200470 · Beschlussvorlage
Erstellung eines Konzeptes für Kunst im öffentlichen Raum - 1. Lesung
Kerndaten
- Nummer
- 200470
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 200470 Der Oberbürgermeister Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Erstellung eines Konzeptes für Kunst im öffentlichen Raum - 1. Lesung Beratungsfolge Kulturausschuss 31.03.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die als Anlage beigefügten Eckpunkte bilden die Grundlage für das zu erstellende Konzept für Kunst im öffentlichen Raum. Begründung Der Kulturausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 11.02.2020 zur Vorlage eines Konzeptes für Kunst im öffentlichen Raum zur 1. Lesung in der Sitzung des Kulturausschusses am 31.03.2020 beauftragt. Die Verwaltung hat nun zunächst Eckpunkte für das Konzept zusammengestellt, die beraten und ggf. durch den Ausschuss ergänzt werden sollen. Auf Grundlage dieser Eckpunkte wird dann bis zur nächsten Sitzung der erste Entwurf eines Konzeptes für Kunst im öffentlichen Raum erstellt. Anlage/n 1 BV 200470 Anlage 1-Eckpunkte für ein Konzept (öffentlich) 2 BV 200470 Anlage 2-Karte Standorte (öffentlich)Seite 1 von 8 Stand: 09.03.2020 1 Eckpunkte für ein Konzept „Kunst im öffentlichen Raum“ in der Bundesstadt Bonn Ausgangslage, Potenzial, Perspektiven Kunst für alle Kunst im öffentlichen Raum ist seit Jahrtausenden fester und herausragender Bestandteil von Stadtkultur. Sie gehört nicht nur zu den ältesten, sondern auch zu den öffentlichsten unter den Künsten. In ihren Spielarten trägt sie in besonderer Weise zur Identifikation und Auseinandersetzung der Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Stadt bei. Öffentliche Kunst ist soziale Kunst, sie ist die „Kunst für alle“. Sie begegnet allen Menschen, sie bringt Menschen zusammen und wirkt aktivierend für Diskussionen über die Stadtentwicklung. Beim Beschluss des Deutschen Bundestages 1950, einen Teil der Bausumme öffentlicher Bauten für Kunst zu verwenden, fiel das zeitlose und prägnante Zitat: „Kunst gehört dorthin, wo Menschen zusammenkommen.“ Bonn besitzt eine qualitätsvolle Substanz von Kunst im öffentlichen Raum, die weiter gepflegt und ausgebaut werden sollte. Im 21. Jahrhundert zielt öffentliche Kunst noch einmal mehr darauf, zum Entwicklungstreiber für Diskurs und Demokratie zu werden. Kunst im öffentlichen Raum bringt eine Vielzahl an Positionen zum Vorschein und setzt die in Kunst wohnende Sprengkraft frei. In den unterschiedlichen Ausformungen entsteht damit ein Dialograum für Bürger und ein Impuls für ästhetische Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum. Die zeitgenössische künstlerische Praxis zeigt heute neben skulpturalen Eingriffen ein großes Spektrum unterschiedlicher Arbeitsweisen – von temporären Interventionen über partizipative Projekte bis hin zu Auslotung medialer „öffentlicher Räume". Kunst im öffentlichen Raum kann so gesellschaftspolitisch relevante Themen der Stadtgesellschaft ebenso wie stadträumliche Veränderungen und soziale Entwicklungen aufgreifen, begleiten und mitgestalten. Die Kunst kann hier einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer offenen Stadtgesellschaft und zur Rückgewinnung des öffentlichen Raums leisten. Mit einem innovativen Konzept kann Bonn eine Vorreiterrolle einnehmen und öffentliche Kunst als Experimentierfeld für Interventionen in einer sich transformierenden Stadt nutzen. Auf der Basis eines Dialogmodells sollen neue Netzwerkstrukturen und Schnittstellen geschaffen werden. Innovative