200436 · Große Anfrage
Sachstand finanzwirksame Leistungen an umliegende Gebietskörperschaften bzw. deren Einwohner (DS alt: 1610940)
Kerndaten
- Nummer
- 200436
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 02.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.770 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 200436 Fragesteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Sachstand finanzwirksame Leistungen an umliegende Gebietskörperschaften bzw. deren Einwohner (DS alt: 1610940) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 24.03.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. In welchen Bereichen, zu welchem Zweck und welcher rechtlichen Bindung folgend werden in welcher Höhe von der Stadt Bonn finanzwirksame Leistungen für Einwohner anderer Gebietskörperschaften erbracht? Von besonderem Interesse dabei sind folgende Einrichtungen, Institutionen und Sparten: a) Schulen (auch OGS), getrennt nach Schulformen und Fahrtkostenersatz b) Kindertageseinrichtungen c) U3-Betreungsangebote d) Drogenhilfe e) Theater und Oper f) Musikschule g) Stadtbibliothek/Haus der Bildung h) VHS i) Sporteinrichtungen 2. Erbringen andere Gebietskörperschaften vergleichbare Leistungen für Bonner Einwohner und wenn ja in ca. welcher Höhe? 3. Sofern keine Erstattung oder Verrechnung mit Leistungen anderer Gebietskörperschaften zugunsten Bonner Einwohner erfolgen, gibt es zwingende rechtliche oder sonstige Gründe (z.B. Vereinbarungen, Verträge) für die künftige Erbringung dieser Leistungen zu Lasten des Haushaltes der Bundesstadt Bonn und wenn ja, welche sind dies im Einzelnen? 4. Sofern eine rechtliche Verpflichtung der Stadt Bonn zur Erbringung der oben gefragten Leistungen besteht: In welchen Fällen ist die jeweilige Höhe der zu erbringenden Leistung festgelegt und in welchen Fällen überschreitet die Stadt Bonn die jeweils geforderte Leistungshöhe?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Fragesteller bitten um Aktualisierung der seinerzeitigen Stellungnahme DS 1610940ST5 für 2018 und soweit möglich auch für 2019. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de