200477-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrskreisel am Bonner Bogen/Landgrabenweg - Zebrastreifen im Bereich Kreisel Bonner Bogen/Landgrabenweg
Kerndaten
- Nummer
- 200477-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200477-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrskreisel am Bonner Bogen/Landgrabenweg - Zebrastreifen im Bereich Kreisel Bonner Bogen/Landgrabenweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.05.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Der genannte Kreisverkehr befindet sich in einer klassischen Außerortslage mit direkter Autobahn-Anbindung. Den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) folgend wird in diesen Fällen der Fußgänger- und Radverkehr an Querungshilfen in der Regel untergeordnet. Die Markierung von Furten oder sogar Fußgängerüberwegen ist daher nicht möglich. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel : Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellerin wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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