Vermittlungskonzepte sollen die Sichtbarkeit der Kunstwerke im Stadtbild erhöhen und das Profil Bonns als „Stadt der Gegenwartskunst“ schärfen. Die Empfehlung des Städtetages: Konzept und Kunstkommission Der Städtetag NRW hat den Kommunen 2013 „Eine Handreichung“ zum Thema Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt und diese dazu aufgerufen, sich diesem das Stadtbild prägenden und die Gesellschaftsentwicklung spiegelnden Themenkomplex mit besonderer Aufmerksamkeit zu widmen. Ziel einer jeden Stadt sollte ein Konzept sein, das ein Regelwerk für Kunst im öffentlich zugänglichen Raum und architekturbezogene Kunst öffentlicher Bauten bildet. Gerade die Kunst im öffentlichen Raum – seit Jahrhunderten ein fester und herausragender Bestandteil von Stadtkultur und nicht nur die älteste, sondern auch die öffentlichste unter den Künsten – trage in besonderer Weise zur Identifikation der Bürgerinnen undSeite 2 von 8 Stand: 09.03.2020 2 Bürger mit ihrer Stadt bei. Nicht selten stehen bedeutende Werke symbolisch für die ganze Stadt und wirken in diesem Sinne identitätsbildend. Daher ist es notwendig, für die Aufstellung von künftigen Kunstwerken ein besonderes Augenmerk auf die Qualität und Eignung der Kunst in Bezug zu den Themen der Stadtgesellschaft zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für architekturbezogene Kunst öffentlicher Bauten wie auch für Kunst im öffentlich zugänglichen Raum, welche die gesamte Inszenierung und Ästhetik von Stadträumen, Straßen und Plätzen miteinschließt. Die Handreichung gibt eine Reihe von Empfehlungen für den Erhalt und die Weiterentwicklung von Kunst im öffentlichen Raum. Die wesentlichsten Empfehlungen sind dabei: • eine Konzeption für die Neuschaffung von Kunst im öffentlichen Raum, • die Einrichtung einer fachlich kompetenten Kommission für öffentliche Kultur, • die Instandhaltung bereits vorhandener Kunstwerke, • die Bereitstellung von notwendigen Haushaltsmitteln sowie • der Abbau bzw. die Einlagerung von Kunstwerken im Einzelfall. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Verwaltung mit Beschluss vom 28.03.2019 beauftragt, unter Einbeziehung von Institutionen und Privatpersonen, die Kunstwerke im öffentlichen Raum aufstellen möchten, ein Konzept zur Auswahl und Aufstellung künstlerischer Objekte im öffentlichen Raum zu erarbeiten. Das vorliegende Eckpunkte-Papier soll eine Gesprächsgrundlage dafür bieten. Historie Richtlinien für Kunst im öffentlichen Raum in Bonn von 1987 Der Rat der Stadt Bonn hat mit Beschluss vom 01.10.1987 erstmals Richtlinien für Kunst im öffentlichen Raum in Bonn (Auszug) festgelegt und dabei Kunst im öffentlichen Raum wie folgt definiert: • Kunstwerke auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder an städtischen Gebäuden • Kunstwerke auf nichtstädtischem Gelände und an nichtstädtischen Gebäuden, soweit die Stadt ein eigenes Recht oder ein Mitwirkungsrecht für deren Auswahl und/oder Aufstellung besitzt • Kunstwerke in öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden • Gestaltung öffentlicher Freiräume, soweit bei Neu- und Umplanungen die Einbeziehung künstlerischer Gesichtspunkte geboten erscheint Die Ausgestaltung des öffentlichen Raumes soll sich nach einer langfristig angelegten Gesamtkonzeption vollziehen, die vom Rat auf Empfehlung der Kunstkommission beschlossen wird. Konzept über die künstlerische Ausgestaltung des öffentlichen Raumes von 1989 Auf der Grundlage der o. a. Richtlinien hat der Rat mit Beschluss von 01.02.1989 die für eine langfristige künstlerische