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200488-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aktueller Stand der ermittelten Kosten der projektierten Seilbahn

Nummer
200488-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.09.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200488 Aktueller Stand der ermittelten Kosten der projektierten Seilbahn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200488-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aktueller Stand der ermittelten Kosten der
projektierten Seilbahn
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Wie in der Mitteilungsvorlage DS 200101 und dem dort als Anlage beigefügten
Sachstandsbericht des Büro Spiekermann dargestellt, wird zurzeit für die
Vorzugsvariante eine formale Standardisierte Bewertung einschließlich Nutzen-
Kosten-Untersuchung (NKU), Folgekostenrechnung
(FKR) und Abstimmungsprozess mit dem Zuwendungsgeber (Zwg)
durchgeführt.
Die Besonderheit bei dieser Untersuchung besteht darin, dass die
Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung nur Kostenansätze für den
klassischen Schienen- und Busverkehr umfasst. Daher sind hier erst
entsprechende Ansätze für die Seilbahn im Sinne der Verfahrensanleitung zu
bestimmen. Die erforderlichen Wertansätze wurden bereits in der ersten
Bearbeitungsphase, also der vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchung,
ermittelt, müssen aber in der aktuellen Bearbeitungsphase, also im formalen
Verfahren, noch mit dem Zuwendungsgeber abgestimmt werden. Nach der
Erfahrung des Gutachters ist zu erwarten, dass nicht alle Kosten- und
Wertansätze bzw. Ausgangsdaten ohne Auffassungsunterschiede zwischen
Antragstellerin und Zuwendungsgeber abgestimmt werden können. Somit sind
Veränderungen und Anpassungen zu erwarten, die überhaupt erst zu einem
gültigen Ergebnis der Standardisierten Bewertung führen können.
Wie dargestellt fand der erste Abstimmungstermin am 17.02.2020 statt. Der
zweite Termin ist für den 18.05.2020 vorgesehen. Aufgrund der Besonderheiten
des zu bewertenden Vorhabens ist anzunehmen, dass dies nicht ausreichen
wird. Die entsprechenden Terminanforderungen werden vom Fördergeber erst
im Laufe des Verfahrens definiert.
Auch ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden, wie das
Bundesverkehrsministerium nach der Novellierung des GVFG in den
Abstimmungsprozess einzubeziehen ist.
Eine Veröffentlichung der vorliegenden Zwischenergebnisse, die derzeit
Gegenstand der Abstimmung mit den Fördergebern sind, kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht empfohlen werden. Die vom Antragsteller angestrebte
öffentliche Verkehrsdiskussion zur Seilbahn auf Basis von bisher noch
vorläufigen Erkenntnissen zur Förderungswürdigkeit, die sich im Laufe des
Abstimmungsverfahrens noch ändern können, kann aus Sicht der Verwaltung
nicht sachlich geführt werden. Hierdurch würde das Gegenteil einer von denSeite 1 von 2

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Antragstellern gewünschten Transparenz erreicht. Auch kann eine Verzögerung
des Abstimmungsprozesses mit den Fördergebern durch die öffentliche
Diskussion zu den Zwischenergebnissen nicht ausgeschlossen werden.
Eine intensive öffentliche Diskussion zum Seilbahnprojekt wurde bereits im
Zuge der Machbarkeitsstudie durchgeführt.
Nach Vorlage der mit dem Fördergeber abgestimmten Fassung der
Standardisierten Bewertung werden selbstverständlich auch diese Ergebnisse
und deren Zustandekommen der Öffentlichkeit vorgestellt.
Daher empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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