← Vorlagen

200470-2 · Beschlussvorlage

Erstellung eines Konzeptes für Kunst im öffentlichen Raum - 2. Lesung

Nummer
200470-2
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 08.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 218,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200470 Erstellung eines Konzeptes für Kunst im öffentlichen Raum - 1. Lesung

Untergeordnet

  1. 200470-3 AA Erstellung eines Konzeptes für Kunst im öffentlichen Raum - 2. Lesung Antrag zur Vorlage 200470-2
  2. 200470-4 AA Erstellung eines Konzeptes für Kunst im öffentlichen Raum - 2. Lesung Antrag zur Vorlage 200470-2

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (18.052 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
200470-2
Der Oberbürgermeister
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Erstellung eines Konzeptes für Kunst im
öffentlichen Raum - 2. Lesung
Beratungsfolge
Kulturausschuss 12.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die als Anlage beigefügten Eckpunkte bilden die Grundlage für das zu
erstellende Konzept für Kunst im öffentlichen Raum.
2. Die Verwaltung bereitet für die erste Sitzung des Kulturausschusses
nach der Kommunalwahl eine Beschlussvorlage zur Neu-Besetzung der
Kunstkommission auf Grundlage des in den Eckpunkten genannten
Personenkreises vor.
3. Die neue Kunstkommission berät in ihrer ersten Sitzung über das von
der Verwaltung auf Grundlage der Eckpunkte vorbereitete Konzept für
Kunst im öffentlichen Raum und schlägt dieses dem Kulturausschuss
zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vor.
Begründung
Die Verwaltung hat die Eckpunkte aufgrund der Anregungen aus den Reihen
des Kulturausschusses am 26.05.2020 ergänzt und schlägt nun vor, mit der
zweiten Lesung das weitere Vorgehen zu beschließen.
Die neu zu besetzende Kunstkommission soll bei der Erstellung des Konzeptes
für Kunst im öffentlichen Raum auf Grundlage der Eckpunkte mitwirken. Dazu
wird die Verwaltung für die erste Sitzung der Kunstkommission einen Entwurf
vorbereiten.
Anlage/n
1 Eckpunkte für ein Konzept für 2. Lesung (öffentlich)Seite 1 von 7

Stand: 21.07.2020
1
Eckpunkte für ein Konzept
„Kunst im öffentlichen Raum“
in der Bundesstadt Bonn
Ausgangslage, Potenzial, Perspektiven
Kunst für alle
Kunst im öffentlichen Raum ist seit Jahrtausenden fester und herausragender
Bestandteil von Stadtkultur. Sie gehört nicht nur zu den ältesten, sondern auch zu den
öffentlichsten unter den Künsten. In ihren Spielarten trägt sie in besonderer Weise zur
Identifikation und Auseinandersetzung der Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Stadt
bei. Öffentliche Kunst ist soziale Kunst, sie ist die „Kunst für alle“. Sie begegnet allen
Menschen, sie bringt Menschen zusammen und wirkt aktivierend für Diskussionen
über die Stadtentwicklung.
Beim Beschluss des Deutschen Bundestages 1950, einen Teil der Bausumme
öffentlicher Bauten für Kunst zu verwenden, fiel das zeitlose und prägnante Zitat:
„Kunst gehört dorthin, wo Menschen zusammenkommen.“
Bonn besitzt eine qualitätsvolle Substanz von Kunst im öffentlichen Raum, die weiter
gepflegt und ausgebaut werden sollte. Im 21. Jahrhundert zielt öffentliche Kunst noch
einmal mehr darauf, zum Entwicklungstreiber für Diskurs und Demokratie zu werden.
Kunst im öffentlichen Raum bringt eine Vielzahl an Positionen zum Vorschein und setzt
die in Kunst wohnende Sprengkraft frei.
In den unterschiedlichen Ausformungen entsteht damit ein Dialograum für Bürger und
ein Impuls für ästhetische Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum. Die
zeitgenössische künstlerische Praxis zeigt heute neben skulpturalen Eingriffen ein
großes Spektrum unterschiedlicher Arbeitsweisen – von temporären Interventionen
über partizipative Projekte bis hin zu Auslotung medialer „öffentlicher Räume".
Kunst im öffentlichen Raum kann so gesellschaftspolitisch relevante Themen der
Stadtgesellschaft ebenso wie stadträumliche Veränderungen und soziale
Entwicklungen aufgreifen, begleiten und mitgestalten. Die Kunst kann hier einen
wichtigen Beitrag zur Förderung einer offenen Stadtgesellschaft und zur
Rückgewinnung des öffentlichen Raums leisten.
Mit einem innovativen Konzept kann Bonn eine Vorreiterrolle einnehmen und
öffentliche Kunst als Experimentierfeld für Interventionen in einer sich
transformierenden Stadt nutzen. Auf der Basis eines Dialogmodells sollen neue
Netzwerkstrukturen und Schnittstellen geschaffen werden. Innovative
Vermittlungskonzepte sollen die Sichtbarkeit der Kunstwerke im Stadtbild erhöhen und
das Profil Bonns als „Stadt der Gegenwartskunst“ schärfen.
Die Empfehlung des Städtetages: Konzept und Kunstkommission
Der Städtetag NRW hat den Kommunen 2013 „Eine Handreichung“ zum Thema Kunst
im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt und diese dazu aufgerufen, sich diesem
das Stadtbild prägenden und die Gesellschaftsentwicklung spiegelnden
Themenkomplex mit besonderer Aufmerksamkeit zu widmen.
Ziel einer jeden Stadt sollte ein Konzept sein, das ein Regelwerk für Kunst im öffentlich
zugänglichen Raum und architekturbezogene Kunst öffentlicher Bauten bildet. Gerade
die Kunst im öffentlichen Raum – seit Jahrhunderten ein fester und herausragender
Bestandteil von Stadtkultur und nicht nur die älteste, sondern auch die öffentlichste
unter den Künsten – trage in besonderer Weise zur Identifikation der Bürgerinnen undSeite 2 von 7

