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200489 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag : Einbindung des A 565 Ausbaus ( Tausendfüßler) in innerstädtisches Verkehrskonzept

Nummer
200489
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
06.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.03.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 28.05.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200489-1 ST Bürgerantrag : Einbindung des A 565 Ausbaus ( Tausendfüßler) in innerstädtisches Verkehrskonzept

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200489
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
01.03.2020
Bürgerantrag :
Einbindung des A 565 Ausbaus ( Tausendfüßler) in
innerstädtisches Verkehrskonzept
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
29.04.2020 Entscheidung
Der Antrag thematisiert die Einbindung des A 565 Ausbaus (Tausendfüßler) in
ein innerstädtisches Verkehrskonzept. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und
zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online.
Anlage/n
1 Bürgerantrag anonymisiert (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

Bürgerantrag Online
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worden zu sein.
Datum
e
Betreff
Einbindung des A 565 Ausbaus (Tausendfüßler) in innerstädtisches Verkehrsnetzkonzept
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_000111_000000222
bhDcgake
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Ihr Antrag
Die Kapazitäten der durch Bonn führenden A 565 soll von Straßen.NRW im Auftrag des Bundes ausgeweitet
werden. Hochrechnungen gehen in der Folge von einer tendenziellen Verdoppelung des Verkehrs an dieser
Stelle aus.
Da der Abschnitt zwischen dem Kreuz Bonn-Nord und Bonn-Endenich je nach Wochentag und Uhrzeit sogar
prozentual überwiegend von Bonner Aus- und Binnenpendler genutzt wird (vgl dazu auch aktuelle Pendlerzahlen
der Bundesagentur für Arbeit) werden die Anschlüsse Bonn-Auerberg und Bonn-Poppelsdorf nach einen Ausbau
ebenfalls nahezu verdoppelte Kapazitätszunahmen verzeichnen. Die Bonner Binnenpendler nutzen die A 565, um
mit ihren Fahrzeugen über die Ausfahrten von den westlichen Stadtteilen (Auerberg, Buschdorf, Tannenbusch,
Dransdorf, Meßdorf, Lessenich) in die Bonner Innenstadt (Ausfahrt Bonn-Zentrum) und die westlichen Gebiete
West- und Südstadt, Poppelsdorf, Endenich, Kessenich, Dottendorf, Hochkreuz, Bad Godesberg) zu kommen und
umgekehrt.
Die dadurch unmittelbaren Auswirkungen an allen Zuwegen zu den o.g. Anschlüssen (in einzelnen Thoma- und
Bornheimer Straße, Vorgebirgsstraße, Dorotheenstraße, Lievelingsweg, Kölnstraße, Endenicher Straße,
Hermann-Wandersleb-Ring und Reuterstraße) durch die nach Prognosen naheliegenden Verdopplungen der
Belastungen (Zahl der Fahrzeuge inkl. deren Lärm und Schadstoffe) ist daher ebenso von der Stadt Bonn objektiv
zu prüfen, wie die direkten Folgekosten für die SWB Bus und Bahnen (ÖPNV), die Radfahrsicherheit (Querschnitte
und Kreuzungen) und nicht zuletzt die Auswirkungen auf die Planungen und Betrieb der Westbahn
insbesondere, die entscheidende Frage, ob die Bahn im Kreuzungsbereich B 56/Viktoriabrücke durch den
Mehrverkehr an der Kreuzung negativ tangiert wird. Weder Planungsvariante C1 noch C2 sehen bislang eine
Brücke über den Wittelsbacher Ring vor.
Auch ist zu untersuchen wie die nach dem erfolgten A 565 - Ausbau möglicherweise verdoppelten Kapazitäten
für die vor den Toren der Bonner Innenstadt schon durch verschiedene Szenarien (auch mit dem Rhein-Sieg-
Kreis) angedachten Park & Ride-Anlagen verdoppelt werden müssen. Insbesondere ist klarzustellen, wie, wo und
wann durch die Kapazitätsausweitung der A 565 das von der Verwaltung angestrebte Ziel keinen weiteren MIV in
die Innenstadt zu holen (vgl. Drucksache 200128-1 ST) eingebunden werden wird. Da die Erstellung von Park &
Ride - Parkplätze bislang finanziell von der VRS getragen werden, ist zu prüfen, wie die Kosten refinanziert
werden können.
Zu prüfen sind grundsätzlich also, die nach einer Kapazitätsausweitung geschaffenen Ausweitungsfolgen und -
hindernisse, alle Verkehrssicherheitsaspekte (auch bestehende Tempo 50-Garantie), Kreuzungen und
Querschnitte an allen o.g. genannten Einfalls- und Ausfallsstraßen des Tausenfüßlers im Zusammenhang mit
einer negativen Beeinflussung durch den A 565 - Ausbau von eher zu fördernden schwächeren
Verkehrsteilnehmern (Fußgänger und Radfahrer) nicht nur auf Schulwegen, sondern auch bei Straßenquerungen
aller A 565 - Zuwege.
Nicht zuletzt ist hinreichend und zügig zu prüfen, inwieweit die Kapazitätssteigerung für den MIV die schon
beschlossenen Verbesserungs- und Vorrangbemühungen für den Bonner ÖPNV, durch Reduktion der
staubedingten Verspätungen und Ausfälle wieder zunichte machen könnte. Der Mehrverkehr auf den Zubringern
könnte insbesondere durch das Fehlen von Umweltspuren zu weiteren erheblichen Problemen beim Verbessern
der ÖPNV-Attraktivität führen und die langfristigen Ziele von SWB Bus und Bahn nicht nur finanziell, sondern
auch strategisch gefährden. Dies sollte in direkter enger Absprache und Expertise der SWB erfolgen. Auch eine
Einbindung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach dem ausgehandelten gerichtlichen Vergleich mit Schadstoff-
Verringerungs-Maßnahmen und die Lead City-Ausrichtung kann in diesem Zusammenhang nicht
unberücksichtigt bleiben.
Eine durch den Ausbau der A 565 angestrebte Negation der von der Politik und Verwaltung beschlossenen
Einbeziehung aller nachhaltigen Umwelt- und Klimabelange sind auch in diesem Kontext kritisch zu hinterfragen.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 09:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de