200493 · Große Anfrage
Barrierefreiheit im Wohnungsneubau
Kerndaten
- Nummer
- 200493
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 200493 Fragesteller/in: Holger Schmidt Tobias Haßdenteufel Anatol Koch 06.03.2020 Barrierefreiheit im Wohnungsneubau Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 01.04.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Verfügt die Verwaltung über Zahlen bzw. Erkenntnisse, in welchem Umfang bei Wohnungsneu- bzw. umbauvorhaben in den Jahren 2018 und 2019 barrierefreie (bzw. zumindest barrierearmer) sowie rollstuhlgerechte Wohneinheiten welcher Größe entstanden? Sofern keine detaillierteren Zahlen verfügbar sind: Ist eine überschlägige Schätzung des Anteils und der durchschnittlichen Quadratmeterfläche möglich? Liegen zahlen darüber vor bzw. sind Einschätzungen möglich, wie sich der Gesamtbestand barrierefreien Wohnraums seit 2014 entwickelt hat? 2. In welchem Umfang ist es gelungen, im Rahmen städtebaulicher Verträge freiwillig auch im sog. freifinanzierten Wohnungsbau anteilig barrierefreie (sowie auch rollstuhlgerechte) Wohneinheiten verbindlich zu vereinbaren? Welche entsprechenden Regelungen enthalten die letzten drei geschlossenen städtebaulichen Verträge? 3. Wird seit Geltung der veränderten Landesbauordnung NRW ab 01.01.2019 ab Gebäudeklasse 3 die Barrierefreiheit seitens der Verwaltung eingefordert? In wie vielen Fällen wurde bzw. wird gemäß § 49 (3) BauO NRW von einer solchen Anforderung abgesehen? 4. Existiert eine Zielvereinbarung der Stadt Bonn mit dem Land NRW über die Errichtung und Förderung rollstuhlgerechter Wohneinheiten? Wenn ja, welche Zielgrößen enthält sie und wurden diese Ziele bislang erreicht? 5. Inwieweit erfolgt eine Kontrolle, ob bei Bauvorhaben die Anforderungen bzw. Zusagen hinsichtlich der Barrierefreiheit eingehalten werden? In der Vergangenheit hatte die Verwaltung stets ausgeführt, dass hierfür kein Personal zur Verfügung stünde, ist dem immer noch so? 6. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, zukünftig im Rahmen eines ergänzten Baulandmodells anteilig im sog. freifinanzierten Wohnungsbau (auch unterhalb der Gebäudeklasse 3) Barrierefreiheit sowie Rollstuhleignung verbindlich zu vereinbaren?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Es ist unbestritten, dass aktuelle und in Zukunft ein höherer Anteil von Wohnungen/Wohngebäuden barrierefrei und anteilig auch rollstuhlgerecht sein sollte, um inklusives, eigenständiges und altersgerechtes Wohnen ohne spezifische Sonderbauten zu ermöglichen. Bisheriges Bemühungen über eine eigene städtische Beratungsstelle für PrivatinvestorInnen/ErbauerInnen (Drs. 1910183) waren nicht erfolgreich. Ein Antrag, das Kriterium Barrierefreiheit in das „Baulandmodell“ aufzunehmen (Drs. 1412474) wurde 2015 abgelehnt, weil es sich angeblich um kein taugliches Vorgehen handelte. Die Fragesteller sind daran interessiert zu erfahren, wie sich die Entwicklung am Wohnungsmarkt darstellt und ob die Verwaltung mittlerweile weitergehende Maßnahmen befürwortet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de