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200434 · Beschlussvorlage

Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6322-2 -Teilbereich A -, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, Siemensstraße / „Am Propsthof“

Nummer
200434
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.04.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 07.05.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200434
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 6322-2 -Teilbereich A -,
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich,
Siemensstraße / „Am Propsthof“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2020 Empfehlung
Rat 07.05.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch an der Bauleitplanung
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren
vorgetragenen Stellungnahmen werden entsprechend dem Beschluss des
Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn vom
21.03.2018 (DS-Nr.: 1810382) behandelt.
II. Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch an der Bauleitplanung
1. Die vom BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.,
Kreisgruppe Bonn, mit Schreiben vom 18.05.2018 gegebene Anregung
zum „Vogelfreundlichen Bauen mit Glas und Licht“ wurde bereits durch
einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Die darüber hinaus gehende Anregung, Nistkästen für gebäudebrütende
Vogelarten an den Neubauten anzubringen, wird den hier tätigen
Wohnungsbauunternehmen im Rahmen des städtebaulichen Vertrags
auferlegt.
2. Die vom Polizeipräsidium Bonn mit Stellungnahme vom 18.05.2018 u.
13.08.2018 gegebenen Empfehlungen wurden bereits im Rahmen der
Entwurfsplanung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Die darüber
hinaus gehenden Empfehlungen werden den hier tätigenSeite 1 von 58

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Wohnungsbauunternehmen mit der Bitte um Berücksichtigung zur
Kenntnis gebracht.
3. Die vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Straßen.NRW
mit Stellungnahme vom 04.05.2018 u. 16.08.2018 dargelegten Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
4. Die vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit
Stellungnahme (e-mail) vom 03.05.2018 gegebene Anregung wird nicht
berücksichtigt.
5. Die von der Bezirksregierung Köln - Dez. 32- mit Stellungnahme vom
12.04.2018 gegebene Anregung wird durch die Aufnahme eines
entsprechenden Hinweises (siehe Beschlusspunkt III Punkt 2) in die
Begründung zum Bebauungsplan sowie eine entsprechende
Kenntlichmachung in der Planzeichnung berücksichtigt.
6. Die von den Stadtwerken Bonn GmbH mit Stellungnahme vom
24.05.2018 u. 08.08.2018 vorgebrachten Anregungen werden im
Rahmen der konkreten Erschließungsplanung berücksichtigt bzw. den
Wohnungsbauunternehmen mit der Bitte um Berücksichtigung zur
Kenntnis gebracht. Der Anregung, Leitungsrechte im Bebauungsplan
zugunsten der „Bonn-Netz“ festzusetzen, wird nicht gefolgt.
III. Satzungsbeschluss
1. Die textliche Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung unter Ziffer 1.4
und 1.5 wird wie Folgt geändert:
„1.5 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes Nr. 1 und 2 4 (WA 1,
WA 2 4) sowie des Urbanen Gebietes Nr. 1 (MU 1) sind Gebäude so
herzustellen, dass sie mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung
(Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB), Runderlass des
Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 26.01.2006 in der zurzeit
geltenden Fassung) gefördert werden könnten. Die Festsetzung 1.4
bleibt hiervon unberührt.
„1.6 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes Nr. 2 3 (WA 3) sowie
des Urbanen Gebietes Nr. 2 (MU 2) sind Wohngebäude so herzustellen,
dass 50% und im Allgemeinen Wohngebiet Nr. 2 (WA 2) 60 % der
Bruttogrundfläche der Wohnungen mit Mitteln der sozialen
Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB),
Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 26.01.2006 in
der zurzeit geltenden Fassung) gefördert werden könnten.
Ausnahmsweise kann diese für jedes Wohngebäude einzuhaltende
Quote unterschritten werden, wenn der dadurch entfallende Wohnraum
in einem anderen Wohngebäude innerhalb des Plangebietes
nachgewiesen wird.“
2. Die Festsetzungen der öffentlichen Verkehrsfläche sowie der
öffentlichen Grünflächen im Bereich der neu herzustellenden
Stichstraße, ausgehend von der Straße Am Propsthof, werdenSeite 2 von 58

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entsprechend der Beschlussfassung zur Erschließungsplanung (siehe
DS-Nr. 190310-2 AA) geändert.
Die Änderungen sind in violett im Entwurf der Planzeichnung
eingetragen.
3. Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 der
Bundesstadt Bonn wird unter der Überschrift „1.2 Vorhandenes
Planungsrecht - Anpassung an die Ziele des Regional- und
Flächennutzungsplanes“ aktualisiert und um folgenden Hinweis ergänzt
„Der Teilbereich B des Bebauungsplanes kann keine Rechtskraft
erlangen, bis die Flächennutzungsplanänderung bestandskräftig
abgeschlossen ist.“
sowie unter Punkt „2.2.1 Art der baulichen Nutzung - Allgemeines
Wohngebiet“ entsprechend Beschlusspunkt III 1. sowie unter Punkt
„2.3.3 Ruhender Verkehr“ entsprechend Beschlusspunkt III 2.
modifiziert, ansonsten jedoch unverändert als Satzungsbegründung
übernommen.
Die Änderungen sind in der Begründung kenntlich gemacht (Fett
kursiv).
4. Der Bebauungsplan Nr. 6322-2 -Teilbereich A - für ein Gebiet im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, zwischen der DB-Bahnstrecke
Bonn-Euskirchen, der Siemensstraße und der Straße „Am Propsthof“
(Bereich der Kolpingstraße und des Sportplatzes Vogelsang
einschließlich der Hausgrundstücke Siemensstraße 41 bis 43) ist
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Begründung
Plangebiet
Das gesamte Gebiet „Am Vogelsang“ liegt im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Endenich und ist derzeit durch ein heterogenes Umfeld geprägt. Das ca. 28,5
ha große Gebiet zwischen den Straßen Auf dem Hügel / Am Propsthof und der
Bahnstrecke Bonn – Euskirchen liegt nur in 1,5 km Luftlinie vom Bonner
Stadtzentrum entfernt und ist in seiner Ausdehnung mit der Bonner Innenstadt
(HBF – Thomas-Mann-Straße – Oxfordstraße – Bertha-von-Suttner-Platz –
Belderberg – Rathausgasse – Wesselstraße) vergleichbar. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 erfasst dabei eine Fläche
von ca. 7,8 ha.
Die städtebaulichen Zielsetzungen werden hier bislang durch die
rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nrn. 7522-23 (aus dem Jahre 1965),
7522-1 (aus dem Jahre 1970) und 7522-18 (aus dem Jahre 1991) bestimmt.Seite 3 von 58

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Diese gliedern das Gebiet und setzen im Nordosten ein Gewerbegebiet und im
Nordwesten eine Wohnbaufläche und eine Gemeinbedarfsfläche - Kindergarten
-, im Südwesten und -osten eine öffentliche Grünfläche - Sportanlagen – und -
Parkanlage - fest. Zum angrenzenden, sogenannten Gebiet „west.side“, hier
werden die städtebauliche Zielsetzungen durch den Bebauungsplan Nr.6322-1
(aus dem Jahre 2017) bestimmt, trennt eine öffentliche Grünfläche –
Parkanlage – die Baugebiete. Südwestlich grenzt eine Wohnbaufläche und
südlich eine Fläche für den Gemeinbedarf - Schule – an.
Bisheriges Planverfahren / städtebauliche Zielsetzungen für den
Planungsraum „Am Vogelsang“
Zur Sicherung künftiger Planungsziele wurde für das Gebiet im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Endenich, zwischen der Straße „Am Propsthof“, der Straße „Auf
dem Hügel“ und der DB Bahnstrecke Bonn – Euskirchen vom Rat der
Bundesstadt Bonn am 05.02.2009 der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 7522-21 „Am Vogelsang“ gefasst (DS-Nr. 0813228).
Als erster Schritt sollte im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum
Bebauungsplan ein städtebaulicher Gesamtentwurf (Masterplan) erstellt
werden, der die wirtschaftliche und baulich-räumliche Realisierungsfähigkeit der
angestrebten Nutzungen sowie ihre kleinräumige Verteilung genauer
untersucht.
Der Masterplan wurde als „rahmenplan am vogelsang – städtebauliche
entwicklungsperspektiven“ vom Rat der Stadt Bonn am 08.07.2010
beschlossen (DS-Nr. 1011348).
Vom 27.10 - 29.10.2010 fand eine Planungswerkstatt statt, in der die Inhalte
der Rahmenplanung von 4 Planungsteams und Akteuren diskutiert und mit
weiteren Ideen angereichert wurden. Die Ergebnisse bieten zusammen mit dem
Rahmenplan die Plattform für die weiteren Planungs- und Entwicklungsschritte
und die Entwicklung des Planungsrechtes. Sie wurden dem Ausschuss für
Planung, Verkehr und Denkmalschutz (02.05.2012), dem Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeitsförderung (10.05.2012), der Bezirksvertretung Bonn
(15.05.2012) und dem Kulturausschuss (03.07.2012) im Rahmen einer
Berichterstattung über die „Entwicklungsbereiche im Bonner Westen“ (DS-Nr.
1210819) vorgelegt.
Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat hat sich in seiner nichtöffentlichen
Sitzung am 06.11.2013 mit dem Thema der Konversionsflächenentwicklung
beschäftigt und die Prognose der Verwaltung geteilt, dass hierdurch die
Chance auf einen deutlichen Entwicklungsschub in diesem Bereich eröffnet
wird, wobei Verbindungen des Gebietes mit dem Campus Poppelsdorf, dem
Campus Endenich, der neuen S-Bahn-Haltestelle und den im Masterplan
"Innere Stadt" vorgesehenen "Promenaden" unbedingt als verzahnender
Bestandteil in die planerische Gesamtbetrachtung einbezogen werden sollten.
Daraufhin wurde ein Gesamtkonzept für den Planungsraum „Am Vogelsang“
entwickelt, in dem die städtebaulichen Zielsetzungen für den gesamten Bereich
zusammen mit den infrastrukturellen Maßnahmen dargestellt sind. Die in der
Rahmenplanung „Am Vogelsang“ entwickelten Zielsetzungen und dieSeite 4 von 58

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Ergebnisse der Planungswerkstatt wurden überprüft und aktualisiert. Sie sind in
das Gesamtkonzept eingeflossen.
Die west.side GmbH erwarb 2013 das stillgelegte Betriebsgelände der
ARKEMA Deutschland und hat daraufhin in Zusammenarbeit mit der Stadt die
Entwicklung eines vielfältigen Stadtquartiers für Wohnen und Gewerbe
vorangetrieben. Aufbauend auf den Zielen der Rahmenplanung und der
Planungswerkstatt hat die west.side GmbH ihre Vorstellungen für die bauliche
Nutzung ihrer Grundstücke im Rahmen eines eigenständigen
Bebauungsplanverfahrens (6322-1) konkretisiert. Der Bebauungsplan wurde
Anfang 2017 rechtsverbindlich und befindet sich derzeit in der baulichen
Umsetzung. Neben Gewerbeflächen und Mischbauflächen setzt der
Bebauungsplan auch Wohnbauflächen fest, sodass hier die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein urbanes Baugebiet geschaffen
wurden. Dabei wurde auch insbesondere auf die Gestaltung des Gebietes Wert
gelegt. Damit wurde für einen ersten Teilabschnitt der Grundstein für die
Entwicklung des Planungsraumes „Am Vogelsang“ gelegt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach vorangegangener Beratung des Ausschusses für Wirtschaft und
Arbeitsförderung (25.11.2014), des Ausschusses für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz (26.11.2014), des Ausschusses für Umwelt und
Verbraucherschutz (27.11.2014) beschloss die Bezirksvertretung Bonn in ihrer
Sitzung am 02.12.2014 auf Grundlage des Gesamtkonzepts „Am Vogelsang“
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen (DS-Nr. 1412863).
Das Gesamtkonzept wurde der Öffentlichkeit (Bewohner, Eigentümer,
Gewerbetreibende) im Zeitraum vom 26.01. bis einschließlich 09.02.2015
vorgestellt. Darüber hinaus fand am 23.01.2015 eine Informationsveranstaltung
im Mehrzweckraum der Rheinschule statt.
Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich über die Ziele und Zwecke der
Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Das Ergebnis der
Bürgerbeteiligung ist in der Beschlussvorlage zur Aufstellung und öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 (DS-Nr. 1810382) dargelegt.
Der Bebauungsplan 6322-2 erfasst ein weiteres Teilgebiet des gesamten
Planungsraumes „Am Vogelsang“.
Landeswettbewerb 2016 –Neues Urbanes Wohnen „Am Vogelsang“
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des
Landes NRW hat zur Förderung von dringend erforderlichem Wohnraum einen
Landeswettbewerb ausgeschrieben, an dem sich die Stadt Bonn nach
entsprechenden Beschluss des Rates vom 05.07.2016 (DS-Nr. 1611827) mit
der städtischen Fläche „Am Vogelsang“ beworben hat. Dieser nichtoffene
Realisierungswettbewerb wurde von Seiten des NRW-Bauministeriums inSeite 5 von 58

