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200446-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Planung des Stadtarchivs auf dem Gelände der ehemaligen Pestalozzischule Budapester Str. 23, 53111 Bonn Antrag zur Vorlage 200446

Nummer
200446-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2020 Empfehlung
  3. Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 17.06.2020 Empfehlung
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200446-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Planung des Stadtarchivs auf dem Gelände der
ehemaligen Pestalozzischule Budapester Str. 23,
53111 Bonn
Antrag zur Vorlage 200446
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
17.06.2020 Empfehlung
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Betriebsausschuss SGB 23.06.2020 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den in der Sitzung des Kulturausschusses am 26.05.20 aufgeworfenen
Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
Wie ausgeführt wird das Gebäude derzeit als Schule (Abendrealschule)
genutzt, insgesamt sind 12 Klassenräume, jeweils 3 Räume pro Etage,
zusätzlich Räume für die Springer Hausmeister und das Sekretariat belegt. Es
konnten bisher nicht alle erforderlichen Voruntersuchungen durchgeführt
werden. Das Freilegen von größeren Wand- und Bodenflächen kann erst nach
Auszug der Abendrealschule erfolgen und wird sukzessive im Zuge der
Rückbauplanung durchgeführt.
Es wurden aber an verschiedenen Flächen Probebohrungen durchgeführt und
Teilflächen freigelegt, um möglichst viele Erkenntnisse zur Baugrundsituation
und Gebäudesubstanz zu erhalten. Baubeginn wird erst nach Abschluss aller
erforderlichen Voruntersuchungen und der Rückbauplanung sein.
Zu 2:
Der Nutzer (Amt 41-4) hat ein Raum- und Nutzungskonzept vorgelegt, welches
mit der Entwurfsplanung umgesetzt wurde. Die Entwurfsplanung wurde vom
Nutzer freigegeben. Alle gewünschten Funktionalitäten sind in der Planung
enthalten.
Zu 3:
Die weitere Planung im Hinblick auf den denkmalgeschützten Altbau wird
weiterhin in ständigem Austausch und Abstimmung mit der UnterenSeite 1 von 3

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Denkmalbehörde erfolgen. Die Kosten für die Einhaltung der
denkmalschutzrechtlichen Belange können aus o.a. Gründen nicht
abschließend angegeben werden. Diese Position ist jedoch im Risikozuschlag
enthalten.
Die Abstimmungen mit der UDB werden jedoch in die Ausführungsplanungen
einfließen.
Zu 4:
Die Trasse der Stadtbahn ist mehr als 50 m vom Neubau des Magazins
entfernt. Die Gründung und Sicherung der Baugrube wird mittels Bohrpfählen
erstellt. Diese Vorgehensweise ist erschütterungsarm und führt daher mit
großer Voraussicht nicht zu Schäden an der Stadtbahntrasse. Vor Baubeginn
wird ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt, auch für den Bereich der
Nachbarbebauung.
Zu 5:
Gemäß den Angaben in der Vorlage liegen die Kosten für die
Ausstattung/Einrichtung der Büros, Teeküchen, Vortrags- bzw. Seminarräume
und des Lesesaals bei 280.000,-€. (Die Kosten für die festinstallierten
Rollregale sind bereits in der Kostengruppe 300 enthalten.)
Die Umzugskosten für das Stadtarchiv sind in den Investitionskosten nicht
enthalten. Die Kosten werden von Amt 10 benannt und zum geplanten
Zeitpunkt separat im Haushalt angemeldet.
Zu 6:
Nach Hinweis des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland
(LVRABR) kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich römische Gräber im
Umfeld der Pestalozzischule befinden. Laut LVR-ABR befinden sich aber keine
Gräber im Bereich des Baufeldes. Trotzdem sollen die Erdarbeiten
archäologisch begleitet werden, dazu wird die LVR-ABR Außenstelle rechtzeitig
vor Beginn der Erdarbeiten benachrichtigt.
Die im Rahmen der archäologischen Begleitung festgestellten Erkenntnisse
können naturgemäß erst kosten- und terminlich bewertet werden, wenn der
Umfang der eventuell möglichen archäologischen Arbeiten bekannt ist.
Zu 7:
Der Energiestandard von KfW 55 liegt bereits 45% über den gesetzlichen
Vorgaben. Die Werte des Neubaus sind sowohl primärenergetisch als auch von
den Bauteilwerten besser als KfW 55.
Zu 8:
Es ist derzeit noch offen, ob und ggf. in welchem Umfang das Projekt mit
Drittmitteln gefördert wird. Das soll bis zur Vorlage der Genehmigungsplanung
geklärt werden. Aufgrund der bekannten Förderprogramme des Bundes und
des Landes ist die Verwaltung optimistisch, dass insbesondere für innovative
Aspekte (Digitalisierung, d.h. Aufbau einer Dateninfrastruktur für
stadthistorische Bibliothek und Seminarräume) Fördermittel eingeworben
werden können.Seite 2 von 3

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Des Weiteren gibt es Fördermöglichkeiten für Denkmalpflege-projekte in NRW,
das wäre zum einen die Denkmalförderung der Deutschen Stiftung
Denkmalschutz und die Denkmalförderung des Landes NRW. Diese müssen
bis Ende September 2020 beantragt werden, wenn der Baubeginn in der
zweiten Hälfte 2021 liegt.
Zu 9:
Unter der Voraussetzung, dass die Entwurfsplanung am 18.06.2020
beschlossen und in den Folgemonaten die Genehmigungsplanung erstellt und
genehmigt wird, kann anschließend mit der Ausführungsplanung und den
Ausschreibungen begonnen werden. Der früheste Baubeginn wäre damit in der
zweiten Hälfte 2021.Die Bauzeit beträgt 2-3 Jahre. Mit vorbereitenden Arbeiten
kann ggf. früher begonnen werden.
Zu 10:
Die Umsetzung des Projektes erfolgt gemäß den Vergabe Vorgaben der Stadt
Bonn und der VOB (VOB A §2, 3 und ff), demnach werden die
Bauleistungen nach Gewerken getrennt ausgeschrieben und vergeben. Eine
Vergabe an Generalunternehmer oder Generalübernehmer ist derzeit nicht
vorgesehen.
Zu 11:
Wie jede größere Baumaßnahme auch, wird über den Stand der Maßnahme in
den monatlichen Controllingberichten informiert.
Das Projekt wird im Wirtschaftsplan SGB vollständig abgebildet.
Die Einrichtung eines Projektbeirates ist nicht vorgesehen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de