200488-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aktueller Stand der ermittelten Kosten der projektierten Seilbahn
Kerndaten
- Nummer
- 200488-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200488-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aktueller Stand der ermittelten Kosten der projektierten Seilbahn Beratungsfolge Rat 07.05.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Wie in der Mitteilungsvorlage DS 200101 und dem dort als Anlage beigefügten Sachstandsbericht des Büro Spiekermann dargestellt, wird zurzeit für die Vorzugsvariante eine formale Standardisierte Bewertung einschließlich Nutzen- Kosten-Untersuchung (NKU), Folgekostenrechnung (FKR) und Abstimmungsprozess mit dem Zuwendungsgeber (Zwg) durchgeführt. Die Besonderheit bei dieser Untersuchung besteht darin, dass die Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung nur Kostenansätze für den klassischen Schienen- und Busverkehr umfasst. Daher sind hier erst entsprechende Ansätze für die Seilbahn im Sinne der Verfahrensanleitung zu bestimmen. Die erforderlichen Wertansätze wurden bereits in der ersten Bearbeitungsphase, also der vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchung, ermittelt, müssen aber in der aktuellen Bearbeitungsphase, also im formalen Verfahren, noch mit dem Zuwendungsgeber abgestimmt werden. Nach der Erfahrung des Gutachters ist zu erwarten, dass nicht alle Kosten- und Wertansätze bzw. Ausgangsdaten ohne Auffassungsunterschiede zwischen Antragstellerin und Zuwendungsgeber abgestimmt werden können. Somit sind Veränderungen und Anpassungen zu erwarten, die überhaupt erst zu einem gültigen Ergebnis der Standardisierten Bewertung führen können. Wie dargestellt fand der erste Abstimmungstermin am 17.02.2020 statt. Der zweite Termin ist für den 18.05.2020 vorgesehen. Aufgrund der Besonderheiten des zu bewertenden Vorhabens ist anzunehmen, dass dies nicht ausreichen wird. Die entsprechenden Terminanforderungen werden vom Fördergeber erst im Laufe des Verfahrens definiert. Auch ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden, wie das Bundesverkehrsministerium nach der Novellierung des GVFG in den Abstimmungsprozess einzubeziehen ist. Eine Veröffentlichung der vorliegenden Zwischenergebnisse, die derzeit Gegenstand der Abstimmung mit den Fördergebern sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden. Die vom Antragsteller angestrebte öffentliche Verkehrsdiskussion zur Seilbahn auf Basis von bisher noch vorläufigen Erkenntnissen zur Förderungswürdigkeit, die sich im Laufe des Abstimmungsverfahrens noch ändern können, kann aus Sicht der Verwaltung nicht sachlich geführt werden. Hierdurch würde das Gegenteil einer von denSeite 1 von 2 Seite 2 Antragstellern gewünschten Transparenz erreicht. Auch kann eine Verzögerung des Abstimmungsprozesses mit den Fördergebern durch die öffentliche Diskussion zu den Zwischenergebnissen nicht ausgeschlossen werden. Eine intensive öffentliche Diskussion zum Seilbahnprojekt wurde bereits im Zuge der Machbarkeitsstudie durchgeführt. Nach Vorlage der mit dem Fördergeber abgestimmten Fassung der Standardisierten Bewertung werden selbstverständlich auch diese Ergebnisse und deren Zustandekommen der Öffentlichkeit vorgestellt. Daher empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de