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200489-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag : Einbindung des A 565 Ausbaus ( Tausendfüßler) in innerstädtisches Verkehrskonzept

Nummer
200489-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200489 Bürgerantrag : Einbindung des A 565 Ausbaus ( Tausendfüßler) in innerstädtisches Verkehrskonzept

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200489-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag :
Einbindung des A 565 Ausbaus ( Tausendfüßler) in
innerstädtisches Verkehrskonzept
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
29.04.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Das Ausbauvorhaben der BAB 565 ist eine Maßnahme des aktuellen
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und wird von Straßen.NRW im Auftrag des
Bundes verfolgt.
Darüber hinaus bestehen entsprechende Ratsbeschlüsse, die einen
sechsspurigen Ausbau der BAB 565 befürworten.
Ziel der Stadt Bonn ist ein leistungsfähiges Verkehrssystem. Gerade Wege des
motorisierten Individualverkehrs ohne Ziel und Quelle im Stadtgebiet sollten
dementsprechend durchgängig auf der BAB geführt werden können. Teile des
städtischen Verkehrsnetzes weisen aber in Spitzenstunden und / oder bei
Überlastungen auf der BAB ebenso Überlastungserscheinungen auf. Das
städtische Verkehrsnetz wird oft als Ausweichstrecke genutzt. Im
Verkehrsentwicklungsplan 2020 (VEP 2020) konnte daher auch aufgezeigt
werden, dass ein Ausbau der BAB 565 Potenzial für eine innerstädtische
Verkehrsreduktion besitzt.
Die Stadt Bonn überprüft die Leistungsfähigkeit der im Antrag genannten
Strecken im laufenden Geschäft. Dabei sind die Belange aller
Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Die Abwägung von möglichen Folgen
einer prognostizierten Verkehrssteigerung auf der BAB zu Verbesserung- und
Vorrangbemühungen des ÖPNV unterläge weitgehenden Unsicherheiten. Als
isolierte Fragestellung wäre eine entsprechende Untersuchung auch nicht
zielführend.
Im in Aufstellung befindlichen städtischen Verkehrsmodell wird der BAB-
Ausbau natürlich berücksichtigt.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Dieses Votum
schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren ab.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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