200445 · Große Anfrage
Die Umsetzung von Abschiebungen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“)
Kerndaten
- Nummer
- 200445
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 03.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
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Große Anfrage öffentlich 200445 Fragesteller/in: Rahim Öztürker, Valbona Myteveli, Paschalina Mohr-Daroussi, Mehmet Kalkan 02.03.2020 Die Umsetzung von Abschiebungen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete- Rückkehr-Gesetz“) Beratungsfolge Integrationsrat 24.03.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie viele Flüchtlinge wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht abgeschoben? 2. Werden ausreisepflichtige Personen seitens der Ausländerbehörde auf die Möglichkeit, sich Rat bei einer Asylverfahrens- oder Rückkehrberatungsstelle einzuholen, aufmerksam gemacht? 3. Ist die Anzahl der Abschiebungen seit Verabschiedung des „Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ gestiegen? Bitte genaue Anzahl mit Angabe über Alter, Geschlecht, Herkunftsland und Aufenthaltsstatus angeben. 4. Kooperiert die Ausländerbehörde mit der Härtefallkommission des Landes bzw. einer dezentralen Beschwerdestelle und örtlichen Stellen der Asylverfahrensberatung? 5. Sind der Verwaltung Fälle von Abschiebungen bekannt, die mittels unverhältnismäßiger Gewalt durchgeführt wurden? 6. Zu welchen Uhrzeiten werden Abschiebungen durchgeführt? 7. In wie vielen Fällen von vollzogenen bzw. geplanten Abschiebungen liegt der Ausländerbehörde eineSeite 1 von 3 Seite 2 Bescheinigung eines qualifizierten Arztes über schwerwiegende Erkrankungen und nicht vorhandene medizinische Versorgung im Herkunftsland vor? 8. Wird die Transportfähigkeit von ausreisepflichtigen Personen von einem Amtsarzt überprüft? Wenn ja, welche Voraussetzungen muss dieser erfüllen? 9. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, bei denen die mangelnde Mitwirkung zur Beschaffung von Passersatzpapieren zu einer Verschlechterung des Aufenthaltsstatus, zur Inhaftierung oder zu einer Abschiebung geführt hat? Begründung Seit Verabschiedung des „Migrationspaketes“ und insbesondere seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ am 21.08.2019 kommt es in einigen Kommunen Nordrhein-Westfalens vermehrt zum gewaltsamen Vollzug von Abschiebungen. Das bedeutet, dass sich die Ordnungsbehörden Zutritt zu den Wohnungen ausreisepflichtiger Personen verschafften. Betroffene wurden in den frühen Morgenstunden mit gezogener Waffe aus ihren Wohnräumen abgeführt. Dies wird vor allem dann vollzogen, wenn von einer Suizidgefahr einer geduldeten Person auszugehen ist. Das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ ermöglicht durch Einführung des neuen § 58 AufenthaltsG das Betreten der Wohnung von Ausreisepflichtigen ohne vorherigen richterlichen Beschluss. Auch die Inhaftierung zum Zwecke der Ausreise kann nun auf Verdacht und ohne Beweis für eine Fluchtgefahr vollstreckt werden. Dies gilt auch für eine mangelnde Mitwirkung bei der zumutbaren Beschaffung von Passpapieren – wobei die Zumutbarkeit Ermessenssache der Ausländerbehörde ist. Vielfach werden Bescheinigungen qualifizierter Ärzte über schwerwiegende Erkrankungen (bei gleichzeitig verunmöglichter medizinischer Versorgung im Herkunftsland) seitens der Ausländerbehörden als Abschiebehindernis nicht mehrSeite 2 von 3 Seite 3 akzeptiert. Diese Tendenz zeichnet sich bereits seit Verabschiedung des Asylpakets II (neuer § 60 Abs. 7) ab. Eine gesetzlich begründete Ausreise sollte unter Wahrung der Würde wie auch der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Betroffenen erfolgen. Viele Menschen mit Fluchtgeschichte leiden unter traumatischen Erfahrungen, die sie ohnehin nur schwer verarbeiten können. Eine Retraumatisierung sollte unter allen Umständen vermieden werden. Daher sind wir sicher, dass die Verwaltung und die Vollzugsbehörden hier sehr human mit den betreffenden Personen umgehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de