Ausgestaltung infrage kommenden öffentlichen Bereiche wie folgt festgelegt (Auszug): • Stadtzentrum Bonn, (damaliges) Parlaments- und Regierungsviertel (heute Bundesviertel)Seite 3 von 8 Stand: 09.03.2020 3 • Orte von gesamtstädtischer Bedeutung in den Stadtbezirken: In diesen Bereichen sollen Kunstwerke internationale bedeutender Künstler aufgestellt werden. • Rheinufer: Hier sollen nach der Neugestaltung des Rheinufers Werke junger begabter Bildhauer – auch zeitlich begrenzt – präsentiert werden. • Rheinaue: Die Rheinaue soll für Skulpturenausstellungen genutzt werden. Die notwendigen finanziellen Voraussetzungen zur Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum sollen nach dem Konzept geschaffen werden durch die Stadt, den Bund und Mäzene. Das vom Rat beschlossene Konzept konnte letztlich nur ansatzweise umgesetzt werden, weil weder Mittel für den Erwerb von Skulpturen (von wenigen Ausnahmen abgesehen) noch für die Durchführung von Skulpturenausstellungen vorhanden waren. Eckpunkte für die Auswahl und Aufstellung künstlerischer Objekte im öffentlichen Raum ab 2020 Für die Neuschaffung von Kunst im öffentlichen Raum sollen künftig folgende Prämissen gelten: 1) Eine Aufstellung von Kunstwerken sollte vornehmlich von der Stadt Bonn explizit ausgewiesenen geeigneten Plätzen im öffentlichen Raum erfolgen. Eine Aufstellung von Kunstwerken auf privaten Flächen muss hinsichtlich Ort und Vorhaben gesondert beraten werden, sofern diese Flächen an den öffentlichen Raum angrenzen und für die Bevölkerung nicht als private Fläche erkennbar sind bzw. eine öffentliche Nutzung in das Grundbuch eingetragen ist. Die ermittelten und vorgeschlagenen Standorte in allen Bonner Stadtbezirken und am Rheinufer sollen künftig die Installation erleichtern und eine effektiver Umsetzung möglich machen. 2) Die Kunstwerke müssen in Bezug auf Größe, Beschaffenheit und inhaltlicher Aussage zum jeweiligen Ort passen. Insbesondere ihre künstlerische Bedeutung, der Bezug zur gebauten Umwelt, und ihr Zeitbezug stellen wesentliche Kriterien für die Bewertung dar. 3) Die Auswahl der entsprechenden Kunstwerke soll die gesamte Breite heutiger künstlerischer Medien widerspiegeln, und dabei auch temporäre, partizipative und handlungsorientierte Ausdrucksformen berücksichtigen. Vor dem Hintergrund eines grundsätzlich erweiterten Kunstbegriffs sollen dabei auch interdisziplinäre Ansätze, sowie der Einsatz neuer Technologien (digital art, Klangkunst, Lichtkunst) eine zentrale Rolle spielen. Die Auswahl der Künstler*innen erfolgt im Rahmen von Gendergerechtigkeit und berücksichtigt die hoch ausdifferenzierte heutige gesellschaftliche Diversität. 4) Die Beurteilung und Auswahl neuer Kunstwerke erfolgt jeweils im Gesamtzusammenhang aller Kunstwerke im öffentlichen Raum. 5) Grundsätzlich sollen Künstler*innen und Kunstwerke über Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden, um damit sowohl die größtmögliche künstlerische Qualität zu sichern, wie auch ein demokratisch legitimiertes und transparentes Verfahren zuSeite 4 von 8 Stand: 09.03.2020 4 gewährleisten. Die Wettbewerbe können sowohl als beschränkter Einladungswettbewerb, wie auch als offenes Verfahren durchgeführt werden. Jeder Wettbewerb wird von einer eigenen Jury begleitet. 6) Außerhalb dieser Wettbewerbsverfahren können auch temporäre Leihgaben (mind. 10 Jahre) oder dauerhafte Schenkungen in den öffentlichen Stadtraum integriert werden, sofern sie die in Paragraf 1-3 Rahmenbedingungen erfüllen und von der Kunstkommission positiv bewertet wurden. 