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Kooperation mit der Architektenkammer NRW mit dem Ziel ausgelobt, ein
innovatives städtebauliches Konzept zu entwickeln, gleichzeitig dieses in der
Umsetzung zu begleiten und in der Praxis zu erproben. Damit sollen die
aktuellen Entwicklungen der internationalen und europäischen
Wanderungsbewegungen nach Deutschland aufgegriffen und Lösungen im
Städtebau gefunden werden. Gesucht wurden hierfür Flächen, auf denen
tragfähige städtebauliche Strukturen entwickelt werden können, die Raum für
eine vielfältige Nutzerstruktur bieten. Ziel ist, das Wettbewerbsergebnis
kurzfristig umzusetzen und dabei eine Mischung von gefördertem Wohnraum,
preisgedämpftem und frei finanziertem Wohnraum im Verhältnis zu je 1/3 zu
realisieren. Das Land fördert das Wettbewerbsverfahren mit 50% und bindet
gleichzeitig die erforderlichen Wohnraumfördermittel an das Projekt.
Die Bewerbung der Stadt war erfolgreich, so dass die weitere Planung für den
Bereich von der o.g. Förderung partizipieren konnte.
Allgemeines Ziel der Planung ist, eingebettet im gesamten Planungsraum „Am
Vogelsang“, preiswerten Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Chance zu
nutzen, Baukultur zu stärken. Partner am hierzu durchgeführten
Wettbewerbsverfahren waren die städtische Wohnungsbautochter VEBOWAG
sowie die Wohnbau GmbH. Mit diesen Unternehmen ist gewährleistet, dass die
Ziele der Planung auch zeitnah umgesetzt werden können.
Die Planung sieht eine Erschließung der zwei südlichen „Hofanlagen“ von der
Straße Am Propsthof und der nördlichen „Hofanlage“ von der Kolpingstraße
aus vor und ermöglicht somit eine vom Verkehr nahezu freie Bebauung des
ehemaligen Sportplatzes. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs erfolgt
dabei in Tiefgaragen. Die Hausgrundstücke Siemensstraße 41 -43 sollen durch
eine Neubebauung, die sowohl einen Kindergarten als auch Wohnungen
beinhalten soll, aufgewertet werden. Die Gebäude Kolpingstraße 6 bis 24
werden ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen
und entsprechend ihrem Bestand festgesetzt. Der Planentwurf bildet die
Grundlage für den nunmehr vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. 6322-2,
Teilbereich A.
Einbezogen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden auch die
Flächen der Hausgrundstücke Siemensstraße 25 bis 37, um auch hier die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den langfristigen Umbau dieses
Bereiches und damit den städtebaulichen Anschluss an das Gelände
„west.side“ zu schaffen. Sie bilden den Teilbereich B des Bebauungsplanes
Nr. 6322-2.
Teilung des Bebauungsplangebietes
Zum Zeitpunkt des Offenlagebeschlusses des vorliegenden Bebauungsplans
bestanden noch entgegenstehende Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes
sowie des Regionalplanes (siehe auch DS- Nr.1713177 und 1810396),
insbesondere für den Bereich des geplanten Kindergartenstandortes und des
sich daran östlich anschließenden geplanten Urbanen Gebietes, welches der
Regionalplan seinerzeit als Gewerbe- und Industriebereich (GIB) und derSeite 6 von 58

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Flächennutzungsplan als Gewerbefläche darstellte. Es bedurfte daher der
Teilung des Bebauungsplangebietes in Teilbereich A und B.
Der Teilbereich A umfasst dabei das im Landeswettbewerb für eine
Wohnbebauung vorgesehene Gebiet – im Wesentlichen den des
Sportplatzgeländes nebst kleineren Ergänzungsflächen. Hier entsprach die
Planung des Bebauungsplans Nr. 6322-2 - bis auf den Bereich des
Kindergartenstandorts - den Zielsetzungen des Regionalplans und
Flächennutzungsplans. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans
für diesen Teilbereich (Kindergartenstandort) wurde bereits durch die 198.
Änderung des Flächennutzungsplans vollzogen (siehe DS-Nr. 1812384). Im
Rahmen der 198. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teil A wurde die
Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung durch
die Bezirksregierung Köln bestätigt.
Im Teilbereich B (angrenzend an das Gelände west.side) – geplantes
Allgemeines Wohngebiet (WA) und Urbanes Gebiet (MU) - entsprach die
Planung zum Zeitpunkt der Offenlage nicht den geltenden Zielsetzungen des
Regionalplanes. Entsprechendes gilt für die Darstellungen des
Flächennutzungsplans der Stadt Bonn. Insofern wurde seitens der Stadt Bonn
bei der Bezirksregierung Köln ein Antrag auf Änderung des Regionalplanes
gestellt und die Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Durch
Bekanntmachung der 4. Änderung des Regionalplans, Teilabschnitt Region
Bonn/Rhein-Sieg auf dem Gebiet der Stadt Bonn im Gesetzes- und
Verordnungsblatt für das Land NRW (Nr 24 vom 31.10.2019) ist die notwendige
Anpassung des Regionalplans rechtskräftig. Die entsprechende Änderung des
Flächennutzungsplans steht jedoch noch aus.
Für das Planverfahren des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 bedeutet dies, dass
der Teilbereich A mit den Zielsetzungen des Regionalplanes und des
Flächennutzungsplans übereinstimmt und der Beschlussfassung zur Satzung
zugeführt werden kann.
Für den Teilbereich B muss hingegen nach erfolgter Änderung des
Regionalplans noch der Flächennutzungsplan geändert werden. Erst danach
kann der Bebauungsplan für diesen Teilbereich abschließend als Satzung
beschlossen und bekannt gemacht und somit rechtsverbindlich werden.
Geförderter Wohnungsbau
Städtebauliches Ziel des Planungsraumes Am Vogelsang ist die Schaffung
eines urbanen Quartieres bestehend aus Gewerbe und Wohnen. Für den
Teilbereich A des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 wird dieses Ziel durch die
Vorgaben des Landeswettbewerb 2016 –Neues Urbanes Wohnen „Am
Vogelsang“ näher konkretisiert (siehe oben). Hier ist insofern eine Mischung
aus öffentlich gefördertem, preisgedämpftem und frei finanziertem
Wohnungsbau nebst der Bereitstellung von sozialer Infrastruktur und
Erschließung (Kindergarten, Spielplatz, Mobilitätsstation etc.) vorgesehen und
wird mit den beteiligten Wohnungsbauunternehmen VEBOWAG und WohnbauSeite 7 von 58

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GmbH vertraglich vereinbart. Die Vorgaben des Beschlusses des Rates der
Stadt Bonn vom 30.03.2017 sowie vom 10.07.2018 zum Bonner Baulandmodell
(DS-Nr. 1613742AA3 und 1811574EB5) werden, obwohl sie aufgrund der
Vorgaben und Vereinbarungen zum Landeswettbewerb 2016 hier nicht greifen,
wie nachfolgend dargestellt berücksichtigt:
Ratsbeschluss 30.3.2017 Vorgesehene Vereinbarungen zum
Bebauungsplan Nr. 6322-2
Mindestens 40% der Wohneinheiten
öffentlich gefördert.
Davon mindestens die Hälfte im
Mietwohnungsbau Förderweg A, der
Rest im Förderweg B
1/3 der Wohnungen im Plangebiet
(Teilbereich A) wird öffentlich
gefördert (für Begünstigte der
Einkommensgruppe A)
sowie
1/3 der Wohnungen im Plangebiet
(Teilbereich A) wird öffentlich
gefördert (für Begünstigte der
Einkommensgruppe B)
Vollständige oder anteilige
Übernahme der Folgekosten für die
soziale und technische Infrastruktur
sowie weitere Kosten, die durch das
Vorhaben ausgelöst werden
(Ausgleichsmaßnahmen und
naturschutz-rechtliche
Eingriffsregelungen). Soziale
Infrastruktur sind
Gemeinbedarfsflächen, zum Beispiel
Schulen, Kitas, Spielplätze etc.
Technische Infrastruktur sind
beispielsweise Erschließungsanlagen,
Flächen für Versorgung und
Entsorgung etc.
Kosten für externe
Ausgleichsmaßnahmen und
naturschutzrechtliche
Eingriffsregelungen fallen nicht an.
Die Vertragspartner übernehmen die
Kosten für die Herstellung des
Kinderspielplatzes sowie des neuen
Kindergartens.
Städtische Flächen, die sich zum
sozialen Wohnungsbau eignen, sind
vorrangig der VEBOWAG zum Kauf
an zu bieten, soweit dies
beihilferechtlich zulässig ist. Diese
verpflichtet sich im Gegenzug auf eine
30jährige Bindungsfrist der
Wohnungen mit Option auf
Verlängerung.
Entsprechend den Zielsetzungen des
Landeswettbewerbes erwirbt die
VEBOWAG 1/3 der für eine
Wohnbebauung vorgesehenen
Grundstücksflächen und realisiert
dort geförderten Wohnraum im
Förderweg A; weitere 2/3 erwirbt die
WOHNBAU GmbH (vorgesehene
Bebauung jeweils 50 % Förderweg B
und 50 % freifinanzierter Wohnraum).
Im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung wurde die Zuteilung der
einzelnen Bauflächen hinsichtlich zusammenhängender Grundstücksflächen
sowie weiterer möglicher Synergieeffekte (Zusammenlegung von Tiefgaragen)Seite 8 von 58

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der hierfür vorgesehenen Bauträger neu aufgeteilt. Die Flächenanteile des
geförderten und frei finanzierten Wohnungsbaus im Plangebiet (1/3 Förderweg
A, 1/3 Förderweg B, 1/3 frei finanzierter Wohnungsbau) werden hierdurch nicht
berührt. Die diesbezüglich getroffenen textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes zur Art der baulichen Nutzung unter Ziffer 1.5 und 1.6 sowie
die Begründung unter Punkt 2.2.1 müssen jedoch dementsprechend angepasst
werden (Beschlusspunkt III 1 u. 3).
Für den Teilbereich B muss, wie oben bereits dargelegt, zunächst der
Flächennutzungsplan geändert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, mit den
hier betroffenen Eigentümern zu gegebener Zeit im Sinne der Ratsbeschlüsse
vom 30.03.2017 und 10.07.2018 vertragliche Regelungen zu treffen. Erst
danach soll dieser Teilbereich abschließend als Satzung beschlossen, bekannt
gemacht und somit rechtsverbindlich werden.
Erschließungsplanung/Festsetzung der Straßenverkehrsfläche
Die Erschließungsplanung für das Plangebiet wurde zwischenzeitlich in den
zuständigen Gremien der Stadt Bonn vorgestellt, beraten und mit Änderungen
beschlossen. Demnach wird auf die Stellplätze entlang des Erschließungsstichs
ausgehend von der Straße „Am Propsthof“ verzichtet. Ebenfalls verzichtet wird
auf eine Monitoringfläche für weitere 16 Besucherstellplätze (DS-Nr. 190310-2
AA). Zur planungsrechtlichen Absicherung dieses Beschlusses erfolgt eine
Anpassung der festgesetzten Straßenverkehrsflächen und der Flächen für
öffentliche Grünflächen in der Planzeichnung. Die von dieser Beschlussfassung
berührten Anteile der Straßenverkehrsfläche werden nun als öffentliche
Grünfläche festgesetzt. Diese Festlegung ermöglicht auch die von den Gremien
gewünschte extensive ökologische Bepflanzung dieser Flächen. Die
Planzeichnung sowie die Begründung unter Punkt 2.3.3 müssen entsprechend
angepasst werden (Beschlusspunkt III 2 u. 3).
Vertragliche Regelungen
Im Rahmen verschiedener Verträge (Grundstückskaufverträge,
Erschließungsverträge, städtebaulicher Vertrag) werden hinsichtlich der
Realisierung der geplanten Bebauung mit der VEBOWAG sowie der
WOHNBAU verbindliche Vereinbarungen getroffen. Insbesondere ist dabei
beabsichtigt:
 Verpflichtung zur Errichtung von gefördertem Wohnungsbau
entsprechend den Vorgaben des Landeswettbewerbes
 Abstimmung der Architektonischen Gestaltung der Neubebauung im
Sinne des Landeswettbewerbs 2016
 Mobilitätskonzept
 Energieversorgung des Gebietes sowie der zu realisierende
Energieeffizienzstandard gemäß Ratsbeschluss vom 22.10.2015Seite 9 von 58

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 Erschließung des Gebietes. Hier ist insbesondere die Gestaltung der
öffentlichen und privaten Verkehrsflächen und der Grünflächen von
Bedeutung. Im Bereich der zukünftig öffentlichen Verkehrsflächen soll
der Ausbau im städtischen Standard vorgesehen werden. Die
Aufnahme dieser Thematik in den Erschließungsvertrag ist sinnvoll, um
die gewünschten Gestaltungsqualitäten zu sichern.
 Im Zuge der Niveauanhebung des Baugeländes und des
Geländeabtrags auf dem Schulgrundstück sowie dem östlichen Hang,
ist die Trasse des Gewässerverlaufes für den geplanten Endenicher
Bach zunächst als Mulde zur Starkregenrückhaltung ohne Gefälle
anzulegen, hierbei handelt es sich noch nicht um die
Gewässeroffenlage. Die dabei entstehende Geländemulde ist im
weiteren Verlauf neben der Feuerwehrumfahrt bis zur Kolpingstraße
fortzuführen. Bei einer späteren Anlage des Bachverlaufs innerhalb
dieser Mulde, muss dann durch Bodenauftrag neben dem
Schulgrundstück und Bodenabtrag zur Kolpingstraße hin ein Gefälle für
das Gewässer geschaffen werden.
 Im Zuge der Erschließungsplanung wurde eine Starkregenbetrachtung
nach Vorgaben des Tiefbauamtes durchgeführt. Die Umsetzung der aus
den Ergebnissen aus der Starkregenbetrachtung resultierenden
Maßnahmen ist durch die Investoren sicherzustellen.
 Anbringung von Nistkästen für gebäudebrütende Vogelarten an den
Neubauten.
 Um in der Zukunft eine Anbindung des geplanten offenen Teilstücks für
den Endenicher Bach an den vorhandenen großen Bachkanal
realisieren zu können, wird für eine Verbindungsleitung in der
Kolpingstraße eine Trasse berücksichtigt. Der Bachkanal ist erst im
Zuge des gesamten Gewässerprojektes auf Kosten der Stadt zu bauen.
Weiteres Planverfahren
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 6322-2 wurde nach vorangegangener Beratung
der Bezirksvertretung Bonn (27.02.2018) und des Ausschusses für Umwelt und
Verbraucherschutz (01.03.2018) am 21.03.2018 durch den Ausschuss für
Planung, Verkehr und Denkmalschutz zur Aufstellung und öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (DS-Nr. 1810382).
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte daraufhin in der Zeit
vom 19.04. bis einschließlich 18.05.2018. Die Bürger, Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange hatten hierbei Gelegenheit, sich über die geplante
Weiterentwicklung des Plangebietes Am Vogelsang sowie die hierfür
vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu informieren und sich
hierzu zu äußern.
Aufgrund eines formellen Fehlers in der öffentlichen Bekanntmachung vom
11.04.2018 zur öffentlichen Auslegung der 198. Flächennutzungsplanänderung
und des Bebauungsplanes (Es wurden zwar die vorliegenden
umweltbezogenen Informationen, die im Zusammenhang mit den
Planentwürfen ausgelegt wurden, abgedruckt, jedoch nur dem BebauungsplanSeite 10 von 58

