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200485 · Antrag

Sanierung Theater

Nummer
200485
Art
Antrag
Veröffentlicht
22.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.04.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.08.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Kulturausschusses 12.08.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 200485-1 ST Sanierung Theater

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Antrag
öffentlich
200485
Antragsteller/in:
Reinhard-Friedemann Schulz
Hans Friedrich Rosendahl
Allianz für Bonn
Sanierung Theater
Beratungsfolge
Kulturausschuss 31.03.2020 Empfehlung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Oberbürgermeister nimmt unverzüglich die Planungen zur Sanierung
bzw. Neuerrichtung eines Opern- oder Opern- und Schauspielhauses
wieder auf.
2. Der Oberbürgermeister erklärt sich zu der Frage, inwieweit der Rat in
die Entscheidung eingebunden war, die da nach seinen Worten lautet:
„Die Oper setzen wir erst wieder auf unsere Agenda, wenn wir alle
Fragen zur Verteuerung der Beethovenhalle beantwortet bekommen
haben. …“ (zitiert aus dem Gespräch des Oberbürgermeisters mit dem
„General Anzeiger“ - GA vom 18.11.2019 -)
3. Der Rat revidiert seinen Beschluss, zu der vorbezeichneten
Angelegenheit eine Bürgerbefragung/-beteiligung durchzuführen.
Begründung
Der Antrag gründet sich auf das oben bezeichnete Gespräch des
General-Anzeigers mit dem Oberbürgermeister, insoweit der
Oberbürgermeister auf die Frage der Gesprächspartner:
„Was ist dann mit der Bürgerbeteiligung?“
die Antwort gibt:
„Ich habe Ihnen meine persönliche Auffassung zur Oper gesagt. Der Rat
hat beschlossen, dazu auch die Bürger zu befragen. Das werden wir
natürlich auch machen. Aber: Die Oper setzen wir erst wieder auf unsere
Agenda, wenn wir alle Fragen zur Verteuerung der Beethovenhalle
beantwortet bekommen haben. Auch die Fragen, warum und was alles
schiefgelaufen ist.“Seite 1 von 3

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Zu 1.:
Am Gebäude der Oper mussten Sicherungsmaßnahmen gegen
herabfallende Teile ergriffen werden. Es erscheint daher mehr denn je
fraglich, wie lange die Oper noch bespielt werden kann. Deshalb ist die
Planung für die Entscheidung über Sanierung oder Neubau zügig
voranzutreiben.
Die Einlassung des Oberbürgermeisters, er und Rat („wir“!) müssten
erst „alle Fragen zur Verteuerung der Beethovenhalle beantwortet
bekommen haben. Auch die Fragen, warum und was alles
schiefgelaufen ist“, ist nicht nachvollziehbar. Es darf erwartet werden,
dass der Oberbürgermeister – die Baumaßnahmen begleitend – keine
Schwierigkeit haben dürfte, selbst die Mängel des Verlaufs der
Sanierungs-/Erweiterungsarbeiten - zumindest unter Beratung mit
seinen Fachleuten - zu erkennen und entsprechende
Schlussfolgerungen zu ziehen.
Nachdem außerdem im letzten Jahr zwei Büros beauftragt wurden, sich
einen Überblick über den Stand der Arbeiten an der Beethovenhalle zu
verschaffen und Problem-Lösungen aufzuzeigen und nachdem die
Projektleitung in der Verwaltung gewechselt hat, müssten nun die
Erfahrungen über die Ursachen der dortigen Verzögerungen und
Verteuerungen vorliegen. Ein weiteres Abwarten, wie es der
Oberbürgermeister in dem Interview erwähnt, sollte daher nicht nötig
sein, zumal die Gefahr besteht, dass die Gutachten zum Theater ihre
Aktualität verlieren.
Zu 2.:
Das „wir“ in der Einlassung des Oberbürgermeisters impliziert aufgrund
des vorausgegangenen Satzes „Der Rat hat beschlossen …“, dass der
Rat involviert war. Der Oberbürgermeister möge den entsprechenden
Beschluss des Rates benennen, der beinhaltet, dass die Befassung mit
der Frage der Sanierung bzw. eines Neubaus von Oper- /
Schauspielhaus ausgesetzt wird.
Sofern der Oberbürgermeister das „wir“ nicht im oben bezeichneten
Sinne verstanden wissen will, stellt sich die Frage, ob es angemessen
war, nachdem der Rat und einzelne Gremien bereits mit der
Angelegenheit befasst waren, die Planungen seitens der Verwaltung
ohne Rückkoppelung mit dem Rat und den befassten Ratsgremien aus
„auf Eis“ zu legen.
Zu 3.:
Eine Bürgerbefragung/-beteiligung setzt eine konkret bestehende
Wahlmöglichkeit voraus. Diese besteht im vorliegenden Fall nicht. DennSeite 2 von 3

Seite 3
nach der Haushaltssituation der Stadt hat die zu treffende Entscheidung
im Wesentlichen unter haushälterischen Gesichtspunkten und denen des
technisch Erforderlichen zu erfolgen. Hierzu eine Bürgerbefragung
durchzuführen, stellt eine Überforderung des Instruments der
Bürgerbefragung/-beteiligung dar.
Im Übrigen ist aufgrund der bisher schon eingetretenen Verzögerung
eine weitere Verzögerung durch eine Bürgerbefragung/-beteiligung in
dieser sehr fachlichen Frage nicht zielführend.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de