200471-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Raumbedarf Matthias-Claudius-Schule
Kerndaten
- Nummer
- 200471-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.506 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200471-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V 04.03.2020 Raumbedarf Matthias-Claudius-Schule Beratungsfolge Schulausschuss 25.03.2020 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Kenntnisnahme 1.Mit welcher weiteren Nutzungsdauer wird bei den in den 1960er Jahren gebauten Varielbauten geplant? Zu 1: SGB Eine konkrete Nutzungsdauer gibt es für kein Gebäude. Die Varielklassen werden daher im Rahmen der Bauunterhaltung instandgehalten. 2. Sind die Raumkapazitäten für die derzeit im Schulentwicklungsplan vorgesehene Vierzügigkeit ausreichend? Wie werden dabei die Anforderungen des inklusiven Lernens berücksichtigt? Zu 2: Dazu wird auf die Ausführungen zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2018/2019 verwiesen, wonach bei vorrangiger Aufnahme wohnortnaher Kinder mittelfristig ausreichend Raumkapazitäten zur Verfügung stehen. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2019/2020 befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird den politischen Gremien in Kürze vorgestellt. Die Anforderungen, die aus dem Gemeinsamen Lernen resultieren, wurden bzw. werden unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestruktur - soweit möglich - im Bestand realisiert. 3. Sind die Raumkapazitäten für den voraussichtlich ab 2025 geltenden Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ausreichend? Wenn nein, wie sind die Planungen zur bedarfsgerechten Erweiterung? Zu 3: Die Verwaltung hat bei der Beratung über eine Bonner Schulbauleitlinie für die städtischen Grundschulen dazu bereits ausgeführt, dass gemäß der Beschlüsse des Schulausschusses vom 28.11.2018 und des Hauptausschusses vom 04.12.2018 zum Konzept der Offenen Ganztagsschulen und Mensen (Drucksachennummer 1812996EB5) zu prüfenSeite 1 von 3 Seite 2 ist, nach welcher Reihenfolge Investitionen in einen OGS-Mensaneubau an Grundschulen getätigt werden können. Auf Grundlage der kürzlich beschlossenen Bonner Schulbauleitlinie für den Primarbereich erarbeitet die Verwaltung eine Priorisierung der erforderlichen Baumaßnahmen an den städtischen Grundschulen vor dem Hintergrund des weiteren OGS-Ausbaus. Dabei wird den jeweiligen räumlichen Soll-Vorgaben der konkreten Grundschulstandorte die konkrete räumliche Ist-Situation gegenübergestellt. Der Grad der Diskrepanz zwischen diesen beiden Werten soll dann als Hauptindikator bei der Festlegung einer Priorität fungieren. Dieses Vorgehen bietet Gewähr für eine möglichst objektive und transparente Entscheidungsgrundlage, die für alle Beteiligten nachvollziehbar ist. Dieses Verfahren mit den daraus ggf. resultierenden Bedarfen wird somit auch für die Matthias-Claudius-Schule Anwendung finden. Das Gesamtergebnis wird den politischen Gremien nach Erstellung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 4. Gibt es zusätzlichen Bedarf an Sanitäranlagen und Verwaltungsräumen im OGS-Bereich? Zu 4: Diese Bedarfe werden ebenfalls auf Grundlage der Bonner Schulbauleitlinie ermittelt, siehe auch Beantwortung der Frage 3. 5. Gibt es Planungen zur Erweiterung um eine Mensa? Wenn nein, warum nicht? Zu 5: Siehe Beantwortung der Fragen 3 und 4. Unabhängig davon wurde bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans als Maßnahmenplanung bereits Folgendes festgehalten: „Überprüfung und ggf. Anpassung der Mensasituation und der durch den weiteren Ausbau der OGS eventuell resultierenden Bedarfe unter Berücksichtigung des Schulgrundstücks Am Cöllenhof.“ 6. Wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Matthias-Claudius-Schule in Zukunft weiterhin dreizügig bleibt, obwohl zum Schuljahr 2019/2020 entgegen der Planung bereits vier Eingangsklassen gebildet werden mussten? Zu 6: Auch hier wird auf die Ausführungen zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans verwiesen. Grundsätzlich wird die Matthias-Claudius-Schule als vierzügige Schule geführt. Unabhängig davon legt der Schulträger zum 15. Januar eines jeden Jahres auf Grundlage der konkreten Anmeldesituation im Schuleinzugsbereich sowie im Schulbezugsraum die Zahl der Eingangsklassen fest, die von der grundsätzlich festgelegten Zügigkeit abweichen können. Somit wird die Entscheidung über die jeweilige Festlegung der Eingangsklassen jährlich neu getroffen, ohne eine Änderung der grundsätzlichen festgelegten Zügigkeit vorzunehmen. Die Entscheidung derSeite 2 von 3 Seite 3 letzten Jahre (mit Ausnahme des Schuljahres 2019/2020), 3 Eingangsklassen zu bilden, stellte insofern eine Abweichung von der generellen Zügigkeit dar. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de