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und nicht der 198. Flächennutzungspländerung zugeordnet) wurde die
öffentliche Auslegung der 198. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
des Bebauungsplanes in der Zeit vom 19.07.2018 bis einschließlich 20.08.2018
wiederholt. Hierauf wurde mit einer erneuten Bekanntmachung, die am
11.07.2018 im Amtsblatt der Stadt Bonn sowie durch eine
Hinweisbekanntmachung in der Wochenzeitschrift „Schaufenster“ vom gleichen
Tag erfolgte, aufmerksam gemacht. Die Behörden und Träger sonstiger
öffentlicher Belange wurden über die Wiederholung der öffentlichen Auslegung
der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes
unterrichtet. Hierdurch hatte die Öffentlichkeit wiederum Gelegenheit, sich über
die Planungsziele zu informieren und gegebenenfalls eine Stellungnahme
abzugeben. Während der erneuten öffentlichen Auslegung wurden keine
Stellungnahmen mit neuem Inhalt abgegeben, es wurde von Teilen der Träger
öffentlicher Belange bzw. der Behörden lediglich auf den Bestand der bereits
abgegebenen Stellungnahmen verwiesen.
Die bei der Verwaltung während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom
27.09.2017 bis einschließlich 27.10.2017 und in der Zeit vom 19.07.2018 bis
einschließlich 20.08.2018 eingegangenen Stellungnahmen sind weiter unten
wiedergegeben und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.
Seitens der Bürger wurden keine Stellungnahmen zum Planentwurf
abgegeben. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden hingegen Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben. Diese
sind im Folgenden wörtlich mit einem Abwägungsvorschlag wiedergegeben
(siehe Beschlusspunkt II.) Die Originale der Schreiben liegen den Mitgliedern
der Bezirksvertretung Bonn sowie des Rates eine Viertelstunde vor und
während den Sitzungen zur Einsicht bereit.
Die Begründung nebst Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf Nr. 6322-2
ist im Folgenden angefügt.
Der Bebauungsplan - Teilbereich A - wird hiermit zur Beratung und
Beschlussfassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt.
Anlage/n
1 Stellungnahmen - Abwägung_6322-2 (öffentlich)
2 Begründung_6322-2 (öffentlich)
3 Übersichtsplan_6322-2 (öffentlich)Seite 11 von 58

Zu II:: Wörtliche Wiedergabe der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäßß §§ 33 Abs.. 22 Bauge--
setzbuch zu dem Bebauungsplan Nr.. 66332222--22 sowie Abwägungsvorschläge
zu II 11..:: BUND,, Bund füür Umwelt und Naturschutz Deutschland e..V..,, Kreisgruppe Bonn,,
Schreiben vom 1188..0055..22001188
Zecks Reduzierung des Kollisionsrisikos sollten bei den vorgesehenen Neubauten größßere Glasflächen ge--
mäßß dem Leitfaden gegebene „Vogelfreundlichen Bauen mit Glas und Licht“ aufgefüührten Maßßnahmen
gestaltet werden.. Diese Vorgaben sollten im Bebauungsplan zwingend festgesetzt werden..
Gemäßß Artenschutzbericht I ist mit dem Vorkommen gebäudebrüütende Vogelarten ((z..B.. Hausrotschwanz;;
Mauersegler ((RL Niederrheinische Bucht NRW 22001166:: V,, kurzfristiger Bestandstrend:: sehr starke Ab--
nahme)))) zu rechnen.. Zur Bestandsunterstüützung sollten daher auch füür diese Arten Nistkästen an den Neu--
bauten angebracht werden..
Abwägungsvorschlag::
Mit dem Bebauungsplan werden im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen füür den Bau
von Mehrfamilienhäusern geschaffen.. Großßflächige Glasflächen,, so wie sie bei neueren Büürogebäuden an--
zutreffen sind,, sind hier eher nicht zu erwarten.. Insofern wird eine zwingende Festsetzung,, die das Einhalten
des Leifadens fordert,, nicht füür angemessen angesehen.. Ungeachtet dessen beinhaltet der Bebauungsplan
jedoch einen entsprechenden Hinweis auf den Leitfaden,, der dessen Beachtung bei großßflächigen Glasflä--
chen empfiehlt..
Die darüüber hinaus gehende Anregung,, Nistkästen füür gebäudebrüütende Vogelarten an den Neubauten an--
zubringen,, wird den hier tätigen Wohnungsbauunternehmen im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags auf--
erlegt..
zu II 22..:: Polizeipräsidium Bonn,, Stellungnahme vom 1188..0055..22001188 u.. 1133..0088..22001188
im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 44 ((22)) BauGB
wurde die Polizei um Stellungnahme aus kriminalpräventiver Sicht gebeten.. Die Empfehlungen sind in
Form einer Checkliste als Anlage beigefüügt..
Die Checkliste soll eine Arbeitshilfe füür die Beurteilung oder Erstellung von Bebauungsplänen aus Sicht
der polizeilichen Kriminalprävention sein..
Die Empfehlungen wurden auf Grund der von der Stadt Bonn zur Verfüügung gestellten Begrüündung zum
Bebauungsplan erstellt..
Gefahrenanalyse::
Neben Infrastruktur,, Logistik und der objektiven Gefährdung im Hinblick auf mögliche Straftaten ist das
subjektive Sicherheitsgefüühl der Bewohner,, Gewerbetreibenden und Mitarbeiter eines Ortes entscheidend
füür die Nutzung.. Um dies positiv zu beeinflussen gilt es die Entstehung von Angsträumen mit negativen
Auswirkungen auf das Sicherheitsgefüühl zu vermeiden.. Sie werden durch mangelnde Übersichtlichkeit,,
schlechte Orientierungsmöglichkeiten,, fehlende Sozialkontrolle,, Verwahrlosung und mangelhafte Beleuch--
tung wahrgenommen..
Positiv ist zu bemerken,, dass in ihren Ausfüührungen zusätzlich zur Planung von Grund-- und Geschossflä--
chen schon viele Empfehlungen der städtebaulichen Kriminalprävention berüücksichtigt sind.. Mit den ge--
nannten Maßßnahmen kann tagsüüber eine Belebung des Quartiers und damit auch eine gesteigerte soziale
Kontrolle erreicht werden.. Der Anreiz füür die Durchfüührung von Straftaten sollte somit entsprechend gering
sein..Seite 12 von 58

Die geplante Tiefgarage mit Zugängen zu den Häusern schafft bei fehlenden Sicherungseinrichtungen dann
auch füür Täter Möglichkeiten.. Erfahrungsgemäßß sind dies Einbrüüche in die Wohnungen und Kellerräume
üüber den Zugang durch die Tiefgarage,, Aufbrüüche von Autos,, Teilediebstähle wie Reifen,, Felgen,, Spiegel,,
Diebstahl von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern.. Sachbeschädigungen und Vandalismus,, wie das leersprüü--
hen von Feuerlöschern,, zerschlagene Beleuchtungen und Graffiti.. Somit entwickelt sich mit der Zeit ein
Angstraum.. In Folge wird die Tiefgarage nicht mehr angenommen.. Leerstand,, Verwahrlosung und Park--
verdichtung im Umfeld sind die Folge..
Ergänzungen zu den Empfehlungen der Checkliste::
Bei der Gestaltung des Plangebiets grundsätzlich auf klare Sichtachsen,, eine sehr gute Ausleuchtung,, Ein--
sehbarkeit und Barrierefreiheit des Geländes achten..
Die Förderung von alternativen Verkehrsmitteln,, wie Fahrräder und die Planung von ausreichenden Fahr--
radabstellplätzen mit diebstahlssicherer Möblierung unterstüützt die Verkehrsvermeidung und den Umwelt--
gedanken,, entspannt die Parkverdichtung und verhindert „wildes“ Abstellen von Fahrrädern auf dem Ge--
lände außßerhalb sozialer Kontrolle und Fahrraddiebstähle im Umfeld..
Gebäude und Anlagen sollten von einem Hausmeister // Techniker betreut werden.. Somit ist ein Ansprech--
partner vor Ort.. Kleine Schäden können zuküünftig schnell beseitigt werden.. Vermeidung des „Broken
Windows“ Effekts.. Bei der Planung an einen Werkstatt-- oder Arbeitsraum denken.. Dies erleichtert auch
die Umsetzung eines Instandhaltungs-- und Pflegekonzepts.. Gepflegte Gebäude und Anlagen senken deut--
lich Tatanreize und steigern das Sicherheitsgefüühl..
Gebäude und Tiefgaragen sollten zum wirksamen Schutz vor Einbrüüchen an sämtlichen Zugangsmöglich--
keiten mit einbruchhemmenden Tüüren,, Fenstern,, Toren und Verschlusssystemen entsprechend den ein--
schlägigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ausgestattet werden.. Bei hohem Si--
cherheitsbedarf oder nicht ständig besetzten Objekten wird zusätzlich die Ergänzung mit einer Einbruch--
meldeanlage und // oder Videoüüberwachung empfohlen..
Bei Tiefgaragen wird besonders in den Abend-- und Nachtstunden das Sicherheitsgefüühl von den Benutzern
beeinträchtigt.. Hier sollte durch technische oder elektronische Maßßnahmen erreicht werden,, dass potenti--
elle Täter nicht in die Tiefgaragen gelangen können und der Zutritt in die Häuser von der Tiefgarage aus,,
nur Bewohnern möglich ist..
Zur Überwachung der Tiefgarage auf gewaltsames Eindringen in die Treppenhäuser,, mögliche Raubde--
likte,, Diebstahl und Aufbruch von Pkw,, Fahrraddiebstähle,, sowie Sachbeschädigungen und Vandalismus,,
wird zusätzlich zu einbruchhemmenden,, zertifizierten Zugangstüüren,, die Installation einer zertifizierten,,
aktionsgesteuerten Videoüüberwachung mit Aufschaltung zu einer Notruf-- und Serviceleitstelle ((NSL)) emp--
fohlen.. Somit kann schon vor oder während der Tatausfüührung zeitnah die Polizei benachrichtigt werden..
Auch wüürde dies das objektive und subjektive Sicherheitsempfinden der Benutzer deutlich steigern.. Um
eine NSL nicht unnötig mit Live Bildern zu üüberfordern,, müüssten die Aufschaltzeiten entsprechend ange--
passt werden..
Die Hinweise in den Checklisten zur Sicherung der Außßenhaut von Gebäuden,, sowie Ausleuchtung und
Gestaltung der Außßenbereiche,, sind geeignet Tatgelegenheiten wie Einbrüüche,, Sachbeschädigungen,, Van--
dalismus,, Diebstähle und Raubdelikte zu reduzieren,, bzw.. zu verhindern.. Zudem steigern sie das Sicher--
heitsgefüühl der Mitarbeiter und Besucher,, beseitigen Angsträume und unterstüützen die soziale Kontrolle zu
den Betriebszeiten..
Wenn die genannten Empfehlungen zu den kriminalpräventiven Maßßnahmen füür das Planungsgebiet ge--
setzliche Vorschriften berüühren,, wie z..B.. Brand-- Flucht-- oder Unfallschutzmaßßnahmen,, hat die Beachtung
der gesetzlichen Vorgabe grundsätzlich Vorrang..
Füür Rüückfragen oder eine kostenlose Beratung zur Kriminalprävention stehe ich in der weiteren Planung
gerne zur Verfüügung..
Die Stellungnahme und beigefüügte Anlage können an Architekten,, Bauträger und Bauherren gerne weiter--
gegeben werden..
Dem Schreiben liegt als Anlage eine Checkliste -- Grundsätzliche Empfehlungen der städtebaulichen Kri--
minalprävention zur Gestaltung von Mehrfamilienhäusern und deren Umfeld -- bei..Seite 13 von 58

Abwägungsvorschlag::
Die gegebenen Empfehlungen wurden bereits im Rahmen der Entwurfsplanung des Bebauungsplanes be--
rüücksichtigt.. Die darüüber hinaus gehenden Empfehlungen werden den hier tätigen Wohnungsbauunterneh--
men mit der Bitte um Beachtung zur Kenntnis gebracht..
zu II 33..:: Landesbetrieb Straßßenbau Nordrhein--Westfalen,, Straßßen..NRW,, Stellungnahme vom
0044..0055..22001188 u.. 1166..0088..22001188
Die Autobahnniederlassung Krefeld ist füür den Betrieb und die Unterhaltung der in einer Entfernung von
ca.. 337700 m östlich des Plangebietes verlaufenden Autobahn 556655,, Abschnitt 55 und damit füür die anbaurecht--
liche Beurteilung zuständig..
Im Bedarfsplan 22003300 füür die Bundesfernstraßßen ist die Erweiterung der A 556655 von der Anschlussstelle
Bonn--Hardtberg bis zum Autobahnkreuz Bonn//Nord ((A 555555)) auf 66 Fahrstreifen als Maßßnahme des vor--
dringlichen Bedarfs enthalten..
Neubau-- bzw.. Ausbauplanungen werden in Abhängigkeit der vorhandenen Kapazitäten von den benach--
barten Regionalniederlassungen erbracht..
Die Regionalniederlassung Ville--Eifel ist zuständig füür zahlreiche Projekte im Umfeld der o..a.. Bauleitpla--
nung und darum ebenfalls am Bauleitplanverfahren zu beteiligen..
Die o..a.. Bauleitplanung wird in Kenntnis der in unmittelbarer Nähe vorhandenen Autobahn 556655 und deren
negativen Auswirkungen aufgestellt.. Gegenüüber der Straßßenbauverwaltung können weder jetzt noch zu--
küünftig aus dieser Planung Ansprüüche auf aktiven und // oder passiven Lärmschutz oder ggf.. erforderliche
Maßßnahmen bzgl.. der Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden..
Die straßßenbauliche Erschließßung des Plangebietes erfolgt üüber die Straßße ""Am Probsthof“ und die Sie--
mensstraßße.. Auswirkungen auf das umliegende klassifizierte Straßßennetz --jedoch ohne Betrachtung der
BAB--Anschlussstellen -- durch die Anbindung der Bebauungsplangebiete 66332222--11 ""west--side"" und 77552222--2211
""Am Vogelsang"" wurden durch die IGEPA Verkehrstechnik GmbH,, Dipl..--Ing.. Markus Geuenich anhand
einer Verkehrsuntersuchung --Stand 3300..0077..22001155-- bewertet.. Die verkehrlichen und leistungstechnischen
Auswirkungen der prognostizierten Zusatzverkehre auf die umliegenden Straßßenzüüge und Knotenpunkte
werden lt.. Gutachten als gering eingestuft und als verkehrstechnisch vertretbar angesehen..
Da entsprechende Auswirkungen auf die BAB--Anschlussstellen fehlen,, behält sich die Straßßenbauverwal--
tung vor,, ggf.. erforderlich werdende Ertüüchtigungsmaßßnahmen -- hervorgerufen durch die Mehrverkehre
der geplanten Entwicklungen --zu Lasten der Stadt Bonn // des Vorhabenträgers zu fordern..
Abwägungsvorschlag::
Die Regionalniederlassung Ville--Eifel wurde am Planverfahren beteiligt und hat im Rahmen der früühzeiti--
gen Beteiligung der Behörden am Planverfahren eine Stellungnahme abgegeben..
Die notwendigen Gutachten zum Immissionsschutz wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens er--
stellt.. Entsprechend der gutachterlichen Empfehlung werden ausschließßlich passive Schallschutzmaßßnah--
men im Plangebiet vorgesehen..
Einrichtungen des Landesbetriebes werden im Rahmen des Bebauungsplanes Nr.. 66332222--22 nicht in Anspruch
genommen.. Unmittelbare Auswirkungen auf die Anschlussstellen der BAB sind nicht zu erwarten..
zu II 44..:: LVR--Amt füür Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Stellungnahme ((e--mail)) vom
0033..0055..22001188
Auf Basis der derzeit füür das Plangebiet verfüügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung
und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen.. Zu beachten ist dabei jedoch,, dassSeite 14 von 58

