200433-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien
Kerndaten
- Nummer
- 200433-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200433-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Denkmalrelevante Vorlagen in anderen
Ratsgremien
Beratungsfolge
Unterausschuss für Denkmalschutz 14.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Dem Unterausschuss für Denkmalschutz werden zur Sitzung am 16.08.2020
ergänzend zur Mitteilungsvorlage folgende Vorlagen zur Kenntnis gegeben:
1. Sichtachse vom Burgplateau auf die obere Burgstraße
201007 Antrag
201007-1 ST Stellungnahme der Verwaltung
2. Gebäude des vormaligen „American Embassy Club“
200996 Antrag
200996-1 ST Stellungnahme der Verwaltung
3. Anbau an das Denkmal Rüdigerstraße 2
201074 Kleine Anfrage
201074-1 ST Stellungnahme der Verwaltung
4. Kunstwerk „Walking Bag“
200748 Große Anfrage
200748-1 ST Stellungnahme der Verwaltung
5. Planung des Stadtarchivs auf dem Gelände der ehemaligen
Pestalozzischule Budapester Str. 23, 53111 Bonn
200446 Beschlussvorlage
200446-1 AA Änderungsantrag
200446-1 ST Stellungnahme der Verwaltung
200446-2 Große Anfrage
200446-3 ST Stellungnahme der VerwaltungSeite 1 von 51
Seite 2
Anlage/n
1 zu 1. 201007 Antrag (öffentlich)
2 zu 1. 201007-1 ST (öffentlich)
3 zu 2. 200996 Antrag (öffentlich)
4 zu 2. 200996-1 ST (öffentlich)
5 zu 3. 201074 Kleine Anfrage (öffentlich)
6 zu 3. 201074-1 ST (öffentlich)
7 zu 4. 200748 Große Anfrage (öffentlich)
8 zu 4. 200748-1 ST (öffentlich)
9 zu 5. 200446 Beschlussvorlage (öffentlich)
10 zu 5. 200446-1 AA (öffentlich)
11 zu 5. 200446-1 ST (öffentlich)
12 zu 5. 200446-2 Große Anfrage (öffentlich)
13 zu 5. 200446-3 ST (öffentlich)Seite 2 von 51
Antrag
öffentlich
201007
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
Achim Schröder
Fraktion Freie Demokratische Partei
27.05.2020 gez. Jansen
Sichtachse vom Burgplateau auf die obere
Burgstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Unter Bezugnahme auf ihre Stellungnahme 1713397ST2, Unterpunkt Zu 2.
prüft die Verwaltung in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde die
Wiederherstellung der historischen Sichtachse vom Burgplateau auf die obere
Burgstraße und legt hierfür eine Kostenschätzung sowie einen Umsetzungsplan
vor.
Begründung
Diese Sichtbeziehung hat bis weit in die 1970er Jahre bestanden und ist
mittlerweile durch unterlassene Pflege des Baumbestandes sowie das
Einwachsen von Stangenwald in die zur Befestigung des Fußweges unterhalb
des Plateaus dienende Stützmauer zugewuchert. Entlang des Weges stehende
Sitzbänke erinnern als stumme Zeugen an die frühere Aussicht. Des Weiteren
kann Einwuchs ins das Stützmauerwerk zu Frostschäden und zu dessen
Auflockerung durch Winddruck führen, was am Ende zu höheren
Reparaturkosten für die Stadt führen wird. Ein Telefonat mit der für die
Zertifizierung des Stadtwaldes und des diesem zugehörigen Burgerbergs
zuständigen Naturland-Organisation ergab, dass Maßnahmen zum
Substanzerhalt der Burganlage unschädlich sind für das Naturland-Siegel.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 51
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201007-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Sichtachse vom Burgplateau auf die obere
Burgstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
2016 gab es einen Ortstermin mit dem damaligen Leiter der Unteren
Denkmalbehörde, Herrn Dr. Talbot, um zu klären, welche Sichtachse im Sinne
des Denkmalschutzes freigestellt werden soll.
