200433 · Mitteilungsvorlage
Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien
Kerndaten
- Nummer
- 200433
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Denkmalschutz Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200433 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien Beratungsfolge Unterausschuss für Denkmalschutz 25.03.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Dem Unterausschuss für Denkmalschutz werden zur Sitzung am 25.03.2020 folgende Vorlagen zur Kenntnis gegeben: 1. Errichtung von zwei Trockenmauern und eines Fahrradständers auf dem Grundstück des Baudenkmals Mühlenstumpf, An der Rheindorfer Burg 9, Bonn Beschlussvorlage 190783 2. Aufstellung einer Skulptur von Erwin Wurm „Walking Bag“, Bonn, Ecke Am Hof / Am Neutor Beschlussvorlage 190293 3. Finanzierung von Maßnahmen aus dem Feuerwehrtopf Antrag 190832 4. Öffnung der Helenenkapelle während des Beethovenjahres 2020 Antrag 190579 und 1ST 5. Masterplan Godesburg: Sofortiger Beginn einer interdisziplinären Zustandserhebung von Burgweg und Burg Antrag 190588 und 2ST 6. Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegungsort Antrag 191131 und 1ST 7. Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/ Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel Antrag 191164 und 1ST und 2AA Anlage/n 1 zu 1. 190783 (öffentlich) 2 zu 2. 190293 (öffentlich) 3 zu 3. 190832 (öffentlich) 4 zu 4. 190579 (öffentlich)Seite 1 von 27 Seite 2 5 zu 4. 190579ST1 (öffentlich) 6 zu 5. 190588 (öffentlich) 7 zu 5. 190588ST1 (öffentlich) 8 zu 6. 191131 (öffentlich) 9 zu 6. 191131ST1 (öffentlich) 10 zu 7. 191164 (öffentlich) 11 zu 7. 191164ST1 (öffentlich) 12 zu 7. 191164AA2 (öffentlich)Seite 2 von 27 Beschlussvorlage öffentlich 190783 Errichtung von zwei Trockenmauern und eines Fahrradständers auf dem Grundstück des Baudenkmals Mühlenstumpf, An der Rheindorfer Burg 9, Bonn Beratungsfolge Naturschutzbeirat 19.11.2019 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Um die Sanierungsmaßnahmen am Baudenkmal abschließen und die anstehenden Pflanzmaßnahmen und Einsaaten noch in dieser Pflanzperiode abschließen zu können, wäre eine Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung am 19.11.2019 notwendig. Eine Beschlussfassung in der ersten Sitzung des kommenden Jahres könnte je nach Witterung dazu führen, dass die Pflanzmaßnahmen erst in der darauf folgenden Pflanzperiode möglich wären. Beschlussvorschlag Der Erteilung einer Befreiung zur Errichtung von zwei Trockenmauern sowie eines Fahrradständers auf dem Grundstück des Baudenkmals Mühlenstumpf, An der Rheindorfer Burg 9, Bonn, wird zugestimmt. Begründung Der Mühlenstumpf ist der Sockel einer Windmühle, die 1620 erstmals erwähnt wurde und bis zum Ende des 19. Jahrhunderts in Betrieb war. Der Sockel gilt als historisches Relikt und spiegelt eine traditionelle Bautechnik wider. Der Mühlenstumpf ist als Baudenkmal ausgewiesen. Der Mühlenstumpf befindet sich in städtischem Eigentum und wurde per Erbpachtvertrag an den Förderverein Bonner Pfadfinderinnen und Pfadfinder verpachtet. Es ist vorgesehen, das Baudenkmal als Vereinsheim zu nutzen. Die Sanierung und Instandhaltung des Gebäudes obliegt dem Förderverein in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde. Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 11 von 44Seite 3 von 27 Seite 2 Die Sanierung des Gebäudes läuft bereits über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Im vergangenen Herbst/Winter wurden zur Instandhaltung des Gebäudes vom Verein die Grundmauern trocken gelegt. Derzeit wird die bereits vorhandene Zuwegung freigestellt und saniert. Die Sanierung des bestehenden Weges ist kein Verbotstatbestand und bedarf daher keiner Befreiung. Der Förderverein plant weiter, den frei gestellten Hangbereich durch die Anlage von zwei Trockenmauern zu sichern. Weiter ist der Einbau eines Fahrradständers vorgesehen. Der Förderverein hat für beide Projekte eine landschaftsrechtliche Befreiung beantragt. Das Gelände des Mühlenstumpfes liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst und ist als Landschaftsschutzgebiet 2.1 Rheindorfer