200448 · Antrag
Einbindung der Eltern mit Migrationshintergrund in den schulischen Bildungsprozess
Kerndaten
- Nummer
- 200448
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 08.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Anregung
Dateien
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Antrag öffentlich 200448 Antragsteller/in: Rahim Öztürker, Valbona Myteveli, Paschalina Mohr-Daroussi, Mehmet Kalkan 02.03.2020 Einbindung der Eltern mit Migrationshintergrund in den schulischen Bildungsprozess Beratungsfolge Integrationsrat 24.03.2020 Anregung Inhalt des Antrags Der Integrationsrat möge folgende Anregung an den Schulausschluss beschließen: 1. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund werden aktiv in den schulischen Bildungsprozess ihrer Kinder/ Jugendlichen eingebunden. Die Einbindung soll von Schulen initiiert, organisiert und nachhaltig gefördert werden. 2. Hierdurch soll bezweckt werden, dass Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, aus sozialschwachen Familien sowie schulfernen Eltern gefördert und deren Bildungserfolge maximiert werden. 3. Der Integrationsrat bittet den Rat daher, erforderliche Maßnahmen und Mittel für die Elterneinbindung zur Verfügung zu stellen. 4. Diese soll unter Beteiligung der Schulen, des Kommunalen Integrationszentrums, Eltern, Vereine, Verbände und MSO ein Programm zur aktiven Elterneinbindung sowie Entwicklung erarbeitet werden. Begründung Wir stellen fest, dass es keine längerfristige im Bildungssystem verankerte Praxis einer systematischen Zusammenarbeit mit Eltern bezüglich des Bildungs- und Erziehungsprozesses der Kinder und Jugendlichen gibt. Ein besonderer Fokus auf das Thema - vor allem bei Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund - wurde nach den Veröffentlichungen von internationalen Studien wie PISA 2000 und IGLU gelegt, um hier eine Lösung für das generell schlechtere Abschneiden von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu finden. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.1992 wurde die Gemeinsamkeit der Verantwortung von Elternhaus und Schule erklärt. Die Umsetzung der Aufgabe obliegt hierbei dem LandSeite 1 von 2 Seite 2 NRW. In §2 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW heißt es: „Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen.“ Bisher gibt es keine gemeinsame Linie in diesem Handlungsfeld – es fehlen klare Orientierungshilfen und Leitlinien – insbesondere hinsichtlich der Beteiligung von Eltern mit internationaler Familiengeschichte. Die Förderung einer aktiven Rolle der Eltern, insbesondere in der Schule ist eine zentrale Voraussetzung für eine Verbesserung der Schulerfolge der Kinder und Jugendlichen. Bei der Entwicklung geeigneter Formen zur Einbeziehung der Eltern sollen alle aktiven Akteure vor Ort einbezogen werden. Hierbei kommt den Migrantenselbstorganisationen eine besondere Bedeutung zu. Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen bemüht sich schon seit den Ergebnissen von PISA 2000 um das Thema der Elterneinbindung zum Zwecke der Schaffung einer besseren Chancengleichheit und forderte bereits 2001 in seinem Positionspapier „Pisa macht alle wach!“ die aktive Einbeziehung der Eltern in den Bildungsprozess Ihrer Kinder. Studien belegen, dass Bildungserfolg immer noch stark vom sozioökonomischen Status und Migrationshintergrund der Eltern abhängt. Neben schulischen Bemühungen wie der Einbeziehung natürlicher Mehrsprachigkeit und individueller Förderung als Prinzip des Lernens ist eine institutionelle Etablierung interkultureller Elternarbeit daher unabdingbar. Heute, gut 20 Jahre nach der ersten Formulierung dieser Handlungsempfehlung, hat sich trotz der einschneidenden Veränderungen in der Bildungslandschaft an der Grundproblematik nicht viel geändert, und das obwohl die Förderung einer aktiven Rolle der Eltern in der Schule eine zentrale Voraussetzung für eine Verbesserung der Schulerfolge der Kinder und Jugendlichen ist. Als Konsequenz aus der oben beschriebenen Notwendigkeit aktiver Elterneinbindung empfiehlt der Integrationsrat daher konkret zur angemessenen Umsetzung: Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen hat durch sein Transferprojekt „Interkulturelle Elterneinbindung“ bei der aktiven Einbindung von Elternarbeit in fünf Pilotregionen mitgewirkt. Eine der erfreulichen Erkenntnisse dabei ist, dass in einigen Kommunen bereits Bemühungen zur Elterneinbindung bestehen, jedoch in der örtlichen Koordinierung als auch in den Schulen kein Konzept zur nachhaltigen Einbindung der Eltern in den schulischen Prozess ihrer Kinder existiert. Das Vorantreiben und Verstetigen dieser Aufgabe ist zwingend notwendig. Passiert dies, auch in Anbetracht einer steigenden heterogenen Elternschaft nicht, tragen wir als Gesellschaft die Konsequenzen! Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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