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200487 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Bauliche Umgestatlung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf

Nummer
200487
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
06.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.03.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 11.08.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 253,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200487-2 ST Bürgerantrag: Bauliche Umgestaltung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf- Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
  2. 200487-1 ST Bürgerantrag: Bauliche Umgestaltung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in Schwarzrheindorf

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Text anzeigen (2.275 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
200487
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
05.03.2020
Bürgerantrag: Bauliche Umgestatlung der
Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der
Tentenstraße in Schwarzrheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach einer baulichen Umgestaltung der
Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in
Schwarzrheindorf.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit folgendem Antrag, den ich hiermit stelle.
Antrag: Bauliche Umgestaltung der Kreuzung bzw. des Einmündungsbereiches der Tentenstraße in
Schwarzrheindorf.
Ziel: Es soll verhindert werden, dass Fahrer von KFZ weiterhin im Kurvenbereich und
Einmündungsbereich zur Tentenstraße ihre Fahrzeuge parken. Dies soll dem Schutz der Bewohner
der Seniorenanlage Tentenstr.
2 / An der Wolfsburg und den Bewohnern der Tentenstr. 1,3,4 und 5 dienen.
Begründung: Immer wieder werden Fahrzeuge ordnungswidrig im Einmündungsbereich abgestellt. Die
Einfahrt in die Tentenstr.
(Sackgasse) wird erschwert bzw. unmöglich gemacht.
Ein Beispiel. Im Dezember 2019 hatte der angeforderte Notarzt/ Rettungswagen keine
Zufahrtsmöglichkeit und die Einsatzkräfte mussten zu Fuß zum Einsatzort laufen.
Es ist notwendig, dass Feuerwehr und Notdienste jederzeit ungehindert die Anwohner und die
Häuser der Tentenstraße erreichen können.
Zusätzlich beeinträchtigen Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge die gefahrlose
Überquerung des Kreuzungsbereiches. Von Hochwasserdamm kommend versperren parkende
Fahrzeuge die Sicht auf den Einmündungsbereich der Tentenstr. Für den ortsunkundigen
Verkehrsteilnehmer ist nicht erkennbar, dass an dieser Stelle eine Straße einmündet. In diesem
Bereich gibt es ständig ein hohes Verkehrsaufkommen. Es sind viele Senioren, oft mit Rollatoren,
unterwegs, Autofahrer die in die Tentenstr. ein- und ausfahren, Radfahrer, Kinder auf dem Schulweg
usw. Immer wieder entstehen brenzlige Situationen.
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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