Bach und Auf dem Klosteracker und Lausacker ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet 2.1 Rheindorfer Bach und Auf dem Klosteracker und Lausacker umfasst das Rheinufer mit Lebensraum typischen Gehölzen und vorwiegend landwirtschaftlichen Nutzflächen der Niederterrasse nördlich von Graurheindorf. Der Rheindorfer Bach einschließlich seiner Uferbereiche und anschließender Gartenflächen prägt einen korridorartigen Freiraum zwischen Siedlungsflächen. Vernetzende Gehölzbestände und eine geomorphologisch interessante Hangkante gliedern das Landschaftsbild. Der Freiraum ist für die Tages- und Wochenenderholung von besonderer Bedeutung. Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgte für die Uferbereiche des Rheines, den Rheindorfer Bach und seine Uferbereiche und die landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Vernetzungselementen und die siedlungsnahen Freiräume. Nach den textlichen Bestimmungen des Landschaftsplanes Kottenforst ist im Landschaftsschutzgebiet u. a. die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen, auch wenn sie keiner baurechtlichen Genehmigung oder Bauanzeige bedürfen, verboten und nur mit einer landschaftsrechtlichen Befreiung zulässig. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde kann der Errichtung von zwei Trockenmauern und eines Fahrradständers nach enger Abstimmung mit dem Antragsteller zugestimmt werden, da der Charakter des Landschaftsschutzgebietes nicht verändert wird. Die beiden Trockenmauern sind zur Sicherung des Hangbereiches geplant und ihre Notwendigkeit wurde vom Antragsteller nachvollziehbar dargelegt. Die Nutzung des Gebäudes durch junge Pfadfinder zieht zudem den nachvollziehbaren Bedarf eines Fahrradständers nach sich. Weitere Ausstattungen, wie Bänke etc., sollen nicht errichtet werden. Es ist vorgesehen die landschaftsrechtliche Befreiung mit folgenden, bereits den Antragstellern bekannten Auflagen zu erteilen:Seite 22 von 44Seite 4 von 27 Seite 3 Der derzeit freigestellte Bereich um das Gebäude ist mit ein- heimischen Gehölzen – Vogelnährgehölze – wieder zu bepflanzen. Am Gebäude und in den Bäumen sind mindestens vier Fledermaus-kästen und Nisthilfen anzubringen. Die Fläche zwischen dem sanierten Weg und der Straße wird als artenreiche Wiese mit regionalem Saatgut eingesät und ist dauerhaft extensiv zu pflegen. Anlage/n 1 Anlageplan Mühlenstumpf (öffentlich)Seite 33 von 44Seite 5 von 27 Seite 44 von 44Seite 6 von 27 Beschlussvorlage öffentlich 190293 Aufstellung einer Skulptur von Erwin Wurm „Walking Bag“, Bonn, Ecke Am Hof / Am Neutor Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Entscheidung Kulturausschuss 04.12.2019 Empfehlung Beschlussvorschlag Der Aufstellung der von Erwin Wurm eigens für Bonn geschaffenen Skulptur "Walking Bag" an der Ecke Am Hof / Am Neutor wird zugestimmt. Begründung Die in Bonn ansässige „Stiftung für Kunst und Kultur e. V.“ hat in den vergangenen Jahren bereits 4 Kunstprojekte im öffentlichen Raum in Bonn realisiert: • „Beethoven“ von Markus Lüpertz im Bonner Stadtgarten – 2014, • „Mean Average“ von Anthony Cragg auf dem Remigiusplatz – 2014 • „ARC‘89“ von Bernar Venet, auf dem Helmut-Schmidt-Platz – 2016 • „Hommage an August Macke“ von Stephan Balkenhol, im Bonner Hofgarten. Der Vorsitzende der Stiftung für Kunst und Kultur e. V., Herr Prof. Walter Smerling, hat der Stadt mit Schreiben vom 17.05.2018 das Angebot unterbreitet, die Reihe von Kunstprojekten im öffentlichen Raum 2019 mit der Aufstellung einer Skulptur von Erwin Wurm „Walking Bag“ fortzusetzen. Die Kunstkommission hat in ihrer Sitzung am 16.10.2018 dem Eigentümer des ursprünglich für die Aufstellung der Skulptur vorgesehenen Grundstücks Ecke Friedensplatz / Sternstr. empfohlen, das Kunstwerk dort nicht aufzustellen. Daraufhin haben die Stiftung und die Kulturverwaltung andere Standorte eruiert und geprüft. Im Ergebnis wird nun der Standort an der Ecke Am Hof / Am Neutor für die Aufstellung der Skulptur vorgeschlagen. Eine Projektbeschreibung und eine Fotomontage der Skulptur am Aufstellungsort sind als Anlage beigefügt. Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IVSeite 11 von 66Seite 7 von 27 Seite 2 Die Skulptur ist 4,00 m hoch, sie besteht aus Bronze, orange patiniert und lackiert. Die Stiftung für Kunst und Kultur e. V. hat sich – bei einem entsprechenden Votum der politischen Gremien – bereit erklärt, in einem Vertrag mit der Stadt Bonn im Wesentlichen Folgendes zuzusichern: • die Skulptur, die nicht in das Eigentum der Stadt übergeht, wird von der Stiftung 2019 für die Dauer von 10 Jahren aufgestellt und anschließend wieder entfernt, sofern die Aufstellungsdauer nicht im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden sollte, • die Kosten für die Aufstellung, inkl. der erforderlichen Klärungen hinsichtlich dort liegender Versorgungs- und Abwasserleitungen, der Statik etc., die Beseitigung von Verschmutzungen und Beschädigungen sowie für den Abbau werden von der Stiftung getragen, • die Stiftung verpflichtet sich zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Standsicherheit), lässt diese regelmäßig überprüfen und schließt eine Versicherung für die Folgen mangelnder Verkehrssicherheit für die Dauer der Aufstellung ab. Für die Aufstellung der Skulptur würden der Stadt Bonn keine Kosten entstehen. Die Aufstellung soll im Frühjahr 2020 erfolgen. Beratungs- und Entscheidungsbefugnisse Gem. § 7 Abs. 2 c) und d) der Bonner Bezirkssatzung entscheidet die Bezirksvertretung Bonn über die Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum in eigener Zuständigkeit. Der Rat der Stadt Bonn hat am 07.04.2016 eine Kunstkommission unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters eingerichtet, deren Aufgabe es sein soll, die Entscheidungsgremien (Kulturausschuss, Bezirksvertretung) über die Auswahl und Aufstellung künstlerischer Objekte im öffentlichen Raum und die Auswahl von Standorten zu beraten. Die Kunstkommission ist derzeit aufgrund des Ausscheidens von vier externen Experten nicht beratungsfähig. Die Ermittlung neuer externer Experten erfolgt derzeit und entsprechende Anfragen laufen. Eine zeitnahe Beratung durch die Kunstkommission ist daher nicht möglich. Da viele verschiedene Standorte geprüft wurden und bei jedem evtl. möglichen Standort viele Stellen eingebunden werden mussten, war es nicht möglich, die Vorlage bereits auf eine frühere Sitzung des Kulturausschusses zulaufen zu lassen. Die Entscheidung für die Aufstellung muss jedoch im Jahr 2019 erfolgen, da der Stiftung ansonsten die erforderlichen Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Vorlage wird daher erst nach der Beschlussfassung in der BV Bonn im Kulturausschuss behandelt werden können.Seite 22 von 66Seite 8 von 27 Seite 3 Anlage/n 1 Anlage 1-Fact-Sheet Wurm (öffentlich) 2 Anlage 2-Simulation Wurm Am Hof (öffentlich)Seite 33 von 66Seite 9 von 27 Kunstprojekt Bonn 2020: Erwin Wurm // Projektskizze Kontakt: Stiftung für Kunst und Kultur e.V. // Viktoriastr. 26 // 53173 Bonn // www.stiftungkunst.de Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Tina Rudolph und Kerstin Weinhold Tel 0228-934 55 -15 (T. Rudolph)/ -18 (K. Weinhold) // presse@stiftungkunst.de // www.stiftungkunst.de/kultur/presse 5. Kunstprojekt Bonn Erwin Wurm: Walking Bag Standort: Martinsplatz, Ecke Am Neutor/Am Hof, Bonn Innenstadt Höhe: 4 Meter Material: Bronze, orange patiniert und lackiert Mit dem international renommierten österreichischen Künstler Erwin Wurm zieht Ironie Wiener Prägung in die Bonner Innenstadt. Erwin Wurm erklärt den Menschen zum Accessoire seiner selbst und lässt die Luxus-Handtasche zum Stellvertreter-Model werden. Lange schlanke Beine stolzieren durch das Bonner Zentrum, bekleidet nur mit Schuhen und so dünn, dass sie den darauf ruhenden Körper gerade so tragen können. Der Körper ist ein reiner Torso, ohne Arme, ohne Kopf und ohne menschliche Züge – eine Handtasche. Sie ersetzt ihre Träge- rin, einfach und konsequent. Nicht irgendeine Tasche, sondern die berühmte Birkin-Bag eines fran- zösischen Luxus-Labels, zeitloser Mode-Klassiker, Statussymbol und Ausweis für die Zugehörigkeit zu einer exklusiven Gemeinde betuchter Stil-Ikonen. Und natürlich Objekt der Begierde vieler