200434 · Beschlussvorlage
Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6322-2 -Teilbereich A -, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, Siemensstraße / „Am Propsthof“
Kerndaten
- Nummer
- 200434
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 200434 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6322-2 -Teilbereich A -, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, Siemensstraße / „Am Propsthof“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Empfehlung Rat 07.05.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch an der Bauleitplanung Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen werden entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn vom 21.03.2018 (DS-Nr.: 1810382) behandelt. II. Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch an der Bauleitplanung 1. Die vom BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Kreisgruppe Bonn, mit Schreiben vom 18.05.2018 gegebene Anregung zum „Vogelfreundlichen Bauen mit Glas und Licht“ wurde bereits durch einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Die darüber hinaus gehende Anregung, Nistkästen für gebäudebrütende Vogelarten an den Neubauten anzubringen, wird den hier tätigen Wohnungsbauunternehmen im Rahmen des städtebaulichen Vertrags auferlegt. 2. Die vom Polizeipräsidium Bonn mit Stellungnahme vom 18.05.2018 u. 13.08.2018 gegebenen Empfehlungen wurden bereits im Rahmen der Entwurfsplanung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Die darüber hinaus gehenden Empfehlungen werden den hier tätigenSeite 1 von 58 Seite 2 Wohnungsbauunternehmen mit der Bitte um Berücksichtigung zur Kenntnis gebracht. 3. Die vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Straßen.NRW mit Stellungnahme vom 04.05.2018 u. 16.08.2018 dargelegten Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 4. Die vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Stellungnahme (e-mail) vom 03.05.2018 gegebene Anregung wird nicht berücksichtigt. 5. Die von der Bezirksregierung Köln - Dez. 32- mit Stellungnahme vom 12.04.2018 gegebene Anregung wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises (siehe Beschlusspunkt III Punkt 2) in die Begründung zum Bebauungsplan sowie eine entsprechende Kenntlichmachung in der Planzeichnung berücksichtigt. 6. Die von den Stadtwerken Bonn GmbH mit Stellungnahme vom 24.05.2018 u. 08.08.2018 vorgebrachten Anregungen werden im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung berücksichtigt bzw. den Wohnungsbauunternehmen mit der Bitte um Berücksichtigung zur Kenntnis gebracht. Der Anregung, Leitungsrechte im Bebauungsplan zugunsten der „Bonn-Netz“ festzusetzen, wird nicht gefolgt. III. Satzungsbeschluss 1. Die textliche Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung unter Ziffer 1.4 und 1.5 wird wie Folgt geändert: „1.5 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes Nr. 1 und 2 4 (WA 1, WA 2 4) sowie des Urbanen Gebietes Nr. 1 (MU 1) sind Gebäude so herzustellen, dass sie mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB), Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 26.01.2006 in der zurzeit geltenden Fassung) gefördert werden könnten. Die Festsetzung 1.4 bleibt hiervon unberührt. „1.6 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes Nr. 2 3 (WA 3) sowie des Urbanen Gebietes Nr. 2 (MU 2) sind Wohngebäude so herzustellen, dass 50% und im Allgemeinen Wohngebiet Nr. 2 (WA 2) 60 % der Bruttogrundfläche der Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB), Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 26.01.2006 in der zurzeit geltenden Fassung) gefördert werden könnten. Ausnahmsweise kann diese für jedes Wohngebäude einzuhaltende Quote unterschritten werden, wenn der dadurch entfallende Wohnraum in einem anderen Wohngebäude innerhalb des Plangebietes nachgewiesen wird.“ 2. Die Festsetzungen der öffentlichen Verkehrsfläche sowie der öffentlichen Grünflächen im Bereich der neu herzustellenden Stichstraße, ausgehend von der Straße Am Propsthof, werdenSeite 2 von 58 Seite 3 entsprechend der Beschlussfassung zur Erschließungsplanung (siehe DS-Nr. 190310-2 AA) geändert. Die Änderungen sind in violett im Entwurf der Planzeichnung eingetragen. 3. Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 der Bundesstadt Bonn wird unter der Überschrift „1.2 Vorhandenes Planungsrecht - Anpassung an die Ziele des Regional- und Flächennutzungsplanes“ aktualisiert und um folgenden Hinweis ergänzt „Der Teilbereich B des Bebauungsplanes kann keine Rechtskraft erlangen, bis die Flächennutzungsplanänderung bestandskräftig abgeschlossen ist.“ sowie unter Punkt „2.2.1 Art der baulichen Nutzung - Allgemeines Wohngebiet“ entsprechend Beschlusspunkt III 1. sowie unter Punkt „2.3.3 Ruhender Verkehr“ entsprechend Beschlusspunkt III 2. modifiziert, ansonsten jedoch unverändert als Satzungsbegründung übernommen. Die Änderungen sind in der Begründung kenntlich gemacht (Fett kursiv). 4. Der Bebauungsplan Nr. 6322-2 -Teilbereich A - für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, zwischen der DB-Bahnstrecke Bonn-Euskirchen, der Siemensstraße und der Straße „Am Propsthof“ (Bereich der Kolpingstraße und des Sportplatzes Vogelsang einschließlich der Hausgrundstücke Siemensstraße 41 bis 43) ist gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Begründung Plangebiet Das gesamte Gebiet „Am Vogelsang“ liegt im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich und ist derzeit durch ein heterogenes Umfeld geprägt. Das ca. 28,5 ha große Gebiet zwischen den Straßen Auf dem Hügel / Am Propsthof und der Bahnstrecke Bonn – Euskirchen liegt nur in 1,5 km Luftlinie vom Bonner Stadtzentrum entfernt und ist in seiner Ausdehnung mit der Bonner Innenstadt (HBF – Thomas-Mann-Straße – Oxfordstraße – Bertha-von-Suttner-Platz – Belderberg – Rathausgasse – Wesselstraße) vergleichbar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 erfasst dabei eine Fläche von ca. 7,8 ha. Die städtebaulichen Zielsetzungen werden hier bislang durch die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nrn. 7522-23 (aus dem Jahre 1965), 7522-1 (aus dem Jahre 1970) und 7522-18 (aus dem Jahre 1991) bestimmt.Seite 3 von 58 Seite 4 Diese gliedern das Gebiet und setzen im Nordosten ein Gewerbegebiet und im Nordwesten eine Wohnbaufläche und eine Gemeinbedarfsfläche - Kindergarten -, im Südwesten und -osten eine öffentliche Grünfläche - Sportanlagen – und - Parkanlage - fest. Zum angrenzenden, sogenannten Gebiet „west.side“, hier werden die städtebauliche Zielsetzungen durch den Bebauungsplan Nr.6322-1 (aus dem Jahre 2017) bestimmt, trennt eine öffentliche Grünfläche – Parkanlage – die Baugebiete. Südwestlich grenzt eine Wohnbaufläche und südlich eine Fläche für den Gemeinbedarf - Schule – an. Bisheriges Planverfahren / städtebauliche Zielsetzungen für den Planungsraum „Am Vogelsang“ Zur Sicherung künftiger Planungsziele wurde für das Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, zwischen der Straße „Am Propsthof“, der Straße „Auf dem Hügel“ und der DB Bahnstrecke Bonn – Euskirchen vom Rat der Bundesstadt Bonn am 05.02.2009 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7522-21 „Am Vogelsang“ gefasst (DS-Nr. 0813228). Als erster Schritt sollte im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan ein städtebaulicher Gesamtentwurf (Masterplan) erstellt werden, der die wirtschaftliche und baulich-räumliche Realisierungsfähigkeit der angestrebten Nutzungen sowie ihre kleinräumige Verteilung genauer untersucht. Der Masterplan wurde als „rahmenplan am vogelsang – städtebauliche entwicklungsperspektiven“ vom Rat der Stadt Bonn am 08.07.2010 beschlossen (DS-Nr. 1011348). Vom 27.10 - 29.10.2010 fand eine Planungswerkstatt statt, in der die Inhalte der Rahmenplanung von 4 Planungsteams und Akteuren diskutiert und mit weiteren Ideen angereichert wurden. Die Ergebnisse bieten zusammen mit dem Rahmenplan die Plattform für die weiteren Planungs- und Entwicklungsschritte und die Entwicklung des Planungsrechtes. Sie wurden dem Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz (02.05.2012), dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung (10.05.2012), der Bezirksvertretung Bonn (15.05.2012) und dem Kulturausschuss (03.07.2012) im Rahmen einer Berichterstattung über die „Entwicklungsbereiche im Bonner Westen“ (DS-Nr. 1210819) vorgelegt. Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.11.2013 mit dem Thema der Konversionsflächenentwicklung beschäftigt und die Prognose der Verwaltung geteilt, dass hierdurch die Chance auf einen deutlichen Entwicklungsschub in diesem Bereich eröffnet wird, wobei Verbindungen des Gebietes mit dem Campus Poppelsdorf, dem Campus Endenich, der neuen S-Bahn-Haltestelle und den im Masterplan "Innere Stadt" vorgesehenen "Promenaden" unbedingt als verzahnender Bestandteil in die planerische Gesamtbetrachtung einbezogen werden sollten. Daraufhin wurde ein Gesamtkonzept für den Planungsraum „Am Vogelsang“ entwickelt, in dem die städtebaulichen Zielsetzungen für den gesamten Bereich zusammen mit den infrastrukturellen Maßnahmen dargestellt sind. Die in der Rahmenplanung „Am Vogelsang“ entwickelten Zielsetzungen und dieSeite 4 von 58 Seite 5 Ergebnisse der Planungswerkstatt wurden überprüft und aktualisiert. Sie sind in das Gesamtkonzept eingeflossen. Die west.side GmbH erwarb 2013 das stillgelegte Betriebsgelände der ARKEMA Deutschland und hat daraufhin in Zusammenarbeit mit der Stadt die Entwicklung eines vielfältigen Stadtquartiers für Wohnen und Gewerbe vorangetrieben. Aufbauend auf den Zielen der Rahmenplanung und der Planungswerkstatt hat die west.side GmbH ihre Vorstellungen für die bauliche Nutzung ihrer Grundstücke im Rahmen eines eigenständigen Bebauungsplanverfahrens (6322-1) konkretisiert. Der Bebauungsplan wurde Anfang 2017 rechtsverbindlich und befindet sich derzeit in der baulichen Umsetzung. Neben Gewerbeflächen und Mischbauflächen setzt der Bebauungsplan auch Wohnbauflächen fest, sodass hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein urbanes Baugebiet geschaffen wurden. Dabei wurde auch insbesondere auf die Gestaltung des Gebietes Wert gelegt. Damit wurde für einen ersten Teilabschnitt der Grundstein für die Entwicklung des Planungsraumes „Am Vogelsang“ gelegt. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Nach vorangegangener Beratung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung (25.11.2014), des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz (26.11.2014), des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (27.11.2014) beschloss die Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am 02.12.2014 auf Grundlage des Gesamtkonzepts „Am Vogelsang“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen (DS-Nr. 1412863). Das Gesamtkonzept wurde der Öffentlichkeit (Bewohner, Eigentümer, Gewerbetreibende) im Zeitraum vom 26.01. bis einschließlich 09.02.2015 vorgestellt. Darüber hinaus fand am 23.01.2015 eine Informationsveranstaltung im Mehrzweckraum der Rheinschule statt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist in der Beschlussvorlage zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 (DS-Nr. 1810382) dargelegt. Der Bebauungsplan 6322-2 erfasst ein weiteres Teilgebiet des gesamten Planungsraumes „Am Vogelsang“. Landeswettbewerb 2016 –Neues Urbanes Wohnen „Am Vogelsang“ Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW hat zur Förderung von dringend erforderlichem Wohnraum einen Landeswettbewerb ausgeschrieben, an dem sich die Stadt Bonn nach entsprechenden Beschluss des Rates vom 05.07.2016 (DS-Nr. 1611827) mit der städtischen Fläche „Am Vogelsang“ beworben hat. Dieser nichtoffene Realisierungswettbewerb wurde von Seiten des NRW-Bauministeriums inSeite 5 von 58 Seite 6 Kooperation mit der Architektenkammer NRW mit dem Ziel ausgelobt, ein innovatives städtebauliches Konzept zu entwickeln, gleichzeitig dieses in der Umsetzung zu begleiten und in der Praxis zu erproben. Damit sollen die aktuellen Entwicklungen der internationalen und europäischen Wanderungsbewegungen nach Deutschland aufgegriffen und Lösungen im Städtebau gefunden werden. Gesucht wurden hierfür Flächen, auf denen tragfähige städtebauliche Strukturen entwickelt werden können, die Raum für eine vielfältige Nutzerstruktur bieten. Ziel ist, das Wettbewerbsergebnis kurzfristig umzusetzen und dabei eine Mischung von gefördertem Wohnraum, preisgedämpftem und frei finanziertem Wohnraum im Verhältnis zu je 1/3 zu realisieren. Das Land fördert das Wettbewerbsverfahren mit 50% und bindet gleichzeitig die erforderlichen Wohnraumfördermittel an das Projekt. Die Bewerbung der Stadt war erfolgreich, so dass die weitere Planung für den Bereich von der o.g. Förderung partizipieren konnte. Allgemeines Ziel der Planung ist, eingebettet im gesamten Planungsraum „Am Vogelsang“, preiswerten Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Chance zu nutzen, Baukultur zu stärken. Partner am hierzu durchgeführten Wettbewerbsverfahren waren die städtische Wohnungsbautochter VEBOWAG sowie die Wohnbau GmbH. Mit diesen Unternehmen ist gewährleistet, dass die Ziele der Planung auch zeitnah umgesetzt werden können. Die Planung sieht eine Erschließung der zwei südlichen „Hofanlagen“ von der Straße Am Propsthof und der nördlichen „Hofanlage“ von der Kolpingstraße aus vor und ermöglicht somit eine vom Verkehr nahezu freie Bebauung des ehemaligen Sportplatzes. