← Vorlagen

200504 · Mitteilungsvorlage

Veränderungen bei der Förderung Kultureller Projekte ab 2021

Nummer
200504
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 26.05.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.910 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
200504
Der Oberbürgermeister
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Veränderungen bei der Förderung Kultureller
Projekte ab 2021
Beratungsfolge
Kulturausschuss 31.03.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bundesstadt Bonn fördert Projekte aus den Bereichen Musik, Theater,
Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur sowie
Projekte aus den vorstehend genannten Bereichen für Kinder und Jugendliche.
Über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird zweimal
jährlich auf der Grundlage der fristgerecht eingegangenen, vollständigen
Anträge entschieden.
Ein vollständiger Antrag besteht aus einem formalen Projektförderantrag
einschließlich Finanzierungsplan und einer ausführlichen, formlosen
Projektbeschreibung.
Alle Informationen zur bisherigen Projektförderung finden sich unter
www.bonn.de/kulturfoerderung.
Ab 2021 werden die Förderkriterien überarbeitet sowie ergänzt und ein
Flexitopf wird eingerichtet.
Erweiterung der Zielgruppe
Bisher bezieht sich die Förderung auf Projekte aus den Bereichen Musik,
Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur
sowie Projekte aus den vorstehend genannten Bereichen für Kinder und
Jugendliche.
Diese Einleitung wird ergänzt um die Zielgruppe der Menschen, denen – aus
welchen Gründen auch immer – die Teilhabe am kulturellen Leben in unserer
Stadt von zu Hause aus nicht möglich ist.
Maximale Förderdauer
Projekte, die wiederholt mehrere Jahre hintereinander stattfinden, könnten
zukünftig maximal drei Mal in Folge gefördert werden. Zum einen soll die
Projektförderung stärker von der institutionellen Förderung abgegrenzt werden.
Zum anderen sollen auch immer neue Projekte eine Chance auf diese
Fördermöglichkeit erhalten können.Seite 1 von 2

Seite 2
Festlegung von Schwerpunktthemen
Die Förderung kultureller Projekte soll zukünftig stärker durch kulturpolitisch
relevante Gesellschaftsthemen gesteuert werden. Hierzu werden übergreifende
Schwerpunktthemen gesetzt, die jeweils für drei Jahre gelten sollen.
Für 2021 bis 2023 werden diese festgelegt auf die folgenden Themen:
- Kultur und Klima/Nachhaltigkeit
- Kultur und Demokratie (inkl. Projekten zur Besucherforschung) sowie
- Kultur und Digitalisierung.
Durch die Projektförderung werden damit vorrangig Projekte gefördert, die zu
diesen Themenschwerpunkten arbeiten.
Darüber hinaus sind auch besondere Jahresthemen, die sich aus
stadtrelevanten Jubiläen wichtiger Persönlichkeiten der Stadt Bonn ergeben, in
den Blick zu nehmen. Diese werden im Laufe des Jahres durch die Verwaltung
eruiert und dem Kulturausschuss gesondert mitgeteilt.
Einführung eines Flexitopfs
Ab 2021 stehen nach notwendigen Verschiebungen im Bereich der
Projektförderung jährlich 101.500 EUR zur Verfügung. Es hat sich
herausgestellt, dass sich jenseits der halbjährigen Fristen immer wieder
kulturpolitisch relevante Projekte oder Kooperationsprojekte in Zusammenhang
mit dem NRW Kultursekretariat melden, die dringenden Förderbedarf haben.
Dieser Notwendigkeit konnte die Kulturverwaltung bisher nur sehr
eingeschränkt nachkommen. Um eine gewisse Flexibilität zu erreichen, wird ab
2021 ein sogenannter Flexitopf in Höhe von 10.000 EUR eingerichtet, der von
der Verwaltung in eigener Entscheidung unter Bezug auf die üblichen Kriterien
der Projektförderung vergeben wird. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral aus
dem Bereich der Projektförderung.
Weiteres Verfahren
Pro Halbjahr stehen mit den beschriebenen Änderungen 45.750 EUR zur
Verfügung. Das bisherige Verfahren (halbjährige Antragsstellung,
Abstimmungsverfahren zwischen Kulturverwaltung und -politik) zur
Projektförderung bleibt ansonsten unverändert bestehen.
Die vorgenannten Änderungen bzw. Anpassungen der Kriterien werden für die
Antragstellenden transparent kommuniziert (Internet, Pressemeldung,
Anpassung des Antragsvordrucks etc.).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de