200446-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Planung des Stadtarchivs auf dem Gelände der ehemaligen Pestalozzischule Budapester Str. 23, 53111 Bonn Antrag zur Vorlage 200446
Kerndaten
- Nummer
- 200446-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200446-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Planung des Stadtarchivs auf dem Gelände der ehemaligen Pestalozzischule Budapester Str. 23, 53111 Bonn Antrag zur Vorlage 200446 Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 17.06.2020 Empfehlung Rat 18.06.2020 Entscheidung Betriebsausschuss SGB 23.06.2020 Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: Zu den in der Sitzung des Kulturausschusses am 26.05.20 aufgeworfenen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1: Wie ausgeführt wird das Gebäude derzeit als Schule (Abendrealschule) genutzt, insgesamt sind 12 Klassenräume, jeweils 3 Räume pro Etage, zusätzlich Räume für die Springer Hausmeister und das Sekretariat belegt. Es konnten bisher nicht alle erforderlichen Voruntersuchungen durchgeführt werden. Das Freilegen von größeren Wand- und Bodenflächen kann erst nach Auszug der Abendrealschule erfolgen und wird sukzessive im Zuge der Rückbauplanung durchgeführt. Es wurden aber an verschiedenen Flächen Probebohrungen durchgeführt und Teilflächen freigelegt, um möglichst viele Erkenntnisse zur Baugrundsituation und Gebäudesubstanz zu erhalten. Baubeginn wird erst nach Abschluss aller erforderlichen Voruntersuchungen und der Rückbauplanung sein. Zu 2: Der Nutzer (Amt 41-4) hat ein Raum- und Nutzungskonzept vorgelegt, welches mit der Entwurfsplanung umgesetzt wurde. Die Entwurfsplanung wurde vom Nutzer freigegeben. Alle gewünschten Funktionalitäten sind in der Planung enthalten. Zu 3: Die weitere Planung im Hinblick auf den denkmalgeschützten Altbau wird weiterhin in ständigem Austausch und Abstimmung mit der UnterenSeite 1 von 3 Seite 2 Denkmalbehörde erfolgen. Die Kosten für die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Belange können aus o.a. Gründen nicht abschließend angegeben werden. Diese Position ist jedoch im Risikozuschlag enthalten. Die Abstimmungen mit der UDB werden jedoch in die Ausführungsplanungen einfließen. Zu 4: Die Trasse der Stadtbahn ist mehr als 50 m vom Neubau des Magazins entfernt. Die Gründung und Sicherung der Baugrube wird mittels Bohrpfählen erstellt. Diese Vorgehensweise ist erschütterungsarm und führt daher mit großer Voraussicht nicht zu Schäden an der Stadtbahntrasse. Vor Baubeginn wird ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt, auch für den Bereich der Nachbarbebauung. Zu 5: Gemäß den Angaben in der Vorlage liegen die Kosten für die Ausstattung/Einrichtung der Büros, Teeküchen, Vortrags- bzw. Seminarräume und des Lesesaals bei 280.000,-€. (Die Kosten für die festinstallierten Rollregale sind bereits in der Kostengruppe 300 enthalten.) Die Umzugskosten für das Stadtarchiv sind in den Investitionskosten nicht enthalten. Die Kosten werden von Amt 10 benannt und zum geplanten Zeitpunkt separat im Haushalt angemeldet. Zu 6: Nach Hinweis des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVRABR) kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich römische Gräber im Umfeld der Pestalozzischule befinden. Laut LVR-ABR befinden sich aber keine Gräber im Bereich des Baufeldes. Trotzdem sollen die Erdarbeiten archäologisch begleitet werden, dazu wird die LVR-ABR Außenstelle rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten benachrichtigt. Die im Rahmen der archäologischen Begleitung festgestellten Erkenntnisse können naturgemäß erst kosten- und terminlich bewertet werden, wenn der Umfang der eventuell möglichen archäologischen Arbeiten bekannt ist. Zu 7: Der Energiestandard von KfW 55 liegt bereits 45% über den gesetzlichen Vorgaben. Die Werte des Neubaus sind sowohl primärenergetisch als auch von den Bauteilwerten besser als KfW 55. Zu 8: Es ist derzeit noch offen, ob und ggf. in welchem Umfang das Projekt mit Drittmitteln gefördert wird. Das soll bis zur Vorlage der Genehmigungsplanung geklärt werden. Aufgrund der bekannten Förderprogramme des Bundes und des Landes ist die Verwaltung optimistisch, dass insbesondere für innovative Aspekte (Digitalisierung, d.h. Aufbau einer Dateninfrastruktur für stadthistorische Bibliothek und Seminarräume) Fördermittel eingeworben werden können.Seite 2 von 3 Seite 3 Des Weiteren gibt es Fördermöglichkeiten für Denkmalpflege-projekte in NRW, das wäre zum einen die Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und die Denkmalförderung des Landes NRW. Diese müssen bis Ende September 2020 beantragt werden, wenn der Baubeginn in der zweiten Hälfte 2021 liegt. Zu 9: Unter der Voraussetzung, dass die Entwurfsplanung am 18.06.2020 beschlossen und in den Folgemonaten die Genehmigungsplanung erstellt und genehmigt wird, kann anschließend mit der Ausführungsplanung und den Ausschreibungen begonnen werden. Der früheste Baubeginn wäre damit in der zweiten Hälfte 2021.Die Bauzeit beträgt 2-3 Jahre. Mit vorbereitenden Arbeiten kann ggf. früher begonnen werden. Zu 10: Die Umsetzung des Projektes erfolgt gemäß den Vergabe Vorgaben der Stadt Bonn und der VOB (VOB A §2, 3 und ff), demnach werden die Bauleistungen nach Gewerken getrennt ausgeschrieben und vergeben. Eine Vergabe an Generalunternehmer oder Generalübernehmer ist derzeit nicht vorgesehen. Zu 11: Wie jede größere Baumaßnahme auch, wird über den Stand der Maßnahme in den monatlichen Controllingberichten informiert. Das Projekt wird im Wirtschaftsplan SGB vollständig abgebildet. Die Einrichtung eines Projektbeirates ist nicht vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de