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs erfolgt dabei in Tiefgaragen. Die Hausgrundstücke Siemensstraße 41 -43 sollen durch eine Neubebauung, die sowohl einen Kindergarten als auch Wohnungen beinhalten soll, aufgewertet werden. Die Gebäude Kolpingstraße 6 bis 24 werden ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und entsprechend ihrem Bestand festgesetzt. Der Planentwurf bildet die Grundlage für den nunmehr vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. 6322-2, Teilbereich A. Einbezogen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden auch die Flächen der Hausgrundstücke Siemensstraße 25 bis 37, um auch hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den langfristigen Umbau dieses Bereiches und damit den städtebaulichen Anschluss an das Gelände „west.side“ zu schaffen. Sie bilden den Teilbereich B des Bebauungsplanes Nr. 6322-2. Teilung des Bebauungsplangebietes Zum Zeitpunkt des Offenlagebeschlusses des vorliegenden Bebauungsplans bestanden noch entgegenstehende Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes sowie des Regionalplanes (siehe auch DS- Nr.1713177 und 1810396), insbesondere für den Bereich des geplanten Kindergartenstandortes und des sich daran östlich anschließenden geplanten Urbanen Gebietes, welches der Regionalplan seinerzeit als Gewerbe- und Industriebereich (GIB) und derSeite 6 von 58 Seite 7 Flächennutzungsplan als Gewerbefläche darstellte. Es bedurfte daher der Teilung des Bebauungsplangebietes in Teilbereich A und B. Der Teilbereich A umfasst dabei das im Landeswettbewerb für eine Wohnbebauung vorgesehene Gebiet – im Wesentlichen den des Sportplatzgeländes nebst kleineren Ergänzungsflächen. Hier entsprach die Planung des Bebauungsplans Nr. 6322-2 - bis auf den Bereich des Kindergartenstandorts - den Zielsetzungen des Regionalplans und Flächennutzungsplans. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Teilbereich (Kindergartenstandort) wurde bereits durch die 198. Änderung des Flächennutzungsplans vollzogen (siehe DS-Nr. 1812384). Im Rahmen der 198. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A wurde die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung durch die Bezirksregierung Köln bestätigt. Im Teilbereich B (angrenzend an das Gelände west.side) – geplantes Allgemeines Wohngebiet (WA) und Urbanes Gebiet (MU) - entsprach die Planung zum Zeitpunkt der Offenlage nicht den geltenden Zielsetzungen des Regionalplanes. Entsprechendes gilt für die Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Bonn. Insofern wurde seitens der Stadt Bonn bei der Bezirksregierung Köln ein Antrag auf Änderung des Regionalplanes gestellt und die Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Durch Bekanntmachung der 4. Änderung des Regionalplans, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg auf dem Gebiet der Stadt Bonn im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land NRW (Nr 24 vom 31.10.2019) ist die notwendige Anpassung des Regionalplans rechtskräftig. Die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans steht jedoch noch aus. Für das Planverfahren des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 bedeutet dies, dass der Teilbereich A mit den Zielsetzungen des Regionalplanes und des Flächennutzungsplans übereinstimmt und der Beschlussfassung zur Satzung zugeführt werden kann. Für den Teilbereich B muss hingegen nach erfolgter Änderung des Regionalplans noch der Flächennutzungsplan geändert werden. Erst danach kann der Bebauungsplan für diesen Teilbereich abschließend als Satzung beschlossen und bekannt gemacht und somit rechtsverbindlich werden. Geförderter Wohnungsbau Städtebauliches Ziel des Planungsraumes Am Vogelsang ist die Schaffung eines urbanen Quartieres bestehend aus Gewerbe und Wohnen. Für den Teilbereich A des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 wird dieses Ziel durch die Vorgaben des Landeswettbewerb 2016 –Neues Urbanes Wohnen „Am Vogelsang“ näher konkretisiert (siehe oben). Hier ist insofern eine Mischung aus öffentlich gefördertem, preisgedämpftem und frei finanziertem Wohnungsbau nebst der Bereitstellung von sozialer Infrastruktur und Erschließung (Kindergarten, Spielplatz, Mobilitätsstation etc.) vorgesehen und wird mit den beteiligten Wohnungsbauunternehmen VEBOWAG und WohnbauSeite 7 von 58 Seite 8 GmbH vertraglich vereinbart. Die Vorgaben des Beschlusses des Rates der Stadt Bonn vom 30.03.2017 sowie vom 10.07.2018 zum Bonner Baulandmodell (DS-Nr. 1613742AA3 und 1811574EB5) werden, obwohl sie aufgrund der Vorgaben und Vereinbarungen zum Landeswettbewerb 2016 hier nicht greifen, wie nachfolgend dargestellt berücksichtigt: Ratsbeschluss 30.3.2017 Vorgesehene Vereinbarungen zum Bebauungsplan Nr. 6322-2 Mindestens 40% der Wohneinheiten öffentlich gefördert. Davon mindestens die Hälfte im Mietwohnungsbau Förderweg A, der Rest im Förderweg B 1/3 der Wohnungen im Plangebiet (Teilbereich A) wird öffentlich gefördert (für Begünstigte der Einkommensgruppe A) sowie 1/3 der Wohnungen im Plangebiet (Teilbereich A) wird öffentlich gefördert (für Begünstigte der Einkommensgruppe B) Vollständige oder anteilige Übernahme der Folgekosten für die soziale und technische Infrastruktur sowie weitere Kosten, die durch das Vorhaben ausgelöst werden (Ausgleichsmaßnahmen und naturschutz-rechtliche Eingriffsregelungen). Soziale Infrastruktur sind Gemeinbedarfsflächen, zum Beispiel Schulen, Kitas, Spielplätze etc. Technische Infrastruktur sind beispielsweise Erschließungsanlagen, Flächen für Versorgung und Entsorgung etc. Kosten für externe Ausgleichsmaßnahmen und naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen fallen nicht an. Die Vertragspartner übernehmen die Kosten für die Herstellung des Kinderspielplatzes sowie des neuen Kindergartens. Städtische Flächen, die sich zum sozialen Wohnungsbau eignen, sind vorrangig der VEBOWAG zum Kauf an zu bieten, soweit dies beihilferechtlich zulässig ist. Diese verpflichtet sich im Gegenzug auf eine 30jährige Bindungsfrist der Wohnungen mit Option auf Verlängerung. Entsprechend den Zielsetzungen des Landeswettbewerbes erwirbt die VEBOWAG 1/3 der für eine Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücksflächen und realisiert dort geförderten Wohnraum im Förderweg A; weitere 2/3 erwirbt die WOHNBAU GmbH (vorgesehene Bebauung jeweils 50 % Förderweg B und 50 % freifinanzierter Wohnraum). Im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung wurde die Zuteilung der einzelnen Bauflächen hinsichtlich zusammenhängender Grundstücksflächen sowie weiterer möglicher Synergieeffekte (Zusammenlegung von Tiefgaragen)Seite 8 von 58 Seite 9 der hierfür vorgesehenen Bauträger neu aufgeteilt. Die Flächenanteile des geförderten und frei finanzierten Wohnungsbaus im Plangebiet (1/3 Förderweg A, 1/3 Förderweg B, 1/3 frei finanzierter Wohnungsbau) werden hierdurch nicht berührt. Die diesbezüglich getroffenen textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Art der baulichen Nutzung unter Ziffer 1.5 und 1.6 sowie die Begründung unter Punkt 2.2.1 müssen jedoch dementsprechend angepasst werden (Beschlusspunkt III 1 u. 3). Für den Teilbereich B muss, wie oben bereits dargelegt, zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, mit den hier betroffenen Eigentümern zu gegebener Zeit im Sinne der Ratsbeschlüsse vom 30.03.2017 und 10.07.2018 vertragliche Regelungen zu treffen. Erst danach soll dieser Teilbereich abschließend als Satzung beschlossen, bekannt gemacht und somit rechtsverbindlich werden. Erschließungsplanung/Festsetzung der Straßenverkehrsfläche Die Erschließungsplanung für das Plangebiet wurde zwischenzeitlich in den zuständigen Gremien der Stadt Bonn vorgestellt, beraten und mit Änderungen beschlossen. Demnach wird auf die Stellplätze entlang des Erschließungsstichs ausgehend von der Straße „Am Propsthof“ verzichtet. Ebenfalls verzichtet wird auf eine Monitoringfläche für weitere 16 Besucherstellplätze (DS-Nr. 190310-2 AA). Zur planungsrechtlichen Absicherung dieses Beschlusses erfolgt eine Anpassung der festgesetzten Straßenverkehrsflächen und der Flächen für öffentliche Grünflächen in der Planzeichnung. Die von dieser Beschlussfassung berührten Anteile der Straßenverkehrsfläche werden nun als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Diese Festlegung ermöglicht auch die von den Gremien gewünschte extensive ökologische Bepflanzung dieser Flächen. Die Planzeichnung sowie die Begründung unter Punkt 2.3.3 müssen entsprechend angepasst werden (Beschlusspunkt III 2 u. 3). Vertragliche Regelungen Im Rahmen verschiedener Verträge (Grundstückskaufverträge, Erschließungsverträge, städtebaulicher Vertrag) werden hinsichtlich der Realisierung der geplanten Bebauung mit der VEBOWAG sowie der WOHNBAU verbindliche Vereinbarungen getroffen. Insbesondere ist dabei beabsichtigt: Verpflichtung zur Errichtung von gefördertem Wohnungsbau entsprechend den Vorgaben des Landeswettbewerbes Abstimmung der Architektonischen Gestaltung der Neubebauung im Sinne des Landeswettbewerbs 2016 Mobilitätskonzept Energieversorgung des Gebietes sowie der zu realisierende Energieeffizienzstandard gemäß Ratsbeschluss vom 22.10.2015Seite 9 von 58 Seite 10 Erschließung des Gebietes. Hier ist insbesondere die Gestaltung der öffentlichen und privaten Verkehrsflächen und der Grünflächen von Bedeutung. Im Bereich der zukünftig öffentlichen Verkehrsflächen soll der Ausbau im städtischen Standard vorgesehen werden. Die Aufnahme dieser Thematik in den Erschließungsvertrag ist sinnvoll, um die gewünschten Gestaltungsqualitäten zu sichern. Im Zuge der Niveauanhebung des Baugeländes und des Geländeabtrags auf dem Schulgrundstück sowie dem östlichen Hang, ist die Trasse des Gewässerverlaufes für den geplanten Endenicher Bach zunächst als Mulde zur Starkregenrückhaltung ohne Gefälle anzulegen, hierbei handelt es sich noch nicht um die Gewässeroffenlage. Die dabei entstehende Geländemulde ist im weiteren Verlauf neben der Feuerwehrumfahrt bis zur Kolpingstraße fortzuführen. Bei einer späteren Anlage des Bachverlaufs innerhalb dieser Mulde, muss dann durch Bodenauftrag neben dem Schulgrundstück und Bodenabtrag zur Kolpingstraße hin ein Gefälle für das Gewässer geschaffen werden. Im Zuge der Erschließungsplanung wurde eine Starkregenbetrachtung nach Vorgaben des Tiefbauamtes durchgeführt. Die Umsetzung der aus den Ergebnissen aus der Starkregenbetrachtung resultierenden Maßnahmen ist durch die Investoren sicherzustellen. Anbringung von Nistkästen für gebäudebrütende Vogelarten an den Neubauten. Um in der Zukunft eine Anbindung des geplanten offenen Teilstücks für den Endenicher Bach an den vorhandenen großen Bachkanal realisieren zu können, wird für eine Verbindungsleitung in der Kolpingstraße eine Trasse berücksichtigt. Der Bachkanal ist erst im Zuge des gesamten Gewässerprojektes auf Kosten der Stadt zu bauen. Weiteres Planverfahren Der Bebauungsplanentwurf Nr. 6322-2 wurde nach vorangegangener Beratung der Bezirksvertretung Bonn (27.02.2018) und des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (01.03.2018) am 21.03.2018 durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (DS-Nr. 1810382). Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte daraufhin in der Zeit vom 19.04. bis einschließlich 18.05.2018. Die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten hierbei Gelegenheit, sich über die geplante Weiterentwicklung des Plangebietes Am Vogelsang sowie die hierfür vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu informieren und sich hierzu zu äußern. Aufgrund eines formellen Fehlers in der öffentlichen Bekanntmachung vom 11.04.2018 zur öffentlichen Auslegung der 198. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes (Es wurden zwar die vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Zusammenhang mit den Planentwürfen ausgelegt wurden, abgedruckt, jedoch nur dem BebauungsplanSeite 10 von 58 Seite 11 und nicht der 198. Flächennutzungspländerung zugeordnet) wurde die öffentliche Auslegung der 198. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes in der Zeit vom 19.07.2018 bis einschließlich 20.08.2018 wiederholt. Hierauf wurde mit einer erneuten Bekanntmachung, die am 11.07.2018 im Amtsblatt der Stadt Bonn sowie durch eine Hinweisbekanntmachung in der Wochenzeitschrift „Schaufenster“ vom gleichen Tag erfolgte, aufmerksam gemacht. Die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wurden über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes unterrichtet. Hierdurch hatte die Öffentlichkeit wiederum Gelegenheit, sich über die Planungsziele zu informieren und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Während der erneuten öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen mit neuem Inhalt abgegeben, es wurde von Teilen der Träger öffentlicher Belange bzw. der Behörden lediglich auf den Bestand der bereits abgegebenen Stellungnahmen verwiesen. Die bei der Verwaltung während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 27.09.2017 bis einschließlich 27.10.2017 und in der Zeit vom 19.07.2018 bis einschließlich 20.08.2018 eingegangenen Stellungnahmen sind weiter unten wiedergegeben und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Seitens der Bürger wurden keine Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden hingegen Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben. Diese sind im Folgenden wörtlich mit einem Abwägungsvorschlag wiedergegeben (siehe Beschlusspunkt II.) Die Originale der Schreiben liegen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Bonn sowie des Rates eine Viertelstunde vor und während den Sitzungen zur Einsicht bereit. Die Begründung nebst Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf Nr. 6322-2 ist im Folgenden angefügt. Der Bebauungsplan - Teilbereich A - wird hiermit zur Beratung und Beschlussfassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt. Anlage/n 1 Stellungnahmen - Abwägung_6322-2 (öffentlich) 2 Begründung_6322-2 (öffentlich) 3 Übersichtsplan_6322-2 (öffentlich)Seite 11 von 58 Zu II:: Wörtliche Wiedergabe der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäßß §§ 33 Abs.. 22 Bauge-- setzbuch zu dem Bebauungsplan Nr.. 66332222--22 sowie Abwägungsvorschläge zu II 11..:: BUND,, Bund füür Umwelt und Naturschutz Deutschland e..V..,, Kreisgruppe Bonn,, Schreiben vom 1188..0055..22001188 Zecks Reduzierung des Kollisionsrisikos sollten bei den vorgesehenen Neubauten größßere Glasflächen ge-- mäßß dem Leitfaden gegebene „Vogelfreundlichen Bauen mit Glas und Licht“ aufgefüührten Maßßnahmen gestaltet werden.. Diese Vorgaben sollten im Bebauungsplan zwingend festgesetzt werden.. Gemäßß Artenschutzbericht I ist mit dem Vorkommen gebäudebrüütende Vogelarten ((z..B.. Hausrotschwanz;; Mauersegler ((RL Niederrheinische Bucht NRW 22001166:: V,, kurzfristiger Bestandstrend:: sehr starke Ab-- nahme)))) zu rechnen.. Zur Bestandsunterstüützung sollten daher auch füür diese Arten Nistkästen an den Neu-- bauten angebracht werden.. Abwägungsvorschlag:: Mit dem Bebauungsplan werden im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen füür den Bau von Mehrfamilienhäusern geschaffen.. Großßflächige Glasflächen,, so wie sie bei neueren Büürogebäuden an-- zutreffen sind,, sind hier eher nicht zu erwarten.. Insofern wird eine zwingende Festsetzung,, die das Einhalten des Leifadens fordert,, nicht füür angemessen angesehen.. Ungeachtet dessen beinhaltet der Bebauungsplan jedoch einen entsprechenden Hinweis auf den Leitfaden,, der dessen Beachtung bei großßflächigen Glasflä-- chen empfiehlt.. Die darüüber hinaus gehende Anregung,, Nistkästen füür gebäudebrüütende Vogelarten an den Neubauten an-- zubringen,, wird den hier tätigen Wohnungsbauunternehmen im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags auf-- erlegt.. zu II 22..:: Polizeipräsidium Bonn,, Stellungnahme vom 1188..0055..22001188 u.. 1133..0088..22001188 im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 44 ((22)) BauGB wurde die Polizei um Stellungnahme aus kriminalpräventiver Sicht gebeten.. Die Empfehlungen sind in Form einer Checkliste als Anlage beigefüügt.. Die Checkliste soll eine Arbeitshilfe füür die Beurteilung oder Erstellung von Bebauungsplänen aus Sicht der polizeilichen Kriminalprävention sein.. Die Empfehlungen wurden auf Grund der von der Stadt Bonn zur Verfüügung gestellten Begrüündung zum Bebauungsplan erstellt.. Gefahrenanalyse:: Neben Infrastruktur,, Logistik und der objektiven Gefährdung im Hinblick auf mögliche Straftaten ist das subjektive Sicherheitsgefüühl der Bewohner,, Gewerbetreibenden und Mitarbeiter eines Ortes entscheidend füür die Nutzung.. Um dies positiv zu beeinflussen gilt es die Entstehung von Angsträumen mit negativen Auswirkungen auf das Sicherheitsgefüühl zu vermeiden.. Sie werden durch mangelnde Übersichtlichkeit,, schlechte Orientierungsmöglichkeiten,, fehlende Sozialkontrolle,, Verwahrlosung und mangelhafte Beleuch-- tung wahrgenommen.. Positiv ist zu bemerken,, dass in ihren Ausfüührungen zusätzlich zur Planung von Grund-- und Geschossflä-- chen schon viele Empfehlungen der städtebaulichen Kriminalprävention berüücksichtigt sind.. Mit den ge-- nannten Maßßnahmen kann tagsüüber eine Belebung des Quartiers und damit auch eine gesteigerte soziale Kontrolle erreicht werden.. Der Anreiz füür die Durchfüührung von Straftaten sollte somit entsprechend gering sein..Seite 12 von 58 Die geplante Tiefgarage mit Zugängen zu den Häusern schafft bei fehlenden Sicherungseinrichtungen dann auch füür Täter Möglichkeiten.. Erfahrungsgemäßß sind dies Einbrüüche in die Wohnungen und Kellerräume üüber den Zugang durch die Tiefgarage,, Aufbrüüche von Autos,, Teilediebstähle wie Reifen,, Felgen,, Spiegel,, Diebstahl von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern.. Sachbeschädigungen und Vandalismus,, wie das leersprüü-- hen von Feuerlöschern,, zerschlagene Beleuchtungen und Graffiti.. Somit entwickelt sich mit der Zeit ein Angstraum.. In Folge wird die Tiefgarage nicht mehr angenommen.. Leerstand,, Verwahrlosung und Park-- verdichtung im Umfeld sind die Folge.. Ergänzungen zu den Empfehlungen der Checkliste:: Bei der Gestaltung des Plangebiets grundsätzlich auf klare Sichtachsen,, eine sehr gute Ausleuchtung,, Ein-- sehbarkeit und Barrierefreiheit des Geländes achten.. Die Förderung von alternativen Verkehrsmitteln,, wie Fahrräder und die Planung von ausreichenden Fahr-- radabstellplätzen mit diebstahlssicherer Möblierung unterstüützt die Verkehrsvermeidung und den Umwelt-- gedanken,, entspannt die Parkverdichtung und verhindert „wildes“ Abstellen von Fahrrädern auf dem Ge-- lände außßerhalb sozialer Kontrolle und Fahrraddiebstähle im Umfeld.. Gebäude und Anlagen sollten von einem Hausmeister // Techniker betreut werden.. Somit ist ein Ansprech-- partner vor Ort.. Kleine Schäden können zuküünftig schnell beseitigt werden.. Vermeidung des „Broken Windows“ Effekts.. Bei der Planung an einen Werkstatt-- oder Arbeitsraum denken.. Dies erleichtert auch die Umsetzung eines Instandhaltungs-- und Pflegekonzepts.. Gepflegte Gebäude und Anlagen senken deut-- lich Tatanreize und steigern das Sicherheitsgefüühl.. Gebäude und Tiefgaragen sollten zum wirksamen Schutz vor Einbrüüchen an sämtlichen Zugangsmöglich-- keiten mit einbruchhemmenden Tüüren,, Fenstern,, Toren und Verschlusssystemen entsprechend den ein-- schlägigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ausgestattet werden.. Bei hohem Si-- cherheitsbedarf oder nicht ständig besetzten Objekten wird zusätzlich die Ergänzung mit einer Einbruch-- meldeanlage und // oder Videoüüberwachung empfohlen.. Bei Tiefgaragen wird besonders in den Abend-- und Nachtstunden das Sicherheitsgefüühl von den Benutzern beeinträchtigt.. Hier sollte durch technische oder elektronische Maßßnahmen erreicht werden,, dass potenti-- elle Täter nicht in die Tiefgaragen gelangen können und der Zutritt in die Häuser von der Tiefgarage aus,, nur Bewohnern möglich ist.. Zur Überwachung der Tiefgarage auf gewaltsames Eindringen in die Treppenhäuser,, mögliche Raubde-- likte,, Diebstahl und Aufbruch von Pkw,, Fahrraddiebstähle,, sowie Sachbeschädigungen und Vandalismus,, wird zusätzlich zu einbruchhemmenden,, zertifizierten Zugangstüüren,, die Installation einer zertifizierten,, aktionsgesteuerten Videoüüberwachung mit Aufschaltung zu einer Notruf-- und Serviceleitstelle ((NSL)) emp-- fohlen.. Somit kann schon vor oder während der Tatausfüührung zeitnah die Polizei benachrichtigt werden.. Auch wüürde dies das objektive und subjektive Sicherheitsempfinden der Benutzer deutlich steigern.. Um eine NSL nicht unnötig mit Live Bildern zu üüberfordern,, müüssten die Aufschaltzeiten entsprechend ange-- passt werden.. Die Hinweise in den Checklisten zur Sicherung der Außßenhaut von Gebäuden,, sowie Ausleuchtung und Gestaltung der Außßenbereiche,, sind geeignet Tatgelegenheiten wie Einbrüüche,, Sachbeschädigungen,, Van-- dalismus,, Diebstähle und Raubdelikte zu reduzieren,, bzw.. zu verhindern.. Zudem steigern sie das Sicher-- heitsgefüühl der Mitarbeiter und Besucher,, beseitigen Angsträume und unterstüützen die soziale Kontrolle zu den Betriebszeiten.. Wenn die genannten Empfehlungen zu den kriminalpräventiven Maßßnahmen füür das Planungsgebiet ge-- setzliche Vorschriften berüühren,, wie z..B.. Brand-- Flucht-- oder Unfallschutzmaßßnahmen,, hat die Beachtung der gesetzlichen Vorgabe grundsätzlich Vorrang.. Füür Rüückfragen oder eine kostenlose Beratung zur Kriminalprävention stehe ich in der weiteren Planung gerne zur Verfüügung.. Die Stellungnahme und beigefüügte Anlage können an Architekten,, Bauträger und Bauherren gerne weiter-- gegeben werden.. Dem Schreiben liegt als Anlage eine Checkliste -- Grundsätzliche Empfehlungen der städtebaulichen Kri-- minalprävention zur Gestaltung von Mehrfamilienhäusern und deren Umfeld -- bei..Seite 13 von 58 Abwägungsvorschlag:: Die gegebenen Empfehlungen wurden bereits im Rahmen der Entwurfsplanung des Bebauungsplanes be-- rüücksichtigt.. Die darüüber hinaus gehenden Empfehlungen werden den hier tätigen Wohnungsbauunterneh-- men mit der Bitte um Beachtung zur Kenntnis gebracht.. zu II 33..:: Landesbetrieb Straßßenbau Nordrhein--Westfalen,, Straßßen..NRW,, Stellungnahme vom 0044..0055..22001188 u.. 1166..0088..22001188 Die Autobahnniederlassung Krefeld ist füür den Betrieb und die Unterhaltung der in einer Entfernung von ca.. 337700 m östlich des Plangebietes verlaufenden Autobahn 556655,, Abschnitt 55 und damit füür die anbaurecht-- liche Beurteilung zuständig.. Im Bedarfsplan 22003300 füür die Bundesfernstraßßen ist die Erweiterung der A 556655 von der Anschlussstelle Bonn--Hardtberg bis zum Autobahnkreuz Bonn//Nord ((A 555555)) auf 66 Fahrstreifen als Maßßnahme des vor-- dringlichen Bedarfs enthalten.. Neubau-- bzw.. Ausbauplanungen werden in Abhängigkeit der vorhandenen Kapazitäten von den benach-- barten Regionalniederlassungen erbracht.. Die Regionalniederlassung Ville--Eifel ist zuständig füür zahlreiche Projekte im Umfeld der o..a.. Bauleitpla-- nung und darum ebenfalls am Bauleitplanverfahren zu beteiligen.. Die o..a.. Bauleitplanung wird in Kenntnis der in unmittelbarer Nähe vorhandenen Autobahn 556655 und deren negativen Auswirkungen aufgestellt.. Gegenüüber der Straßßenbauverwaltung können weder jetzt noch zu-- küünftig aus dieser Planung Ansprüüche auf aktiven und // oder passiven Lärmschutz oder ggf.. erforderliche Maßßnahmen bzgl.. der Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden.. Die straßßenbauliche Erschließßung des Plangebietes erfolgt üüber die Straßße ""Am Probsthof“ und die Sie-- mensstraßße.. Auswirkungen auf das umliegende klassifizierte Straßßennetz --jedoch ohne Betrachtung der BAB--Anschlussstellen -- durch die Anbindung der Bebauungsplangebiete 66332222--11 ""west--side"" und 77552222--2211 ""Am Vogelsang"" wurden durch die IGEPA Verkehrstechnik GmbH,, Dipl..