7) Mit der Auswahl und Aufstellung sowie Pflege der Kunstwerke dürfen der Stadt Bonn keine finanziellen, haftungs- oder verkehrssicherheitsrelevanten Risiken entstehen. 8) Die Kunstwerke müssen positiv von der Kunstkommission bewertet worden sein. Einrichtung einer fachlich kompetenten Kommission für öffentliche Kunst Um die Qualität von Kunst im öffentlichen Raum zu sichern, wurde im Jahr 2016 eine Kunstkommission gegründet, die alle neuen Vorhaben von Kunst im öffentlichen Raum bewertet und Empfehlungen für die politischen Gremien der Stadt gibt. Der Kunstkommission gehören folgende Persönlichkeiten an: • Oberbürgermeister*in (Vorsitz), • Kulturdezernent*in (stellv. Vorsitz), • Stadtbaurat/-rätin (stellv. Vorsitz), • der/die Bezirksbürgermeister/innen, • vier Mitglieder des Kulturausschusses (Besetzung nach Hare-Niemeyer), sowie persönliche Stellvertreter*innen • Intendant*in des Kunstmuseums Bonn • Intendant*in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland • ein Vertreter*in der Leitungsebene des LVR-LandesMuseums • Direktor*in des Bonner Kunstvereins • zwei Vertreter*innen von Nicht-Bonner Kunstinstitutionen Der Kunstkommission obliegt die Beratung der Entscheidungsgremien (Kulturausschuss, Bezirksvertretungen, ggf. Rat) über die Auswahl und Aufstellung künstlerischer Objekte und Projekte im öffentlichen Raum und die Auswahl von Standorten. Die Kunstkommission befasst sich mit einem künstlerischen Objekt bzw. einem Projekt, sofern der jeweilige Wert 50.000 EUR übersteigt. Sie kann im Einzelfall, sofern es sich um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt, auch über Objekte und Projekte von geringerem Wert beraten. Die o.g. Kunstkommission hat sich durch das Ausscheiden von vier externen Experten im Jahr 2019 quasi aufgelöst. Zur Sicherung der künstlerischen Qualität und zur Entwicklung einer zielgerichteten Strategie für Kunst im öffentlichen Raum sollte zukünftig wieder ein beratendes Fachgremium eingerichtet und dessen Aufgabenstellung und Aufbau neugeregelt werden.Seite 5 von 8 Stand: 09.03.2020 5 Instandhaltung bereits vorhandener Kunstwerke Für die Instandsetzung einschließlich der notwendigen Maßnahmen von Reinigung, Instandsetzung und Restaurierung von Kunstwerken im öffentlichen Raum ist – sofern diese sich im städtischen Eigentum befinden, und vom Museum inventarisiert wurden – das Kunstmuseum Bonn zuständig. Eine Mitarbeiterin sichtet in regelmäßigen Abständen die aufgestellten Kunstwerke und begutachtet diese auf ihre Existenz sowie etwaige Verunreinigungen oder Beschädigungen. Sich aus der Begutachtung ergebende notwendige Maßnahmen werden entweder durch eigenes Personal des Kunstmuseums durchgeführt oder es werden punktuell Firmen beauftragt. Für diese Maßnahmen stehen dem Kunstmuseum derzeit jährlich 10.000 € zur Verfügung. Kunstwerke außerhalb des städtischen Eigentums unterliegen diesem Verfahren nicht. Eine Regelung für die nicht beim Kunstmuseum inventarisierten Kunstwerke muss noch gefunden werden. Bereitstellung von notwendigen Haushaltsmitteln Die finanzielle Lage der Stadt Bonn lässt es nicht zu, jenseits der eingestellten Mittel für notwendige Maßnahmen von Reinigung, Instandsetzung und Restaurierung von im Eigentum der Stadt Bonn befindlichen Kunstwerke im öffentlichen Raum, zusätzliche Haushaltsmittel gar für den Ankauf von Kunstwerken bereit zu stellen. Die Stadt strebt aber für die Zukunft an, die für Kunst am Bau vorgesehenen Mittel (bis zu 2% der Bausumme) aus öffentlichen Bonner Bauvorhaben für Kunstwerke