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200471-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Raumbedarf Matthias-Claudius-Schule

Nummer
200471-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Schulausschusses 28.04.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200471 Raumbedarf Matthias-Claudius-Schule

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200471-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
04.03.2020
Raumbedarf Matthias-Claudius-Schule
Beratungsfolge
Schulausschuss 25.03.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Kenntnisnahme
1.Mit welcher weiteren Nutzungsdauer wird bei den in den 1960er Jahren
gebauten Varielbauten geplant?
Zu 1: SGB
Eine konkrete Nutzungsdauer gibt es für kein Gebäude.
Die Varielklassen werden daher im Rahmen der Bauunterhaltung
instandgehalten.
2. Sind die Raumkapazitäten für die derzeit im Schulentwicklungsplan
vorgesehene Vierzügigkeit ausreichend? Wie werden dabei die
Anforderungen des inklusiven Lernens berücksichtigt?
Zu 2:
Dazu wird auf die Ausführungen zur Fortschreibung des
Schulentwicklungsplans 2018/2019 verwiesen, wonach bei vorrangiger
Aufnahme wohnortnaher Kinder mittelfristig ausreichend Raumkapazitäten zur
Verfügung stehen. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2019/2020
befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird den
politischen Gremien in Kürze vorgestellt.
Die Anforderungen, die aus dem Gemeinsamen Lernen resultieren, wurden
bzw. werden unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestruktur - soweit
möglich - im Bestand realisiert.
3. Sind die Raumkapazitäten für den voraussichtlich ab 2025 geltenden
Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ausreichend? Wenn nein, wie sind
die Planungen zur bedarfsgerechten Erweiterung?
Zu 3:
Die Verwaltung hat bei der Beratung über eine Bonner Schulbauleitlinie für die
städtischen Grundschulen dazu bereits ausgeführt, dass gemäß der
Beschlüsse des Schulausschusses vom 28.11.2018 und des
Hauptausschusses vom 04.12.2018 zum Konzept der Offenen
Ganztagsschulen und Mensen (Drucksachennummer 1812996EB5) zu prüfenSeite 1 von 3

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ist, nach welcher Reihenfolge Investitionen in einen OGS-Mensaneubau an
Grundschulen getätigt werden können.
Auf Grundlage der kürzlich beschlossenen Bonner Schulbauleitlinie für den
Primarbereich erarbeitet die Verwaltung eine Priorisierung der erforderlichen
Baumaßnahmen an den städtischen Grundschulen vor dem Hintergrund des
weiteren OGS-Ausbaus. Dabei wird den jeweiligen räumlichen Soll-Vorgaben
der konkreten Grundschulstandorte die konkrete räumliche Ist-Situation
gegenübergestellt. Der Grad der Diskrepanz zwischen diesen beiden Werten
soll dann als Hauptindikator bei der Festlegung einer Priorität fungieren. Dieses
Vorgehen bietet Gewähr für eine möglichst objektive und transparente
Entscheidungsgrundlage, die für alle Beteiligten nachvollziehbar ist. Dieses
Verfahren mit den daraus ggf. resultierenden Bedarfen wird somit auch für die
Matthias-Claudius-Schule Anwendung finden. Das Gesamtergebnis wird den
politischen Gremien nach Erstellung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
4. Gibt es zusätzlichen Bedarf an Sanitäranlagen und Verwaltungsräumen
im OGS-Bereich?
Zu 4:
Diese Bedarfe werden ebenfalls auf Grundlage der Bonner Schulbauleitlinie
ermittelt, siehe auch Beantwortung der Frage 3.
5. Gibt es Planungen zur Erweiterung um eine Mensa? Wenn nein, warum
nicht?
Zu 5:
Siehe Beantwortung der Fragen 3 und 4. Unabhängig davon wurde bei der
Fortschreibung des Schulentwicklungsplans als Maßnahmenplanung bereits
Folgendes festgehalten:
„Überprüfung und ggf. Anpassung der Mensasituation und der durch den
weiteren Ausbau der OGS eventuell resultierenden Bedarfe unter
Berücksichtigung des Schulgrundstücks Am Cöllenhof.“
6. Wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Matthias-Claudius-Schule in
Zukunft weiterhin dreizügig bleibt, obwohl zum Schuljahr 2019/2020
entgegen der Planung bereits vier Eingangsklassen gebildet werden
mussten?
Zu 6:
Auch hier wird auf die Ausführungen zur Fortschreibung des
Schulentwicklungsplans verwiesen.
Grundsätzlich wird die Matthias-Claudius-Schule als vierzügige Schule geführt.
Unabhängig davon legt der Schulträger zum 15. Januar eines jeden Jahres auf
Grundlage der konkreten Anmeldesituation im Schuleinzugsbereich sowie im
Schulbezugsraum die Zahl der Eingangsklassen fest, die von der grundsätzlich
festgelegten Zügigkeit abweichen können.
Somit wird die Entscheidung über die jeweilige Festlegung der
Eingangsklassen jährlich neu getroffen, ohne eine Änderung der
grundsätzlichen festgelegten Zügigkeit vorzunehmen. Die Entscheidung derSeite 2 von 3

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letzten Jahre (mit Ausnahme des Schuljahres 2019/2020), 3 Eingangsklassen
zu bilden, stellte insofern eine Abweichung von der generellen Zügigkeit dar.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de