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200493 · Große Anfrage

Barrierefreiheit im Wohnungsneubau

Nummer
200493
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
06.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 13.05.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 200493-1 ST Barrierefreiheit im Wohnungsneubau

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Große Anfrage
öffentlich
200493
Fragesteller/in:
Holger Schmidt
Tobias Haßdenteufel
Anatol Koch
06.03.2020
Barrierefreiheit im Wohnungsneubau
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
01.04.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.04.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Verfügt die Verwaltung über Zahlen bzw. Erkenntnisse, in welchem
Umfang bei Wohnungsneu- bzw. umbauvorhaben in den Jahren 2018
und 2019 barrierefreie (bzw. zumindest barrierearmer) sowie
rollstuhlgerechte Wohneinheiten welcher Größe entstanden? Sofern
keine detaillierteren Zahlen verfügbar sind: Ist eine überschlägige
Schätzung des Anteils und der durchschnittlichen Quadratmeterfläche
möglich? Liegen zahlen darüber vor bzw. sind Einschätzungen möglich,
wie sich der Gesamtbestand barrierefreien Wohnraums seit 2014
entwickelt hat?
2. In welchem Umfang ist es gelungen, im Rahmen städtebaulicher Verträge
freiwillig auch im sog. freifinanzierten Wohnungsbau anteilig barrierefreie
(sowie auch rollstuhlgerechte) Wohneinheiten verbindlich zu
vereinbaren? Welche entsprechenden Regelungen enthalten die letzten
drei geschlossenen städtebaulichen Verträge?
3. Wird seit Geltung der veränderten Landesbauordnung NRW ab
01.01.2019 ab Gebäudeklasse 3 die Barrierefreiheit seitens der
Verwaltung eingefordert? In wie vielen Fällen wurde bzw. wird gemäß §
49 (3) BauO NRW von einer solchen Anforderung abgesehen?
4. Existiert eine Zielvereinbarung der Stadt Bonn mit dem Land NRW über
die Errichtung und Förderung rollstuhlgerechter Wohneinheiten? Wenn ja,
welche Zielgrößen enthält sie und wurden diese Ziele bislang erreicht?
5. Inwieweit erfolgt eine Kontrolle, ob bei Bauvorhaben die Anforderungen
bzw. Zusagen hinsichtlich der Barrierefreiheit eingehalten werden? In der
Vergangenheit hatte die Verwaltung stets ausgeführt, dass hierfür kein
Personal zur Verfügung stünde, ist dem immer noch so?
6. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, zukünftig im Rahmen eines
ergänzten Baulandmodells anteilig im sog. freifinanzierten Wohnungsbau
(auch unterhalb der Gebäudeklasse 3) Barrierefreiheit sowie
Rollstuhleignung verbindlich zu vereinbaren?Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Es ist unbestritten, dass aktuelle und in Zukunft ein höherer Anteil von
Wohnungen/Wohngebäuden barrierefrei und anteilig auch rollstuhlgerecht sein
sollte, um inklusives, eigenständiges und altersgerechtes Wohnen ohne
spezifische Sonderbauten zu ermöglichen. Bisheriges Bemühungen über eine
eigene städtische Beratungsstelle für PrivatinvestorInnen/ErbauerInnen (Drs.
1910183) waren nicht erfolgreich. Ein Antrag, das Kriterium Barrierefreiheit in
das „Baulandmodell“ aufzunehmen (Drs. 1412474) wurde 2015 abgelehnt, weil
es sich angeblich um kein taugliches Vorgehen handelte. Die Fragesteller sind
daran interessiert zu erfahren, wie sich die Entwicklung am Wohnungsmarkt
darstellt und ob die Verwaltung mittlerweile weitergehende Maßnahmen
befürwortet.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de