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200495-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Halteflächen für Lade- und Lieferverkehr in der Quantiusstraße

Nummer
200495-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200495 Halteflächen für Lade- und Lieferverkehr in der Quantiusstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200495-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Halteflächen für Lade- und Lieferverkehr in der
Quantiusstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
22.04.2020 wurde zu den Drucksachen DS 200512 „Fahrradweg
Quantiusstraße“ und DS 200495 „Halteflächen für Lade- und Lieferverkehr in
der Quantiusstraße“ der für beide Drucksachen gleichlautende Beschluss
gefasst: „Der Ausschuss vertagt den Antrag mit der Maßgabe, dass die
Verwaltung weitere konkrete Verbesserungsvorschläge bis zur nächsten
Sitzung vorlegen soll. Die Verbesserungsvorschläge sollen sich insbesondere
auf die Verbesserung der Gesamtsituation für Hol- und Bringfahrten zum HBF
beziehen.“
Die Verwaltung hat die Situation in der Quantiusstraße nochmals überprüft und
wird zur Verbesserung der Situation folgende Maßnahme kurzfristig
durchführen:
Die bereits eingerichtete „Ladezone“ (eingeschränktes Haltverbot) auf Höhe der
Dechenstraße, die für den Hol- und Bringverkehr hinter dem Bahnhof
vorgesehen wurde, wird aufgrund des Missbrauchs durch Dauerparker
hinsichtlich der Erkennbarkeit durch Markierungen (Piktogramm „Kiss and
Ride“) optimiert. Ebenso soll durch verstärkte Kontrollen des ruhenden
Verkehrs in der Quantiusstraße und Dechenstraße im Rahmen der personellen
Möglichkeiten die Situation verbessert werden. Eine eventuelle Erweiterung der
vorhandenen Haltemöglichkeiten in der Quantiusstraße könnte nur zu Lasten
anderer Verkehrsteilnehmer (z.B. Taxi- und Fahrradnutzer) vorgenommen
werden und sollte daher nicht erfolgen.
Die Verwaltung möchte weiterhin darauf hinweisen, dass sich zukünftig
Verbesserungen bei der Park- und auch Holsituation im Umfeld des
Hauptbahnhofes ergeben werden. Zum einen wird sich durch die
Wiedereröffnung der Tiefgarage unter dem Hotelneubau mit Zufahrt
Münsterstraße die Situation verbessern. Zum anderen wird sehr kurzfristig das
neue Parkhaus an der Rabinstraße eröffnet. Letzteres wird durch die geplante
Fußgängerbrücke zum Gleis 1 des Hbf die barrierefreie Erreichbarkeit des
Bahnhofs sicherstellen und auch eine hervorragende Möglichkeit zum Abholen
von Fahrgästen bieten. Mittelfristig kann auch ein Neubau bzw. dieSeite 1 von 2

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Wiedereröffnung des Parkhauses in der Quantiusstraße zu einer Verbesserung
der Park- und Holsituation beitragen.
Das Bringen von Fahrgästen zum Bahnhof dürfte immer in der Nähe des
Bahnhofs (z.B. Quantiusstr./Dechenstr.) möglich sein. Beim Abholen stehen
zukünftig überwiegend gebührenpflichtige Parkplätze in den Parkhäusern bzw.
der Tiefgarage in zumutbarer Entfernung zum Hbf zur Verfügung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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