Untersuchungen zum Ist--Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgefüührt wurden.. Von
daher ist diesbezüüglich nur eine Prognose möglich..
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§§§ 1155,, 1166 DSchG NRW ((Meldepflicht-- und Veränderungs--
verbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern)) und bitte Sie,, folgenden Hinweis in die Planungsunter--
lagen aufzunehmen:: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Ge--
meinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR--Amt füür Bodendenkmalpflege im Rheinland,, Außßen--
stelle Overath,, Gut Eichthal ,, 5511449911 Overath,, Tel..:: 0022220066//99003300--00,, Fax:: 0022220066//99003300--2222,, unverzüüglich zu
melden.. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten.. Die Weisung des LVR--Am--
tes füür Bodendenkmalpflege füür den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten..
Abwägungsvorschlag::
Da die mit dem Bebauungsplan sich eröffnenden Baumöglichkeiten üüberwiegend in Bereich verfüüllter Gru--
ben liegen,, ist mit archäologischen Bodenfunden weitestgehend nicht zu rechnen.. Grundsätzlich ist bei
Bauarbeiten,, die in das Erdreich eingreifen und bei denen eine bisher nicht bekannte archäologische Sub--
stanz entdeckt wird,, die Stadt Bonn als Untere Denkmalbehörde oder der LVR--Amt füür Bodendenkmal--
pflege im Rheinland,, Außßenstelle Overath,, unverzüüglich zu informieren.. Nach §§§§ 1155,,1166 Denkmalschutz--
gesetz NW ((DSchG NW)) ist die Entdeckungsstätte in unverändertem Zustand zu erhalten.. Die Weisung
des LVR--Amtes füür Bodendenkmalpflege füür den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.. Eines entsprechen--
den Hinweises im Bebauungsplan bedarf es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben insofern nicht..
zu II 55..:: Bezirksregierung Köln,, Dezernat 3322 -- Regionalentwicklung,, Braunkohle,, Schreiben
vom 1122..0044..22001188
Sowohl in der Planzeichnung als auch in der Planbegrüündung ist ein deutlicher Hinweis aufzunehmen,, aus
dem hervorgeht,, dass der Teilbereich B noch keine Rechtskraft erlangen kann,, bis die angeregte Regional--
planänderung bestandskräftig abgeschlossen ist..
Abwägungsvorschlag::
Die notwendige Regionalplanänderung ist zwischenzeitlich bestandskräftig abgeschlossen.. Die Bekannt--
machung der 44.. Änderung des Regionalplans,, Teilabschnitt Region Bonn//Rhein--Sieg auf dem Gebiet der
Stadt Bonn erfolgte am 3311..1100..22001199 im Gesetzes-- und Verordnungsblatt füür das Land NRW.. Damit ist die
notwendige Anpassung des Regionalplans rechtskräftig.. Die entsprechende Änderung des Flächennut--
zungsplans steht jedoch noch aus..
Daher erfolgt die Aufnahme des folgenden Hinweises in die Begrüündung zum Bebauungsplan unter der
Überschrift „11..22 Vorhandenes Planungsrecht -- Anpassung an die Ziele des Regional-- und Flächennut--
zungsplanes“ sowie eine entsprechende Kenntlichmachung in der Planzeichnung berüücksichtigt::
„Der Teilbereich B des Bebauungsplanes kann keine Rechtskraft erlangen,, bis die Flächennutzungsplanän--
derung bestandskräftig abgeschlossen ist..“
zu II 66..:: Stadtwerke Bonn GmbH,, Stellungnahme vom 2244..0055..22001188 u.. 0088..0088..22001188
Namens und im Auftrag der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH,, der Bonn Netz GmbH und der Energie--
und Wasserversorgung Bonn Rhein--Sieg GmbH teilen wir folgendes mit::
Stellungnahme Verkehrsplanung ((VM//P))::
Die an das Planungsgebiet angrenzenden Straßßen Siemensstraßße und Auf dem Hüügel werden z.. Zt.. Von 44
Buslinien befahren..
Auf den Flächenbedarf der an das Planungsgebiet angrenzenden Haltestellen „Kolpingstraßße“ und „Ver--
weyenstraßße“ möchten wir hinweisen,, weiter wird dieser Bereich von Bussen des Schüülerspezialverkehrs
mit der an der Rheinschule gelegenen gleichnamigen Schulbushaltestelle bedient..Seite 15 von 58

In diesem Bereich muss mit der normalen Geräuschentwicklung aus dem Bus-- und Bahnbetrieb gerechnet
werden..
Wir gehen davon aus,, dass die Belange des ÖPNV ausreichend Beachtung finden und wir bei drohenden
Störungen und Behinderungen des Betriebsablaufes,, sowie baulichen Veränderungen unserer Betriebsan--
lagen früühzeitig informiert werden und eventuelle Kosten Bestandteil der Baumaßßnahme sind..
Wir weisen vorsorglich auf den Flächenbedarf der aufgefüührten Haltestellen hin.. Sollten aus unvermeidli--
chen Grüünden Veränderungen der Haltestellenfläche stattfinden müüssen,, sind diese früühzeitig mit uns ab--
zustimmen..
Stellungnahme Verkehrsinfrastruktur ((US//I))::
Aus den vorgelegten Planunterlagen ist erkennbar,, dass keine Beeinträchtigungen der betriebstechnischen
Anlagen der SWBV//SSB vorhanden sind..
Gegen die Maßßnahme bestehen keine Bedenken..
Sollte sich im Zuge des weiteren Planungs--//Koordinierungs-- und Bauablaufes herausstellen,, dass betrieb--
liche Belange der SWBV betroffen sind,, bitten wir um weitere Abstimmung mit unserem Hause..
Wir möchten darauf hinweisen,, dass Um-- bzw.. Neuverlegungsmaßßnahmen betriebstechnischer Leitungen
oder bauliche Änderungen von Betriebsanlagen zu Lasten des Verursachers gehen..
Stellungnahme Gas-- und Wasserversorgung::
Gegen den B--Plan 66332222--22 bestehen seitens der Bonn--Netz GmbH im Hinblick auf die Gas--und Wasserver--
sorgungsleitungen keine grundsätzlichen Bedenken..
Die Stellungnahmen 1155//220011 und 1166//667700 vom 2277..0022..22001155 bzw.. 2277..0066..22001166 sind zu beachten,, diese sind in
der Anlage beigefüügt..
Stellungnahme Fernwärme::
Der FB RN//FW hat keine Bedenken.. Das geplante Baugebiet kann mit der besonders umweltfreundlichen
Fernwärme ((Primärenergiefaktor 00,,00 nach AGFW 330099--11)) wärmeversorgt werden..
Stellungnahme Straßßenbeleuchtung::
In wieweit Einrichtungen füür die öffentlichen Straßßenbeleuchtung durch diese Maßßnahme betroffen sind
z..B.. durch Umgestaltung,, Veränderung,, Umbauten oder Neubauten ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich..
Vor Ausbau des Bauvorhabens im Stadtbezirk Bonn,, Ortsteil Endenich ist die Bonn--Netz,, Abteilung Stra--
ßßenbeleuchtung früühzeitig mit in die Planung einer neuen oder Rüückbau einer existenten Straßßenbeleuch--
tung ein zu beziehen..
Nach §§ 112266// 11 Baugesetzbuch hat der Eigentüümer Haltevorrichtungen und Leitungen füür Beleuchtungskör--
per der Straßßenbeleuchtung einschließßlich der Beleuchtungskörper und des Zubehör auf seinem Grundstüück
zu dulden..
Stellungnahme Stromversorgung::
Füür die Versorgung des geplanten Wohngebietes ist ein zusätzlicher Stationsstandort füür eine Netzstation
an der Kolpingstraßße erforderlich.. Die Versorgung des Urbanen Gebietes erfolgt je nach Leistungsbedarf
aus der geplanten Netzstation bzw.. aus einer kundeneigenen Abnehmerstation..
Im Bereich des Sportplatzes befindet sich ein 1100--kV--Versorgungskabel das kostenpflichtig von der Sie--
mensstraßße 2233 bis an die Kolpingstraßße 1188 umgelegt werden muss.. Füür den weiteren Kabelverlauf in der
öffentlichen Fläche ((Grüünfläche)) ist ein Leitungsrecht füür Bonn--Netz im Bebauungsplan vorzusehen..
Ein weiteres Leitungsrecht ist füür den geplanten Fußßweg von der öffentlichen Fläche hinter der Schule bis
an die Straßße Auf dem Hüügel im Bebauungsplan einzutragen..
Ebenfalls sind die vorhandenen Kabeltrassen im öffentlichen Bereich an den zuküünftigen Straßßenausbau
anzupassen..
Entsprechende Vorschläge entnehmen sie dem beigefüügten Plan..
((Dem Schreiben sind die bereits im Rahmen des früühzeitigen Beteiligungsverfahrens von Seiten der „Bonn--Netz“ abgegebenen
Stellungnahmen vom 2277..0022..22001155 und 2266..0066..22001166 sowie ein Plan mit Einzeichnung der gewüünschten Netzstation sowie der Lei--
tungsrechte beigefüügt..))Seite 16 von 58

Abwägungsvorschlag::
Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes fanden insbesondere die Belange des ÖPNV und die hierfüür
erforderlichen Einrichtungen besondere Berüücksichtigung.. So ist im Einmüündungsbereich der Kolping--
straßße in die Siemensstraßße und dem hier gelegenen Zugang zur DB-- Haltestelle der Verkehrsraum ein--
schließßlich einer Bushaltestelle so neu geplant worden,, dass den ÖPNV-- Nutzern gute Möglichkeiten ge--
geben werden,, die unterschiedlichen Verkehrsträger anzunehmen.. Zielsetzung des Bebauungsplanes ist
insbesondere auch die Stärkung des ÖPNV im Zusammenhang mit der Reduzierung des IV--Verkehrs..
Die zur Erschließßung des Plangebietes bereits im Rahmen der früühzeitigen Beteiligung der SWB am Plan--
verfahren mit Schreiben vom 2277..0022..22001155 und 2266..0066..22001166 vorgetragenen Hinweise werden den hier tätigen
Wohnungsbauunternehmen,, die auch die erforderlichen Erschließßungsanlagen durchfüühren werden,, mit der
Bitte um Beachtung zur Kenntnis gebracht.. Die erforderlich werdenden Baumaßßnahmen werden insofern
in Abstimmung mit den unterschiedlichen Dienststellen der SWB durchgefüührt werden..
Die geforderte Netzstation im Übergangsbereich zwischen „grüünem Anger“ und der geplanten Platzgestal--
tung im Einmüündungsbereich Kolpingstraßße // Siemensstraßße kann aus stadtgestalterischen Grüünden nicht
am vorgeschlagen Standort erfolgen.. Im Zuge der Ausbauplanung der Erschließßungsanlagen sowie der
Hochbauten ist mit den Wohnungsbauunternehmen zu untersuchen,, inwieweit die Netzstation nicht inner--
halb der geplanten Hochbauten oder an einem anderen,, städtebaulich weniger in Erscheinung tretenden Ort
untergebracht werden kann.. Einer planungsrechtlichen Festsetzung des Standortes bedarf es hierfüür nicht..
Eine Festsetzung eines Leitungsrechtes zugunsten der „Bonn--Netz“ innerhalb der im Bebauungsplan fest--
gesetzten öffentlichen Grüünfläche ist rechtlich nicht erforderlich.. Innerhalb von öffentlichen Verkehrs-- und
Grüünflächen ist die Verlegung von Versorgungsleitungen grundsätzlich möglich und bedarf insofern keiner
vorbereitenden Sicherung im Bebauungsplan..Seite 17 von 58

Bebauungsplan Nr. 6322-2
der Bundesstadt Bonn
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
Begründung (Teil A)
und
Umweltbericht (Teil B)Seite 18 von 58

Gliederung
Teil A Begründung
1. Allgemeines
1.1 Plangebiet
1.2 Vorhandenes Planungsrecht
1.3 Planungsanlass
1.4 Planungsablauf
2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes
2.1 Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes
2.2 Festsetzungen des Bebauungsplanes
2.2.1 Art der baulichen Nutzung
2.2.2 Maß der baulichen Nutzung
2.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche
2.2.4 Sonstige Festsetzungen
2.2.5 Hinweise
2.3 Erschließung
2.3.1 Äußere Erschließung
2.3.2 Innere Erschließung
2.3.3 Ruhender Verkehr
2.3.4 Grün- und Freiflächen, Pflanzmaßnahmen, Maßnahmen zum Artenschutz
2.3.5. Ver- und Entsorgung
3. Auswirkungen des Bebauungsplanes
3.1 Städtebauliche Auswirkungen
3.2 Verkehrliche Auswirkungen
3.3 Sonstige Auswirkungen
3.4 Umweltauswirkungen
3.5 Bodenordnende Maßnahmen und KostenSeite 19 von 58

Teil B Umweltbericht
1. Einleitung
1.1 Inhalt und Ziele der Planung
1.2 Bedarf an Grund und Boden
1.3 Darstellung der einschlägigen Fachpläne und Fachgesetze
2. Beschreiben und Bewerten der Umweltauswirkungen
2.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
2.2 Boden
2.3 Wasser
2.4 Klima und Luft
2.5 Erneuerbare Energien / Energieeffizienz
2.6 Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
2.7 Landschaft
2.8 Menschen, einschließlich Gesundheit
2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter
2.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
2.11 Artenschutz
2.12 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativ)
2.13 Prognose Entwicklungszustand bei Nichtdurchführung der Planung
3. Zusätzliche Angaben
3.1 Verwendete technische Verfahren und Fachgutachten
3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Flächennutzung – Planung
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Lage des Plangebietes im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn
Abb. 2: Überlagerung des Plangebietes mit der Teilfläche des rechtkräftigen
Bebauungsplanes 7522-18Seite 20 von 58