Stand: 21.07.2020
2
Bürger mit ihrer Stadt bei. Nicht selten stehen bedeutende Werke symbolisch für die
ganze Stadt und wirken in diesem Sinne identitätsbildend.
Daher ist es notwendig, für die Aufstellung von künftigen Kunstwerken ein besonderes
Augenmerk auf die Qualität und Eignung der Kunst in Bezug zu den Themen der
Stadtgesellschaft zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für architekturbezogene Kunst
öffentlicher Bauten wie auch für Kunst im öffentlich zugänglichen Raum, welche die
gesamte Inszenierung und Ästhetik von Stadträumen, Straßen und Plätzen
miteinschließt.
Die Handreichung gibt eine Reihe von Empfehlungen für den Erhalt und die
Weiterentwicklung von Kunst im öffentlichen Raum. Die wesentlichsten Empfehlungen
sind dabei:
• eine Konzeption für die Neuschaffung von Kunst im öffentlichen Raum,
• die Einrichtung einer fachlich kompetenten Kommission für öffentliche Kultur,
• die Instandhaltung bereits vorhandener Kunstwerke,
• die Bereitstellung von notwendigen Haushaltsmitteln sowie
• der Abbau bzw. die Einlagerung von Kunstwerken im Einzelfall.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Verwaltung mit Beschluss vom 28.03.2019
beauftragt, unter Einbeziehung von Institutionen und Privatpersonen, die Kunstwerke
im öffentlichen Raum aufstellen möchten, ein Konzept zur Auswahl und Aufstellung
künstlerischer Objekte im öffentlichen Raum zu erarbeiten.
Das vorliegende Eckpunkte-Papier soll eine Gesprächsgrundlage dafür bieten.
Historie
Richtlinien für Kunst im öffentlichen Raum in Bonn von 1987
Der Rat der Stadt Bonn hat mit Beschluss vom 01.10.1987 erstmals Richtlinien für
Kunst im öffentlichen Raum in Bonn (Auszug) festgelegt und dabei Kunst im
öffentlichen Raum wie folgt definiert:
• Kunstwerke auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder an städtischen Gebäuden
• Kunstwerke auf nichtstädtischem Gelände und an nichtstädtischen Gebäuden,
soweit die Stadt ein eigenes Recht oder ein Mitwirkungsrecht für deren Auswahl
und/oder Aufstellung besitzt
• Kunstwerke in öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden
• Gestaltung öffentlicher Freiräume, soweit bei Neu- und Umplanungen die
Einbeziehung künstlerischer Gesichtspunkte geboten erscheint
Die Ausgestaltung des öffentlichen Raumes soll sich nach einer langfristig angelegten
Gesamtkonzeption vollziehen, die vom Rat auf Empfehlung der Kunstkommission
beschlossen wird.
Konzept über die künstlerische Ausgestaltung des öffentlichen Raumes von
1989
Auf der Grundlage der o. a. Richtlinien hat der Rat mit Beschluss von 01.02.1989 die
für eine langfristige künstlerische Ausgestaltung infrage kommenden öffentlichen
Bereiche wie folgt festgelegt (Auszug):
• Stadtzentrum Bonn, (damaliges) Parlaments- und Regierungsviertel (heute
Bundesviertel)Seite 3 von 7

