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200487-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bauliche Umgestaltung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf- Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
200487-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200487 Bürgerantrag: Bauliche Umgestatlung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200487-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Bauliche Umgestaltung der
Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der
Tentenstraße in Schwarzrheindorf- Ergänzende
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird zunächst die Wirksamkeit der Haltverbotsbeschilderung
durch regelmäßige Kontrollen überprüfen und sicherstellen.
Sofern die erhoffte positive Wirkung ausbleiben sollte, kann mit Markierungen
nachgebessert werden. Die Verwaltung geht gleichzeitig davon aus, dass dies
zunächst nicht erforderlich sein wird.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Der Bezirksvertretung Beuel wird empfohlen, eine bauliche Umgestaltung der
Kreuzung abzulehnen und eine Umsetzung der von der Verwaltung in der
Stellungnahme vorgeschlagenen Maßnahmen vorzunehmen. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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