Teil A
Begründung
1. Allgemeines
1.1 Plangebiet
Das Gebiet am westlichen Rande des Ortsteils Endenich zwischen den Straßßen „Am Propsthof“,, „Auf dem
Hüügel“ und der DB--Bahnstrecke Bonn-- Euskirchen ist geprägt durch eine heterogene Nutzungsstruktur,, die
sich aus Gewerbebetrieben,, Wohnsiedlungsbereichen,, Einrichtungen des Gemeinbedarfs ((Kindertagesstätte,,
Schule)) und Sportanlagen zusammensetzt.. Den Kern des Bebauungsplangebietes bildet jedoch der Sportplatz
Vogelsang,, eingerahmt von den süüdwestlich gelegenen und bewaldeten Hangflächen zur Straßße Auf dem Hüü--
gel sowie nordöstlich durch den hier innerhalb einer Grüünfläche gelegenen Fußßweg zwischen der Straßße Am
Propsthof und der Siemensstraßße.. Die Erschließßung sowohl des Sportplatzes als auch der nordwestlich an--
grenzenden Wohnbebauung erfolgt üüber die Kolpingstraßße,, die unmittelbar vor der Unterfüührung der Siemens--
straßße unter der DB--Strecke in diese einmüündet.. Hier befinden sich auch ein Kindergarten der Stadt Bonn
sowie eine Notunterkunft,, die in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen sind ((Teilbereich A))..
Darüüber hinaus erstreckt sich das Plangebiet in östlicher Richtung bis zur geplanten neuen Erschließßungsstraßße
des Gebietes west..side.. Hier zeichnet sich die Bebauung durch eine gewerbliche Nutzung,, aber auch in unter--
geordnetem Maßße durch eine Wohnbebauung entlang der Siemensstraßße aus ((Teilbereich B)).. Nördlich an--
grenzend verläuft in Hochlage die DB--Strecke „Voreifelbahn“ mit dem neuen S--Bahn--Haltepunkt Endenich
Nord.. Süüdlich des Plangebietes liegt die Rheinschule an der Straßße Am Propsthof..
1.2 Vorhandenes Planungsrecht
Regionalplan
Der Regionalplan füür den Regierungsbezirk Köln,, Teilabschnitt Region Bonn//Rhein--Sieg ((GEP Bonn// Rhein--
Sieg)) umfasst räumlich die kreisfreie Stadt Bonn.. In diesem ist das Plangebebiet als Allgemeiner Siedlungs--
bereich und tlw.. als Bereich füür gewerbliche und industrielle Nutzung dargestellt..
Flächennutzungsplan
Der güültige Flächennutzungsplan der Bundestadt Bonn stellt das Plangebiet abschnittsweise als Wohnbauflä--
che,, als Gemeinbedarfsfläche -- Kindergarten –gemischte Baufläche,, als gewerbliche Baufläche bzw.. als
Grüünfläche -- Sportplatz -- dar..
Bebauungsplan
Die städtebaulichen Zielsetzungen werden füür das Gebiet bislang durch die rechtsverbindlichen Bebauungs--
pläne Nrn.. 77552222--2233 ((aus dem Jahre 11996655)),, 77552222--11 ((aus dem Jahre 11997700)) und 77552222--1188 ((aus dem Jahre 11999911))
bestimmt.. Diese setzen im Nordosten ein Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl ((GRZ)) von 00,,88 und einer
Geschossflächenzahl ((GFZ)) von 22,,00 sowie einer max.. Bauhöhe von 1155 m und im Nordwesten eine allgemeines
Wohngebiet mit einer GRZ von 00,,33 und einer GFZ von 00,,99 bei einer viergeschossigen Bebauung und eine
Gemeinbedarfsfläche -- Kindergarten – ((GRZ 00,,44,, GFZ 00,,77,, zweigeschossig)) fest.. Im Süüdwesten und --osten
sind eine öffentliche Grüünfläche -- Sportanlagen – und -- Parkanlage -- festgesetzt..
Füür den gesamten Planungsraum „Am Vogelsang“ zwischen Bahntrasse,, den Straßßen Am Propsthof und Auf
dem Hüügel hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 0055..0022..22000099 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.. 77552222--
2211 beschlossen..Seite 21 von 58

Zum angrenzenden,, sogenannten „west..side“ Gebiet werden die städtebaulichen Zielsetzungen durch den Be--
bauungsplan Nr..66332222--11,, der als erster Baustein des gesamten Plangebietes Nr.. 77552222--2211 im Jahre 22001177 entwi--
ckelt wurde,, bestimmt.. Dieser trennt mit einer öffentlichen Grüünfläche – Parkanlage – die Baugebiete vonei--
nander..
Süüdwestlich grenzt eine Wohnbaufläche und süüdlich eine Fläche füür den Gemeinbedarf -- Schule – an..
Integrierte Freiraumsystem ((IFS))
Das integrierte Freiraumsystem ((IFS)) sieht entlang des Sportplatzes eine Grüünverbindung zwischen Kolping--
straßße und der Straßße Am Propsthof vor..
Anpassung an die Ziele des Regional-- und Flächennutzungsplanes
Der neue Bebauungsplan wiederspricht mit seinen Zielsetzungen teilweise dem Regionalplan sowie dem
Flächennutzungsplan und kann nicht als aus dem Flächennutzungsplan gemäßß §§ 88 Abs.. 22 BauGB ((Baugesetz--
buch)) entwickelt angesehen werden..
Aufgrund der derzeit noch entgegenstehenden Zielsetzungen des Regional-- und Flächennutzungsplanes be--
darf es der Teilung des Bebauungsplangebietes in Teilbereich A und B..
Teilbereich A umfasst dabei das im Landeswettbewerb füür eine Wohnbebauung vorgesehene Gebiet – im
Wesentlichen den des Sportplatzgeländes nebst kleineren Ergänzungsflächen – und ist im Regionalplan als
allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.. Hier entspricht die Planung des Bebauungsplanes Nr.. 66332222--22 den
Zielsetzungen des Regionalplanes sowie des Flächennutzungsplanes weitestgehend.. Demgegenüüber stehen
die Darstellungen des Flächennutzungsplanes den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes jedoch
teilweise entgegen.. Füür die entsprechende 119988.. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits die
Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung durch die Bezirksregierung Köln
bestätigt..
Im Teilbereich B ((angrenzend an das Gebiet west..side)) – geplantes Allgemeines Wohngebiet ((WA)) und Ur--
banes Gebiet ((MU)) -- entspricht die Planung jedoch nicht den bislang geltenden Zielsetzungen des Regional--
und Flächennutzungsplanes..
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan daher im Parallelverfahren gem.. §§ 88
Abs.. 33 BauGB geändert.. Bei der Bezirksregierung Köln wurde darüüber hinaus ein Antrag gestellt,, den
Regionalplan im Rahmen seiner Fortschreibung // Neuaufstellung entsprechend anzupassen bzw.. zu än--
dern..
Der Teilbereich B des Bebauungsplanes kann keine Rechtskraft erlangen,, bis die FlächennutzungsRegio--
nalplanänderung füür den Teilbereich B bestandskräftig abgeschlossen ist..
1.3 Planungsanlass
Bonn wächst – diese Feststellung galt füür die Entwicklung der Einwohner durch die erfolgreiche Umstruktu--
rierung von der Bundeshauptstadt zur Bundesstadt mit ihrer inzwischen diversifizierten Wirtschaftsstruktur,,
der Rheinischen Friedrich--Wilhelms--Universität Bonn mit rund 3333..000000 Studierenden,, den zahlreichen kleinen,,
mittleren und großßen Arbeitgebern,, einigen Bundesministerien und sonstigen Bundesinstitutionen sowie mit
zahlreichen internationalen Organisationen.. Diese Feststellung gilt – den Prognosen der verschiedenen Markt--
beobachter folgend -- auch füür die Zukunft und dies nicht nur füür die Stadt Bonn,, sondern nach wie vor auch
füür das direkte Umland und die umliegende Region..
Diese Entwicklung verläuft vor allem vor dem Hintergrund der Flüüchtlingsbewegung in der jüüngeren Vergan--
genheit sogar sprunghaft.. Mit der Zunahme der Wanderbewegungen hat sich die Situation auf dem Wohnungs--
markt,, insbesondere im Segment des preisgüünstigen und geförderten Wohnraums,, weiter verschärft und stellt
daher eine großße Herausforderung dar.. Das Stadtgebiet von Bonn ist mit rund 114411 km²² zwar verhältnismäßßig
großß,, der besiedelte Raum aufgrund des hohen Anteils an Grüünflächen mit 4466 km²² allerdings eher klein.. Zum
Stichtag 3311.. Dezember 22001155 lebten 332200..882200 Personen mit Hauptsitz in Bonn.. In der Statistik nicht erfasst sindSeite 22 von 58

44..447755 Personen mit Nebenwohnsitz sowie 33..993355 Flüüchtlinge,, die Ende 22001155 in Einrichtungen,, Übergangshei--
men,, Wohnungen etc.. untergebracht waren,, die die Stadt und das Land NRW bereitstellen.. Es gibt kaum grö--
ßßere Flächenpotenziale füür Wohnungsneubau,, auch das Potenzial an Umnutzungsflächen ((militärische Kon--
versionsflächen,, Gewerbebrachen,, Areale der Deutschen Bahn etc..)) existiert in Bonn nur in flächenmäßßig
vergleichsweise geringem Maßße..
Mit der wachsenden Einwohnerzahl gewinnen auch Flächenpotentiale wie die Fläche Am Vogelsang,, die bis--
lang nicht als Wohnstandort zur Verfüügung standen,, in steigendem Maßße an Bedeutung.. Nun gilt es,, diese
Standorte zu nutzen,, um neue Orte zu schaffen,, die sich in das städtische Gewebe einfüügen,, bislang bestehende
Trennungen üüberwinden und einen Beitrag zur Stärkung von integrierten Lagen leisten..
Anfang 22000077 hat mit dem Eigentüümerwechsel des Gewerbe-- und Technologiezentrums Bonn ((GTB)) an der
Siemensstraßße,, welches Deutschlands erstes Grüünderzentrum war,, ein Wandlungsprozess im Gewerbegebiet
um die Siemensstraßße // Straßße Am Propsthof eingesetzt.. Das GTB wandelt sich unter dem Namen Sirius Ge--
werbepark Bonn--Dransdorf durch umfangreiche Modernisierungs--,, Umbau-- und Ergänzungsbaumaßßnahmen
zu einem Standort mit einer großßen Nutzungsvielfalt und neuer Vitalität..
Im Eckbereich Siemensstraßße // Am Propsthof hat sich das Bundesamt füür zentrale Dienste und offene Vermö--
gensfragen angesiedelt..
Der Betrieb des ehemaligen Polymerisationsbetriebs ARKEMA,, östlich an das Plangebiet grenzend,, wurde
eingestellt und das Grundstüück verkauft.. Hier erfolgt derzeit ein tiefgreifender Strukturwandel.. Unter Beibe--
haltung und Umnutzung einiger Gebäude der Industriekultur soll ein urbanes Quartier ((„west..side“)) mit rund
660000 neuen Wohnungen,, Dienstleistung und kleinflächigem Einzelhandel zur Versorgung des Quartiers entste--
hen.. Die Grundlage hierzu wurde bereits durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.. 66332222--11 geschaffen..
Weiter westlich an der Straßße Am Propsthof liegt die Rheinschule,, eine Förderschule.. Die drei Gebäude der
Vereinigten Bonner Wohnungsbau AG an der Kolpingstraßße ((Gebäude Nr.. 66 bis 2244)) sind als öffentlich geför--
derter Wohnungsbau errichtet worden.. Diese,, sowie drei im Privateigentum befindliche Gebäude ((Siemens--
straßße 3333 -- 3377)) stellen den im Plangebiet bereits vorhandenen Wohnungsbau dar.. Weiterhin gibt es noch eine
Kindertagesstätte ((Siemensstraßße 4411)) sowie eine ehemalige Notunterkunft ((Siemensstraßße 4433))..
Der Ortsteil Bonn--Endenich Nord ist seit kurzem mit einem eigenen Haltepunkt „Bonn--Endenich Nord“ an
das S--Bahn--Netz angeschlossen.. Der nächste Haltepunkt ist der Bonner Hauptbahnhof,, der in 33 Minuten er--
reicht wird.. Die Zugstrecke endet in anderer Richtung in Euskirchen.. Weiterhin gibt es mehrere Buslinien
((Linie 661100,, 661111,, 663311)) sowie nicht weit entfernt den Autobahnanschluss Bonn--Endenich an die BAB 556655..
Die VEBOWAG Siedlung an der Kolpingstraßße,, die Siedlung der Sahle Wohnbau an der Straßße „Auf dem
Hüügel“,, die Kindertagesstätte und die Notunterkunft an der Siemensstraßße und das Sportplatzgelände „Am
Vogelsang“ waren Handlungsfelder des Integrierten Handlungskonzeptes Dransdorf--Süüdost ((IHK DSO)).. Die
Entwicklungsoptionen im Bereich des Sportplatzgeländes wurden bisher im Wesentlichen von den durch den
Polymerisationsbetrieb ARKEMA notwendigen Abständen füür Industriebetriebe bestimmt,, durch die eine
Wohnbauentwicklung bisher ausgeschlossen wurde..
Die Stadt beabsichtigte jedoch,, ihre Grundstüücke „Am Vogelsang“ als Wohnbauflächen zu entwickeln.. In
diesem Zusammenhang hatten die politischen Gremien der Stadt bereits ihre Absicht erklärt,, den in diesem
Bereich liegenden Sportplatz aufzugeben und zu bebauen..Seite 23 von 58