Stand: 21.07.2020
3
• Orte von gesamtstädtischer Bedeutung in den Stadtbezirken:
In diesen Bereichen sollen Kunstwerke internationale bedeutender Künstler
aufgestellt werden.
• Rheinufer:
Hier sollen nach der Neugestaltung des Rheinufers Werke junger begabter
Bildhauer – auch zeitlich begrenzt – präsentiert werden.
• Rheinaue:
Die Rheinaue soll für Skulpturenausstellungen genutzt werden.
Die notwendigen finanziellen Voraussetzungen zur Aufstellung von Kunst im
öffentlichen Raum sollen nach dem Konzept geschaffen werden durch die Stadt, den
Bund und Mäzene.
Das vom Rat beschlossene Konzept konnte letztlich nur ansatzweise umgesetzt
werden, weil weder Mittel für den Erwerb von Skulpturen (von wenigen Ausnahmen
abgesehen) noch für die Durchführung von Skulpturenausstellungen vorhanden
waren.
Eckpunkte für die Auswahl und Aufstellung künstlerischer Objekte im
öffentlichen Raum ab 2020
Für die Neuschaffung von Kunst im öffentlichen Raum sollen künftig folgende
Prämissen gelten:
1) Eine Aufstellung von Kunstwerken sollte vornehmlich von der Stadt Bonn explizit
ausgewiesenen geeigneten Plätzen im öffentlichen Raum erfolgen. Eine Aufstellung
von Kunstwerken auf privaten Flächen muss hinsichtlich Ort und Vorhaben gesondert
beraten werden, sofern diese Flächen an den öffentlichen Raum angrenzen und für
die Bevölkerung nicht als private Fläche erkennbar sind bzw. eine öffentliche Nutzung
in das Grundbuch eingetragen ist. Die ermittelten und vorgeschlagenen Standorte in
allen Bonner Stadtbezirken und am Rheinufer sollen künftig die Installation erleichtern
und eine effektiver Umsetzung möglich machen.
2) Die Kunstwerke müssen in Bezug auf Größe, Beschaffenheit und inhaltlicher
Aussage zum jeweiligen Ort passen. Insbesondere ihre künstlerische Bedeutung, der
Bezug zur gebauten Umwelt, und ihr Zeitbezug stellen wesentliche Kriterien für die
Bewertung dar.
3) Die Auswahl der entsprechenden Kunstwerke soll die gesamte Breite heutiger
künstlerischer Medien widerspiegeln, und dabei auch temporäre, partizipative und
handlungsorientierte Ausdrucksformen berücksichtigen. Vor dem Hintergrund eines
grundsätzlich erweiterten Kunstbegriffs sollen dabei auch interdisziplinäre Ansätze,
sowie der Einsatz neuer Technologien (digital art, Klangkunst, Lichtkunst) eine
zentrale Rolle spielen.
Die Auswahl der Künstler*innen erfolgt im Rahmen von Gendergerechtigkeit und
berücksichtigt die hoch ausdifferenzierte heutige gesellschaftliche Diversität.
4) Die Beurteilung und Auswahl neuer Kunstwerke erfolgt jeweils im
Gesamtzusammenhang aller Kunstwerke im öffentlichen Raum.
5) Grundsätzlich sollen Künstler*innen und Kunstwerke über Wettbewerbsverfahren
ausgewählt werden, um damit sowohl die größtmögliche künstlerische Qualität zu
sichern, wie auch ein demokratisch legitimiertes und transparentes Verfahren zuSeite 4 von 7

