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200463-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ermächtigungsübertragung im Bereich der Wirtschaftsförderung

Nummer
200463-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 28.04.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200463 Ermächtigungsübertragung im Bereich der Wirtschaftsförderung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200463-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Ermächtigungsübertragung im Bereich der
Wirtschaftsförderung
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 24.03.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Stellungnahme zu DS-Nr.: 191042-1 ST war
der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess zu den Haushaltsausgaberesten
des Amtes für Wirtschaftsförderung noch nicht abgeschlossen, so dass es sich
bei den genannten 100.000 € um eine Schätzgröße gehandelt hat.
Nach Abschluss des Verfahrens wurden Haushaltsausgabereste (ohne den
Bereich Liegenschaften) in Höhe von insgesamt 73.405,58 € für die
nachstehenden Maßnahmen gebildet:
Kompetenzzentrum Frau und Beruf
a) - Webhosting, E-Mail-Hosting, Mail-Server von August 2019 5.619,48 €
bis April 2022
Das Web- und E-Mailhosting sowie Erweiterungsprogrammierungen für
den Webauftritt des Netzwerks FAMILIENBEWUSSTE UNTERNEHMEN
Bonn/Rhein-Sieg wurden in 2019 für die gesamte restliche Förderdauer bis
zum 30.04.2022 ausgeschrieben. Die beauftragten Leistungen werden
sukzessive über den gesamten Förderzeitraum erbracht und entsprechend
in Rechnung gestellt.
b) Programm „mentoring4women“: Verschiebung Veranstaltung 3.331,70 €
Frauen in Führung
Der Programmstart „mentoring4women – Frauen in die Führung!“ wurde
aufgrund zunächst nicht ausreichender Anmeldungen von November 2019
auf März 2020 verschoben.
c) Mitwirkung im Teilprojekt „mentoring4women“ 2.600,00 €
Die Stelle der Projektassistenz im Kompetenzzentrum Frau und Beruf
Bonn/Rhein-Sieg ist zur Zeit vankant und wird von einer Honorarkraft
erledigt. Aufgrund der Verschiebung des Programmstarts wird derSeite 1 von 3

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wesentliche Teil dieser Honorartätigkeiten zu Beginn des Jahres 2020
erfolgen.
Breitbandausbau:
a) Technischer Berater Flächenantrag 12.000,00 €
Gemäß DS 190076 werden Beratungsleistungen in Verbindung mit dem von
Bund und Land geförderten Ausbau der Breitbandinfrastruktur beauftragt.
Der finale Antrag auf Zuwendung an den Bund wurde Mitte Dezember
eingereicht. Der Bund hat Nachforderungen gestellt, die voraussichtlich erst
im Frühjahr beantwortet werden. Somit wird mit der Fortsetzung dieses
Projektes und dem Abruf der beauftragten Leistungen für das 1. Quartal
2020 gerechnet.
b) Beratung (juristisch und technisch) 39.000,00 €
Mit der Drucksache 190076 wurden auch die Haushaltsmittel für die
technische und juristische Begleitung für das Vorhaben Breitbandausbau II
(Sonderaufruf Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser) für 2019 durch
den Stadtrat für den dedizierten Zweck zur Verfügung gestellt. Zum
Zeitpunkt der Beantragung wurde davon ausgegangen, dass der zu
stellende Förderantrag bis November 2019 bewilligt würde.
Der vorläufige Zuwendungsbescheid durch den Bund wird nunmehr für das
1.Quartal 2020 erwartet.
Kommunikationsunterstützung Geoinitiative und Smart City 6.854,40 €
Die Geoinformationswirtschaft ist ein bedeutsamer Wirtschaftssektor der
Informations- und Kommunikationsbranche. In der Region Bonn ist die
Geobranche im besonderen Maße vertreten. Die Wirtschaftsförderung betreut
mit Unterstützung der IHK Bonn-Rhein Sieg seit 2014 das Geonetzwerk
(Geoinformationsinitiative der Region Bonn).
Für die PR Unterstützung des geobusiness region bonn wurde einer Agentur
im Oktober 2019 der Auftrag „Kommunikationsunterstützung Geoinitiative und
Smart City“ mit Laufzeit bis 31.12.2020 erteilt. Die beauftragten Leistungen
werden sukzessive erbracht und entsprechend in Rechnung gestellt.
Miete Toilettenanlage 4.000,00 €
Als die Verwaltungsentscheidung anstand, für den Zeitraum der Kirschblüte durch
die Aufstellung von Miettoiletten die Situation für die Besucherinnen und Besucher
zu verbessern und gleichzeitig eine Entlastung für die Anwohner zu erreichen, und
die Finanzierung hierfür zu koordinieren, war überschlägig absehbar, dass die
benötigten 4.000,00 € aus dem Budget der Wirtschaftsförderung zur Verfügung
gestellt werden können bzw. hierfür ein Ausgaberest gebildet werden konnte.
Alternativ wäre eine überplanmäßige Bereitstellung der Mittel erforderlich
gewesen.Seite 2 von 3

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Zu 2.:
a) Kompetenzzentrum Frau & Beruf
Eigenanteile an den durchgeführten Maßnahmen mit zweckgebundenen
Drittmitteln können nicht heruntergebrochen werden, da der Eigenanteil
prozentual für die Finanzierung des Gesamtprojektes berechnet wird.
Breitbandausbau - Beratungsleistungen
Die hierfür gebildeten Ausgabereste sind städtische Mittel zur Umsetzung
des Breitbandausbaus (voraussichtliche Akquisition von ca. 8,2 Mio. €
Fördermittel), der zu 50 % vom Bund, 40 % vom Land und durch
zusätzliche 10 %-ige Übernahme vom Land (für Gemeinden mit
nachgewiesener defizitärer Haushaltslage – Haushaltssicherungskonzept)
gefördert wird.
b) Für die in 2019 beauftragten Maßnahmen besteht eine vertragliche
Bindung.
c) Für die Miettoiletten zur Kirschblüte bestand keine vertragliche Bindung.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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