200491 · Große Anfrage
Denkmalbereichssatzung Combahn-Viertel
Kerndaten
- Nummer
- 200491
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 23.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 200491 Fragesteller/in: Carl J. Bachem, Dr. Martin Bredenbeck, Prof. Dr. Heijo Klein 05.03.2020 Denkmalbereichssatzung Combahn-Viertel Beratungsfolge Unterausschuss für Denkmalschutz 25.03.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welches ist die Rechtsgrundlage für die Einstellung (Abbruch) des Denkmalbereichs-Satzungsverfahrens zum Combahn-Viertel in Beuel nach den 2007-Beschlüssen von Hauptausschuss und Bezirksvertretung? 2. Welche der von der Bezirksvertretung Beuel vorgeschlagenen Alternativen zur Denkmalbereichssatzung und welche sonstigen denkmalpflegerischen Initiativen wurden ab 2007 im Combahn-Viertel verfolgt? 3. Wurden die Fachbehörde (LVR-Amt für Denkmalpflege) und die Obere Denkmalbehörde (BezRegierung) über die Beendigung des Satzungsverfahrens unterrichtet? 4. Wie hoch waren der Arbeitsaufwand der Verwaltung für die Vorarbeiten bzw. waren die bei der Verwaltung angefallenen Verfahrenskosten bisher insgesamt? 5. Wie hoch war die gewährte Förderung des Landes? An welche Bedingung war sie geknüpft? Hat es nach Verfahrensabbruch eine Abrechnung gegeben? 6. Liegen denkmalpflegerische Fachgutachten zu den Häusern Rheindorfer Str. 15 und 17 vor? Welche? 7. Mit welcher Begründung wurde die Eintragung 1983 in die Denkmalliste verweigert, obwohl das Haus Nr. 15 seit 1977 unter Schutz und Beobachtung durch die Denkmalbehörde stand? 8. Wurde dem seinerzeitigen Eigentümer von Nr. 15 eine Förderung durch öffentliche Denkmalmittel gewährt, die nach anschließendem Negativurteil aber nicht zurückgefordert worden sind? 9. Wieso wird das Gebäude Nr. 15 vergleichsweise „freihändig“, ohne angemessene und fundierte Fachbegutachtung, als minderwertig abgestempelt und diese oberflächliche Bewertung seitens der Verwaltung über Jahre übernommen, ohne sich ein angemessenes eigenes fundiertes Urteil zu bilden? Begründung Zwecks „Erhaltung der geschlossenen Baustruktur des Viertels, das wesentlich von eingetragenen Baudenkmalen geprägt ist.“ hat die Verwaltung 2005 auf der Grundlage des für die Innenstadt Beuel-Mitte bestehenden „Intergrierten Handlungskonzeptes“ (2002) sowie des für den Stadtbezirk Beuel bestehenden „Denkmalpflegeplans Bonn-Beuel“ (2003) das Verfahren zum Erlass einerSeite 1 von 2 Seite 2 Denkmalbereichs-Satzung gem. § 5 DSchG NW für das Combahn-Viertel eingeleitet. Nach Erledigung erster Arbeitsschritte und Durchführung von Informationsveranstaltungen für die betroffene Bürgerschaft wurde das Verfahren überraschenderweise 2007 seitens der Verwaltung abgebrochen. Der Grund dafür war ein entsprechender Beschluss des Hauptausschusses (6.12.2007) aufgrund eines (mehrheitlich gefassten) Ablehnungsbeschlusses der Bezirksvertretung Beuel (10.10.2007). Da dieser Abbruch gesetzeswidrig erfolgt ist (zudem vermutlich ohne entsprechenden Kontakt mit den Aufsichtsbehörden und ohne Abrechnung der geflossenen Landesmittel), besteht für die Stadt die rechtliche Verpflichtung, das Verfahren wieder aufzunehmen, und zwar ohne weitere Verzögerung. - Jeder weitere Verzug ist von Schaden, wie aktuell der Vorgang um den drohenden Totalverlust zweier schützenswerter Gebäude innerhalb des Combahn-Viertels belegt (Rheindorfer Str. 15 und 17). Einerseits droht wegen des Fehlens einer Denkmalbereichssatzung der Totalverlust (Abbruchgenehmigung), der insofern Verwaltungsverschulden zuzurechnen wäre; mittels einer Satzung wäre allerwenigstens das Erscheinungsbild („Fassaden“) gesichert. Andererseits könnten zweifelsfrei beide Gebäude in Gänze zukunftsgesichert sein, wenn sie wie viele andere des Viertels als „Denkmäler“ in die Denkmalliste eingetragen wären. In diesem Zusammenhang gibt es höchst zweifelhafte Vorgänge: es sind öffentliche Denkmalmittel geflossen, obgleich eine formelle Unterschutzstellung nicht erfolgt ist. Auch an den entsprechenden amtlichen Prüfgutachten bestehen fachliche Zweifel. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de