Im beigefügten Plan sind die damals festgelegten Maßnahmen dargestellt. Der
Antrag geht zum Teil über die Festlegungen hinaus. Bei einem weiteren
Freischnitt von Sichtachsen müssten stabile und vitale Bäume entnommen
werden, welche aktuell den Hang sichern und Erosionsschäden vorbeugen.
Daher rät die Verwaltung von weiteren Maßnahmen ab.
Im Übrigen verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme zur DS.-Nr: 200963
(200963-1 ST).
Anlage/n
1 Plan Godesburg (öffentlich)Seite 1 von 2Seite 4 von 51
Seite 2 von 2Seite 5 von 51
Antrag
öffentlich
200996
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
26.05.2020 gez. Jansen
Gebäude des vormaligen "American Embassy
Club"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Anregung
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die in den Aufsichtsrat der VEBOWAG abgesandten Mitglieder des Rates und
der gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vom Rat bestellte Vertreter der
Gemeinde werden angewiesen, die Geschäftsführung der Vebowag zu
beauftragen,
- das Gelände des ehemaligen Amerikanischen Clubs nebst aufstehedem
Gebäude aus dem Pachtvertrag mit der BIS herauszulösen und sodann
- die Sanierung des Clubhauses herbeizuführen mit dem Ziel, in dem
Gebäude eine Restauration im Obergeschoss zu betreiben, im
Untergeschoss oder anderer geeigneter Stelle ausreichend Platz für die
Aktivitäten der Schülerruderer des SRC und GRC zu schaffen und
möglichst einen Raum für die Präsentation der Historie der
Amerikanischen Siedlung vorzusehen.
Begründung
Das vormals den American Embassy Club beherbergende denkmalgeschützte
Gebäude in der Amerikanischen Siedlung Plittersdorf befindet sich in einem
bedenklichen baulichen Zustand. Die den Bau im Rahmen einer Erbpacht
derzeit besitzende Bonn International School (BIS) hat nach eigenen Angaben
für eine Sanierung keine Mittel zur Verfügung. Um den für die Geschichte
Bonns und der Bundesrepublik Deutschland bedeutsamen Bau zu erhalten und
zugleich das seit Jahren bestehende Problem der Unterbringung der
Schülerruderclubs endlich zu lösen, erscheint es es daher geboten, die
vorgeschlagenen Beschlüsse zu fassen.
Anlage/n
KeineSeite 6 von 51
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200996-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Gebäude des vormaligen "American Embassy
Club"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.08.2020 Anregung
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Bei Annahme des Antrages ist zu beachten, dass die VEBOWAG seit
Übergabe des gesamten Geländes im Wege eines Erbbaurechts an den
Trägerverein der Bonn International School keinen Zugriff hat. Mit dem
Erbbauvertrag sind auch die Pflichten hinsichtlich des Clubs an den
Trägerverein übergegangen.
Des Weiteren weist die Verwaltung daraufhin, dass nach einer Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichtes (8 C 16.10, 31.08.2011) im Aktienrecht der
Grundsatz gilt, dass Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft allein dem
Unternehmensinteresse verpflichtet und von Weisungen unabhängig sind.
Anlage/n
KeineSeite 7 von 51
Kleine Anfrage
öffentlich
201074
Fragesteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
04.06.2020
Anbau an das Denkmal Rüdigerstraße 2
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
Unter welchen Aspekten des Denkmalschutzes hat die Verwaltung dem
kürzlich erstellten Anbau an das Denkmal Rüdigerstraße 2 zugestimmt?
