200504 · Mitteilungsvorlage
Veränderungen bei der Förderung Kultureller Projekte ab 2021
Kerndaten
- Nummer
- 200504
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200504 Der Oberbürgermeister Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Veränderungen bei der Förderung Kultureller Projekte ab 2021 Beratungsfolge Kulturausschuss 31.03.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Bundesstadt Bonn fördert Projekte aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur sowie Projekte aus den vorstehend genannten Bereichen für Kinder und Jugendliche. Über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird zweimal jährlich auf der Grundlage der fristgerecht eingegangenen, vollständigen Anträge entschieden. Ein vollständiger Antrag besteht aus einem formalen Projektförderantrag einschließlich Finanzierungsplan und einer ausführlichen, formlosen Projektbeschreibung. Alle Informationen zur bisherigen Projektförderung finden sich unter www.bonn.de/kulturfoerderung. Ab 2021 werden die Förderkriterien überarbeitet sowie ergänzt und ein Flexitopf wird eingerichtet. Erweiterung der Zielgruppe Bisher bezieht sich die Förderung auf Projekte aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur sowie Projekte aus den vorstehend genannten Bereichen für Kinder und Jugendliche. Diese Einleitung wird ergänzt um die Zielgruppe der Menschen, denen – aus welchen Gründen auch immer – die Teilhabe am kulturellen Leben in unserer Stadt von zu Hause aus nicht möglich ist. Maximale Förderdauer Projekte, die wiederholt mehrere Jahre hintereinander stattfinden, könnten zukünftig maximal drei Mal in Folge gefördert werden. Zum einen soll die Projektförderung stärker von der institutionellen Förderung abgegrenzt werden. Zum anderen sollen auch immer neue Projekte eine Chance auf diese Fördermöglichkeit erhalten können.Seite 1 von 2 Seite 2 Festlegung von Schwerpunktthemen Die Förderung kultureller Projekte soll zukünftig stärker durch kulturpolitisch relevante Gesellschaftsthemen gesteuert werden. Hierzu werden übergreifende Schwerpunktthemen gesetzt, die jeweils für drei Jahre gelten sollen. Für 2021 bis 2023 werden diese festgelegt auf die folgenden Themen: - Kultur und Klima/Nachhaltigkeit - Kultur und Demokratie (inkl. Projekten zur Besucherforschung) sowie - Kultur und Digitalisierung. Durch die Projektförderung werden damit vorrangig Projekte gefördert, die zu diesen Themenschwerpunkten arbeiten. Darüber hinaus sind auch besondere Jahresthemen, die sich aus stadtrelevanten Jubiläen wichtiger Persönlichkeiten der Stadt Bonn ergeben, in den Blick zu nehmen. Diese werden im Laufe des Jahres durch die Verwaltung eruiert und dem Kulturausschuss gesondert mitgeteilt. Einführung eines Flexitopfs Ab 2021 stehen nach notwendigen Verschiebungen im Bereich der Projektförderung jährlich 101.500 EUR zur Verfügung. Es hat sich herausgestellt, dass sich jenseits der halbjährigen Fristen immer wieder kulturpolitisch relevante Projekte oder Kooperationsprojekte in Zusammenhang mit dem NRW Kultursekretariat melden, die dringenden Förderbedarf haben. Dieser Notwendigkeit konnte die Kulturverwaltung bisher nur sehr eingeschränkt nachkommen. Um eine gewisse Flexibilität zu erreichen, wird ab 2021 ein sogenannter Flexitopf in Höhe von 10.000 EUR eingerichtet, der von der Verwaltung in eigener Entscheidung unter Bezug auf die üblichen Kriterien der Projektförderung vergeben wird. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral aus dem Bereich der Projektförderung. Weiteres Verfahren Pro Halbjahr stehen mit den beschriebenen Änderungen 45.750 EUR zur Verfügung. Das bisherige Verfahren (halbjährige Antragsstellung, Abstimmungsverfahren zwischen Kulturverwaltung und -politik) zur Projektförderung bleibt ansonsten unverändert bestehen. Die vorgenannten Änderungen bzw. Anpassungen der Kriterien werden für die Antragstellenden transparent kommuniziert (Internet, Pressemeldung, Anpassung des Antragsvordrucks etc.). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de