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200486 · Antrag

Stellplatzsatzung

Nummer
200486
Art
Antrag
Veröffentlicht
22.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.04.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 07.09.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200486-1 ST Stellplatzsatzung
  2. 200486-2 AA Stellplatzsatzung Antrag zur Vorlage 200486

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Text anzeigen (1.820 Zeichen)
Antrag
öffentlich
200486
Antragsteller/in:
Hans Friedrich Rosendahl
Allianz für Bonn
05.03.2020
Stellplatzsatzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.04.2020 Empfehlung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung möge noch bis zum Sommer dieses Jahres eine
Neuregelung der Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung durch den Rat
vorlegen, nach der die Stadt auf die Einforderung von
Stellplatzablösebeträgen im Fall von Verdichtungsmaßnahmen im
Wohnungsbestand in zentralen, dicht bebauten Lagen wie Nord-, West-
und Südstadt verzichten kann, wenn dort tatsächlich die Schaffung von
Stellplätzen durch die Hauseigentümer zu angemessenem Aufwand gar
nicht möglich ist.
Begründung
Als Mittel der Wohnungsbeschaffung wird die Nachverdichtung in
zentralen Lagen empfohlen, z.B. durch Dachausbau. In den alten
Stadtgebieten fehlt es bauzeitbedingt an Garagen und Stellplätzen, die
heute auch kaum geschaffen werden können. Zugleich kommen viele
der dortigen Bewohner zunehmend ohne eigenen PKW aus und nutzen
andere Verkehrsmittel, was auch politisch erwünscht ist.
Andererseits sind die Mietpreise in den begehrten, zentralen Lagen
üblicherweise höher als in Randgebieten. Damit die Kosten für das
Wohnen nicht durch städtische Abgaben noch weiter und unnötig in die
Höhe getrieben werden, sollte die Stadt auf das Vorschreiben von
Stellplätzen und die Erhebung von Ablösebeträgen für Stellplätze bei
Nachverdichtungsmaßnahmen, z.B. durch Dachausbau in zentralen
Lagen, verzichten.
Wie schon bei den Änderungen zur Stellplatzsatzung für Wohnung mit
öffentlicher Förderung, die am 7.11.2019 beschlossen wurden, sollte
auch bei diesem Antrag nicht auf die angekündigten Änderungen der
Stellplatzsatzung des Landes gewartet werden.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de