Begründung
Das ursprünglich im Jahre 1903 als Gärtnerhaus der „Villa Meuthen“
errichtete Denkmal (A 3608) ist vor kurzem zum Rhein hin erweitert
worden. Der im Vergleich zum Denkmal monströs wirkende Anbau hat
mit der gelungenen Architektursprache des Denkmals nichts gemein. Im
Gegenteil: Die kubische, im schlechten Stil der 1950-Jahre anmutende
Erweiterung beeinträchtigt das einst schöne Denkmal aus der
Gründerzeit nachhaltig. Die mit dem Denkmalschutz verfolgte
Erlebbarkeit des Mehlemer Villenviertels ist durch den Bau erheblich
eingeschränkt.
Anlage/n
KeineSeite 8 von 51
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201074-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Anbau an das Denkmal Rüdigerstraße 2
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
Kenntnisnahme
Unterausschuss für Denkmalschutz Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde dem
Bauantrag auf Umbau mit Erweiterung (Az 458189 VK) zugestimmt unter den
Auflagen, „jegliche Maßnahmen innen und außen rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn mit der UDB abzustimmen“, darunter insbesondere
„Materialität und Farbigkeit von Fassade und Dach, sowie die Ausführung der
Anschlussdetails des gartenseitigen Neubaus an das Baudenkmal“. Der Umbau
und die Erweiterung des Gebäudes Rüdigerstr. 2 wurde am 07.02.2019
genehmigt.
Mit der Bauausführung wurde im März 2019 begonnen. Die Rohbauabnahme
erfolgte am 15.10.2019. Die Baugenehmigung schließt die
denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ein.
Entsprechende denkmalrechtliche Nebenbestimmungen sind Bestandteil der
Genehmigung.
Grundlage für jede Entscheidung in denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren
bildet der Eintragungstext, in dem die denkmalprägenden Eigenschaften
hervorgehoben werden. Im Fall der Rüdigerstr. 2 war hier bereits eine starke
Veränderung der rechten Gebäudeseite im rückwärtigen Teil und der Rückseite
durch eine Vielzahl von An- und Umbauten vermerkt. Der heutige Anbau
ersetzt somit einen Vorgängeranbau aus den 1960er Jahren und war vor
diesem Hintergrund nach Auffassung der Unteren Denkmalbehörde zu
genehmigen. Eine Schmälerung der Aussagekraft des Baudenkmals ist nach
Auffassung der Unteren Denkmalbehörde durch die klare Absetzung von Alt-
und Neubau nicht gegeben. Positiv zu vermerken ist zudem, dass die bauliche
Erweiterung mit einer sorgfältigen Restaurierung des Baudenkmals einherging.
Anlage/n
KeineSeite 9 von 51
Große Anfrage
öffentlich
200748
Fragesteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dipl.-Ing. Peter Kern
Johannes Schott
28.04.20 gez. Poppe-Reiners
Kunstwerk "Walking Bag"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
Wie nimmt der Oberbürgermeister Stellung zu dem in der Berichterstattung am
22.04.2020 abgedruckten Offenen Brief von Professorinnen und Professoren
des Kunsthistorischen Instituts der Universität Bonn gegen die geplante
Aufstellung von Erwin Wurms „Walking Bag“ am Neutor/Ecke Am Hof?
Begründung
Die Fragesteller sind an einer Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu der
Kritik an der geplanten Aufstellung von Erwin Wurms „Walking Bag“ durch
Professorinnen und Professoren des Kunsthistorischen Instituts interessiert.
Anlage/n
KeineSeite 10 von 51
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200748-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Kunstwerk "Walking Bag"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Oberbürgermeister hat den angesprochenen Offenen Brief als
Meinungsäußerung zur Kenntnis genommen und sieht dies als Beitrag zur
Diskussion über Kunst im öffentlichen Raum.
An der Rechtmäßigkeit der von der Bezirksvertretung Bonn als zuständigem
Gremium getroffenen Entscheidung ändert das nichts.
Die ursprünglich für die erste Jahreshälfte geplante Aufstellung des
Kunstwerkes verzögert sich aufgrund der derzeitigen Lage jedoch.
