200487 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bauliche Umgestatlung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 200487
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 06.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200487 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 05.03.2020 Bürgerantrag: Bauliche Umgestatlung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages: Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach einer baulichen Umgestaltung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie mit folgendem Antrag, den ich hiermit stelle. Antrag: Bauliche Umgestaltung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf. Ziel: Es soll verhindert werden, dass Fahrer von KFZ weiterhin im Kurvenbereich und Einmündungsbereich zur Tentenstraße ihre Fahrzeuge parken. Dies soll dem Schutz der Bewohner der Seniorenanlage Tentenstr. 2 / An der Wolfsburg und den Bewohnern der Tentenstr. 1,3,4 und 5 dienen. Begründung: Immer wieder werden Fahrzeuge ordnungswidrig im Einmündungsbereich abgestellt. Die Einfahrt in die Tentenstr. (Sackgasse) wird erschwert bzw. unmöglich gemacht. Ein Beispiel. Im Dezember 2019 hatte der angeforderte Notarzt/ Rettungswagen keine Zufahrtsmöglichkeit und die Einsatzkräfte mussten zu Fuß zum Einsatzort laufen. Es ist notwendig, dass Feuerwehr und Notdienste jederzeit ungehindert die Anwohner und die Häuser der Tentenstraße erreichen können. Zusätzlich beeinträchtigen Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge die gefahrlose Überquerung des Kreuzungsbereiches. Von Hochwasserdamm kommend versperren parkende Fahrzeuge die Sicht auf den Einmündungsbereich der Tentenstr. Für den ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer ist nicht erkennbar, dass an dieser Stelle eine Straße einmündet. In diesem Bereich gibt es ständig ein hohes Verkehrsaufkommen. Es sind viele Senioren, oft mit Rollatoren, unterwegs, Autofahrer die in die Tentenstr. ein- und ausfahren, Radfahrer, Kinder auf dem Schulweg usw. Immer wieder entstehen brenzlige Situationen. Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2
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