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200448 · Antrag

Einbindung der Eltern mit Migrationshintergrund in den schulischen Bildungsprozess

Nummer
200448
Art
Antrag
Veröffentlicht
08.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Integrationsrates 12.05.2020 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200448-1 ST Einbindung der Eltern mit Migrationshintergrund in den schulischen Bildungsprozess

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Antrag
öffentlich
200448
Antragsteller/in:
Rahim Öztürker, Valbona Myteveli, Paschalina Mohr-Daroussi,
Mehmet Kalkan
02.03.2020
Einbindung der Eltern mit Migrationshintergrund in
den schulischen Bildungsprozess
Beratungsfolge
Integrationsrat 24.03.2020 Anregung
Inhalt des Antrags
Der Integrationsrat möge folgende Anregung an den Schulausschluss
beschließen:
1. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund werden
aktiv in den schulischen Bildungsprozess ihrer Kinder/ Jugendlichen
eingebunden. Die Einbindung soll von Schulen initiiert, organisiert und
nachhaltig gefördert werden.
2. Hierdurch soll bezweckt werden, dass Chancengerechtigkeit für Kinder und
Jugendliche mit Migrationshintergrund, aus sozialschwachen Familien sowie
schulfernen Eltern gefördert und deren Bildungserfolge maximiert werden.
3. Der Integrationsrat bittet den Rat daher, erforderliche Maßnahmen und Mittel
für die Elterneinbindung zur Verfügung zu stellen.
4. Diese soll unter Beteiligung der Schulen, des Kommunalen
Integrationszentrums, Eltern, Vereine, Verbände und MSO ein Programm zur
aktiven Elterneinbindung sowie Entwicklung erarbeitet werden.
Begründung
Wir stellen fest, dass es keine längerfristige im Bildungssystem verankerte
Praxis einer systematischen Zusammenarbeit mit Eltern bezüglich des
Bildungs- und Erziehungsprozesses der Kinder und Jugendlichen gibt. Ein
besonderer Fokus auf das Thema - vor allem bei Eltern von Kindern mit
Migrationshintergrund - wurde nach den Veröffentlichungen von internationalen
Studien wie PISA 2000 und IGLU gelegt, um hier eine Lösung für das generell
schlechtere Abschneiden von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund zu finden. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 06.12.1992 wurde die Gemeinsamkeit der Verantwortung von Elternhaus
und Schule erklärt. Die Umsetzung der Aufgabe obliegt hierbei dem LandSeite 1 von 2

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NRW. In §2 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW heißt es: „Die Schule achtet das
Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der
Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich
zusammen.“
Bisher gibt es keine gemeinsame Linie in diesem Handlungsfeld – es fehlen
klare Orientierungshilfen und Leitlinien – insbesondere hinsichtlich der
Beteiligung von Eltern mit internationaler Familiengeschichte.
Die Förderung einer aktiven Rolle der Eltern, insbesondere in der Schule ist
eine zentrale Voraussetzung für eine Verbesserung der Schulerfolge der Kinder
und Jugendlichen. Bei der Entwicklung geeigneter Formen zur Einbeziehung
der Eltern sollen alle aktiven Akteure vor Ort einbezogen werden. Hierbei
kommt den Migrantenselbstorganisationen eine besondere Bedeutung zu.
Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen bemüht sich schon seit den
Ergebnissen von PISA 2000 um das Thema der Elterneinbindung zum Zwecke
der Schaffung einer besseren Chancengleichheit und forderte bereits 2001 in
seinem Positionspapier „Pisa macht alle wach!“ die aktive Einbeziehung der
Eltern in den Bildungsprozess Ihrer Kinder.
Studien belegen, dass Bildungserfolg immer noch stark vom
sozioökonomischen Status und Migrationshintergrund der Eltern abhängt.
Neben schulischen Bemühungen wie der Einbeziehung natürlicher
Mehrsprachigkeit und individueller Förderung als Prinzip des Lernens ist eine
institutionelle Etablierung interkultureller Elternarbeit daher unabdingbar.
Heute, gut 20 Jahre nach der ersten Formulierung dieser
Handlungsempfehlung, hat sich trotz der einschneidenden Veränderungen in
der Bildungslandschaft an der Grundproblematik nicht viel geändert, und das
obwohl die Förderung einer aktiven Rolle der Eltern in der Schule eine zentrale
Voraussetzung für eine Verbesserung der Schulerfolge der Kinder und
Jugendlichen ist.
Als Konsequenz aus der oben beschriebenen Notwendigkeit aktiver
Elterneinbindung empfiehlt der Integrationsrat daher konkret zur
angemessenen Umsetzung: Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen
hat durch sein Transferprojekt „Interkulturelle Elterneinbindung“ bei der aktiven
Einbindung von Elternarbeit in fünf Pilotregionen mitgewirkt. Eine der
erfreulichen Erkenntnisse dabei ist, dass in einigen Kommunen bereits
Bemühungen zur Elterneinbindung bestehen, jedoch in der örtlichen
Koordinierung als auch in den Schulen kein Konzept zur nachhaltigen
Einbindung der Eltern in den schulischen Prozess ihrer Kinder existiert. Das
Vorantreiben und Verstetigen dieser Aufgabe ist zwingend notwendig. Passiert
dies, auch in Anbetracht einer steigenden heterogenen Elternschaft nicht,
tragen wir als Gesellschaft die Konsequenzen!
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de