← Vorlagen

200452 · Antrag

Seilbahn, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

Nummer
200452
Art
Antrag
Veröffentlicht
22.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.04.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200452-1 ST Seilbahn, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.470 Zeichen)
Antrag
öffentlich
200452
Antragsteller/in:
Gabi Mayer
Dr. Helmut Redeker
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Seilbahn, hier: Fördermittel aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
22.04.2020 Empfehlung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Planung und den Bau der
Seilbahn vom Venusberg über den Rhein nach Oberkassel einschließlich der
Haltestellen und Umsteigeanlagen zu beantragen. Sollte dies zum derzeitigen Stand
der Planungen (noch) nicht möglich sein, berichtet die Verwaltung, welche
Maßnahmen vor einer Fördermittelbeantragung noch notwendig sind.
Begründung
Die Seilbahn ist ein wesentlicher Baustein für die Verkehrswende in Bonn. Daher muss
sie schnellstmöglich umgesetzt werden. Aufgrund der Bonner Haushaltslage ist es
dabei notwendig alle Fördermittelmöglichkeiten von Bund und Land auszuschöpfen.
Mit der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) stellt die
Bundesregierung nicht nur wesentlich mehr Geld zur Verfügung und erhöht den
förderfähigen Anteil des Bundes auf bis zu 90 Prozent. Um möglichst zeitnah mit den
Maßnahmen beginnen zu können, wurde das GVFG auch entfristet. Das heißt das Geld
steht bereits in diesem Jahr 2020 zur Verfügung. Diese Chance muss in den Augen der
Antragstellenden unbedingt genutzt werden.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de