200451-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zentraler Omnibusbahnhof, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Kerndaten
- Nummer
- 200451-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.301 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200451-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zentraler Omnibusbahnhof, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.05.2020 Kenntnisnahme Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Planungsstand Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Hauptausschusses vom 19.09.2019 (DS-Nr. 1911764EB4) beauftragt, die Planungen zum Umbau des ZOB in Alternativen fortzuführen. Die in Vorjahren erstellten unterschiedlichen Planungsansätze werden auf der Grundlage der zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse zur Verkehrsführung zurzeit durch ein externes Planungsbüro unter Berücksichtigung folgende Aspekte überprüft und skizzenhaft angepasst: • Busbewegungen und Belegung der Bussteige anhand der derzeitigen Fahrplanleistungen • Betriebliche Notwendigkeiten (Fahrer- und Fahrzeugwechsel, Pausenzeiten) • Zukünftig notwendigen Anzahl von Halteplätzen vor dem Hintergrund von Fördertatbeständen und betrieblichen Zwängen. • Notwendige Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr und deren Führung • Liefer- und Ladeverkehr im ZOB-Umfeld einschließlich Wesselstraße und Maximilianstraße Anschließend wird auf Grundlage dieser Untersuchung eine Vorplanung erstellt. Förderung (allgemein) Eine Förderung nach dem GVFG des Bundes wird mit anderen Förderungen gebündelt über das ÖPNVG NRW als Landesgesetz organisiert. Der Umbau des ZOB wurde zur Einplanung beim Fördergeber NVR bereits vor mehreren Jahren angemeldet und ist in das entsprechende ÖPNVG-Programm aufgenommen worden. Ein konkreter Förderantrag/Finanzierungsantrag kann erst gestellt werden, wenn ein politischer Beschluss zu einer Variante gemäßSeite 1 von 2 Seite 2 Förderbedingungen vorliegt. Hierzu ist dann auch die Erstellung einer Genehmigungsplanung und Kostenschätzung notwendig. Mit dem novellierten GVFG des Bundes gibt dieser mehr Mittel und erweitert auch den Kreis der förderfähigen Projekte. Diese GVFG-Mittel werden aber wie beschrieben über die Länder verteilt, d.h. in NRW über das Land und die Zweckverbände (hier: NVR). Eine direkte Beantragung beim Bund ist nicht möglich. Das GVFG macht auch weitere Vorgaben für eine Förderung: So ist der Bau und Ausbau von Umsteigeanlagen zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in kommunaler Baulast (zum Beispiel Bau und Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen) über GVFG förderfähig, sofern sie Ladeinfrastrukturen für Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben bereitstellen (GVFG §2. Absatz 2 Satz 2). Um über eine Ausstattung des ZOB mit einer Ladeinfrastruktur für z.B. Elektrobusse zu entscheiden, ist eine enge Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen und deren Fahrzeugplanungen notwendig. Ob eine besondere Ladeinfrastruktur vorzusehen ist, wird sich somit erst in den weiteren Planungen zeigen. Zudem müssen für eine GVFG-Förderung die Kosten über 10 Mio. Euro liegen, was derzeit noch nicht als sicher angesehen werden kann - auch dies ist abhängig von den weiteren Planungsschritten. Daher kann ein neuer oder ergänzender Einplanungs- bzw. Förderantrag für eine Finanzierung über das GVFG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Aussicht auf Erfolg gestellt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de