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200453-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Westbahn, hier: Streckenführung in Richtung Hardtberg und Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

Nummer
200453-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200453 Westbahn, hier: Streckenführung in Richtung Hardtberg und Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200453-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Westbahn, hier: Streckenführung in Richtung
Hardtberg und Fördermittel aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Beratungsfolge
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.05.2020 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1)
Die Planung der Westbahn wurde zunächst auf den Planungsbereich zwischen
Hauptbahnhof und Endenicher Ei / Querung der Autobahn beschränkt. Hier gab
es bei den bisherigen Planungen den größten Abstimmungsbedarf bei der
Findung einer konsensfähigen Trasse für die Westbahn. Je nach Auswahl der
jetzt vorgestellten Varianten für den Innenstadtbereich (s. DS-Nr. 190686)
ergeben sich unterschiedliche Anknüpfungspunkte für die Weiterplanung zum
Hardtberg, sodass zunächst eine Entscheidung für diesen Bereich
herbeizuführen ist.
Für den Innenstadtbereich werden die Untersuchungen der Machbarkeitsstudie
vertieft, in weiteren Planungsschritten die Vorarbeiten für eine Kosten-Nutzen-
Analyse erstellt. Zusätzlich sollen im weiteren Planungsverfahren
Bürgerinformationen durchgeführt werden.
Zu 2 und 3)
Als erster Genehmigungsabschnitt für Planfeststellung und
Finanzierungsantrag ist bisher der Bauabschnitt zwischen Hauptbahnhof und
Ortseingang Duisdorf vorgesehen. Inwieweit zum jetzigen Zeitpunkt bereits
eine weitergehende Linienverlängerung geboten ist, wird sich aus der Kosten-
Nutzen-Analyse ergeben und wird Teil der nächsten Beratungsschritte sein. Für
den ersten Abschnitt können nach Vorliegen der Ratsbeschlüsse und einer
standardisierten Bewertung, Fördermittel zur Einplanung angemeldet werden.
Anlage/n
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