im öffentlichen Raum zu investieren. Dabei sollen die aus den Bauprojekten gewonnenen Summen über mehrere Jahre angespart und maßnahmenungebunden verwendet werden. (Hier könnte man das durchschnittliche finanzielle Volumen der Bonner Bauprojekte pro Jahr einfügen und entsprechend einen Mindestbetrag (ca.100.000 €) benennen, der pro Jahr für Kunstwettbewerbe gewonnen werden soll). Darüber hinaus sind auch Kooperationsmodelle möglich, die auf Sponsoring, Privaten Investoren, Ehrenamt oder Patenschaften etc. beruhen. Abbau, Einlagerung und Verlagerung von Kunstwerken im Einzelfall Im Einzelfall kann es notwendig sein, bestehende Kunstwerke abzubauen, einzulagern oder zu versetzen. Diese Einzelfälle werden verwaltungsintern geprüft. Nur im Ausnahmefall werden die Kunstwerke eingelagert. Grundsätzlich wird versucht, die Kunstwerke im öffentlichen Raum zu halten, damit sie weiterhin für die Bevölkerung zugänglich sind. Stadt-Raum-Kunst: Dokumentation, Vermittlung, Stadtforschung Um die Sichtbarkeit der öffentlichen Kunst in Bonn zu erhöhen resp. die Kunstwerke erlebbar zu machen, entwickelt die Kulturverwaltung mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft zeitgemäße Vermittlungs- und Veranstaltungskonzepte. In Planung: Kunstportal: Dokumentation aller öffentlichen Kunstwerke im Web Art Map: Digitale Stadtkarte (mit 3D Animationen und Serious Game-Elementen) Public Art Space (PAS): Virtual Reality Projekt, Immersive Kunststation Art Touren: Kunstspaziergänge für verschiedene Zielgruppen unter Einsatz der Art Map Art Alarm: Diskurse über Kunst für die StadtSeite 6 von 8 Stand: 09.03.2020 6 Stadtforschung (Stadt-Raum-Bonn): Forschungsprojekt in Kooperation mit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn: Sammeln einer Vielzahl von Perspektiven der „Kunstflaneure“ und Nachspüren der Wirkungen von Kunst im Stadtbild. Wie wird die Kunst im Stadtbild wahrgenommen und genutzt? Welche Möglichkeiten der Gestaltung von Stadt bietet Kunst im öffentlichen Raum? Und wie kann die öffentliche Kunst mit allen Sinnen neu erlebt und erfahren werden? Kunst im öffentlichen Raum in Bonn Bonn verfügt heute über eine Fülle von Kunstobjekten im öffentlichen Raum, darunter Objekte von namhaften Künstlerinnen und Künstlern. Unter diesen Kunstwerken befinden sich auch Objekte, die symbolisch für die ganze Stadt stehen: das „Beethoven-Denkmal“ von Ernst Julius Hähnel auf dem Münsterplatz, „Beethon“ von Klaus Kammerichs an der Beethovenhalle oder „Konrad Adenauer“ von Hubertus von Pilgrim vor dem ehemaligen Bundeskanzleramt an der Adenauerallee. Ein vollständiger Überblick über alle Kunstwerke im öffentlichen Raum in Bonn liegt noch nicht vor. Eine Auswahl von hochkarätigen Objekten in Bonn zeigen die Internetseiten www.nrw-skulptur.de (Kultursekretariat NRW Gütersloh) und www.museum-der-1000-orte.de (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, soweit es sich um Kunstwerke handelt, die sich im Eigentum des Bundes befinden). Tabellarische Übersichten über Skulpturen in Bonn bieten auch die Internetseiten www.pass-weingartz.de/skulpturen.pdfund//hss.ulb.uni-bonn.de (Inaugural-Disserta- tion von Gabriele Zabel-Zottmann, 2012). Standorte von Kunst im öffentlichen Raum in Bonn Die nachfolgenden Anlagen geben lediglich einen Überblick über die wichtigsten Kunstwerke im öffentlichen Raum in Bonn (mit Ausnahme von Brunnen) bzw. zeigen weitere potenzielle neue Standorte auf. Die Übersichten über die wichtigsten Kunstwerke erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de