1.4 Planungsablauf
Im Aufstellungsbeschluss füür den Bebauungsplan Nr.. 77552222--2211 füür den gesamten Planungsraum „Am Vogel--
sang“ zwischen Bahntrasse,, den Straßßen Am Propsthof und Auf dem Hüügel vom 0055..0022..22000099 wurde als erster
Schritt die Erstellung eines Masterplans genannt.. Der Masterplan wurde als „rahmenplan am vogelsang –
städtebauliche entwicklungsperspektiven“ vom Rat der Stadt Bonn am 0088..0077..22001100 beschlossen..
Vom 2277..1100 bis 2299..1100..22001100 fand eine Planungswerkstatt statt,, deren Ergebnisse zusammen mit dem Rahmen--
plan „Am Vogelsang“ die Grundlage füür die weiteren Planungs-- und Entwicklungsschritte darstellen sollten..
Aufbauend auf den vorgenannten Planungsvorgaben wurde nach Erwerb des ehemaligen „ARKEMA“--Gelän--
des durch die west..side GmbH gemeinsam ein üübergreifender städtebaulicher Rahmenplan als Grundlage füür
den Planungsraum entwickelt,, um die planerische Entwicklung auf den angrenzenden privaten und öffentli--
chen Flächen parallel fortzufüühren..
In ihrer Sitzung am 0022..1122..22001144 fasste die Bezirksvertretung Bonn den Beschluss zur Durchfüührung der früüh--
zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am Planverfahren gemäßß §§ 33 Abs.. 11 BauGB.. Die früühzeitige Öffent--
lichkeitsbeteiligung sowie die früühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäßß §§
44 Abs.. 11 BauGB erfolgte daraufhin in der Zeit vom 2266..0011..22001155 bis einschließßlich 0099..0022..22001155.. Darüüber hinaus
fand am 2233..0011..22001155 eine Büürgerversammlung statt.. Die Öffentlichkeit konnte somit einen umfassenden Über--
blick üüber die angestrebte Entwicklung erhalten.. Grundsätzlich wurde die angestrebte Entwicklung des Pla--
nungsraumes und deren Zielsetzung seitens der Büürger begrüüßßt.. Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließßung
wurden jedoch auch Bedenken geäußßert.. In der Ausarbeitung der Bebauungspläne fanden die Äußßerungen der
Büürger soweit wie möglich Berüücksichtigung bzw.. konnten befüürchtete negative Auswirkungen der Planung
entkräftet werden.. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.. 66332222--11 füür das Gebiet der west..side konnte
zwischenzeitlich die Entwicklung füür den ersten Teilbereich des Plangebietes Am Vogelsang bereits erfolg--
reich abgeschlossen werden..
Das Ministerium füür Bauen,, Wohnen,, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW hatte zur Förderung
von dringend erforderlichem Wohnraum einen Landeswettbewerb ausgeschrieben,, an dem sich die Stadt Bonn
nach entsprechenden Beschluss des Rates vom 0055..0077..22001166 mit der städtischen Fläche „Am Vogelsang“ ((Sport--
platzfläche)) beworben hat.. Dieser nichtoffene Realisierungswettbewerb wurde von Seiten des NRW--Baumi--
nisteriums in Kooperation mit der Architektenkammer NRW mit dem Ziel ausgelobt,, ein innovatives städte--
bauliches Konzept zu entwickeln,, gleichzeitig dieses in der Umsetzung zu begleiten und in der Praxis zu er--
proben.. Damit sollten die aktuellen Entwicklungen der internationalen und europäischen Wanderungsbewe--
gungen nach Deutschland aufgegriffen und Lösungen im Städtebau gefunden werden.. Gesucht wurden hierfüür
Flächen,, auf denen tragfähige städtebauliche Strukturen entwickelt werden können,, die Raum füür eine vielfäl--
tige Nutzerstruktur bieten.. Ziel ist,, das Wettbewerbsergebnis kurzfristig umzusetzen und dabei eine Mischung
von gefördertem Wohnraum,, preisgedämpftem und frei finanziertem Wohnraum im Verhältnis zu je 11//33 zu
realisieren.. Das Land fördert das Wettbewerbsverfahren mit 5500%% und bindet gleichzeitig die erforderlichen
Wohnraumfördermittel an das Projekt..
Die Stadt Bonn hat die Möglichkeit erhalten,, am Landeswettbewerb „Neues Urbanes Wohnen“ teilzunehmen..
Das Wettbewerbsverfahren wurde in der zweiten Jahreshälfte 22001166 durchgefüührt.. Sieger des Wettbewerbsver--
fahrens,, an dem 2211 Stadtplanungsbüüros teilnahmen,, wurde der Entwurf von Prof.. Schmitz Architekten GmbH,,
Köln mit club L9944 Landschaftsarchitekten GmbH,, Köln.. Im Folgenden wurden die Empfehlungen des Preis--
gerichtes in einer Überarbeitung des Planentwurfes durch den Entwurfsverfasser aufgegriffen..
Die Planung sieht eine Erschließßung von zwei süüdlichen „Hofanlagen“ von der Straßße Am Propsthof und einer
nördlichen „Hofanlage“ von der Kolpingstraßße aus vor und ermöglicht somit eine vom Verkehr nahezu freie
Bebauung des ehemaligen Sportplatzes.. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs erfolgt dabei in Tiefgara--
gen.. Die Hausgrundstüücke Siemensstraßße 4411 --4433 sollen durch eine Neubebauung,, die sowohl einen Kinder--
garten als auch Wohnungen beinhalten soll,, aufgewertet werden.. Auf dem Grundstüück des vorhandenen Spiel--
platzes im Einmüündungsbereich der Kolpingstraßße in die Siemensstraßße soll eine weitere Bebauung entstehen
und somit eine Raumkante um einen Platz als Entree des Gebietes bilden.. Der Planentwurf ist die Grundlage
füür den nunmehr vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr.. 66332222--22 ((Teilbereich A)),, der wiederum einen Teil--Seite 24 von 58

bereich des Planungsraumes des Bebauungsplanes Nr.. 77552222--2211 darstellt und eigenständig weitergefüührt wer--
den soll.. Die Gebäude Kolpingstraßße 66 bis 1188 werden ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
einbezogen und entsprechend ihrem Bestand festgesetzt.. Hierbei werden Möglichkeiten füür die Unterbringung
des ruhenden Verkehrs aufgezeigt..
Einbezogen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.. 66332222--22 wurden auch die Flächen der Haus--
grundstüücke Siemensstraßße 2255 bis 3377,, um auch hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen füür den lang--
fristigen Umbau dieses Bereiches und damit den städtebaulichen Anschluss an das Gelände „west..side“ zu
schaffen ((Teilbereich B))..
Die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens bilden die Grundlage füür die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr.. 66332222--22 als zweiten Teilbereich des Planungsraumes „Am Vogelsang“..
2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes
2.1 Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes
Die Neuausrichtung des gesamten Gebietes Am Vogelsang von einer üüberwiegend gewerblichen Nutzung hin
zu einem urbanen Gebiet mit Wohnen und Gewerbe entspricht insbesondere der städtebaulichen Zielsetzung
der Bundesstadt Bonn,, dem bestehenden und zuküünftigen Bedarf an Wohnraum durch eine aktive Wohnbau--
entwicklungsplanung gerecht zu werden.. Entgegen dem bundesweiten Trend sinkender Bevölkerungszahlen
wird füür die Region Bonn//Rhein--Sieg auch in den kommenden Jahren eine Bevölkerungszunahme erwartet..
Bis 22004400 geht die amtliche Statistik ((it..nrw)) davon aus,, dass Bonn ausgehend vom Jahr 22001144 um 1122,,11 %% auf
dann 334488..990000 Einwohner wachsen wird.. Die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre bestätigt diesen prog--
nostizierten Trend.. Begrüündet wird diese Entwicklung vor allem durch regionale und üüberregionale Wande--
rungsgewinne,, von denen insbesondere Bonn als wirtschaftlicher Wachstumsmotor der Region profitiert.. Die
Stadt verzeichnet zudem ein natüürliches Bevölkerungswachstum durch einen Geburtenüüberschuss.. Auch der
Trend zur Singularisierung der Haushalte und die weiter zunehmende Wohnflächeninanspruchnahme pro Per--
son fördern die Nachfrage nach Wohnraum.. Lt.. Zensus 22001111 sind bereits 5511 %% der Haushalte in Bonn Einper--
sonenhaushalte und 2266 %% Zweipersonenhaushalte..
Die sowohl quantitativ als auch qualitativ großße Nachfrage nach Wohnraum trifft auf ein vergleichsweise
kleines Bonner Stadtgebiet,, das durch großße,, schüützenswerte Landschaftsräume wie zum Beispiel den Kotten--
forst und den Ennert geprägt wird.. Die Aussagen des fortgeschriebenen Integrierten Freiraumsystems ((IFS))
müüssen dabei besonders berüücksichtigt werden.. Außßerdem besitzt Bonn traditionell wenige Konversionsflä--
chen,, die aus einer militärischen,, gewerblichen oder bahntechnischen Vornutzung resultieren..
Zur Verbesserung des Wohnungsangebotes muss daher insbesondere die Nachverdichtung im Zuge der In--
nenentwicklung forciert werden.. Im Stadtgebiet besteht jedoch nur noch ein begrenztes Angebot entsprechen--
der Wohnbaupotentialflächen.. Eine Umstrukturierung des Sportplatzes sowie des angrenzenden Gewerbege--
bietes auch füür Wohnbauzwecke bietet sich durch die güünstige innerstädtische Lage mit einer guten Erreich--
barkeit von Arbeitsplätzen,, Infrastruktur und der zentralen Versorgungseinrichtungen daher in besonderem
Maßße an..
Ziel der Planung ist somit,, eingebettet im gesamten Planungsraum „Am Vogelsang“ preiswerten Wohnraum
zu schaffen und gleichzeitig die Chance zu nutzen,, Baukultur zu stärken.. Mit der Aufstellung des Bebauungs--
planes Nr.. 66332222--22 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen füür eine Realisierung der Bebauung mit den
nachstehend formulierten Zielen geschaffen werden..
Die Ziele der Planung sind im Einklang mit den Vorgaben des Landeswettbewerbes 22001166 – Neues urbanes
Wohnen Am Vogelsang in Bonn -- wie folgt formuliert::
•• Es sind zu jeweils einem Drittel Wohnraum füür den Förderweg 11A,, füür preisgedämpften Wohnraum
((orientiert an den Mietpreisen der 11B Förderung mit Bindungen bis zu 2255 Jahre)) und füür freifinanzierten Wohn--
raum zu schaffen.. Hierbei ist ein Wohnungsmix vorzusehen..
•• Auf weitgehende Barrierefreiheit ist zu achten..Seite 25 von 58

•• Es sind Angebote füür Kinder und Jugendliche vorzusehen.. Konkret ist bei Abriss Ersatz füür die beste--
hende Kindertageseinrichtung und zusätzliche Plätze zu schaffen,, sodass eine Kindertageseinrichtung mit 88
Gruppen entsteht.. Dabei soll flexibel auf die tatsächlichen Erfordernisse reagiert werden können.. Der Spiel--
platz ist zu ersetzen und füür alle Altersgruppen neu zu schaffen.. Ebenfalls sollen dabei die Bedüürfnisse von
Jugendlichen berüücksichtigt werden.. Zusätzlich ist eine befestigte Fläche mit Stromanschluss einzuplanen,, die
bei Bedarf von einem Spielmobil angefahren werden kann..
•• Durch den neuen Haltepunkt bietet sich die Chance das Thema Mobilität als Schwerpunkt in das Ver--
fahren mit einzubringen..
•• Kleinteilige Angebote füür die Nahversorgung sind mit zu berüücksichtigen..
•• Füür Räumlichkeiten zur Begegnung sollen innovative Lösungen skizziert werden..
•• Füür 2200%% der im Förderweg 11A zu errichtenden Wohnungen ist der Stadt Bonn ein Belegungsrecht im
Kontext der Flüüchtlingsfrage einzuräumen..
•• Innovative Wohnformen wie z..B.. Mehrgenerationenwohnen sind darzustellen..
•• Gemäßß Hauptausschussbeschluss vom 1144..1111..11999955 ist ein Energiekonzept zu erstellen ((im vorliegenden
Fall durch VEBOWAG und WOHNBAU))..
•• Der Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 2222..1100..22001155 zum KfW--Effizienzhaus 5555 ist zu berüück--
sichtigen..
•• Die Themen Bachoffenlage bzw.. Freihaltung der Flächen hierfüür -- Grüünverbindung zum Campus En--
denich und Übergänge zu west..side -- sind mit zu behandeln..
Städtebauliche Kennziffern::
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:: ca.. 7788..440000 m²²
Gesamtfläche der Baugrundstüücke:: ca.. 4422..220000 m²²
Öffentliche Verkehrsfläche:: ca.. 1100..770000 m²²
Öffentliche Grüünfläche:: ca.. 2211..550000 m²²
Gemeinbedarfs--// Versorgungsflächen:: ca.. 44..000000 m²²
Geschossigkeit:: III bis VI
Zahl der neuen Wohneinheiten:: ca.. 333300
22..22 Festsetzungen des Bebauungsplanes
22..22..11 Art der baulichen Nutzung
Urbanes Gebiet ((MU))::
Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung der Entwicklung eines vielfältigen urbanen Stadtquartiers wer--
den die nord-- und nordöstlichen Teile der Baugebietsflächen als Urbanes Gebiet ((MU)) festgesetzt.. Diese füüh--
ren die im östlich benachbarten Gebiet festgesetzten Nutzungsarten – Gewerbe-- und Mischgebiete – fort und
leiten zu dem auf dem ehemaligen Sportplatzgelände festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet üüber.. Die vor--
wiegende Zweckbestimmung gem.. §§ 66a Abs.. 11 BauNVO ermöglicht gleichermaßßen Wohnen,, Gewerbetriebe
und soziale,, kulturelle und andere Einrichtungen,, die das Wohnen nicht wesentlich stören.. Durch die Festset--
zung soll eine monofunktionale Gebietsentwicklung vermieden und eine kleinräumliche,, verträgliche Durch--
mischung ermöglicht werden.. Aufgrund des erheblichen Wohnflächenbedarfes in Bonn wird voraussichtlich
ein höherer Anteil füür Wohnzwecke genutzt werden.. Zielsetzung der Planung ist es,, im Bereich des Zugangs
zum S--Bahn--Haltepunkt und der Einmüündung der Kolpingstraßße in die Siemensstraßße einen Quartiersplatz
mit einer öffentlichkeitsbezogenen Nutzung -- z.. Bsp.. Sozialstation,, Kiosk,, Radstation,, Café u..dgl.. -- zu ermög--
lichen.. Entsprechend ist hier in den Erdgeschossen Wohnnutzung nicht zulässig ((MU33)).. Diesem Ziel dient
auch die Unterbringung des Kindergartens am östlichen Rand des Quartiersplatzes im Eckbereich Kolping--
straßße//Siemensstraßße ((MU11)).. Mit der Festsetzung eines Urbanen Gebietes wird darüüber hinaus auch der hier
vorhandenen Wohnbebauung Siemensstraßße 3333 --3377 sowie der vorhanden gewerblichen Nutzung auf den
Grundstüücken Siemensstraßße 2277--2299 Rechnung getragen..Seite 26 von 58