Stand: 21.07.2020
4
gewährleisten. Die Wettbewerbe können sowohl als beschränkter
Einladungswettbewerb, wie auch als offenes Verfahren durchgeführt werden. Jeder
Wettbewerb wird von einer eigenen Jury begleitet.
6) Außerhalb dieser Wettbewerbsverfahren können auch temporäre Leihgaben (mind.
10 Jahre) oder dauerhafte Schenkungen in den öffentlichen Stadtraum integriert
werden, sofern sie die in Paragraf 1-3 Rahmenbedingungen erfüllen und von der
Kunstkommission positiv bewertet wurden.
7) Mit der Auswahl und Aufstellung sowie Pflege der Kunstwerke dürfen der Stadt Bonn
keine finanziellen, haftungs- oder verkehrssicherheitsrelevanten Risiken entstehen.
8) Die Kunstwerke müssen positiv von der Kunstkommission bewertet worden sein.
Einrichtung einer fachlich kompetenten Kommission für öffentliche Kunst
Um die Qualität von Kunst im öffentlichen Raum zu sichern, wurde im Jahr 2016 eine
Kunstkommission gegründet, die alle neuen Vorhaben von Kunst im öffentlichen Raum
bewertet und Empfehlungen für die politischen Gremien der Stadt gibt. Der
Kunstkommission gehören folgende Persönlichkeiten an:
• Oberbürgermeister*in (Vorsitz),
• Kulturdezernent*in (stellv. Vorsitz),
• Stadtbaurat/-rätin (stellv. Vorsitz),
• der/die Bezirksbürgermeister/innen,
• vier Mitglieder des Kulturausschusses (Besetzung nach Hare-Niemeyer), sowie
persönliche Stellvertreter*innen
• Intendant*in des Kunstmuseums Bonn
• Intendant*in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
• ein Vertreter*in der Leitungsebene des LVR-LandesMuseums
• Direktor*in des Bonner Kunstvereins
• zwei Vertreter*innen von Nicht-Bonner Kunstinstitutionen
Der Kunstkommission obliegt die Beratung der Entscheidungsgremien
(Kulturausschuss, Bezirksvertretungen, ggf. Rat) über die Auswahl und Aufstellung
künstlerischer Objekte und Projekte im öffentlichen Raum und die Auswahl von
Standorten.
Die Kunstkommission befasst sich mit einem künstlerischen Objekt bzw. einem
Projekt, sofern der jeweilige Wert 50.000 EUR übersteigt. Sie kann im Einzelfall, sofern
es sich um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt, auch über Objekte und
Projekte von geringerem Wert beraten.
Die o.g. Kunstkommission hat sich durch das Ausscheiden von vier externen Experten
im Jahr 2019 quasi aufgelöst.
Zur Sicherung der künstlerischen Qualität und zur Entwicklung einer zielgerichteten
Strategie für Kunst im öffentlichen Raum sollte zukünftig wieder ein beratendes
Fachgremium eingerichtet und dessen Aufgabenstellung und Aufbau neugeregelt
werden.
Die Verwaltung schlägt aufgrund des Wunsches aus der ersten Lesung vor, dass der
Kunstkommission auch der/die Direktor*in des August-Macke-Hauses angehören soll.Seite 5 von 7

Stand: 21.07.2020
5
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kunstkommission zu einzelnen
Beratungspunkten Gäste (Künstler*innen, Mäzen*innen, sachkundige Bürger*innen)
beratend hinzuziehen kann.
Instandhaltung bereits vorhandener Kunstwerke
Für die Instandsetzung einschließlich der notwendigen Maßnahmen von Reinigung,
Instandsetzung und Restaurierung von Kunstwerken im öffentlichen Raum ist – sofern
diese sich im städtischen Eigentum befinden, und vom Museum inventarisiert wurden
– das Kunstmuseum Bonn zuständig. Eine Mitarbeiterin sichtet in regelmäßigen
Abständen die aufgestellten Kunstwerke und begutachtet diese auf ihre Existenz sowie
etwaige Verunreinigungen oder Beschädigungen. Sich aus der Begutachtung
ergebende notwendige Maßnahmen werden entweder durch eigenes Personal des
Kunstmuseums durchgeführt oder es werden punktuell Firmen beauftragt. Für diese
Maßnahmen stehen dem Kunstmuseum derzeit jährlich 10.000 € zur Verfügung.
Kunstwerke außerhalb des städtischen Eigentums unterliegen diesem Verfahren nicht.
Eine Regelung für die nicht beim Kunstmuseum inventarisierten Kunstwerke muss
noch gefunden werden.
Bereitstellung von notwendigen Haushaltsmitteln
Die finanzielle Lage der Stadt Bonn lässt es nicht zu, jenseits der eingestellten Mittel
für notwendige Maßnahmen von Reinigung, Instandsetzung und Restaurierung von im
Eigentum der Stadt Bonn befindlichen Kunstwerke im öffentlichen Raum, zusätzliche
Haushaltsmittel gar für den Ankauf von Kunstwerken bereit zu stellen.
Die Stadt strebt aber für die Zukunft an, die für Kunst am Bau vorgesehenen Mittel (bis
zu 2% der Bausumme) aus öffentlichen Bonner Bauvorhaben für Kunstwerke im
öffentlichen Raum zu investieren. Dabei sollen die aus den Bauprojekten gewonnenen
Summen über mehrere Jahre angespart und maßnahmenungebunden verwendet
werden. (Hier könnte man das durchschnittliche finanzielle Volumen der Bonner
Bauprojekte pro Jahr einfügen und entsprechend einen Mindestbetrag (ca.100.000 €)
benennen, der pro Jahr für Kunstwettbewerbe gewonnen werden soll).
Darüber hinaus sind auch Kooperationsmodelle möglich, die auf Sponsoring, Privaten
Investoren, Ehrenamt oder Patenschaften etc. beruhen.
Abbau, Einlagerung und Verlagerung von Kunstwerken im Einzelfall
Im Einzelfall kann es notwendig sein, bestehende Kunstwerke abzubauen, einzulagern
oder zu versetzen. Diese Einzelfälle werden verwaltungsintern geprüft. Nur im
Ausnahmefall werden die Kunstwerke eingelagert. Grundsätzlich wird versucht, die
Kunstwerke im öffentlichen Raum zu halten, damit sie weiterhin für die Bevölkerung
zugänglich sind.
Stadt-Raum-Kunst: Dokumentation, Vermittlung, Stadtforschung
Um die Sichtbarkeit der öffentlichen Kunst in Bonn zu erhöhen resp. die Kunstwerke
erlebbar zu machen, entwickelt die Kulturverwaltung mit Partnern aus Wissenschaft
und Wirtschaft zeitgemäße Vermittlungs- und Veranstaltungskonzepte. In Planung:
• Kunstportal: Dokumentation aller öffentlichen Kunstwerke im WebSeite 6 von 7