--Ing.. Markus Geuenich anhand einer Verkehrsuntersuchung --Stand 3300..0077..22001155-- bewertet.. Die verkehrlichen und leistungstechnischen Auswirkungen der prognostizierten Zusatzverkehre auf die umliegenden Straßßenzüüge und Knotenpunkte werden lt.. Gutachten als gering eingestuft und als verkehrstechnisch vertretbar angesehen.. Da entsprechende Auswirkungen auf die BAB--Anschlussstellen fehlen,, behält sich die Straßßenbauverwal-- tung vor,, ggf.. erforderlich werdende Ertüüchtigungsmaßßnahmen -- hervorgerufen durch die Mehrverkehre der geplanten Entwicklungen --zu Lasten der Stadt Bonn // des Vorhabenträgers zu fordern.. Abwägungsvorschlag:: Die Regionalniederlassung Ville--Eifel wurde am Planverfahren beteiligt und hat im Rahmen der früühzeiti-- gen Beteiligung der Behörden am Planverfahren eine Stellungnahme abgegeben.. Die notwendigen Gutachten zum Immissionsschutz wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens er-- stellt.. Entsprechend der gutachterlichen Empfehlung werden ausschließßlich passive Schallschutzmaßßnah-- men im Plangebiet vorgesehen.. Einrichtungen des Landesbetriebes werden im Rahmen des Bebauungsplanes Nr.. 66332222--22 nicht in Anspruch genommen.. Unmittelbare Auswirkungen auf die Anschlussstellen der BAB sind nicht zu erwarten.. zu II 44..:: LVR--Amt füür Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Stellungnahme ((e--mail)) vom 0033..0055..22001188 Auf Basis der derzeit füür das Plangebiet verfüügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen.. Zu beachten ist dabei jedoch,, dassSeite 14 von 58 Untersuchungen zum Ist--Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgefüührt wurden.. Von daher ist diesbezüüglich nur eine Prognose möglich.. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§§§ 1155,, 1166 DSchG NRW ((Meldepflicht-- und Veränderungs-- verbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern)) und bitte Sie,, folgenden Hinweis in die Planungsunter-- lagen aufzunehmen:: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Ge-- meinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR--Amt füür Bodendenkmalpflege im Rheinland,, Außßen-- stelle Overath,, Gut Eichthal ,, 5511449911 Overath,, Tel..:: 0022220066//99003300--00,, Fax:: 0022220066//99003300--2222,, unverzüüglich zu melden.. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten.. Die Weisung des LVR--Am-- tes füür Bodendenkmalpflege füür den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.. Abwägungsvorschlag:: Da die mit dem Bebauungsplan sich eröffnenden Baumöglichkeiten üüberwiegend in Bereich verfüüllter Gru-- ben liegen,, ist mit archäologischen Bodenfunden weitestgehend nicht zu rechnen.. Grundsätzlich ist bei Bauarbeiten,, die in das Erdreich eingreifen und bei denen eine bisher nicht bekannte archäologische Sub-- stanz entdeckt wird,, die Stadt Bonn als Untere Denkmalbehörde oder der LVR--Amt füür Bodendenkmal-- pflege im Rheinland,, Außßenstelle Overath,, unverzüüglich zu informieren.. Nach §§§§ 1155,,1166 Denkmalschutz-- gesetz NW ((DSchG NW)) ist die Entdeckungsstätte in unverändertem Zustand zu erhalten.. Die Weisung des LVR--Amtes füür Bodendenkmalpflege füür den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.. Eines entsprechen-- den Hinweises im Bebauungsplan bedarf es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben insofern nicht.. zu II 55..:: Bezirksregierung Köln,, Dezernat 3322 -- Regionalentwicklung,, Braunkohle,, Schreiben vom 1122..0044..22001188 Sowohl in der Planzeichnung als auch in der Planbegrüündung ist ein deutlicher Hinweis aufzunehmen,, aus dem hervorgeht,, dass der Teilbereich B noch keine Rechtskraft erlangen kann,, bis die angeregte Regional-- planänderung bestandskräftig abgeschlossen ist.. Abwägungsvorschlag:: Die notwendige Regionalplanänderung ist zwischenzeitlich bestandskräftig abgeschlossen.. Die Bekannt-- machung der 44.. Änderung des Regionalplans,, Teilabschnitt Region Bonn//Rhein--Sieg auf dem Gebiet der Stadt Bonn erfolgte am 3311..1100..22001199 im Gesetzes-- und Verordnungsblatt füür das Land NRW.. Damit ist die notwendige Anpassung des Regionalplans rechtskräftig.. Die entsprechende Änderung des Flächennut-- zungsplans steht jedoch noch aus.. Daher erfolgt die Aufnahme des folgenden Hinweises in die Begrüündung zum Bebauungsplan unter der Überschrift „11..22 Vorhandenes Planungsrecht -- Anpassung an die Ziele des Regional-- und Flächennut-- zungsplanes“ sowie eine entsprechende Kenntlichmachung in der Planzeichnung berüücksichtigt:: „Der Teilbereich B des Bebauungsplanes kann keine Rechtskraft erlangen,, bis die Flächennutzungsplanän-- derung bestandskräftig abgeschlossen ist..“ zu II 66..:: Stadtwerke Bonn GmbH,, Stellungnahme vom 2244..0055..22001188 u.. 0088..0088..22001188 Namens und im Auftrag der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH,, der Bonn Netz GmbH und der Energie-- und Wasserversorgung Bonn Rhein--Sieg GmbH teilen wir folgendes mit:: Stellungnahme Verkehrsplanung ((VM//P)):: Die an das Planungsgebiet angrenzenden Straßßen Siemensstraßße und Auf dem Hüügel werden z.. Zt.. Von 44 Buslinien befahren.. Auf den Flächenbedarf der an das Planungsgebiet angrenzenden Haltestellen „Kolpingstraßße“ und „Ver-- weyenstraßße“ möchten wir hinweisen,, weiter wird dieser Bereich von Bussen des Schüülerspezialverkehrs mit der an der Rheinschule gelegenen gleichnamigen Schulbushaltestelle bedient..Seite 15 von 58 In diesem Bereich muss mit der normalen Geräuschentwicklung aus dem Bus-- und Bahnbetrieb gerechnet werden.. Wir gehen davon aus,, dass die Belange des ÖPNV ausreichend Beachtung finden und wir bei drohenden Störungen und Behinderungen des Betriebsablaufes,, sowie baulichen Veränderungen unserer Betriebsan-- lagen früühzeitig informiert werden und eventuelle Kosten Bestandteil der Baumaßßnahme sind.. Wir weisen vorsorglich auf den Flächenbedarf der aufgefüührten Haltestellen hin.. Sollten aus unvermeidli-- chen Grüünden Veränderungen der Haltestellenfläche stattfinden müüssen,, sind diese früühzeitig mit uns ab-- zustimmen.. Stellungnahme Verkehrsinfrastruktur ((US//I)):: Aus den vorgelegten Planunterlagen ist erkennbar,, dass keine Beeinträchtigungen der betriebstechnischen Anlagen der SWBV//SSB vorhanden sind.. Gegen die Maßßnahme bestehen keine Bedenken.. Sollte sich im Zuge des weiteren Planungs--//Koordinierungs-- und Bauablaufes herausstellen,, dass betrieb-- liche Belange der SWBV betroffen sind,, bitten wir um weitere Abstimmung mit unserem Hause.. Wir möchten darauf hinweisen,, dass Um-- bzw.. Neuverlegungsmaßßnahmen betriebstechnischer Leitungen oder bauliche Änderungen von Betriebsanlagen zu Lasten des Verursachers gehen.. Stellungnahme Gas-- und Wasserversorgung:: Gegen den B--Plan 66332222--22 bestehen seitens der Bonn--Netz GmbH im Hinblick auf die Gas--und Wasserver-- sorgungsleitungen keine grundsätzlichen Bedenken.. Die Stellungnahmen 1155//220011 und 1166//667700 vom 2277..0022..22001155 bzw.. 2277..0066..22001166 sind zu beachten,, diese sind in der Anlage beigefüügt.. Stellungnahme Fernwärme:: Der FB RN//FW hat keine Bedenken.. Das geplante Baugebiet kann mit der besonders umweltfreundlichen Fernwärme ((Primärenergiefaktor 00,,00 nach AGFW 330099--11)) wärmeversorgt werden.. Stellungnahme Straßßenbeleuchtung:: In wieweit Einrichtungen füür die öffentlichen Straßßenbeleuchtung durch diese Maßßnahme betroffen sind z..B.. durch Umgestaltung,, Veränderung,, Umbauten oder Neubauten ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich.. Vor Ausbau des Bauvorhabens im Stadtbezirk Bonn,, Ortsteil Endenich ist die Bonn--Netz,, Abteilung Stra-- ßßenbeleuchtung früühzeitig mit in die Planung einer neuen oder Rüückbau einer existenten Straßßenbeleuch-- tung ein zu beziehen.. Nach §§ 112266// 11 Baugesetzbuch hat der Eigentüümer Haltevorrichtungen und Leitungen füür Beleuchtungskör-- per der Straßßenbeleuchtung einschließßlich der Beleuchtungskörper und des Zubehör auf seinem Grundstüück zu dulden.. Stellungnahme Stromversorgung:: Füür die Versorgung des geplanten Wohngebietes ist ein zusätzlicher Stationsstandort füür eine Netzstation an der Kolpingstraßße erforderlich.. Die Versorgung des Urbanen Gebietes erfolgt je nach Leistungsbedarf aus der geplanten Netzstation bzw.. aus einer kundeneigenen Abnehmerstation.. Im Bereich des Sportplatzes befindet sich ein 1100--kV--Versorgungskabel das kostenpflichtig von der Sie-- mensstraßße 2233 bis an die Kolpingstraßße 1188 umgelegt werden muss.. Füür den weiteren Kabelverlauf in der öffentlichen Fläche ((Grüünfläche)) ist ein Leitungsrecht füür Bonn--Netz im Bebauungsplan vorzusehen.. Ein weiteres Leitungsrecht ist füür den geplanten Fußßweg von der öffentlichen Fläche hinter der Schule bis an die Straßße Auf dem Hüügel im Bebauungsplan einzutragen.. Ebenfalls sind die vorhandenen Kabeltrassen im öffentlichen Bereich an den zuküünftigen Straßßenausbau anzupassen.. Entsprechende Vorschläge entnehmen sie dem beigefüügten Plan.. ((Dem Schreiben sind die bereits im Rahmen des früühzeitigen Beteiligungsverfahrens von Seiten der „Bonn--Netz“ abgegebenen Stellungnahmen vom 2277..0022..22001155 und 2266..0066..22001166 sowie ein Plan mit Einzeichnung der gewüünschten Netzstation sowie der Lei-- tungsrechte beigefüügt..))Seite 16 von 58 Abwägungsvorschlag:: Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes fanden insbesondere die Belange des ÖPNV und die hierfüür erforderlichen Einrichtungen besondere Berüücksichtigung.. So ist im Einmüündungsbereich der Kolping-- straßße in die Siemensstraßße und dem hier gelegenen Zugang zur DB-- Haltestelle der Verkehrsraum ein-- schließßlich einer Bushaltestelle so neu geplant worden,, dass den ÖPNV-- Nutzern gute Möglichkeiten ge-- geben werden,, die unterschiedlichen Verkehrsträger anzunehmen.. Zielsetzung des Bebauungsplanes ist insbesondere auch die Stärkung des ÖPNV im Zusammenhang mit der Reduzierung des IV--Verkehrs.. Die zur Erschließßung des Plangebietes bereits im Rahmen der früühzeitigen Beteiligung der SWB am Plan-- verfahren mit Schreiben vom 2277..0022..22001155 und 2266..0066..22001166 vorgetragenen Hinweise werden den hier tätigen Wohnungsbauunternehmen,, die auch die erforderlichen Erschließßungsanlagen durchfüühren werden,, mit der Bitte um Beachtung zur Kenntnis gebracht.. Die erforderlich werdenden Baumaßßnahmen werden insofern in Abstimmung mit den unterschiedlichen Dienststellen der SWB durchgefüührt werden.. Die geforderte Netzstation im Übergangsbereich zwischen „grüünem Anger“ und der geplanten Platzgestal-- tung im Einmüündungsbereich Kolpingstraßße // Siemensstraßße kann aus stadtgestalterischen Grüünden nicht am vorgeschlagen Standort erfolgen.. Im Zuge der Ausbauplanung der Erschließßungsanlagen sowie der Hochbauten ist mit den Wohnungsbauunternehmen zu untersuchen,, inwieweit die Netzstation nicht inner-- halb der geplanten Hochbauten oder an einem anderen,, städtebaulich weniger in Erscheinung tretenden Ort untergebracht werden kann.. Einer planungsrechtlichen Festsetzung des Standortes bedarf es hierfüür nicht.. Eine Festsetzung eines Leitungsrechtes zugunsten der „Bonn--Netz“ innerhalb der im Bebauungsplan fest-- gesetzten öffentlichen Grüünfläche ist rechtlich nicht erforderlich.. Innerhalb von öffentlichen Verkehrs-- und Grüünflächen ist die Verlegung von Versorgungsleitungen grundsätzlich möglich und bedarf insofern keiner vorbereitenden Sicherung im Bebauungsplan..Seite 17 von 58 Bebauungsplan Nr. 6322-2 der Bundesstadt Bonn Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Begründung (Teil A) und Umweltbericht (Teil B)Seite 18 von 58 Gliederung Teil A Begründung 1. Allgemeines 1.1 Plangebiet 1.2 Vorhandenes Planungsrecht 1.3 Planungsanlass 1.4 Planungsablauf 2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes 2.1 Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes 2.2 Festsetzungen des Bebauungsplanes 2.2.1 Art der baulichen Nutzung 2.2.2 Maß der baulichen Nutzung 2.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche 2.2.4 Sonstige Festsetzungen 2.2.5 Hinweise 2.3 Erschließung 2.3.1 Äußere Erschließung 2.3.2 Innere Erschließung 2.3.3 Ruhender Verkehr 2.3.4 Grün- und Freiflächen, Pflanzmaßnahmen, Maßnahmen zum Artenschutz 2.3.5. Ver- und Entsorgung 3. Auswirkungen des Bebauungsplanes 3.1 Städtebauliche Auswirkungen 3.2 Verkehrliche Auswirkungen 3.3 Sonstige Auswirkungen 3.4 Umweltauswirkungen 3.5 Bodenordnende Maßnahmen und KostenSeite 19 von 58 Teil B Umweltbericht 1. Einleitung 1.1 Inhalt und Ziele der Planung 1.2 Bedarf an Grund und Boden 1.3 Darstellung der einschlägigen Fachpläne und Fachgesetze 2. Beschreiben und Bewerten der Umweltauswirkungen 2.