200451 · Antrag
Zentraler Omnibusbahnhof, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Kerndaten
- Nummer
- 200451
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 22.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 200451 Antragsteller/in: Gabi Mayer Dr. Helmut Redeker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Zentraler Omnibusbahnhof, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Empfehlung Rat 07.05.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Planung und den Bau des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) zu beantragen. Sollte dies zum derzeitigen Stand der Planungen (noch) nicht möglich sein, berichtet die Verwaltung, welche Maßnahmen vor einer Fördermittelbeantragung noch notwendig sind. Begründung Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) ist ein wesentlicher Baustein für die Verkehrswende in Bonn. Daher muss er schnellstmöglich umgesetzt werden. Aufgrund der Bonner Haushaltslage ist es dabei notwendig alle Fördermittelmöglichkeiten von Bund und Land auszuschöpfen. Mit der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) stellt die Bundesregierung nicht nur wesentlich mehr Geld zur Verfügung und erhöht den förderfähigen Anteil des Bundes auf bis zu 90 Prozent. Um möglichst zeitnah mit den Maßnahmen beginnen zu können, wurde das GVFG auch entfristet. Das heißt das Geld steht bereits in diesem Jahr 2020 zur Verfügung. Diese Chance muss in den Augen der Antragstellenden unbedingt genutzt werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de