. Diese werden im ersten Halbjahr 2020 nachgeholt werden. Die Ursachen für die Unterschreitung des grundsätzlich geforderten Prüfumfangs liegen einerseits in der personellen Situation (für zwei Stellen wurden in drei Ausschreibungs-verfahren keine oder keine qualifizierten Bewerberinnen oder Bewerber gefunden; zwei Langzeiterkrankungen). Andererseits mussten auch im aktuellen Berichtsjahr einige Einrichtungen wegen der gefundenen Mängel langwierig und engmaschig begleitet werden. Insgesamt jedoch ist für die geprüften Einrichtungen weiterhin eine überwiegend gute Pflege- und Betreuungsqualität festzustellen. Gravierende Mängel sind, wie in der Vergangenheit, angesichts der Anzahl der betreuten Menschen die Ausnahme. Die Anzahl der bei der WTG-Behörde eingegangenen Beschwerden stagnierte auf dem Niveau der Vorjahre (54); der Anteil der begründeten Beschwerden sank hingegen (41%). Es zeigt sich weiter, dass es angesichts eines sich verschärfenden Pflegefachkraftmangels einer größer werdenden Anzahl von Einrichtungen schwerfällt, alle Dienste fachgerecht zu besetzen und die gesetzliche Vorgabe einer 50%igen Fachkraftquote zu erfüllen. In einigen Einrichtungen führt dies dazu, dass einzelne Plätze oder ganze Wohnbereiche nicht belegt werden können. Für das Jahr 2020 wird eine personelle Konsolidierung angestrebt, welche zur vollumfänglichen Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflichten ab 2021 führen soll.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de