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 2.2 Boden 2.3 Wasser 2.4 Klima und Luft 2.5 Erneuerbare Energien / Energieeffizienz 2.6 Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 2.7 Landschaft 2.8 Menschen, einschließlich Gesundheit 2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter 2.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes 2.11 Artenschutz 2.12 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativ) 2.13 Prognose Entwicklungszustand bei Nichtdurchführung der Planung 3. Zusätzliche Angaben 3.1 Verwendete technische Verfahren und Fachgutachten 3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Flächennutzung – Planung Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage des Plangebietes im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn Abb. 2: Überlagerung des Plangebietes mit der Teilfläche des rechtkräftigen Bebauungsplanes 7522-18Seite 20 von 58 Teil A Begründung 1. Allgemeines 1.1 Plangebiet Das Gebiet am westlichen Rande des Ortsteils Endenich zwischen den Straßßen „Am Propsthof“,, „Auf dem Hüügel“ und der DB--Bahnstrecke Bonn-- Euskirchen ist geprägt durch eine heterogene Nutzungsstruktur,, die sich aus Gewerbebetrieben,, Wohnsiedlungsbereichen,, Einrichtungen des Gemeinbedarfs ((Kindertagesstätte,, Schule)) und Sportanlagen zusammensetzt.. Den Kern des Bebauungsplangebietes bildet jedoch der Sportplatz Vogelsang,, eingerahmt von den süüdwestlich gelegenen und bewaldeten Hangflächen zur Straßße Auf dem Hüü-- gel sowie nordöstlich durch den hier innerhalb einer Grüünfläche gelegenen Fußßweg zwischen der Straßße Am Propsthof und der Siemensstraßße.. Die Erschließßung sowohl des Sportplatzes als auch der nordwestlich an-- grenzenden Wohnbebauung erfolgt üüber die Kolpingstraßße,, die unmittelbar vor der Unterfüührung der Siemens-- straßße unter der DB--Strecke in diese einmüündet.. Hier befinden sich auch ein Kindergarten der Stadt Bonn sowie eine Notunterkunft,, die in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen sind ((Teilbereich A)).. Darüüber hinaus erstreckt sich das Plangebiet in östlicher Richtung bis zur geplanten neuen Erschließßungsstraßße des Gebietes west..side.. Hier zeichnet sich die Bebauung durch eine gewerbliche Nutzung,, aber auch in unter-- geordnetem Maßße durch eine Wohnbebauung entlang der Siemensstraßße aus ((Teilbereich B)).. Nördlich an-- grenzend verläuft in Hochlage die DB--Strecke „Voreifelbahn“ mit dem neuen S--Bahn--Haltepunkt Endenich Nord.. Süüdlich des Plangebietes liegt die Rheinschule an der Straßße Am Propsthof.. 1.2 Vorhandenes Planungsrecht Regionalplan Der Regionalplan füür den Regierungsbezirk Köln,, Teilabschnitt Region Bonn//Rhein--Sieg ((GEP Bonn// Rhein-- Sieg)) umfasst räumlich die kreisfreie Stadt Bonn.. In diesem ist das Plangebebiet als Allgemeiner Siedlungs-- bereich und tlw.. als Bereich füür gewerbliche und industrielle Nutzung dargestellt.. Flächennutzungsplan Der güültige Flächennutzungsplan der Bundestadt Bonn stellt das Plangebiet abschnittsweise als Wohnbauflä-- che,, als Gemeinbedarfsfläche -- Kindergarten –gemischte Baufläche,, als gewerbliche Baufläche bzw.. als Grüünfläche -- Sportplatz -- dar.. Bebauungsplan Die städtebaulichen Zielsetzungen werden füür das Gebiet bislang durch die rechtsverbindlichen Bebauungs-- pläne Nrn.. 77552222--2233 ((aus dem Jahre 11996655)),, 77552222--11 ((aus dem Jahre 11997700)) und 77552222--1188 ((aus dem Jahre 11999911)) bestimmt.. Diese setzen im Nordosten ein Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl ((GRZ)) von 00,,88 und einer Geschossflächenzahl ((GFZ)) von 22,,00 sowie einer max.. Bauhöhe von 1155 m und im Nordwesten eine allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 00,,33 und einer GFZ von 00,,99 bei einer viergeschossigen Bebauung und eine Gemeinbedarfsfläche -- Kindergarten – ((GRZ 00,,44,, GFZ 00,,77,, zweigeschossig)) fest.. Im Süüdwesten und --osten sind eine öffentliche Grüünfläche -- Sportanlagen – und -- Parkanlage -- festgesetzt.. Füür den gesamten Planungsraum „Am Vogelsang“ zwischen Bahntrasse,, den Straßßen Am Propsthof und Auf dem Hüügel hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 0055..0022..22000099 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.. 77552222-- 2211 beschlossen..Seite 21 von 58 Zum angrenzenden,, sogenannten „west..side“ Gebiet werden die städtebaulichen Zielsetzungen durch den Be-- bauungsplan Nr..66332222--11,, der als erster Baustein des gesamten Plangebietes Nr.. 77552222--2211 im Jahre 22001177 entwi-- ckelt wurde,, bestimmt.. Dieser trennt mit einer öffentlichen Grüünfläche – Parkanlage – die Baugebiete vonei-- nander.. Süüdwestlich grenzt eine Wohnbaufläche und süüdlich eine Fläche füür den Gemeinbedarf -- Schule – an.. Integrierte Freiraumsystem ((IFS)) Das integrierte Freiraumsystem ((IFS)) sieht entlang des Sportplatzes eine Grüünverbindung zwischen Kolping-- straßße und der Straßße Am Propsthof vor.. Anpassung an die Ziele des Regional-- und Flächennutzungsplanes Der neue Bebauungsplan wiederspricht mit seinen Zielsetzungen teilweise dem Regionalplan sowie dem Flächennutzungsplan und kann nicht als aus dem Flächennutzungsplan gemäßß §§ 88 Abs.. 22 BauGB ((Baugesetz-- buch)) entwickelt angesehen werden.. Aufgrund der derzeit noch entgegenstehenden Zielsetzungen des Regional-- und Flächennutzungsplanes be-- darf es der Teilung des Bebauungsplangebietes in Teilbereich A und B.. Teilbereich A umfasst dabei das im Landeswettbewerb füür eine Wohnbebauung vorgesehene Gebiet – im Wesentlichen den des Sportplatzgeländes nebst kleineren Ergänzungsflächen – und ist im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.. Hier entspricht die Planung des Bebauungsplanes Nr.. 66332222--22 den Zielsetzungen des Regionalplanes sowie des Flächennutzungsplanes weitestgehend.. Demgegenüüber stehen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes jedoch teilweise entgegen.. Füür die entsprechende 119988.. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung durch die Bezirksregierung Köln bestätigt.. Im Teilbereich B ((angrenzend an das Gebiet west..side)) – geplantes Allgemeines Wohngebiet ((WA)) und Ur-- banes Gebiet ((MU)) -- entspricht die Planung jedoch nicht den bislang geltenden Zielsetzungen des Regional-- und Flächennutzungsplanes.. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan daher im Parallelverfahren gem.. §§ 88 Abs.. 33 BauGB geändert.. Bei der Bezirksregierung Köln wurde darüüber hinaus ein Antrag gestellt,, den Regionalplan im Rahmen seiner Fortschreibung // Neuaufstellung entsprechend anzupassen bzw.. zu än-- dern.. Der Teilbereich B des Bebauungsplanes kann keine Rechtskraft erlangen,, bis die FlächennutzungsRegio-- nalplanänderung füür den Teilbereich B bestandskräftig abgeschlossen ist.. 1.3 Planungsanlass Bonn wächst – diese Feststellung galt füür die Entwicklung der Einwohner durch die erfolgreiche Umstruktu-- rierung von der Bundeshauptstadt zur Bundesstadt mit ihrer inzwischen diversifizierten Wirtschaftsstruktur,, der Rheinischen Friedrich--Wilhelms--Universität Bonn mit rund 3333..000000 Studierenden,, den zahlreichen kleinen,, mittleren und großßen Arbeitgebern,, einigen Bundesministerien und sonstigen Bundesinstitutionen sowie mit zahlreichen internationalen Organisationen.. Diese Feststellung gilt – den Prognosen der verschiedenen Markt-- beobachter folgend -- auch füür die Zukunft und dies nicht nur füür die Stadt Bonn,, sondern nach wie vor auch füür das direkte Umland und die umliegende Region.. Diese Entwicklung verläuft vor allem vor dem Hintergrund der Flüüchtlingsbewegung in der jüüngeren Vergan-- genheit sogar sprunghaft.. Mit der Zunahme der Wanderbewegungen hat sich die Situation auf dem Wohnungs-- markt,, insbesondere im Segment des preisgüünstigen und geförderten Wohnraums,, weiter verschärft und stellt daher eine großße Herausforderung dar.. Das Stadtgebiet von Bonn ist mit rund 114411 km²² zwar verhältnismäßßig großß,, der besiedelte Raum aufgrund des hohen Anteils an Grüünflächen mit 4466 km²² allerdings eher klein.. Zum Stichtag 3311.. Dezember 22001155 lebten 332200..882200 Personen mit Hauptsitz in Bonn.. In der Statistik nicht erfasst sindSeite 22 von 58 44..447755 Personen mit Nebenwohnsitz sowie 33..993355 Flüüchtlinge,, die Ende 22001155 in Einrichtungen,, Übergangshei-- men,, Wohnungen etc.. untergebracht waren,, die die Stadt und das Land NRW bereitstellen.. Es gibt kaum grö-- ßßere Flächenpotenziale füür Wohnungsneubau,, auch das Potenzial an Umnutzungsflächen ((militärische Kon-- versionsflächen,, Gewerbebrachen,, Areale der Deutschen Bahn etc..)) existiert in Bonn nur in flächenmäßßig vergleichsweise geringem Maßße.. Mit der wachsenden Einwohnerzahl gewinnen auch Flächenpotentiale wie die Fläche Am Vogelsang,, die bis-- lang nicht als Wohnstandort zur Verfüügung standen,, in steigendem Maßße an Bedeutung.. Nun gilt es,, diese Standorte zu nutzen,, um neue Orte zu schaffen,, die sich in das städtische Gewebe einfüügen,, bislang bestehende Trennungen üüberwinden und einen Beitrag zur Stärkung von integrierten Lagen leisten.. Anfang 22000077 hat mit dem Eigentüümerwechsel des Gewerbe-- und Technologiezentrums Bonn ((GTB)) an der Siemensstraßße,, welches Deutschlands erstes Grüünderzentrum war,, ein Wandlungsprozess im Gewerbegebiet um die Siemensstraßße // Straßße Am Propsthof eingesetzt.. Das GTB wandelt sich unter dem Namen Sirius Ge-- werbepark Bonn--Dransdorf durch umfangreiche Modernisierungs--,, Umbau-- und Ergänzungsbaumaßßnahmen zu einem Standort mit einer großßen Nutzungsvielfalt und neuer Vitalität.. Im Eckbereich Siemensstraßße // Am Propsthof hat sich das Bundesamt füür zentrale Dienste und offene Vermö-- gensfragen angesiedelt.. Der Betrieb des ehemaligen Polymerisationsbetriebs ARKEMA,, östlich an das Plangebiet grenzend,, wurde eingestellt und das Grundstüück verkauft.. Hier erfolgt derzeit ein tiefgreifender Strukturwandel.. Unter Beibe-- haltung und Umnutzung einiger Gebäude der Industriekultur soll ein urbanes Quartier ((„west..side“)) mit rund 660000 neuen Wohnungen,, Dienstleistung und kleinflächigem Einzelhandel zur Versorgung des Quartiers entste-- hen.. Die Grundlage hierzu wurde bereits durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.. 66332222--11 geschaffen.. Weiter westlich an der Straßße Am Propsthof liegt die Rheinschule,, eine Förderschule.. Die drei Gebäude der Vereinigten Bonner Wohnungsbau AG an der Kolpingstraßße ((Gebäude Nr.. 66 bis 2244)) sind als öffentlich geför-- derter Wohnungsbau errichtet worden.. Diese,, sowie drei im Privateigentum befindliche Gebäude ((Siemens-- straßße 3333 -- 3377)) stellen den im Plangebiet bereits vorhandenen Wohnungsbau dar.. Weiterhin gibt es noch eine Kindertagesstätte ((Siemensstraßße 4411)) sowie eine ehemalige Notunterkunft ((Siemensstraßße 4433)).. Der Ortsteil Bonn--Endenich Nord ist seit kurzem mit einem eigenen Haltepunkt „Bonn--Endenich Nord“ an das S--Bahn--Netz angeschlossen.. Der nächste Haltepunkt ist der Bonner Hauptbahnhof,, der in 33 Minuten er-- reicht wird.. Die Zugstrecke endet in anderer Richtung in Euskirchen.. Weiterhin gibt es mehrere Buslinien ((Linie 661100,, 661111,, 663311)) sowie nicht weit entfernt den Autobahnanschluss Bonn--Endenich an die BAB 556655.. Die VEBOWAG Siedlung an der Kolpingstraßße,, die Siedlung der Sahle Wohnbau an der Straßße „Auf dem Hüügel“,, die Kindertagesstätte und die Notunterkunft an der Siemensstraßße und das Sportplatzgelände „Am Vogelsang“ waren Handlungsfelder des Integrierten Handlungskonzeptes Dransdorf--Süüdost ((IHK DSO)).. Die Entwicklungsoptionen im Bereich des Sportplatzgeländes wurden bisher im Wesentlichen von den durch den Polymerisationsbetrieb ARKEMA notwendigen Abständen füür Industriebetriebe bestimmt,, durch die eine Wohnbauentwicklung bisher ausgeschlossen wurde.. Die Stadt beabsichtigte jedoch,, ihre Grundstüücke „Am Vogelsang“ als Wohnbauflächen zu entwickeln.. In diesem Zusammenhang hatten die politischen Gremien der Stadt bereits ihre Absicht erklärt,, den in diesem Bereich liegenden Sportplatz aufzugeben und zu bebauen..Seite 23 von 58 1.4 Planungsablauf Im Aufstellungsbeschluss füür den Bebauungsplan Nr.. 77552222--2211 füür den gesamten Planungsraum „Am Vogel-- sang“ zwischen Bahntrasse,, den Straßßen Am Propsthof und Auf dem Hüügel vom 0055..0022..22000099 wurde als erster Schritt die Erstellung eines Masterplans genannt.. Der Masterplan wurde als „rahmenplan am vogelsang – städtebauliche entwicklungsperspektiven“ vom Rat der Stadt Bonn am 0088..0077..22001100 beschlossen.. Vom 2277..1100 bis 2299..1100..22001100 fand eine Planungswerkstatt statt,, deren Ergebnisse zusammen mit dem Rahmen-- plan „Am Vogelsang“ die Grundlage füür die weiteren Planungs-- und Entwicklungsschritte darstellen sollten.. Aufbauend auf den vorgenannten Planungsvorgaben wurde nach Erwerb des ehemaligen „ARKEMA“--Gelän-- des durch die west..side GmbH gemeinsam ein üübergreifender städtebaulicher Rahmenplan als Grundlage füür den Planungsraum entwickelt,, um die planerische Entwicklung auf den angrenzenden privaten und öffentli-- chen Flächen parallel fortzufüühren.. In ihrer Sitzung am 0022..1122..22001144 fasste die Bezirksvertretung Bonn den Beschluss zur Durchfüührung der früüh-- zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am Planverfahren gemäßß §§ 33 Abs.. 11 BauGB.. Die früühzeitige Öffent-- lichkeitsbeteiligung sowie die früühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäßß §§ 44 Abs.. 11 BauGB erfolgte daraufhin in der Zeit vom 2266..0011..22001155 bis einschließßlich 0099..0022..22001155.. Darüüber hinaus fand am 2233..0011..22001155 eine Büürgerversammlung statt.. Die Öffentlichkeit konnte somit einen umfassenden Über-- blick üüber die angestrebte Entwicklung erhalten.. Grundsätzlich wurde die angestrebte Entwicklung des Pla-- nungsraumes und deren Zielsetzung seitens der Büürger begrüüßßt.. Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließßung wurden jedoch auch Bedenken geäußßert.. In der Ausarbeitung der Bebauungspläne fanden die Äußßerungen der Büürger soweit wie möglich Berüücksichtigung bzw.. konnten befüürchtete negative Auswirkungen der Planung entkräftet werden.. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.. 66332222--11 füür das Gebiet der west..side konnte zwischenzeitlich die Entwicklung füür den ersten Teilbereich des Plangebietes Am Vogelsang bereits erfolg-- reich abgeschlossen werden.. Das Ministerium füür Bauen,, Wohnen,, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW hatte zur Förderung von dringend erforderlichem Wohnraum einen Landeswettbewerb ausgeschrieben,, an dem sich die Stadt Bonn nach entsprechenden Beschluss des Rates vom 0055..0077..22001166 mit der städtischen Fläche „Am Vogelsang“ ((Sport-- platzfläche)) beworben hat.. Dieser nichtoffene Realisierungswettbewerb wurde von Seiten des NRW--Baumi-- nisteriums in Kooperation mit der Architektenkammer NRW mit dem Ziel ausgelobt,, ein innovatives städte-- bauliches Konzept zu entwickeln,, gleichzeitig dieses in der Umsetzung zu begleiten und in der Praxis zu er-- proben.. Damit sollten die aktuellen Entwicklungen der internationalen und europäischen Wanderungsbewe-- gungen nach Deutschland aufgegriffen und Lösungen im Städtebau gefunden werden.. Gesucht wurden hierfüür Flächen,, auf denen tragfähige städtebauliche Strukturen entwickelt werden können,, die Raum füür eine vielfäl-- tige Nutzerstruktur bieten.. Ziel ist,, das Wettbewerbsergebnis kurzfristig umzusetzen und dabei eine Mischung von gefördertem Wohnraum,, preisgedämpftem und frei finanziertem Wohnraum im Verhältnis zu je 11//33 zu realisieren.. Das Land fördert das Wettbewerbsverfahren mit 5500%% und bindet gleichzeitig die erforderlichen Wohnraumfördermittel an das Projekt.. Die Stadt Bonn hat die Möglichkeit erhalten,, am Landeswettbewerb „Neues Urbanes Wohnen“ teilzunehmen.. Das Wettbewerbsverfahren wurde in der zweiten Jahreshälfte 22001166 durchgefüührt.. Sieger des Wettbewerbsver-- fahrens,, an dem 2211 Stadtplanungsbüüros teilnahmen,, wurde der Entwurf von Prof.. Schmitz Architekten GmbH,, Köln mit club L9944 Landschaftsarchitekten GmbH,, Köln.. Im Folgenden wurden die Empfehlungen des Preis-- gerichtes in einer Überarbeitung des Planentwurfes durch den Entwurfsverfasser aufgegriffen.. Die Planung sieht eine Erschließßung von zwei süüdlichen „Hofanlagen“ von der Straßße Am Propsthof und einer nördlichen „Hofanlage“ von der Kolpingstraßße aus vor und ermöglicht somit eine vom Verkehr nahezu freie Bebauung des ehemaligen Sportplatzes.. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs erfolgt dabei in Tiefgara-- gen.. Die Hausgrundstüücke Siemensstraßße 4411 --4433 sollen durch eine Neubebauung,, die sowohl einen Kinder-- garten als auch Wohnungen beinhalten soll,, aufgewertet werden.. Auf dem Grundstüück des vorhandenen Spiel-- platzes im Einmüündungsbereich der Kolpingstraßße in die Siemensstraßße soll eine weitere Bebauung entstehen und somit eine Raumkante um einen Platz als Entree des Gebietes bilden.. Der Planentwurf ist die Grundlage füür den nunmehr vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr.. 66332222--22 ((Teilbereich A)),, der wiederum einen Teil--Seite 24 von 58 bereich des Planungsraumes des Bebauungsplanes Nr.. 77552222--2211 darstellt und eigenständig weitergefüührt wer-- den soll.. Die Gebäude Kolpingstraßße 66 bis 1188 werden ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und entsprechend ihrem Bestand festgesetzt.. Hierbei werden Möglichkeiten füür die Unterbringung des ruhenden Verkehrs aufgezeigt.. Einbezogen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.. 66332222--22 wurden auch die Flächen der Haus-- grundstüücke Siemensstraßße 2255 bis 3377,, um auch hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen füür den lang-- fristigen Umbau dieses Bereiches und damit den städtebaulichen Anschluss an das Gelände „west..side“ zu schaffen ((Teilbereich B)).. Die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens bilden die Grundlage füür die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.. 66332222--22 als zweiten Teilbereich des Planungsraumes „Am Vogelsang“.. 2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes 2.1 Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes Die Neuausrichtung des gesamten Gebietes Am Vogelsang von einer üüberwiegend gewerblichen Nutzung hin zu einem urbanen Gebiet mit Wohnen und Gewerbe entspricht insbesondere der städtebaulichen Zielsetzung der Bundesstadt Bonn,, dem bestehenden und zuküünftigen Bedarf an Wohnraum durch eine aktive Wohnbau-- entwicklungsplanung gerecht zu werden.. Entgegen dem bundesweiten Trend sinkender Bevölkerungszahlen wird füür die Region Bonn//Rhein--Sieg auch in den kommenden Jahren eine Bevölkerungszunahme erwartet.. Bis 22004400 geht die amtliche Statistik ((it..nrw)) davon aus,, dass Bonn ausgehend vom Jahr 22001144 um 1122,,11 %% auf dann 334488..990000 Einwohner wachsen wird.. Die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre bestätigt diesen prog-- nostizierten Trend.. Begrüündet wird diese Entwicklung vor allem durch regionale und üüberregionale Wande-- rungsgewinne,, von denen insbesondere Bonn als wirtschaftlicher Wachstumsmotor der Region profitiert.. Die Stadt verzeichnet zudem ein natüürliches Bevölkerungswachstum durch einen Geburtenüüberschuss.. Auch der Trend zur Singularisierung der Haushalte und die weiter zunehmende Wohnflächeninanspruchnahme pro Per-- son fördern die Nachfrage nach Wohnraum.. Lt.. Zensus 22001111 sind bereits 5511 %% der Haushalte in Bonn Einper-- sonenhaushalte und 2266 %% Zweipersonenhaushalte.. Die sowohl quantitativ als auch qualitativ großße Nachfrage nach Wohnraum trifft auf ein vergleichsweise kleines Bonner Stadtgebiet,, das durch großße,, schüützenswerte Landschaftsräume wie zum Beispiel den Kotten-- forst und den Ennert geprägt wird.. Die Aussagen des fortgeschriebenen Integrierten Freiraumsystems ((IFS)) müüssen dabei besonders berüücksichtigt werden.. Außßerdem besitzt Bonn traditionell wenige Konversionsflä-- chen,, die aus einer militärischen,, gewerblichen oder bahntechnischen Vornutzung resultieren.. Zur Verbesserung des Wohnungsangebotes muss daher insbesondere die Nachverdichtung im Zuge der In-- nenentwicklung forciert werden.. Im Stadtgebiet besteht jedoch nur noch ein begrenztes Angebot entsprechen-- der Wohnbaupotentialflächen.. Eine Umstrukturierung des Sportplatzes sowie des angrenzenden Gewerbege-- bietes auch füür Wohnbauzwecke bietet sich durch die güünstige innerstädtische Lage mit einer guten Erreich-- barkeit von Arbeitsplätzen,, Infrastruktur und der zentralen Versorgungseinrichtungen daher in besonderem Maßße an.. Ziel der Planung ist somit,, eingebettet im gesamten Planungsraum „Am Vogelsang“ preiswerten Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Chance zu nutzen,, Baukultur zu stärken.. Mit der Aufstellung des Bebauungs-- planes Nr.. 66332222--22 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen füür eine Realisierung der Bebauung mit den nachstehend formulierten Zielen geschaffen werden.. Die Ziele der Planung sind im Einklang mit den Vorgaben des Landeswettbewerbes 22001166 – Neues urbanes Wohnen Am Vogelsang in Bonn -- wie folgt formuliert:: •• Es sind zu jeweils einem Drittel Wohnraum füür den Förderweg 11A,, füür preisgedämpften Wohnraum ((orientiert an den Mietpreisen der 11B Förderung mit Bindungen bis zu 2255 Jahre)) und füür freifinanzierten Wohn-- raum zu schaffen.. Hierbei ist ein Wohnungsmix vorzusehen.. •• Auf weitgehende Barrierefreiheit ist zu achten..Seite 25 von 58 •• Es sind Angebote füür Kinder und Jugendliche vorzusehen.. Konkret ist bei Abriss Ersatz füür die beste-- hende Kindertageseinrichtung und zusätzliche Plätze zu schaffen,, sodass eine Kindertageseinrichtung mit 88 Gruppen entsteht.. Dabei soll flexibel auf die tatsächlichen Erfordernisse reagiert werden können.. Der Spiel-- platz ist zu ersetzen und füür alle Altersgruppen neu zu schaffen.. Ebenfalls sollen dabei die Bedüürfnisse von Jugendlichen berüücksichtigt werden.. Zusätzlich ist eine befestigte Fläche mit Stromanschluss einzuplanen,, die bei Bedarf von einem Spielmobil angefahren werden kann.. •• Durch den neuen Haltepunkt bietet sich die Chance das Thema Mobilität als Schwerpunkt in das Ver-- fahren mit einzubringen.. •• Kleinteilige Angebote füür die Nahversorgung sind mit zu berüücksichtigen.. •• Füür Räumlichkeiten zur Begegnung sollen innovative Lösungen skizziert werden.. •• Füür 2200%% der im Förderweg 11A zu errichtenden Wohnungen ist der Stadt Bonn ein Belegungsrecht im Kontext der Flüüchtlingsfrage einzuräumen.. •• Innovative Wohnformen wie z..B.. Mehrgenerationenwohnen sind darzustellen.. •• Gemäßß Hauptausschussbeschluss vom 1144..1111..11999955 ist ein Energiekonzept zu erstellen ((im vorliegenden Fall durch VEBOWAG und WOHNBAU)).. •• Der Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 2222..1100..22001155 zum KfW--Effizienzhaus 5555 ist zu berüück-- sichtigen.. •• Die Themen Bachoffenlage bzw.. Freihaltung der Flächen hierfüür -- Grüünverbindung zum Campus En-- denich und Übergänge zu west..side -- sind mit zu behandeln.. Städtebauliche Kennziffern:: Geltungsbereich des Bebauungsplanes:: ca.. 7788..440000 m²² Gesamtfläche der Baugrundstüücke:: ca.. 4422..220000 m²² Öffentliche Verkehrsfläche:: ca.. 1100..770000 m²² Öffentliche Grüünfläche:: ca.. 2211..550000 m²² Gemeinbedarfs--// Versorgungsflächen:: ca.. 44..000000 m²² Geschossigkeit:: III bis VI Zahl der neuen Wohneinheiten:: ca.. 333300 22..22 Festsetzungen des Bebauungsplanes 22..22..11 Art der baulichen Nutzung Urbanes Gebiet ((MU)):: Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung der Entwicklung eines vielfältigen urbanen Stadtquartiers wer-- den die nord-- und nordöstlichen Teile der Baugebietsflächen als Urbanes Gebiet ((MU)) festgesetzt.. Diese füüh-- ren die im östlich benachbarten Gebiet festgesetzten Nutzungsarten – Gewerbe-- und Mischgebiete – fort und leiten zu dem auf dem ehemaligen Sportplatzgelände festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet üüber.. Die vor-- wiegende Zweckbestimmung gem.. §§ 66a Abs.. 11 BauNVO ermöglicht gleichermaßßen Wohnen,, Gewerbetriebe und soziale,, kulturelle und andere Einrichtungen,, die das Wohnen nicht wesentlich stören.. Durch die Festset-- zung soll eine monofunktionale Gebietsentwicklung vermieden und eine kleinräumliche,, verträgliche Durch-- mischung ermöglicht werden.. Aufgrund des erheblichen Wohnflächenbedarfes in Bonn wird voraussichtlich ein höherer Anteil füür Wohnzwecke genutzt werden.. Zielsetzung der Planung ist es,, im Bereich des Zugangs zum S--Bahn--Haltepunkt und der Einmüündung der Kolpingstraßße in die Siemensstraßße einen Quartiersplatz mit einer öffentlichkeitsbezogenen Nutzung -- z.. Bsp.. Sozialstation,, Kiosk,, Radstation,, Café u..dgl.. -- zu ermög-- lichen.. Entsprechend ist hier in den Erdgeschossen Wohnnutzung nicht zulässig ((MU33)).. Diesem Ziel dient auch die Unterbringung des Kindergartens am östlichen Rand des Quartiersplatzes im Eckbereich Kolping-- straßße//Siemensstraßße ((MU11)).. Mit der