Die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen wird von konkreten Nachfragen füür bestimmte Standorte oder Ob--
jekte abhängig sein.. Die Wohnungen hingegen werden voraussichtlich aufgrund des hohen Wohnungsbedarfs
züügig realisiert.. Es bedarf daher einer hohen Flexibilität in der räumlichen und zeitlichen Entwicklung der
gewüünschten Nutzungsmischung des Quartiers..
Der Nutzungskatalog des §§ 66a BauNVO wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des
Ausschlusses von großßflächigen Einzelhandelsgeschäften,, Tankstellen und Vergnüügungsstätten einge--
schränkt.. Tankstellen zeichnen sich durch einen erhöhten Störungsgrad aus und sind im Allgemeinen mit ei--
nem gesteigerten Flächenbedarf verbunden,, dem im Plangebiet aufgrund der beabsichtigten hohen Wohn--
dichte nicht entsprochen werden kann.. Die mit Vergnüügungsstätten verbundenen Auswirkungen ((Beeinträch--
tigung des Straßßen-- und Stadtbilds durch besonders auffällige Gestaltung oder aggressive Lichtreklame;; Wir--
kung als Fremdkörper im Straßßenraum;; Ausstrahlung des negativen Erscheinungsbildes auf benachbarte Be--
triebe,, lange Öffnungszeiten --auch an Wochenenden-- und in späten Abendstunden,, höhere Mietzahlungsfä--
higkeit und damit Verdrängung von gebietsverträglichen höherwertigen Nutzungen etc..)) wüürden den städte--
baulichen Zielen füür die süüdlich angrenzenden Baugebiete mit einem hohen Anteil Wohnnutzung entgegen--
stehen.. Während Cafés,, Gaststätten und Restaurants,, die planungsrechtlich als Schank-- und Speisewirtschaf--
ten einzustufen sind,, zur Attraktivität des Gebietes beitragen,, sind Vergnüügungsstätten nicht mit der angren--
zenden geplanten ruhigen Wohnnutzung sowie dem hier geplanten Kindergarten vereinbar und sollen daher
ausgeschlossen werden..
Einer der wesentlichen Grundsätze des Bonner Einzelhandels-- und Zentrenkonzptes ist es,, Betriebe mit zen--
tren bzw.. nahversorgungrelevanten Sortimenten vorrangig in zentralen Versorgungsbereichen anzusiedeln..
Insofern sollen nahversorgungsrelevante Einzelhandelsbetriebe nur in zentralen Versorgungsbereichen zuläs--
sig sein.. Da das Plangebiet weder zu den im Stadtgebiet genannten Eignungsflächen,, noch zu den abgegrenz--
ten Zentren gehört,, ist es stadtplanerisches Ziel,, dass sich größßere Einzelhandelsbetriebe im Plangebiet nicht
ansiedeln.. Somit können Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche vermieden werden.. Auch bei
Ansiedlungen von kleinflächigen Betrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten ist mit Beeinträchtigungen
der benachbarten Zentren zu rechnen.. In der näheren Umgebung des Plangebietes befinden sich bereits oder
sind geplante Betriebe mit entsprechenden Kernsortimenten außßerhalb zentraler Bereiche ((z..Bsp.. im Bereich
des west..side Geländes)).. Jede weitere Ansiedlung wüürde weitere Kaufkraft aus den Zentren abziehen und
somit diese in ihrer Funktion gefährden.. Füür kleinflächige Betriebe des Einzelhandelssektors bietet das an--
grenzende Mischgebiet bereits ausreichende Ansiedlungsmöglichkeiten,, sodass sie hier ebenfalls nur aus--
nahmsweise zugelassen werden können.. Durch den Ausschluss von großßflächigen Einzelhandelsbetrieben
auch mit nicht zentren-- bzw.. nicht nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten ((z.. Bsp.. Baustoffe,, Möbel etc..))
soll aufgrund des hiermit verbundenen Flächenbedarfes und des Bedarfes an Wohnbauflächen im Stadtgebiet
Rechnung getragen werden..
Allgemeines Wohngebiet ((WA))::
Die im süüdwestlichen Teil des Plangebietes gelegenen Baufelder auf dem ehemaligen Sportplatz weisen auf--
grund ihrer Lage unmittelbar am öffentlichen Grüünzug sowie zur bewaldeten Hangkante besondere Qualitäten
füür eine Nutzung zu Wohnzwecken auf und werden unter Berüücksichtigung der benachbarten allgemeinen
Wohngebiete sowie des nördlich angrenzenden Urbanen Gebietes als Allgemeines Wohngebiet gemäßß §§ 44
BauNVO festgesetzt.. Damit dient das Baugebiet vorrangig der Wohnnutzung.. Der Bebauungsplan schränkt
die allgemein zulässigen Nutzungen jedoch derart ein,, dass Teile der allgemein zulässigen Nutzungen nach §§
44 BauNVO nur ausnahmsweise zugelassen werden können.. Hierunter fallen die der Versorgung des Gebietes
dienenden Läden,, Schank und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe.. Diese Art der ge--
werblichen Nutzungen finden in dem benachbart festgesetzten Mischgebiet ausreichend Raum,, die hierfüür
notwendigen Flächen zur Verfüügung zu stellen.. Die nach §§ 44 Abs.. 33 BauNVO ausnahmsweise zulässigen
Nutzungen ((Betriebe des Beherbergungsgewerbes,, nicht störende Gewerbebetriebe,, Anlagen füür Verwaltun--
gen,, Gartenbaubetriebe und Tankstellen)) werden darüüber hinaus ausgeschlossen..
Im Vordergrund der städtebaulichen Zielsetzung liegt die Schaffung von gefördertem,, preisgedämpften und
frei finanziertem Wohnraum.. Der Bebauungsplan unterteilt das Allgemeine Wohngebiet im Bereich des heu--
tigen Sportplatzes insofern in drei Baufelder ((WA,, WA 11 und WA 22)),, die als Wohnhöfe ausgebildet werdenSeite 27 von 58

sollen.. Auf der zum Quartier west..side gelegenen Seite des Grüünzuges eröffnet der Bebauungsplan eben--
falls die Möglichkeit füür freifinanzierten Wohnungsbau ((WA)).. Zu je einem Drittel sind diese Wohnbauflä--
chen füür öffentlich geförderten Wohnungsbau –Einkommensgruppe A sowie öffentlich geförderten Woh--
nungsbau –Einkommensgruppe B-- und freifinanzierten Wohnungsbau vorgesehen.. Jedes Baufeld des ehema--
ligen Sportplatzes umfasst ca.. 8800 bis 110000 Wohneinheiten.. Auf der zum Quartier west..side gelegenen Seite
des Grüünzuges eröffnet der Bebauungsplan ebenfalls freifinanzierten Wohnungsbau ((WA))..
Einbezogen in das Allgemeine Wohngebiet sind auch die Wohngebäude nordwestlich der Kolpingstraßße.. In--
sofern wird hier der vorhandenen Wohnnutzung Rechnung getragen und der Bestand festgeschrieben.. Somit
bildet das im Plangebiet liegende Wohngebiet einen Teil des gesamten Allgemeinen Wohngebietes der Be--
bauung west..side und Am Vogelsang,, das sich in verschieden Abschnitte mit tlw.. unterschiedlicher Zulässig--
keit der baulichen Nutzung im Hinblick auf deren Lage und Ausrichtung gliedert..
Fläche füür den Gemeinbedarf – Schule --
Im süüdöstlich Teil des Plangebietes setzt der Bebauungsplan entsprechend der vorhandenen Nutzung durch
die Rheinschule eine Fläche füür den Gemeinbedarf fest.. Hier befinden sich die Sporthalle sowie die Stellplätze
der Schule.. Die Grundstüücksflächen wurden bislang durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan 77552222--11 als
Grüünfläche – Sportanlagen – ohne üüberbaubare Grundstüücksfläche festgesetzt.. Mit der Einbeziehung in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.. 66332222--22 wird insofern dem derzeitigen Bestand Rechnung getragen..
Im Zusammenhang mit der Erschließßung des Baugebietes Am Vogelsang,, ausgehend von der Straßße Am
Propsthof,, bedarf es hier jedoch einer Neuordnung der Stellplatzflächen.. Damit wird ermöglicht,, den die Ge--
biete west..side und Am Vogelsang verbindenden Grüünzug bis zur Straßße Am Propsthof in nahezu gleich blei--
bender Breite anzulegen und somit in seiner Funktion als verbindendes Element zu stärken..
Förderung von preiswertem Wohnraum
Um den Bedarf an insbesondere preiswertem Wohnraum in der Stadt zu decken,, setzt der Bebauungsplan füür
Teilbereiche des Allgemeinen Wohngebietes ((WA)) und des Urbanen Gebietes ((MU)) fest,, dass hier vollständig
oder teilweise nur Wohngebäude so herzustellen sind,, dass sie den Kriterien des sozialen Wohnungsbaus ent--
sprechen könnten.. Da die hiervon betroffenen Grundstüücke im Wesentlichen im Eigentum der Stadt Bonn
liegen,, wird eine entsprechende Verpflichtung zum Bau nicht nur förderfähiger,, sondern tatsächlicher geför--
derter bzw.. preisgedämpfter Wohnungen üüber die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus auch im Grund--
stüücküübertragungsvertrag auf die zuküünftigen Eigentüümer der Grundstüücke erfolgen.. Die Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Am Vogelsang“ im Zusammenhang mit den bereits rechtsverbindlichen Festsetzungen des
benachbarten Bebauungsplanes füür das west..side Gelände sowie die hierzu getroffenen vertraglichen Rege--
lungen tragen damit dazu bei,, eine Mischung aus frei finanziertem und gefördertem Wohnungsbau im Gebiet
zu erreichen und somit der steigenden Wohnraumnachfrage bedarfsgerecht Rechnung zu tragen..
22..22..22 Maßß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl ((GRZ))
Die Festsetzungen der Grundflächenzahlen ((GRZ)) nach §§ 1199 Abs.. 22 BauNVO mit 00,, 33 bis 00,,55 halten die zu--
lässigen Werte des §§ 1177 der Baunutzungsverordnung ((BauNVO)) im allgemeinen Wohngebiet ((00,,44)) und im
Urbanen Gebiet ((00,,88)) ein bzw.. unterschreiten die maximal zulässigen Werte.. Im Bereich der Gemeinbedarfs--
fläche üübernimmt der Bebauungsplan die füür das Schulgrundstüück bislang geltenden Festsetzungen mit einer
GRZ von 00,,33 und einer GFZ von 11,,00..
Neben den Hochbauten werden mit den erforderlichen Zuwegungen und Zufahrten füür die Feuerwehr,, Terras--
sen,, Nebenanlagen,, Tiefgaragen und Untergeschossen aber zusätzliche Grundstüücksflächen beansprucht.. Da--
her wird in den textlichen Festsetzungen eine Überschreitung der Grundflächenzahl durch Nebenanlagen,, be--
festige Freianlagen und Zufahrten sowie unterirdische Bauteile gem.. §§ 1199 Abs.. 44 Satz 33 BauNVO bis zu einer
Grundflächenzahl von 00,,88 ermöglicht.. Die Überschreitung der GRZ ist größßtenteils in der Unterbauung durch
Tiefgaragen begrüündet,, in der die notwendigen Stellplätze der Bewohner und Beschäftigten untergebracht
werden sollen.. Auf diese Weise sollen oberirdische Stellplätze in größßerem Umfang vermieden werden,, da sieSeite 28 von 58

die Freianlagengestaltung und das durchgrüünte Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen wüürden.. Als Aus--
gleich sind die unterbauten Grundstüücksteile weitgehend mit mindestens 5500 cm Bodensubstrat zu üüberdecken
und gärtnerisch anzulegen.. So wird in den bislang versiegelten Teilbereichen eine annähernd natüürliche Bo--
denfunktion wieder hergestellt und in den bislang unversiegelten Teilbereichen der Verlust einer solchen ver--
ringert..
Geschossflächenzahl ((GFZ))
Vor dem Hintergrund der Standortvorzüüge des Plangebietes und des im Bonner Raum bestehenden hohen
Wohnraumbedarfes wird das Maßß der baulichen Nutzung unter dem Gesichtspunkt festgelegt,, das Gebot des
sparsamen Umgangs mit Grund und Boden möglichst wirksam umzusetzen..
Die differenzierten Festsetzungen der Geschossflächenzahl füür die einzelnen Baugebiete orientieren sich an
den kleinräumigen Qualitäten und Planungszielen der Bauflächen sowie im Bereich der Kolpingstraßße am
Bestand.. Dem entsprechend werden durch den Bebauungsplan füür die Allgemeinen Wohngebiete ((WA)) Ge--
schossflächenzahlen von 11,,00,, bis 22,,22 sowie die füür die Urbanen Gebiete ((MU)) Geschossflächenzahlen von 11,,44
bis 22,,66 festgesetzt.. Während die maximal zulässigen Werte im Urbanen Gebiet ((33,,00)) eingehalten werden,, üüber--
schreiten sie jedoch in den Allgemeinen Wohngebieten teilweise die zulässigen Werte ((11,,22))..
Die Entwicklung und Wiedernutzbarmachung vormals bebauter und versiegelter Flächen in zentralen Lagen
entspricht dem Ziel der Stadt Bonn,, dem Wohnbauflächenbedarf vor allem im Wege der Innenentwicklung
gerecht zu werden.. Damit kann der Abwanderung wohnraumsuchender Bevölkerung entgegen getreten und
eine Flächeninanspruchnahme am Stadtrand und in den Umlandgemeinden vermieden werden.. Zugleich wird
damit eine nachhaltige Nutzung und Auslastung der städtischen Infrastruktur gewährleistet..
Das Plangebiet weist durch seine Nähe zum rd.. 11,,55 km entfernten Stadtzentrum und die sehr gute verkehrliche
Erschließßung eine besondere Lagegunst auf.. Vergleichbare Flächen sind im Stadtgebiet nur noch in sehr be--
grenztem Umfang verfüügbar,, so dass eine effiziente Bodennutzung erforderlich und gerechtfertigt ist.. Vor
diesem Hintergrund sind Überschreitungen der Obergrenzen der Baunutzungsverordnung gem.. §§ 1177 Abs.. 22
BauNVO aus städtebaulichen Grüünden möglich,, soweit diese durch Umstände oder Maßßnahmen ausgeglichen
werden,, die eine Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn-- und Arbeitsverhältnisse sicher--
stellen und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden..
Durch die geplanten Nutzungen entsteht im Zusammenhang mit den östlich angrenzenden Plangebiet
west..side ((Bebauungsplan Nr.. 66332222--11)) ein neues Stadtquartier mit einer hochwertigen Mischung der städte--
baulichen Grundfunktionen ((Wohnen,, Arbeiten,, Freizeit,, Nahversorgung)) auf einer bislang industriell und
sportlich geprägten Fläche..
Durch die kurzen Wege innerhalb des Quartiers und die güünstige Lage in der Stadtstruktur wird den Nachhal--
tigkeitskriterien der Minimierung des individuellen Verkehrsaufkommens,, des Klimaschutzes und der Luft--
reinhaltung in besonderer Weise entsprochen und den Bedüürfnissen der Bewohner und Beschäftigen Rechnung
getragen..
Über die Angebote im Plangebiet hinaus besteht eine sehr gute Erreichbarkeit von Versorgungs--,, Kultur--,,
Sozial-- und Freizeiteinrichtungen im Stadtzentrum.. Das Meßßdorfer Feld,, als größßte zusammenhängende Frei--
fläche im Bonner Stadtgebiet und wichtiges Naherholungsgebiet,, ist innerhalb von 1100 min fußßläufig erreich--
bar.. Im östlichen Teil des Plangebietes stehen den Bewohnern des Quartiers mit dem hier geplanten Grüünzug
weitere öffentliche Grüünflächen zur Verfüügung.. Durch die weitgehende Unterbringung des ruhenden Verkehrs
in Tiefgaragen können die Blockinnenbereiche begrüünt und als wohnungsnaher privater oder halböffentlicher
Freiraum genutzt werden.. Entsprechende Freiräume werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes
gesichert.. Ein Netz von Fußß-- und Radwegen verbindet die Grüün-- und Freiflächen im Plangebiet.. Durchfahrts--
verkehre,, die die Wohn-- und Aufenthaltsqualität beeinträchtigen könnten,, sollen durch die Ausbildung der
notwendigen öffentlichen Erschließßungsstraßßen von Norden und Süüden als Sackgassen vermieden werden..
Geschossigkeit und Gebäudehöhen
Die Höhenentwicklung des geplanten Quartiers wird im Wesentlichen durch die Festsetzung von differenzier--
ten Geschossigkeiten gesteuert.. Als Orientierungsmaßßstab füür die Planung wurden einerseits die benachbarte
Bebauung und andererseits die beabsichtigte Raumwirkung mit urbanem Charakter auf Basis des Landeswett--Seite 29 von 58