Anlage/n
KeineSeite 11 von 51
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Änderungsantrag
öffentlich
200446-1 AA
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
Dr. Klaus-Peter Gilles
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Roswitha Sachsse-Schadt
Fraktion Freie Demokratische Partei
Prof. Dr. Wilfried Löbach
Planung des Stadtarchivs auf dem Gelände der
ehemaligen Pestalozzischule Budapester Str. 23,
53111 Bonn
Antrag zur Vorlage 200446
Beratungsfolge
Kulturausschuss 26.05.2020 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage wird mit der Maßgabe beiliegende Fragen zu beantworten in den
Rat verwiesen:
Wann liegt eine vollständige Bauzustandserfassung der Pestalozzischule vor,
die alle wichtigen Erkenntnisse zur Baugrundsituation und zur
Gebäudesubstanz enthält?
Wie wird sichergestellt, dass alle Planungsumfänge vollständig erfasst werden
, damit keine zeitlichen Verzögerungen und weitere Aufwände für
Planungsänderungen entstehen? Kann die Verwaltung zusichern, dass
zum finalen Baubeschluss alle gewünschten Funktionalitäten einbezogen und
duchgeplant sind?
Sind die in der Baubeschreibung aufgeführten denkmalpflegerischen Belange
umfassend und mit der Denkmalbehörde abgestimmt? Mit welchen Schätz-
Kosten sind diese Maßnahmen verbunden?
Entstehen zusätzliche Kosten zum Schutz der unter Teilen des vorderen
Schulhofes verlaufende Trasse der Stadtbahn (Auswirkungen auf Statik und
Baufundamente)?
Wie hoch liegen die Ausstattungskosten für das Stadtarchiv?
Welche Umzugskosten fallen an
Wurden archäologische Erdarbeiten im Zeitplan berücksichtigt? Sind etwaige
Zeitverzögerungen Bestandteil des „Risikozuschlages“?
Warum wird für den Neubau im Hinblick auf die Einhaltung der Klimaziele kein
ambitionierter Baustandard (besser als kfwWert 55) eingefordert?Seite 1 von 2Seite 43 von 51
Seite 2
Welche konkreten Fördermöglichkeiten (Bund/Land) bestehen für das Projekt?
Wann wird ein konkreter (realistischer) Zeitplan für die Umsetzung des
Projektes vorgelegt, der verhindert, dass die Stadt als Bauherrin durch
Zeitverzüge erpressbar wird?
Wie erfolgt die konkrete Umsetzung des Projektes? Ist vorgesehen
Generalplaner, Genralunternehmer, Generalübernehmer ...einzusetzen?
Wie wird von seiten der Verwaltung sichergestellt, dass der der Rat der Stadt
Bonn über wesentliche Projektentwicklungen zeitnah informiert wird? (Ist die
Einrichtung eines Projektbeirates geplant? Wie erfolgt das Projektcontrolling?
Wird das Projekt im Wirtschaftsplan des SGB vollständig abgebildet?)
Begründung
Die Dringlichkeit des geplanten Bauvorhabens für eine sachgerechte und
sichere Unterbringung des Stadtarchivs ist unbestritten und notwendig.
Erfahrungen mit Kostensteigerungen bei Bauvorhaben insbeondere bei
denkmalgeschützen Bauten, wie dem Haus der Bildung und der Instandsetzung
und Restaurierung der Beethovenhalle, zeigen deutlich die zwingende
Notwendigkeit genauer Untersuchungen, Vorplanungen und
Kostenermittlungen um Risiken weitestgehend vor Baubeginn zu erkennen und
darzustellen. Deshalb ist sicher zu stellen, dass die Bestandsaufnahme vor der
Ausbauplanung erfolgt und den Gremien rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2Seite 44 von 51
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200446-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Planung des Stadtarchivs auf dem Gelände der
ehemaligen Pestalozzischule Budapester Str. 23,
53111 Bonn
Antrag zur Vorlage 200446
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
17.06.2020 Empfehlung
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Betriebsausschuss SGB 23.06.2020 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den in der Sitzung des Kulturausschusses am 26.05.20 aufgeworfenen
Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
Wie ausgeführt wird das Gebäude derzeit als Schule (Abendrealschule)
genutzt, insgesamt sind 12 Klassenräume, jeweils 3 Räume pro Etage,
zusätzlich Räume für die Springer Hausmeister und das Sekretariat belegt. Es
konnten bisher nicht alle erforderlichen Voruntersuchungen durchgeführt
werden. Das Freilegen von größeren Wand- und Bodenflächen kann erst nach
Auszug der Abendrealschule erfolgen und wird sukzessive im Zuge der
Rückbauplanung durchgeführt.
