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200508 · Mitteilungsvorlage

Jahresbericht der WTG-Behörde für das Jahr 2019

Nummer
200508
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 13.05.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200508
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Jahresbericht der WTG-Behörde für das Jahr 2019
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
01.04.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG-
Behörde, ehemals Heimaufsicht) legt grundsätzlich gemäß § 14 Absatz 11
WTG NRW alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor. Der nächste
Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2019 und 2020 wird Anfang 2021
vorgelegt werden.
Wunschgemäß wird mit dieser Mitteilungsvorlage zwischenjährig über die
Tätigkeit berichtet.
Nachdem die erforderlichen Prüftätigkeiten im Berichtsjahr 2017 vollumfänglich
und im Berichtsjahr 2018 nahezu vollumfänglich (mit Ausnahme von vier
Regelprüfungen) geleistet wurden, konnten im Berichtsjahr 2019 zwölf der
regelmäßig zu leistenden Prüfungen nicht erfolgen. Diese werden im ersten
Halbjahr 2020 nachgeholt werden.
Die Ursachen für die Unterschreitung des grundsätzlich geforderten
Prüfumfangs liegen einerseits in der personellen Situation (für zwei Stellen
wurden in drei Ausschreibungs-verfahren keine oder keine qualifizierten
Bewerberinnen oder Bewerber gefunden; zwei Langzeiterkrankungen).
Andererseits mussten auch im aktuellen Berichtsjahr einige Einrichtungen
wegen der gefundenen Mängel langwierig und engmaschig begleitet werden.
Insgesamt jedoch ist für die geprüften Einrichtungen weiterhin eine
überwiegend gute Pflege- und Betreuungsqualität festzustellen. Gravierende
Mängel sind, wie in der Vergangenheit, angesichts der Anzahl der betreuten
Menschen die Ausnahme. Die Anzahl der bei der WTG-Behörde
eingegangenen Beschwerden stagnierte auf dem Niveau der Vorjahre (54); der
Anteil der begründeten Beschwerden sank hingegen (41%).
Es zeigt sich weiter, dass es angesichts eines sich verschärfenden
Pflegefachkraftmangels einer größer werdenden Anzahl von Einrichtungen
schwerfällt, alle Dienste fachgerecht zu besetzen und die gesetzliche Vorgabe
einer 50%igen Fachkraftquote zu erfüllen. In einigen Einrichtungen führt dies
dazu, dass einzelne Plätze oder ganze Wohnbereiche nicht belegt werden
können.
Für das Jahr 2020 wird eine personelle Konsolidierung angestrebt, welche zur
vollumfänglichen Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflichten ab 2021 führen soll.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de