bewerbes herangezogen.. Das Entree des Quartiers soll durch die architektonische Prägnanz von vier-- bis sechs--
geschossigen Gebäuden an der Siemensstraßße besonders betont werden.. Die öffentliche Platzfläche wird durch
die vier-- bis sechsgeschossige Raumkante gefasst.. Das zentral gelegene Baugebiet wird vier-- bis füünfgeschos--
sig festgesetzt und ermöglicht somit einen wesentlichen Beitrag zur Wohnraumbeschaffung.. Die vorhandene
Wohnanlage nördlich der Kolpingstraßße wird entsprechend ihres Bestandes mit drei bzw.. vier Geschossen
festgesetzt..
Über die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse hinaus ermöglichen die Festsetzungen des Bebauungspla--
nes keine weiteren Geschosse,, um eine weitere Höhenentwicklung zu vermeiden.. Technische Anlagen auf den
obersten Geschossen sind zulässig,, sofern diese einen Abstand zur Attika einhalten,, der ihrer Höhe üüber der
Oberkante der Attika entspricht und sie durch geeignete bauliche Maßßnahmen optisch abgeschirmt werden..
Auf diese Weise sollen visuelle Beeinträchtigungen des architektonischen Erscheinungsbildes vermieden wer--
den.. Auf die Festsetzung von Gebäudehöhen wurde ansonsten verzichtet..
22..22..33 Bauweise und üüberbaubare Grundstüücksfläche
Das Plangebiet gliedert sich entsprechend dem Ergebnis des Landeswettbewerbes in mehrere Baufelder,, die
sich am geplanten Erschließßungssystem orientieren.. Die Baugrenzen sind so festgesetzt,, dass die städtebauli--
che Struktur gemäßß Landeswettbewerb gesichert wird,, füür die spätere Hochbauplanung jedoch noch ausrei--
chend Gestaltungsspielraum bleibt.. Aufgrund der sich an den wesentlichen Raumkanten orientierenden Fest--
legung der Baugrenzen können ggf.. Gartenterrassen von Erdgeschosswohnungen sowie Balkone und andere
partiell auskragende Gebäudeteile nicht in Gänze innerhalb der üüberbaubaren Grundstüücksfläche unterge--
bracht werden.. Daher wird durch textliche Festsetzung die Möglichkeit eröffnet,, dass Terrassen,, Balkone,,
Wintergärten,, Vordächer,, Erker und Laderampen die Baugrenzen bis zu 22,,55 m üüberschreiten können.. Da Tief--
garagen,, Kellerräume und andere Bauteile unterhalb der Geländeoberfläche auch außßerhalb der oberirdischen
Hochbauten vorgesehen sind,, wird in den textlichen Festsetzungen deren generelle Zulässigkeit auch außßer--
halb der üüberbaubaren Grundstüücksflächen festgesetzt..
Füür das Plangebiet wird auf eine Festsetzung der Bauweise verzichtet.. Damit besteht die Möglichkeit,, neben
Gebäuden mit seitlichem Grenzabstand auch Gebäude mit mehr als 5500 m Länge zu errichten.. Unabhängig
davon sind im späteren Baugenehmigungsverfahren die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften
zu beachten..
22..22..44 Sonstige Festsetzungen
Lärmschutzmaßßnahmen
Zur Gewährleistung gesunder Wohn-- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Plangebietes setzt der Bebauungs--
plan passive,, d..h.. an den Gebäuden selbst vorzunehmende Lärmschutzmaßßnahmen fest.. Zur Festlegung der
erforderlichen Schalldämmmaßße stellt der Bebauungsplan Lärmpegelbereiche dar.. Auf der Grundlage dieser
maßßgeblichen Außßenlärmpegel setzt der Bebauungsplan das jeweils erforderliche resultierende Schalldämm--
maßß füür die Außßenbauteile ((Außßenwände,, Fenster,, Tüüren und Dächer)) gemäßß DIN 44110099 ((Schallschutz im
Hochbau)) der Gebäude fest..
Aufschüüttungen und Abgrabungen
Der Bebauungsplan lässt Aufschüüttungen,, Abgrabungen,, Stüützmauern,, Treppen und Rampen in seinem Gel--
tungsbereich allgemein bis zur Höhe der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen zu.. Dadurch wird die
Möglichkeit eröffnet,, einen barrierefreien Zugang zu den Hauseingängen zu errichten.. Darüüber hinaus kann
hierdurch ein Eingriff in den Deponiekörper im Bereich der verfüüllten Gruben gemindert werden.. Im Über--
gangsbereich zum süüdlich angrenzenden Schulgrundstüück eröffnet der Bebauungsplan hierdurch die Gestal--
tung der hier geplanten öffentlichen Grüünfläche,, die in diesem Bereich zuküünftig auch die Füührung des Ende--
nicher Baches in einem offenen Fließßgewässer vorsieht.. Heute noch vorhandene Mulden und Aufschüüttungen
können somit im Hinblick auf eine harmonische Geländemodellierung aufgefüüllt bzw.. abgetragen werden..
Höhenlage der öffentlichen VerkehrsflächenSeite 30 von 58

Die Höhenlage der öffentlichen Verkehrsflächen wurde im Rahmen der Erschließßungsplanung neu definiert..
Damit soll ein weitest gehender barrierefreier Übergang von den öffentlichen Verkehrsflächen auf die angren--
zenden öffentlichen und privaten Grundstüücksflächen ermöglicht werden.. Aufgrund dieser festgesetzten Hö--
henlage der öffentlichen Verkehrsflächen sind zur Herstellung des Straßßenkörpers Böschungen zu errichten..
Auf eine Ausweisung als öffentliche Verkehrsfläche wird jedoch verzichtet.. Die Böschungsflächen liegen
vielmehr auf den jeweils angrenzenden privaten Baugrundstüücken und öffentlichen Grüünflächen,, deren Anhe--
bung auf das Niveau der Verkehrsflächen jedoch ebenfalls Ziel der Hochbauplanung ist.. Diese Festsetzung
hat nicht die Folge,, dass damit dem Träger der Straßßenbaulast die Nutzung der Fläche zivilrechtlich zu gestat--
ten ist.. Hierfüür sind,, soweit nicht vertragliche Vereinbarungen getroffen werden,, andere dem Vollzug des
Bebauungsplans dienende Maßßnahmen wie z..B.. bodenordnende Maßßnahmen erforderlich..
Eine Inanspruchnahme der angrenzenden Grundstüücke bzw.. die damit verbundenen Belastungen sind mit den
Eigentumsinteressen der Grundstüückseigentüümer vereinbar,, da die betreffenden Flächen unbeschadet der ge--
troffenen Festsetzung noch einer privaten Gestaltung und Nutzung zugänglich sind.. Neben einer Anrechnung
auf die üüberbaubare Grundstüücksfläche können die betroffenen Flächen der Gestaltung und Bepflanzung der
Außßenwohnbereiche dienen.. Dies gilt umso mehr,, als die erforderlichen Böschungen vergleichsweise geringe
Höhenunterschiede aufweisen und dementsprechend nur kleinteilige Flächeninanspruchnahmen im Bereich
der privaten Grundstüücke erfolgen..
22..22..55 Hinweise
Das Plangebiet ist von drei Altablagerungen und einem Altstandort betroffen..
Die Altablagerung 77442222--000044 nimmt den üüberwiegenden Teil des Plangebietes ein.. Hierbei handelt es sich um
die Verfüüllung einer ehemaligen Kiesgrube.. Die Verfüüllung erfolgte ungeordnet und setzt sich aus Erdaushub,,
Bauschutt und Müüll zusammen.. Die Mächtigkeit der Verfüüllung variiert und erreicht zehn Meter.. Die Altab--
lagerung 77442222--002244 besteht aus einer vergleichsweise kleinen Aufhaldung im süüdlichen Bereich des Plange--
bietes,, angrenzend zum Schulgrundstüück.. Diese setzt sich aus Erdaushub mit geringen Bauschuttanteilen zu--
sammen.. Die Altablagerung 77442222--000033 liegt im oberen Bereich der Hangkante zur Straßße auf dem Hüügel.. Die
Verfüüllung setzt sich aus Erdaushub,, Bauschutt,, Asche und Kohle zusammen.. Der Bebauungsplan sieht hier
keine Änderungen gegenüüber dem derzeitigen Ist--Zustand vor.. Zusätzlich ist ein großßer Teil des Plangebietes
Bestandteil des Altstandortes 77442222--440000.. Hierbei handelt es um das Betriebsgelände einer ehemaligen Lack--
und Lederfabrik..
Es ist davon auszugehen,, dass in den Bereichen,, in denen die Verfüüllungen üüberbaut werden,, Sondergrüündun--
gen notwendig werden,, da die Verfüüllungen nicht ausreichend tragfähig sind.. Falls Erdaushub anfällt,, ist mit
erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen.. Bei der Oberflächengestaltung in unversiegelten Bereichen ist ent--
weder nachzuweisen,, dass der verwendete anstehende Boden unbelastet ist oder es ist ein Auftrag von nach--
weislich unbelastetem Boden vorzunehmen..
Die bislang vorliegenden Untersuchungen zeigen keine Hinweise,, dass Deponiegase in einem Maßße entstehen,,
der Sicherungsmaßßnahmen an den Gebäuden notwendig macht..
22..33 Erschließßung
22..33..11 Äußßere Erschließßung
Öffentlicher Personennahverkehr ((ÖPNV))
Der Standort ist gut in das örtliche und üüberörtliche Nahverkehrsnetz eingebunden.. Die Stadtbahnhaltestellen
„Propsthof Nord“ ((Linien 1166 und 6633)) und „Robert--Kirchhoff--Str..“ ((Linien 1188 und 6688)) mit Anbindung an das
Stadtzentrum von Bonn sind fußßläufig erreichbar.. Unmittelbar angrenzend liegt nördlich der neue S--Bahn--
Haltepunkt „Bonn--Endenich Nord“ ((Strecke der „Voreifelbahn“,, S 2233)).. Die Buslinie 663311 hält auf der „Sie--
mensstraßße“ und auf der Straßße „Am Propsthof“ unmittelbar am Plangebiet angrenzend.. Die Buslinien 661100
und 661111 können üüber die Haltestelle an der Straßße „Auf dem Hüügel“ erreicht werden..
Die Stadt verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Vogelsang“ das städtebauliche Ziel,, durch
ein Mobilitätsmanagement sowie durch Bereitstellung alternativer Verkehrsmittel zu einer Reduzierung desSeite 31 von 58

PKW--Besitzes,, der bereitzustellenden öffentlichen und privaten Stellplätze sowie zu einer Reduzierung der
Verkehrs-- und Emissionsbelastung zu gelangen.. Hierzu gehört die Förderung von Fahrradverkehr,, Pedelecs
und Car--Sharing.. Daher soll die S--Bahn--Haltestelle „Endenich Nord“ im Bereich des Quartiersplatzes als in--
termodale Mobilstation ausgebaut und qualifiziert werden,, damit eine Verknüüpfung der verschiedenen Ver--
kehrsträger sowie des ÖPNVs ((Bus und S--Bahn)) gewährleistet wird..
Anbindung des motorisierten Individualverkehrs ((MIV))
Die MIV--Anbindung des Plangebietes an das örtliche und üüberörtliche Straßßennetz erfolgt üüber die Siemens--
straßße und die Straßße Am Propsthof.. Die Zufahrt zur BAB 556655 als Zubringer der BAB 5599 in Richtung Köln
und der BAB 6611 befindet sich ca.. 11 km entfernt.. Das Stadtzentrum von Bonn ist in östlicher Richtung üüber die
Bornheimer Straßße // B5566 innerhalb von 1100 min erreichbar.. Nördlich besteht am Verteilerkreis Potsdamer Platz
Anschluss an die BAB 555555 und die B 99..
22..33..22 Innere Erschließßung
Ein wesentliches Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Realisierung eines flächensparenden Erschlie--
ßßungssystems.. Die Haupterschließßung der nördlich gelegenen Bauflächen erfolgt üüber die Kolpingstraßße.. Eine
neu herzustellende Stichstraßße,, ausgehend v

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Datenstand: 02.11.2026, 17:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de