Stand: 21.07.2020
6
• Art Map: Digitale Stadtkarte (mit 3D Animationen und Serious Game-Elementen)
• Public Art Space (PAS): Virtual Reality Projekt, Immersive Kunststation
• Art Touren: Kunstspaziergänge für verschiedene Zielgruppen unter Einsatz der Art
Map
• Art Alarm: Diskurse über Kunst für die Stadt
• Stadtforschung (Stadt-Raum-Bonn):
Forschungsprojekt in Kooperation mit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-
Universität Bonn: Sammeln einer Vielzahl von Perspektiven der „Kunstflaneure“
und Nachspüren der Wirkungen von Kunst im Stadtbild. Wie wird die Kunst im
Stadtbild wahrgenommen und genutzt? Welche Möglichkeiten der Gestaltung von
Stadt bietet Kunst im öffentlichen Raum? Und wie kann die öffentliche Kunst mit
allen Sinnen neu erlebt und erfahren werden?
Kunst im öffentlichen Raum in Bonn
Bonn verfügt heute über eine Fülle von Kunstobjekten im öffentlichen Raum, darunter
Objekte von namhaften Künstlerinnen und Künstlern. Unter diesen Kunstwerken
befinden sich auch Objekte, die symbolisch für die ganze Stadt stehen: das
„Beethoven-Denkmal“ von Ernst Julius Hähnel auf dem Münsterplatz, „Beethon“ von
Klaus Kammerichs an der Beethovenhalle oder „Konrad Adenauer“ von Hubertus von
Pilgrim vor dem ehemaligen Bundeskanzleramt an der Adenauerallee.
Ein vollständiger Überblick über alle Kunstwerke im öffentlichen Raum in Bonn liegt
noch nicht vor. Eine Auswahl von hochkarätigen Objekten in Bonn zeigen die
Internetseiten www.nrw-skulptur.de (Kultursekretariat NRW Gütersloh) und
www.museum-der-1000-orte.de (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, soweit
es sich um Kunstwerke handelt, die sich im Eigentum des Bundes befinden).
Tabellarische Übersichten über Skulpturen in Bonn bieten auch die Internetseiten
www.pass-weingartz.de/skulpturen.pdfund//hss.ulb.uni-bonn.de (Inaugural-Disserta-
tion von Gabriele Zabel-Zottmann, 2012).
Standorte von Kunst im öffentlichen Raum in Bonn
Die nachfolgenden Anlagen geben lediglich einen Überblick über die wichtigsten
Kunstwerke im öffentlichen Raum in Bonn (mit Ausnahme von Brunnen) bzw. zeigen
weitere potenzielle neue Standorte auf.
Die Übersichten über die wichtigsten Kunstwerke erheben dabei keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.Seite 7 von 7

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de