Es wurden aber an verschiedenen Flächen Probebohrungen durchgeführt und
Teilflächen freigelegt, um möglichst viele Erkenntnisse zur Baugrundsituation
und Gebäudesubstanz zu erhalten. Baubeginn wird erst nach Abschluss aller
erforderlichen Voruntersuchungen und der Rückbauplanung sein.
Zu 2:
Der Nutzer (Amt 41-4) hat ein Raum- und Nutzungskonzept vorgelegt, welches
mit der Entwurfsplanung umgesetzt wurde. Die Entwurfsplanung wurde vom
Nutzer freigegeben. Alle gewünschten Funktionalitäten sind in der Planung
enthalten.
Zu 3:
Die weitere Planung im Hinblick auf den denkmalgeschützten Altbau wird
weiterhin in ständigem Austausch und Abstimmung mit der UnterenSeite 45 von 51
Seite 2
Denkmalbehörde erfolgen. Die Kosten für die Einhaltung der
denkmalschutzrechtlichen Belange können aus o.a. Gründen nicht
abschließend angegeben werden. Diese Position ist jedoch im Risikozuschlag
enthalten.
Die Abstimmungen mit der UDB werden jedoch in die Ausführungsplanungen
einfließen.
Zu 4:
Die Trasse der Stadtbahn ist mehr als 50 m vom Neubau des Magazins
entfernt. Die Gründung und Sicherung der Baugrube wird mittels Bohrpfählen
erstellt. Diese Vorgehensweise ist erschütterungsarm und führt daher mit
großer Voraussicht nicht zu Schäden an der Stadtbahntrasse. Vor Baubeginn
wird ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt, auch für den Bereich der
Nachbarbebauung.
Zu 5:
Gemäß den Angaben in der Vorlage liegen die Kosten für die
Ausstattung/Einrichtung der Büros, Teeküchen, Vortrags- bzw. Seminarräume
und des Lesesaals bei 280.000,-€. (Die Kosten für die festinstallierten
Rollregale sind bereits in der Kostengruppe 300 enthalten.)
Die Umzugskosten für das Stadtarchiv sind in den Investitionskosten nicht
enthalten. Die Kosten werden von Amt 10 benannt und zum geplanten
Zeitpunkt separat im Haushalt angemeldet.
Zu 6:
Nach Hinweis des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland
(LVRABR) kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich römische Gräber im
Umfeld der Pestalozzischule befinden. Laut LVR-ABR befinden sich aber keine
Gräber im Bereich des Baufeldes. Trotzdem sollen die Erdarbeiten
archäologisch begleitet werden, dazu wird die LVR-ABR Außenstelle rechtzeitig
vor Beginn der Erdarbeiten benachrichtigt.
Die im Rahmen der archäologischen Begleitung festgestellten Erkenntnisse
können naturgemäß erst kosten- und terminlich bewertet werden, wenn der
Umfang der eventuell möglichen archäologischen Arbeiten bekannt ist.
Zu 7:
Der Energiestandard von KfW 55 liegt bereits 45% über den gesetzlichen
Vorgaben. Die Werte des Neubaus sind sowohl primärenergetisch als auch von
den Bauteilwerten besser als KfW 55.