Festsetzung eines Urbanen Gebietes wird darüüber hinaus auch der hier vorhandenen Wohnbebauung Siemensstraßße 3333 --3377 sowie der vorhanden gewerblichen Nutzung auf den Grundstüücken Siemensstraßße 2277--2299 Rechnung getragen..Seite 26 von 58 Die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen wird von konkreten Nachfragen füür bestimmte Standorte oder Ob-- jekte abhängig sein.. Die Wohnungen hingegen werden voraussichtlich aufgrund des hohen Wohnungsbedarfs züügig realisiert.. Es bedarf daher einer hohen Flexibilität in der räumlichen und zeitlichen Entwicklung der gewüünschten Nutzungsmischung des Quartiers.. Der Nutzungskatalog des §§ 66a BauNVO wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Ausschlusses von großßflächigen Einzelhandelsgeschäften,, Tankstellen und Vergnüügungsstätten einge-- schränkt.. Tankstellen zeichnen sich durch einen erhöhten Störungsgrad aus und sind im Allgemeinen mit ei-- nem gesteigerten Flächenbedarf verbunden,, dem im Plangebiet aufgrund der beabsichtigten hohen Wohn-- dichte nicht entsprochen werden kann.. Die mit Vergnüügungsstätten verbundenen Auswirkungen ((Beeinträch-- tigung des Straßßen-- und Stadtbilds durch besonders auffällige Gestaltung oder aggressive Lichtreklame;; Wir-- kung als Fremdkörper im Straßßenraum;; Ausstrahlung des negativen Erscheinungsbildes auf benachbarte Be-- triebe,, lange Öffnungszeiten --auch an Wochenenden-- und in späten Abendstunden,, höhere Mietzahlungsfä-- higkeit und damit Verdrängung von gebietsverträglichen höherwertigen Nutzungen etc..)) wüürden den städte-- baulichen Zielen füür die süüdlich angrenzenden Baugebiete mit einem hohen Anteil Wohnnutzung entgegen-- stehen.. Während Cafés,, Gaststätten und Restaurants,, die planungsrechtlich als Schank-- und Speisewirtschaf-- ten einzustufen sind,, zur Attraktivität des Gebietes beitragen,, sind Vergnüügungsstätten nicht mit der angren-- zenden geplanten ruhigen Wohnnutzung sowie dem hier geplanten Kindergarten vereinbar und sollen daher ausgeschlossen werden.. Einer der wesentlichen Grundsätze des Bonner Einzelhandels-- und Zentrenkonzptes ist es,, Betriebe mit zen-- tren bzw.. nahversorgungrelevanten Sortimenten vorrangig in zentralen Versorgungsbereichen anzusiedeln.. Insofern sollen nahversorgungsrelevante Einzelhandelsbetriebe nur in zentralen Versorgungsbereichen zuläs-- sig sein.. Da das Plangebiet weder zu den im Stadtgebiet genannten Eignungsflächen,, noch zu den abgegrenz-- ten Zentren gehört,, ist es stadtplanerisches Ziel,, dass sich größßere Einzelhandelsbetriebe im Plangebiet nicht ansiedeln.. Somit können Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche vermieden werden.. Auch bei Ansiedlungen von kleinflächigen Betrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten ist mit Beeinträchtigungen der benachbarten Zentren zu rechnen.. In der näheren Umgebung des Plangebietes befinden sich bereits oder sind geplante Betriebe mit entsprechenden Kernsortimenten außßerhalb zentraler Bereiche ((z..Bsp.. im Bereich des west..side Geländes)).. Jede weitere Ansiedlung wüürde weitere Kaufkraft aus den Zentren abziehen und somit diese in ihrer Funktion gefährden.. Füür kleinflächige Betriebe des Einzelhandelssektors bietet das an-- grenzende Mischgebiet bereits ausreichende Ansiedlungsmöglichkeiten,, sodass sie hier ebenfalls nur aus-- nahmsweise zugelassen werden können.. Durch den Ausschluss von großßflächigen Einzelhandelsbetrieben auch mit nicht zentren-- bzw.. nicht nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten ((z.. Bsp.. Baustoffe,, Möbel etc..)) soll aufgrund des hiermit verbundenen Flächenbedarfes und des Bedarfes an Wohnbauflächen im Stadtgebiet Rechnung getragen werden.. Allgemeines Wohngebiet ((WA)):: Die im süüdwestlichen Teil des Plangebietes gelegenen Baufelder auf dem ehemaligen Sportplatz weisen auf-- grund ihrer Lage unmittelbar am öffentlichen Grüünzug sowie zur bewaldeten Hangkante besondere Qualitäten füür eine Nutzung zu Wohnzwecken auf und werden unter Berüücksichtigung der benachbarten allgemeinen Wohngebiete sowie des nördlich angrenzenden Urbanen Gebietes als Allgemeines Wohngebiet gemäßß §§ 44 BauNVO festgesetzt.. Damit dient das Baugebiet vorrangig der Wohnnutzung.. Der Bebauungsplan schränkt die allgemein zulässigen Nutzungen jedoch derart ein,, dass Teile der allgemein zulässigen Nutzungen nach §§ 44 BauNVO nur ausnahmsweise zugelassen werden können.. Hierunter fallen die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden,, Schank und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe.. Diese Art der ge-- werblichen Nutzungen finden in dem benachbart festgesetzten Mischgebiet ausreichend Raum,, die hierfüür notwendigen Flächen zur Verfüügung zu stellen.. Die nach §§ 44 Abs.. 33 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ((Betriebe des Beherbergungsgewerbes,, nicht störende Gewerbebetriebe,, Anlagen füür Verwaltun-- gen,, Gartenbaubetriebe und Tankstellen)) werden darüüber hinaus ausgeschlossen.. Im Vordergrund der städtebaulichen Zielsetzung liegt die Schaffung von gefördertem,, preisgedämpften und frei finanziertem Wohnraum.. Der Bebauungsplan unterteilt das Allgemeine Wohngebiet im Bereich des heu-- tigen Sportplatzes insofern in drei Baufelder ((WA,, WA 11 und WA 22)),, die als Wohnhöfe ausgebildet werdenSeite 27 von 58 sollen.. Auf der zum Quartier west..side gelegenen Seite des Grüünzuges eröffnet der Bebauungsplan eben-- falls die Möglichkeit füür freifinanzierten Wohnungsbau ((WA)).. Zu je einem Drittel sind diese Wohnbauflä-- chen füür öffentlich geförderten Wohnungsbau –Einkommensgruppe A sowie öffentlich geförderten Woh-- nungsbau –Einkommensgruppe B-- und freifinanzierten Wohnungsbau vorgesehen.. Jedes Baufeld des ehema-- ligen Sportplatzes umfasst ca.. 8800 bis 110000 Wohneinheiten.. Auf der zum Quartier west..side gelegenen Seite des Grüünzuges eröffnet der Bebauungsplan ebenfalls freifinanzierten Wohnungsbau ((WA)).. Einbezogen in das Allgemeine Wohngebiet sind auch die Wohngebäude nordwestlich der Kolpingstraßße.. In-- sofern wird hier der vorhandenen Wohnnutzung Rechnung getragen und der Bestand festgeschrieben.. Somit bildet das im Plangebiet liegende Wohngebiet einen Teil des gesamten Allgemeinen Wohngebietes der Be-- bauung west..side und Am Vogelsang,, das sich in verschieden Abschnitte mit tlw.. unterschiedlicher Zulässig-- keit der baulichen Nutzung im Hinblick auf deren Lage und Ausrichtung gliedert.. Fläche füür den Gemeinbedarf – Schule -- Im süüdöstlich Teil des Plangebietes setzt der Bebauungsplan entsprechend der vorhandenen Nutzung durch die Rheinschule eine Fläche füür den Gemeinbedarf fest.. Hier befinden sich die Sporthalle sowie die Stellplätze der Schule.. Die Grundstüücksflächen wurden bislang durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan 77552222--11 als Grüünfläche – Sportanlagen – ohne üüberbaubare Grundstüücksfläche festgesetzt.. Mit der Einbeziehung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.. 66332222--22 wird insofern dem derzeitigen Bestand Rechnung getragen.. Im Zusammenhang mit der Erschließßung des Baugebietes Am Vogelsang,, ausgehend von der Straßße Am Propsthof,, bedarf es hier jedoch einer Neuordnung der Stellplatzflächen.. Damit wird ermöglicht,, den die Ge-- biete west..side und Am Vogelsang verbindenden Grüünzug bis zur Straßße Am Propsthof in nahezu gleich blei-- bender Breite anzulegen und somit in seiner Funktion als verbindendes Element zu stärken.. Förderung von preiswertem Wohnraum Um den Bedarf an insbesondere preiswertem Wohnraum in der Stadt zu decken,, setzt der Bebauungsplan füür Teilbereiche des Allgemeinen Wohngebietes ((WA)) und des Urbanen Gebietes ((MU)) fest,, dass hier vollständig oder teilweise nur Wohngebäude so herzustellen sind,, dass sie den Kriterien des sozialen Wohnungsbaus ent-- sprechen könnten.. Da die hiervon betroffenen Grundstüücke im Wesentlichen im Eigentum der Stadt Bonn liegen,, wird eine entsprechende Verpflichtung zum Bau nicht nur förderfähiger,, sondern tatsächlicher geför-- derter bzw.. preisgedämpfter Wohnungen üüber die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus auch im Grund-- stüücküübertragungsvertrag auf die zuküünftigen Eigentüümer der Grundstüücke erfolgen.. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Vogelsang“ im Zusammenhang mit den bereits rechtsverbindlichen Festsetzungen des benachbarten Bebauungsplanes füür das west..side Gelände sowie die hierzu getroffenen vertraglichen Rege-- lungen tragen damit dazu bei,, eine Mischung aus frei finanziertem und gefördertem Wohnungsbau im Gebiet zu erreichen und somit der steigenden Wohnraumnachfrage bedarfsgerecht Rechnung zu tragen.. 22..22..22 Maßß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl ((GRZ)) Die Festsetzungen der Grundflächenzahlen ((GRZ)) nach §§ 1199 Abs.. 22 BauNVO mit 00,, 33 bis 00,,55 halten die zu-- lässigen Werte des §§ 1177 der Baunutzungsverordnung ((BauNVO)) im allgemeinen Wohngebiet ((00,,44)) und im Urbanen Gebiet ((00,,88)) ein bzw.. unterschreiten die maximal zulässigen Werte.. Im Bereich der Gemeinbedarfs-- fläche üübernimmt der Bebauungsplan die füür das Schulgrundstüück bislang geltenden Festsetzungen mit einer GRZ von 00,,33 und einer GFZ von 11,,00.. Neben den Hochbauten werden mit den erforderlichen Zuwegungen und Zufahrten füür die Feuerwehr,, Terras-- sen,, Nebenanlagen,, Tiefgaragen und Untergeschossen aber zusätzliche Grundstüücksflächen beansprucht.. Da-- her wird in den textlichen Festsetzungen eine Überschreitung der Grundflächenzahl durch Nebenanlagen,, be-- festige Freianlagen und Zufahrten sowie unterirdische Bauteile gem.. §§ 1199 Abs.. 44 Satz 33 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 00,,88 ermöglicht.. Die Überschreitung der GRZ ist größßtenteils in der Unterbauung durch Tiefgaragen begrüündet,, in der die notwendigen Stellplätze der Bewohner und Beschäftigten untergebracht werden sollen.. Auf diese Weise sollen oberirdische Stellplätze in größßerem Umfang vermieden werden,, da sieSeite 28 von 58 die Freianlagengestaltung und das durchgrüünte Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen wüürden.. Als Aus-- gleich sind die unterbauten Grundstüücksteile weitgehend mit mindestens 5500 cm Bodensubstrat zu üüberdecken und gärtnerisch anzulegen.. So wird in den bislang versiegelten Teilbereichen eine annähernd natüürliche Bo-- denfunktion wieder hergestellt und in den bislang unversiegelten Teilbereichen der Verlust einer solchen ver-- ringert.. Geschossflächenzahl ((GFZ)) Vor dem Hintergrund der Standortvorzüüge des Plangebietes und des im Bonner Raum bestehenden hohen Wohnraumbedarfes wird das Maßß der baulichen Nutzung unter dem Gesichtspunkt festgelegt,, das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden möglichst wirksam umzusetzen.. Die differenzierten Festsetzungen der Geschossflächenzahl füür die einzelnen Baugebiete orientieren sich an den kleinräumigen Qualitäten und Planungszielen der Bauflächen sowie im Bereich der Kolpingstraßße am Bestand.. Dem entsprechend werden durch den Bebauungsplan füür die Allgemeinen Wohngebiete ((WA)) Ge-- schossflächenzahlen von 11,,00,, bis 22,,22 sowie die füür die Urbanen Gebiete ((MU)) Geschossflächenzahlen von 11,,44 bis 22,,66 festgesetzt.. Während die maximal zulässigen Werte im Urbanen Gebiet ((33,,00)) eingehalten werden,, üüber-- schreiten sie jedoch in den Allgemeinen Wohngebieten teilweise die zulässigen Werte ((11,,22)).. Die Entwicklung und Wiedernutzbarmachung vormals bebauter und versiegelter Flächen in zentralen Lagen entspricht dem Ziel der Stadt Bonn,, dem Wohnbauflächenbedarf vor allem im Wege der Innenentwicklung gerecht zu werden.. Damit kann der Abwanderung wohnraumsuchender Bevölkerung entgegen getreten und eine Flächeninanspruchnahme am Stadtrand und in den Umlandgemeinden vermieden werden.. Zugleich wird damit eine nachhaltige Nutzung und Auslastung der städtischen Infrastruktur gewährleistet.. Das Plangebiet weist durch seine Nähe zum rd.. 11,,55 km entfernten Stadtzentrum und die sehr gute verkehrliche Erschließßung eine besondere Lagegunst auf.. Vergleichbare Flächen sind im Stadtgebiet nur noch in sehr be-- grenztem Umfang verfüügbar,, so dass eine effiziente Bodennutzung erforderlich und gerechtfertigt ist.. Vor diesem Hintergrund sind Überschreitungen der Obergrenzen der Baunutzungsverordnung gem.. §§ 1177 Abs.. 22 BauNVO aus städtebaulichen Grüünden möglich,, soweit diese durch Umstände oder Maßßnahmen ausgeglichen werden,, die