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200445 · Große Anfrage

Die Umsetzung von Abschiebungen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“)

Nummer
200445
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
03.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 12.05.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 200445-1 ST Die Umsetzung von Abschiebungen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“)

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Große Anfrage
öffentlich
200445
Fragesteller/in: Rahim Öztürker, Valbona Myteveli, Paschalina Mohr-Daroussi, Mehmet Kalkan
02.03.2020
Die Umsetzung von Abschiebungen seit
Inkrafttreten des Gesetzes zur besseren
Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-
Rückkehr-Gesetz“)
Beratungsfolge
Integrationsrat 24.03.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie viele Flüchtlinge wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes
zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
abgeschoben?
2. Werden ausreisepflichtige Personen seitens der
Ausländerbehörde auf die Möglichkeit, sich Rat bei einer
Asylverfahrens- oder Rückkehrberatungsstelle einzuholen,
aufmerksam gemacht?
3. Ist die Anzahl der Abschiebungen seit Verabschiedung des
„Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“
gestiegen? Bitte genaue Anzahl mit Angabe über Alter,
Geschlecht, Herkunftsland und Aufenthaltsstatus angeben.
4. Kooperiert die Ausländerbehörde mit der
Härtefallkommission des Landes bzw. einer dezentralen
Beschwerdestelle und örtlichen Stellen der
Asylverfahrensberatung?
5. Sind der Verwaltung Fälle von Abschiebungen bekannt, die
mittels unverhältnismäßiger Gewalt durchgeführt wurden?
6. Zu welchen Uhrzeiten werden Abschiebungen durchgeführt?
7. In wie vielen Fällen von vollzogenen bzw. geplanten
Abschiebungen liegt der Ausländerbehörde eineSeite 1 von 3

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Bescheinigung eines qualifizierten Arztes über
schwerwiegende Erkrankungen und nicht vorhandene
medizinische Versorgung im Herkunftsland vor?
8. Wird die Transportfähigkeit von ausreisepflichtigen Personen
von einem Amtsarzt überprüft? Wenn ja, welche
Voraussetzungen muss dieser erfüllen?
9. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, bei denen die mangelnde
Mitwirkung zur Beschaffung von Passersatzpapieren zu einer
Verschlechterung des Aufenthaltsstatus, zur Inhaftierung
oder zu einer Abschiebung geführt hat?
Begründung
Seit Verabschiedung des „Migrationspaketes“ und insbesondere
seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur besseren Durchsetzung der
Ausreisepflicht“ am 21.08.2019 kommt es in einigen Kommunen
Nordrhein-Westfalens vermehrt zum gewaltsamen Vollzug von
Abschiebungen. Das bedeutet, dass sich die Ordnungsbehörden
Zutritt zu den Wohnungen ausreisepflichtiger Personen
verschafften. Betroffene wurden in den frühen Morgenstunden
mit gezogener Waffe aus ihren Wohnräumen abgeführt. Dies
wird vor allem dann vollzogen, wenn von einer Suizidgefahr
einer geduldeten Person auszugehen ist.
Das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“
ermöglicht durch Einführung des neuen § 58 AufenthaltsG das
Betreten der Wohnung von Ausreisepflichtigen ohne vorherigen
richterlichen Beschluss. Auch die Inhaftierung zum Zwecke der
Ausreise kann nun auf Verdacht und ohne Beweis für eine
Fluchtgefahr vollstreckt werden. Dies gilt auch für eine
mangelnde Mitwirkung bei der zumutbaren Beschaffung von
Passpapieren – wobei die Zumutbarkeit Ermessenssache der
Ausländerbehörde ist.
Vielfach werden Bescheinigungen qualifizierter Ärzte über
schwerwiegende Erkrankungen (bei gleichzeitig verunmöglichter
medizinischer Versorgung im Herkunftsland) seitens der
Ausländerbehörden als Abschiebehindernis nicht mehrSeite 2 von 3

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akzeptiert. Diese Tendenz zeichnet sich bereits seit
Verabschiedung des Asylpakets II (neuer § 60 Abs. 7) ab.
Eine gesetzlich begründete Ausreise sollte unter Wahrung der
Würde wie auch der körperlichen und seelischen Unversehrtheit
der Betroffenen erfolgen. Viele Menschen mit Fluchtgeschichte
leiden unter traumatischen Erfahrungen, die sie ohnehin nur
schwer verarbeiten können. Eine Retraumatisierung sollte unter
allen Umständen vermieden werden. Daher sind wir sicher, dass
die Verwaltung und die Vollzugsbehörden hier sehr human mit
den betreffenden Personen umgehen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de