Zu 8:
Es ist derzeit noch offen, ob und ggf. in welchem Umfang das Projekt mit
Drittmitteln gefördert wird. Das soll bis zur Vorlage der Genehmigungsplanung
geklärt werden. Aufgrund der bekannten Förderprogramme des Bundes und
des Landes ist die Verwaltung optimistisch, dass insbesondere für innovative
Aspekte (Digitalisierung, d.h. Aufbau einer Dateninfrastruktur für
stadthistorische Bibliothek und Seminarräume) Fördermittel eingeworben
werden können.Seite 46 von 51
Seite 3
Des Weiteren gibt es Fördermöglichkeiten für Denkmalpflege-projekte in NRW,
das wäre zum einen die Denkmalförderung der Deutschen Stiftung
Denkmalschutz und die Denkmalförderung des Landes NRW. Diese müssen
bis Ende September 2020 beantragt werden, wenn der Baubeginn in der
zweiten Hälfte 2021 liegt.
Zu 9:
Unter der Voraussetzung, dass die Entwurfsplanung am 18.06.2020
beschlossen und in den Folgemonaten die Genehmigungsplanung erstellt und
genehmigt wird, kann anschließend mit der Ausführungsplanung und den
Ausschreibungen begonnen werden. Der früheste Baubeginn wäre damit in der
zweiten Hälfte 2021.Die Bauzeit beträgt 2-3 Jahre. Mit vorbereitenden Arbeiten
kann ggf. früher begonnen werden.
Zu 10:
Die Umsetzung des Projektes erfolgt gemäß den Vergabe Vorgaben der Stadt
Bonn und der VOB (VOB A §2, 3 und ff), demnach werden die
Bauleistungen nach Gewerken getrennt ausgeschrieben und vergeben. Eine
Vergabe an Generalunternehmer oder Generalübernehmer ist derzeit nicht
vorgesehen.
Zu 11:
Wie jede größere Baumaßnahme auch, wird über den Stand der Maßnahme in
den monatlichen Controllingberichten informiert.
Das Projekt wird im Wirtschaftsplan SGB vollständig abgebildet.
Die Einrichtung eines Projektbeirates ist nicht vorgesehen.
Anlage/n
KeineSeite 47 von 51
Große Anfrage
öffentlich
200446-2
Fragesteller/in:
Elisabeth Struwe
Hans Friedrich Rosendahl
Allianz für Bonn
26.05.2020 gez. Frau Poppe-Reiners
Planung des Stadtarchivs auf dem Gelände der
ehemaligen Pestalozzischule Budapester Str. 23,
53111 Bonn
Antrag zur Vorlage 200446
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
24.06.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Farbe werden die Ziegel und der Putz des hofseitigen
Klassentraktes erhalten?
2. Wie wird die Fassade des Neubaus gestaltet? In der Verwaltungsvorlage
wird eine Vorhangfassade aus Metall erwähnt.
3. Warum ist für den Neubau nicht dieselbe oder zumindest eine ähnliche
Fassadenausbildung vorgesehen wie für den Bestandsbau um eine
einheitlichen Gesamteindruck des Gebäudekomplexes zu erreichen?
Begründung
Den Planungsunterlagen für den Um- und Neubau der Pestalozzischule ist
hinsichtlich der Fassade Folgendes zu entnehmen:
Bestandsbau: „straßenseitiger Verwaltungsflügel aus rotem Sandstein/Putz,
hofseitiger Klassentrakt aus Ziegelmauerwerk/Putz, denkmalgeschützte
Fassade bleibt soweit wie möglich erhalten und wird instandgesetzt und ggf.
ergänzt, (….). Abdichtung der Außenwand in Teilbereichen des
Untergeschosses.“
Neubau: „(…) Vorhangfassade aus Metall mit perforierten Paneelbändern vor
den Lüftungsklappen.“
zu 1. Straßenseitig ist der denkmalgeschützte Bestandsbau rötlich und soll
auch so erhalten bleiben. Mit der Frage soll geklärt werden, ob auch das
rötliche Ziegelmauerwerk des hofseitigen Klassentraktes erhalten bleibt bzw.
ersetzt wird.
zu 2 u. 3. Die Fassadenansicht des Neubaus wird nicht eindeutig geklärt. Die
Angabe, dass eine „Vorhangfassade aus Metall mit perforierten PaneelbändernSeite 48 von 51
Seite 2
vor den Lüftungsklappen“ geplant ist, legt jedoch die Vermutung nahe, dass
man den Gegensatz zwischen Altbau und Neubau hier vorsieht.