eine Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn-- und Arbeitsverhältnisse sicher-- stellen und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.. Durch die geplanten Nutzungen entsteht im Zusammenhang mit den östlich angrenzenden Plangebiet west..side ((Bebauungsplan Nr.. 66332222--11)) ein neues Stadtquartier mit einer hochwertigen Mischung der städte-- baulichen Grundfunktionen ((Wohnen,, Arbeiten,, Freizeit,, Nahversorgung)) auf einer bislang industriell und sportlich geprägten Fläche.. Durch die kurzen Wege innerhalb des Quartiers und die güünstige Lage in der Stadtstruktur wird den Nachhal-- tigkeitskriterien der Minimierung des individuellen Verkehrsaufkommens,, des Klimaschutzes und der Luft-- reinhaltung in besonderer Weise entsprochen und den Bedüürfnissen der Bewohner und Beschäftigen Rechnung getragen.. Über die Angebote im Plangebiet hinaus besteht eine sehr gute Erreichbarkeit von Versorgungs--,, Kultur--,, Sozial-- und Freizeiteinrichtungen im Stadtzentrum.. Das Meßßdorfer Feld,, als größßte zusammenhängende Frei-- fläche im Bonner Stadtgebiet und wichtiges Naherholungsgebiet,, ist innerhalb von 1100 min fußßläufig erreich-- bar.. Im östlichen Teil des Plangebietes stehen den Bewohnern des Quartiers mit dem hier geplanten Grüünzug weitere öffentliche Grüünflächen zur Verfüügung.. Durch die weitgehende Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen können die Blockinnenbereiche begrüünt und als wohnungsnaher privater oder halböffentlicher Freiraum genutzt werden.. Entsprechende Freiräume werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes gesichert.. Ein Netz von Fußß-- und Radwegen verbindet die Grüün-- und Freiflächen im Plangebiet.. Durchfahrts-- verkehre,, die die Wohn-- und Aufenthaltsqualität beeinträchtigen könnten,, sollen durch die Ausbildung der notwendigen öffentlichen Erschließßungsstraßßen von Norden und Süüden als Sackgassen vermieden werden.. Geschossigkeit und Gebäudehöhen Die Höhenentwicklung des geplanten Quartiers wird im Wesentlichen durch die Festsetzung von differenzier-- ten Geschossigkeiten gesteuert.. Als Orientierungsmaßßstab füür die Planung wurden einerseits die benachbarte Bebauung und andererseits die beabsichtigte Raumwirkung mit urbanem Charakter auf Basis des Landeswett--Seite 29 von 58 bewerbes herangezogen.. Das Entree des Quartiers soll durch die architektonische Prägnanz von vier-- bis sechs-- geschossigen Gebäuden an der Siemensstraßße besonders betont werden.. Die öffentliche Platzfläche wird durch die vier-- bis sechsgeschossige Raumkante gefasst.. Das zentral gelegene Baugebiet wird vier-- bis füünfgeschos-- sig festgesetzt und ermöglicht somit einen wesentlichen Beitrag zur Wohnraumbeschaffung.. Die vorhandene Wohnanlage nördlich der Kolpingstraßße wird entsprechend ihres Bestandes mit drei bzw.. vier Geschossen festgesetzt.. Über die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse hinaus ermöglichen die Festsetzungen des Bebauungspla-- nes keine weiteren Geschosse,, um eine weitere Höhenentwicklung zu vermeiden.. Technische Anlagen auf den obersten Geschossen sind zulässig,, sofern diese einen Abstand zur Attika einhalten,, der ihrer Höhe üüber der Oberkante der Attika entspricht und sie durch geeignete bauliche Maßßnahmen optisch abgeschirmt werden.. Auf diese Weise sollen visuelle Beeinträchtigungen des architektonischen Erscheinungsbildes vermieden wer-- den.. Auf die Festsetzung von Gebäudehöhen wurde ansonsten verzichtet.. 22..22..33 Bauweise und üüberbaubare Grundstüücksfläche Das Plangebiet gliedert sich entsprechend dem Ergebnis des Landeswettbewerbes in mehrere Baufelder,, die sich am geplanten Erschließßungssystem orientieren.. Die Baugrenzen sind so festgesetzt,, dass die städtebauli-- che Struktur gemäßß Landeswettbewerb gesichert wird,, füür die spätere Hochbauplanung jedoch noch ausrei-- chend Gestaltungsspielraum bleibt.. Aufgrund der sich an den wesentlichen Raumkanten orientierenden Fest-- legung der Baugrenzen können ggf.. Gartenterrassen von Erdgeschosswohnungen sowie Balkone und andere partiell auskragende Gebäudeteile nicht in Gänze innerhalb der üüberbaubaren Grundstüücksfläche unterge-- bracht werden.. Daher wird durch textliche Festsetzung die Möglichkeit eröffnet,, dass Terrassen,, Balkone,, Wintergärten,, Vordächer,, Erker und Laderampen die Baugrenzen bis zu 22,,55 m üüberschreiten können.. Da Tief-- garagen,, Kellerräume und andere Bauteile unterhalb der Geländeoberfläche auch außßerhalb der oberirdischen Hochbauten vorgesehen sind,, wird in den textlichen Festsetzungen deren generelle Zulässigkeit auch außßer-- halb der üüberbaubaren Grundstüücksflächen festgesetzt.. Füür das Plangebiet wird auf eine Festsetzung der Bauweise verzichtet.. Damit besteht die Möglichkeit,, neben Gebäuden mit seitlichem Grenzabstand auch Gebäude mit mehr als 5500 m Länge zu errichten.. Unabhängig davon sind im späteren Baugenehmigungsverfahren die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zu beachten.. 22..22..44 Sonstige Festsetzungen Lärmschutzmaßßnahmen Zur Gewährleistung gesunder Wohn-- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Plangebietes setzt der Bebauungs-- plan passive,, d..h.. an den Gebäuden selbst vorzunehmende Lärmschutzmaßßnahmen fest.. Zur Festlegung der erforderlichen Schalldämmmaßße stellt der Bebauungsplan Lärmpegelbereiche dar.. Auf der Grundlage dieser maßßgeblichen Außßenlärmpegel setzt der Bebauungsplan das jeweils erforderliche resultierende Schalldämm-- maßß füür die Außßenbauteile ((Außßenwände,, Fenster,, Tüüren und Dächer)) gemäßß DIN 44110099 ((Schallschutz im Hochbau)) der Gebäude fest.. Aufschüüttungen und Abgrabungen Der Bebauungsplan lässt Aufschüüttungen,, Abgrabungen,, Stüützmauern,, Treppen und Rampen in seinem Gel-- tungsbereich allgemein bis zur Höhe der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen zu.. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet,, einen barrierefreien Zugang zu den Hauseingängen zu errichten.. Darüüber hinaus kann hierdurch ein Eingriff in den Deponiekörper im Bereich der verfüüllten Gruben gemindert werden.. Im Über-- gangsbereich zum süüdlich angrenzenden Schulgrundstüück eröffnet der Bebauungsplan hierdurch die Gestal-- tung der hier geplanten öffentlichen Grüünfläche,, die in diesem Bereich zuküünftig auch die Füührung des Ende-- nicher Baches in einem offenen Fließßgewässer vorsieht.. Heute noch vorhandene Mulden und Aufschüüttungen können somit im Hinblick auf eine harmonische Geländemodellierung aufgefüüllt bzw.. abgetragen werden.. Höhenlage der öffentlichen VerkehrsflächenSeite 30 von 58 Die Höhenlage der öffentlichen Verkehrsflächen wurde im Rahmen der Erschließßungsplanung neu definiert.. Damit soll ein weitest gehender barrierefreier Übergang von den öffentlichen Verkehrsflächen auf die angren-- zenden öffentlichen und privaten Grundstüücksflächen ermöglicht werden.. Aufgrund dieser festgesetzten Hö-- henlage der öffentlichen Verkehrsflächen sind zur Herstellung des Straßßenkörpers Böschungen zu errichten.. Auf eine Ausweisung als öffentliche Verkehrsfläche wird jedoch verzichtet.. Die Böschungsflächen liegen vielmehr auf den jeweils angrenzenden privaten Baugrundstüücken und öffentlichen Grüünflächen,, deren Anhe-- bung auf das Niveau der Verkehrsflächen jedoch ebenfalls Ziel der Hochbauplanung ist.. Diese Festsetzung hat nicht die Folge,, dass damit dem Träger der Straßßenbaulast die Nutzung der Fläche zivilrechtlich zu gestat-- ten ist.. Hierfüür sind,, soweit nicht vertragliche Vereinbarungen getroffen werden,, andere dem Vollzug des Bebauungsplans dienende Maßßnahmen wie z..B.. bodenordnende Maßßnahmen erforderlich.. Eine Inanspruchnahme der angrenzenden Grundstüücke bzw.. die damit verbundenen Belastungen sind mit den Eigentumsinteressen der Grundstüückseigentüümer vereinbar,, da die betreffenden Flächen unbeschadet der ge-- troffenen Festsetzung noch einer privaten Gestaltung und Nutzung zugänglich sind.. Neben einer Anrechnung auf die üüberbaubare Grundstüücksfläche können die betroffenen Flächen der Gestaltung und Bepflanzung der Außßenwohnbereiche dienen.. Dies gilt umso mehr,, als die erforderlichen Böschungen vergleichsweise geringe Höhenunterschiede aufweisen und dementsprechend nur kleinteilige Flächeninanspruchnahmen im Bereich der privaten Grundstüücke erfolgen.. 22..22..55 Hinweise Das Plangebiet ist von drei Altablagerungen und einem Altstandort betroffen.. Die Altablagerung 77442222--000044 nimmt den üüberwiegenden Teil des Plangebietes ein.. Hierbei handelt es sich um die Verfüüllung einer ehemaligen Kiesgrube.. Die Verfüüllung erfolgte ungeordnet und setzt sich aus Erdaushub,, Bauschutt und Müüll zusammen.. Die Mächtigkeit der Verfüüllung variiert und erreicht zehn Meter.. Die Altab-- lagerung 77442222--002244 besteht aus einer vergleichsweise kleinen Aufhaldung im süüdlichen Bereich des Plange-- bietes,, angrenzend zum Schulgrundstüück.. Diese setzt sich aus Erdaushub mit geringen Bauschuttanteilen zu-- sammen.. Die Altablagerung 77442222--000033 liegt im oberen Bereich der Hangkante zur Straßße auf dem Hüügel.. Die Verfüüllung setzt sich aus Erdaushub,, Bauschutt,, Asche und Kohle zusammen.. Der Bebauungsplan sieht hier keine Änderungen gegenüüber dem derzeitigen Ist--Zustand vor.. Zusätzlich ist ein großßer Teil des Plangebietes Bestandteil des Altstandortes 77442222--440000.. Hierbei handelt es um das Betriebsgelände einer ehemaligen Lack-- und Lederfabrik.. Es ist davon auszugehen,, dass in den Bereichen,, in denen die Verfüüllungen üüberbaut werden,, Sondergrüündun-- gen notwendig werden,, da die Verfüüllungen nicht ausreichend tragfähig sind.. Falls Erdaushub anfällt,, ist mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen.. Bei der Oberflächengestaltung in unversiegelten Bereichen ist ent-- weder nachzuweisen,, dass der verwendete anstehende Boden unbelastet ist oder es ist ein Auftrag von nach-- weislich unbelastetem Boden vorzunehmen.. Die bislang vorliegenden Untersuchungen zeigen keine Hinweise,, dass Deponiegase in einem Maßße entstehen,, der Sicherungsmaßßnahmen an den Gebäuden notwendig macht.. 22..33 Erschließßung 22..33..11 Äußßere Erschließßung Öffentlicher Personennahverkehr ((ÖPNV)) Der Standort ist gut in das örtliche und üüberörtliche Nahverkehrsnetz eingebunden.. Die Stadtbahnhaltestellen „Propsthof Nord“ ((Linien 1166 und 6633)) und „Robert--Kirchhoff--Str..“ ((Linien 1188 und 6688)) mit Anbindung an das Stadtzentrum von Bonn sind fußßläufig erreichbar.. Unmittelbar angrenzend liegt nördlich der neue S--Bahn-- Haltepunkt „Bonn--Endenich Nord“ ((Strecke der „Voreifelbahn“,, S 2233)).. Die Buslinie 663311 hält auf der „Sie-- mensstraßße“ und auf der Straßße „Am Propsthof“ unmittelbar am Plangebiet angrenzend.. Die Buslinien 661100 und 661111 können üüber die Haltestelle an der Straßße „Auf dem Hüügel“ erreicht werden.. Die Stadt verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Vogelsang“ das städtebauliche Ziel,, durch ein Mobilitätsmanagement sowie durch Bereitstellung alternativer Verkehrsmittel zu einer Reduzierung desSeite 31 von 58 PKW--Besitzes,, der bereitzustellenden öffentlichen und privaten Stellplätze sowie zu einer Reduzierung der Verkehrs-- und Emissionsbelastung zu gelangen.. Hierzu gehört die Förderung von Fahrradverkehr,, Pedelecs und Car--Sharing.. Daher soll die S--Bahn--Haltestelle „Endenich Nord“ im Bereich des Quartiersplatzes als in-- termodale Mobilstation ausgebaut und qualifiziert werden,, damit eine Verknüüpfung der verschiedenen Ver-- kehrsträger sowie des ÖPNVs ((Bus und S--Bahn)) gewährleistet wird.. Anbindung des motorisierten Individualverkehrs ((MIV)) Die MIV--Anbindung des Plangebietes an das örtliche und üüberörtliche Straßßennetz erfolgt üüber die Siemens-- straßße und die Straßße Am Propsthof.. Die Zufahrt zur BAB 556655 als Zubringer der BAB 5599 in Richtung Köln und der BAB 6611 befindet sich ca.. 11 km entfernt.. Das Stadtzentrum von Bonn ist in östlicher Richtung üüber die Bornheimer Straßße // B5566 innerhalb von 1100 min erreichbar.. Nördlich besteht am Verteilerkreis Potsdamer Platz Anschluss an die BAB 555555 und die B 99.. 22..33..22 Innere Erschließßung Ein wesentliches Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Realisierung eines flächensparenden Erschlie-- ßßungssystems.. Die Haupterschließßung der nördlich gelegenen Bauflächen erfolgt üüber die Kolpingstraßße.. Eine neu herzustellende Stichstraßße,, ausgehend v
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de