200489-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag : Einbindung des A 565 Ausbaus ( Tausendfüßler) in innerstädtisches Verkehrskonzept
Kerndaten
- Nummer
- 200489-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200489-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag : Einbindung des A 565 Ausbaus ( Tausendfüßler) in innerstädtisches Verkehrskonzept Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 29.04.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Das Ausbauvorhaben der BAB 565 ist eine Maßnahme des aktuellen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und wird von Straßen.NRW im Auftrag des Bundes verfolgt. Darüber hinaus bestehen entsprechende Ratsbeschlüsse, die einen sechsspurigen Ausbau der BAB 565 befürworten. Ziel der Stadt Bonn ist ein leistungsfähiges Verkehrssystem. Gerade Wege des motorisierten Individualverkehrs ohne Ziel und Quelle im Stadtgebiet sollten dementsprechend durchgängig auf der BAB geführt werden können. Teile des städtischen Verkehrsnetzes weisen aber in Spitzenstunden und / oder bei Überlastungen auf der BAB ebenso Überlastungserscheinungen auf. Das städtische Verkehrsnetz wird oft als Ausweichstrecke genutzt. Im Verkehrsentwicklungsplan 2020 (VEP 2020) konnte daher auch aufgezeigt werden, dass ein Ausbau der BAB 565 Potenzial für eine innerstädtische Verkehrsreduktion besitzt. Die Stadt Bonn überprüft die Leistungsfähigkeit der im Antrag genannten Strecken im laufenden Geschäft. Dabei sind die Belange aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Die Abwägung von möglichen Folgen einer prognostizierten Verkehrssteigerung auf der BAB zu Verbesserung- und Vorrangbemühungen des ÖPNV unterläge weitgehenden Unsicherheiten. Als isolierte Fragestellung wäre eine entsprechende Untersuchung auch nicht zielführend. Im in Aufstellung befindlichen städtischen Verkehrsmodell wird der BAB- Ausbau natürlich berücksichtigt. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Dieses Votum schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de