← Vorlagen

200467-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Unterbringung von Geflüchteten

Nummer
200467-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 17.06.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 200467 Unterbringung von Geflüchteten

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.331 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200467-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
03.03.2020
Unterbringung von Geflüchteten
Beratungsfolge
Integrationsrat 12.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
zu 1. Welche Anzahl von Geflüchteten wird aktuell mit welcher Form
der Unterbringung versorgt (u.a. Wohnungen, Container…)?
Von den aktuell 1.516 in städtischen Unterkünften untergebrachten
Flüchtlingen sind 760 Personen in Gemeinschaftsunterkünften (davon
344 Personen in Containeranlagen) und 756 Personen in Wohnungen
untergebracht.
zu 2. Wie hat sich die Anzahl der Geflüchteten in den jeweiligen
Unterbringungsformen in den letzten Jahren entwickelt?
Eine statistische Auswertung nach Unterbringungsformen in die
Vergangenheit ist mit dem vorhandenen Datenbestand nicht möglich.
Die Gesamtzahl der untergebrachten Flüchtlinge hat sich aber im Laufe
des Jahres 2019 um rund 10 % reduziert (vgl. auch DS-Nr. 200062).
zu 3. Welche Veränderungen gab es im jeweiligen vorhandenen
Bestand?
Ergänzend zu dem oben genannten Jahresbericht hat die Verwaltung im
Februar 2020 die bisher größte Unterkunft in der Friedrich-Wöhler-
Straße aufgeben müssen.
zu 4. Wird bei einer möglichen Verkleinerung des erforderlichen
Unterbringungsangebotes der Rückbau der Container priorisiert?
Die Reduzierung der Kapazitäten ergibt sich bisher zwangsläufig nach
den bauordnungsrechtlichen Genehmigungsdauern für den Betrieb der
Unterkünfte. Die Container sind für jeweils drei Jahre ab Inbetriebnahme
genehmigt und werden entsprechend lange genutzt, da bei der jetzigenSeite 1 von 3

Seite 2
Belegungsdichte keine Kapazitäten für eine „freiwillige“ Aufgabe von
Unterkünften mehr bestehen.
zu 5. Über welchen Zeitraum werden Geflüchtete durchschnittlich
im Container untergebracht? Über welchen Zeitraum verlief die
bislang längste Unterbringung in einem Container?
Die durchschnittlichen Aufenthaltsdauern können statistisch nicht für
einzelne Unterkünfte ausgewertet werden, liegen aber im gesamten
Durchschnitt bei mittlerweile über 2 Jahren. Die längste Unterbringung in
einer Containeranlage findet derzeit in der Unterkunft Otto-Hahn-Straße
seit November 2017 (Erstbezug) statt.
zu 6. Über welchen Zeitraum ist mit einer weiteren Nutzung von
Wohncontainern zu rechnen? Wann enden die
Sondernutzungsrechte an den jeweiligen Standorten? Welche
Verwendung ist anschließend mit den Containern geplant?
Die Nutzungsdauer ergibt sich jeweils aus der befristeten
Baugenehmigung und der aktuellen Rechtslage, die sich wie folgt
darstellt:
Otto-Hahn-Straße November 2020
Reuterstr. Mai 2021
Rheinweg Mai 2021
Siegburger Straße Mai 2022
Die Möglichkeiten einer weiteren Verwendung werden derzeit nach
durchführbaren und wirtschaftlichen Optionen geprüft.
zu 7. Welche Wohnfläche steht Geflüchteten in städtischen
Unterbringungseinrichtungen durchschnittlich zur Verfügung?
Je nach Unterbringungsform und Familienzusammensetzung variiert die
zur Verfügung stehende Wohnfläche deutlich. Einem Alleinstehenden
stehen in einem Einzelzimmer einer Containerunterkunft inklusive des
Anteils an Gemeinschaftsflächen rund 20 m² und damit deutlich mehr als
in den meisten Soll-Vorschriften einzelner Bundesländer von 6-7 m² (in
der Regel ohne Anteil Gemeinschaftsflächen) pro Person zur Verfügung.
zu 8. Wie viele Geflüchtete können trotz ihres Aufenthaltsstatus
aufgrund fehlenden Wohnraums nicht aus den
Unterbringungseinrichtungen ausziehen? Welche
Unterstützungsangebote stehen ihnen bei der Wohnungssuche zur
Verfügung?Seite 2 von 3

Seite 3
Von den 1.516 untergebrachten Geflüchteten haben bereits 758
Personen und damit rund die Hälfte eine Aufenthaltserlaubnis und damit
die Möglichkeit, eigenen Wohnraum zu beziehen. Darüber hinaus
können Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis mit einer
Geltungsdauer von mindestens einem Jahr grundsätzlich einen
Wohnberechtigungsschein beantragen und sich bei der städtischen
Wohnungsvermittlung wohnungssuchend melden. Dieses Angebot ist
fester Bestandteil der Hilfestellungen durch die städtischen
Sozialarbeiterinnen und Sozialberater.
zu 9. Wie hoch ist die Anzahl der Geflüchteten die als wohnungslos
gelten? Wie hoch ist der Anteil an Frauen? Wie haben sich die
Zahlen in den letzten Jahren entwickelt?
Alle in den städtischen Flüchtlings- und Notunterkünften untergebrachten
Personen gelten als wohnungslos, unabhängig von ihrer
Fluchtgeschichte oder der Unterbringungsform.
Unter den Bewohner(inne)n ab 18 Jahren sind ein Drittel Frauen.
zu 10. In welchen Bereichen besteht aus Sicht der Verwaltung
Handlungsbedarf bei der Unterbringung von Geflüchteten?
Derzeit stehen rund 330 Plätze in Unterkünften für die Aufnahme von
Flüchtlingen und Obdachlosen zur Verfügung. Die Verwaltung überprüft
fortwährend ihre Kapazitätsplanung und wird diese ggf. dem Bedarf
entsprechend anpassen.
Die Unterbringung in den städtischen Flüchtlings- und Notunterkünften
dient übergangsweise der Verhinderung von Obdachlosigkeit, wenn die
eigene Versorgung mit Wohnraum nicht möglich ist. Aufgrund des
fehlenden Wohnraums ist die Versorgung mit eigenem Wohnraum
vielfach nicht möglich und der Aufenthalt in den Flüchtlings- und
Notunterkünften gestaltet sich länger als wünschenswert.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de