Möglicherweise wird man diesen Kontrast durch einen dunkelgrauen Farbton
verstärken.
Dieses kontrastierende Nebeneinander von Historischem und kühler Moderne
wird jedoch von der Öffentlichkeit i.d.R. nicht geschätzt, wie z.B. die Reaktionen
auf den Kiosk auf dem Remigiusplatz oder auf Urban Soul belegen.
Anlage/n
KeineSeite 49 von 51
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200446-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
26.05.2020 gez. Frau Poppe-Reiners
Planung des Stadtarchivs auf dem Gelände der
ehemaligen Pestalozzischule Budapester Str. 23,
53111 Bonn
Antrag zur Vorlage 200446
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
17.06.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.Welche Farbe werden die Ziegel und der Putz des hofseitigen Klassentraktes
erhalten?
Stellungnahme zu 1
Es ist vorgesehen, alle Oberflächenmaterialien am Bestandsgebäude
beizubehalten. Es handelt sich um Sichtmauerwerk aus Ziegel und beige-
farbige Putzoberflächen. Entlang der Straße befindet sich zusätzlich
rötlicher Sandstein. Sämtliche Oberflächen werden gereinigt und wo
notwendig ausgebessert. Nach Entfernung der
Oberflächenverschmutzungen werden die geputzten Oberflächen wieder
ihren ursprünglichen, deutlich helleren Farbton erhalten.
2.Wie wird die Fassade des Neubaus gestaltet? In der Verwaltungsvorlage wird
eine Vorhangfassade aus Metall erwähnt.
3.Warum ist für den Neubau nicht dieselbe oder zumindest eine ähnliche
Fassadenausbildung vorgesehen wie für den Bestandsbau um einen
einheitlichen Gesamteindruck des Gebäudekomplexes zu erreichen?
Stellungnahme zu 2 und 3
Die Fassade des Bestands spiegelt die Funktion des Gebäudes als Büro-
und stadthistorische Bibliotheksbau wieder, während der
Archiv/Magazinneubau ein reiner Zweckbau ist, ohne Aufenthaltsräume.
Entsprechend der Funktion wird auch die Fassade ausgebildet und keine
Schein- bzw. „Hollywood“-Fassade" geplant. Die Funktion des Gebäudes
sollte auch in der Fassade ablesbar sein. Der Farbton der Metallfassade
des Neubaus wurde noch nicht festgelegt. Im Rahmen der Erstellung derSeite 1 von 2Seite 50 von 51
Seite 2
Ausführungsplanung wird eine Bemusterung stattfinden. Es wird
vorgeschlagen, die Bemusterung dem Gestaltungsbeirat vorzustellen.
Der Entwurf sieht vor, perforierte Flächen vor den für die Gewährleistung
des Raumklimas erforderlichen Lüftungsklappen anzuordnen, um die
Fassade zu gliedern. Die grundsätzliche Fassadenausbildung des
Magazins wurde der UDB vorgestellt. Die Fassadenaufteilung, die
Detailausführung der Metallverkleidung und die Art der Perforation des
Metalls werden wie die Bemusterung der Farbe im Zuge der
Ausführungsplanung ausgearbeitet und in Zusammenhang mit einem
Farb- und Materialkonzept für Alt- und Neubau genauer abgestimmt.
Bestand und Neubau des Stadtarchivs stehen miteinander im Dialog und
werden als ein Gesamtensemble betrachtet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2Seite 51 von 51 Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de