200453 · Antrag
Westbahn, hier: Streckenführung in Richtung Hardtberg und Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Kerndaten
- Nummer
- 200453
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 22.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 200453 Antragsteller/in: Gabi Mayer Dr. Helmut Redeker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Westbahn, hier: Streckenführung in Richtung Hardtberg und Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Empfehlung Rat 07.05.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, 1. eine Streckenführung der künftigen Westbahn über die derzeitige Planung hinaus in Richtung Hardtberg zu prüfen und mögliche Varianten darzustellen, 2. Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Planung und den Bau der künftigen Westbahn (einschließlich der Haltestellen) zu beantragen, 3. zu berichten, welche Maßnahmen noch notwendig sind, sollte 2. zum derzeitigen Stand der Planungen (noch) nicht möglich sein. Begründung Die Westbahn ist ein wesentlicher Bestandteil für die weitere Anbindung des Bonner Westens. Um eine möglichst gute Kosten-Nutzen-Rechnung für eine zukünftige Westbahn zu erreichen, scheint es den Antragstellenden sinnvoll, sie direkt bis zum Hardtberg zu planen und zu bauen. Eine Planung und ein Bau in mehreren Etappen würde einerseits die Kosten erheblich erhöhen und andererseits die Anbindung der Hardtberger Stadtteile an die Stadtbahn in eine nicht absehbare Zukunft verschieben. Mit Blick auf die Verkehrswende in Bonn muss eine schnellstmögliche Umsetzung der Westbahn angestrebt werden. Aufgrund der Bonner Haushaltslage ist es dabei notwendig alle Fördermittelmöglichkeiten von Bund und Land auszuschöpfen. Mit der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) stellt die Bundesregierung nicht nur wesentlich mehr Geld zur Verfügung und erhöht den förderfähigen Anteil des Bundes auf bis zu 90 Prozent. Um möglichst zeitnah mit denSeite 1 von 2 Seite 2 Maßnahmen beginnen zu können, wurde das GVFG auch entfristet. Das heißt das Geld steht bereits in diesem Jahr 2020 zur Verfügung. Diese Chance muss in den Augen der Antragstellenden unbedingt genutzt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de