Pas- santinnen – nicht nur die Tasche, auch die Beine. Erwin Wurm lässt seine Skulptur gewohnt doppelbödig daherkommen: Vordergründig spaziert eine Handtasche durch die Einkaufsmeile, die jedoch einen faden Nachgeschmack hinterlässt: Rank und schlank ist das Ziel, schön und wohlhabend, modisch und stilsicher. Aber wer entscheidet darüber, was schön ist, wie „man“ zu sein hat, wer dazu gehört und wer nicht? Warum lassen wir uns so gerne und so leicht beeinflussen? Zwischen dem Sieg der Modeindustrie und Medien über unsere Geschmacksbildung und der Unmündigkeit des Kunden liegt eine gewaltige Grauzone mit Assoziati- onen von Kaufrausch bis Magersucht. Und bei alldem bleibt die Skulptur doch das, was sie ist: eine traditionell gefertigte Bronzestatue, eine Handtasche auf Beinen. Konsumkritik ist eines der Themen, zu denen Wurm immer wieder zurückkehrt. Die Suche nach dem Wesen der Gesellschaft steht im Fokus seiner Werke, mit denen er zugleich die Grenzen und Möglichkeiten zeitgenössischer Skulptur auslotet. Mit teils kritischem Blick auf eine paradoxe Welt richtet er diesen besonders gerne auf menschliche Schwächen und Obsessionen. „Ich zeige eine Person, die auf ihre Accessoires reduziert ist: Tasche und Schuhe. Das mag paradox wirken, doch un- sere Realität ist viel verrückter als jede absurde Perspektive es für möglich hält. Nicht die Fantasie ist unser Problem, sondern die Realität.“ Bleibt am Ende die Frage, ob der Taschen-Klassiker mehr Cha- rakter besitzt als seine Träger.Seite 44 von 66Seite 10 von 27 Kunstprojekt Bonn 2020: Erwin Wurm // Projektskizze Kontakt: Stiftung für Kunst und Kultur e.V. // Viktoriastr. 26 // 53173 Bonn // www.stiftungkunst.de Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Tina Rudolph und Kerstin Weinhold Tel 0228-934 55 -15 (T. Rudolph)/ -18 (K. Weinhold) // presse@stiftungkunst.de // www.stiftungkunst.de/kultur/presse Mit Erwin Wurm (geb. 1954) konnte die Stiftung einen der bedeutendsten europäischen Bildhauer der Gegenwart gewinnen, ein Werk für den öffentlichen Raum der Stadt Bonn zu gestalten. Für das Projekt werden keinerlei Steuergelder in Anspruch genommen, die Kosten sind vollständig durch privates Sponsoring der Mitglieder der Stiftung für Kunst und Kultur gedeckt. Verantwortlich für das Kunstprojekt Bonn ist die Stiftung für Kunst und Kultur e.V. Nach den Skulp- turen von Markus Lüpertz (Beethoven, Stadtgarten), Tony Cragg (Mean Average, Remigiusplatz) und Bernar Venet (ARC 89, Trajektkreisel B9) und der Stephan Balkenhol (Hommage an August Ma- cke, Hofgarten) geht das Kunstprojekt Bonn mit Erwin Wurm in die 5. Runde. Dahinter steht das Konzept eines urbanen Museums, für das bis 2030 jährlich ein weiteres Werk für den öffentlichen Stadtraum entstehen soll. Erwin Wurm, Walking Bag für Bonn (Simulation)Seite 55 von 66Seite 11 von 27 Seite 66 von 66Seite 12 von 27 Antrag öffentlich 190832 Finanzierung von Maßnahmen aus dem Feuwerwehrtopf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Entscheidung Inhalt des Antrags Die CDU Fraktion beantragt die folgend aufgeführten Maßnahmen aus dem "Feuerwehrtopf" zu finanzieren: 1. 2500,- € für die Restaurierung des Annakreuzes am Kirchberg in Lannesdorf 2. 3000,00 Euro zur Verschönerung der Schalt/Stromkästen in der Friesdorfer Straße zwischen Ännchenplatz und Laufenbergstraße 3. 1000,00 Euro Unterstützung der geplanten Projekte (Bücherschrank, Urban Gardening) für die Anwohnerinnen und Anwohner der Friesdorfer Straße Antragsteller/in: Christoph Jansen, Elke Melzer, CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 21.11.2019, gez. Christoph JansenSeite 13 von 27 Seite 2 Begründung Das Annakreuz am Kirchberg ist eines der drei noch erhaltenen Wegkreuzen in Lannesdorf. Das barocke Gliederkreuz ist in einem schlechten Zustand und sollte dringend restauriert werden. Mindestens sollte es gereinigt und die Schrift nachgezogen werden. Als wichtiges Merkmal im Lannesdorfer Ortszentrum und historisches Kulturgut ist das Kreuz für Lannesdorf von großer Bedeutung und sollte deshalb entsprechend gepflegt werden. Die meist beschmierten Kästen tragen zum schlechten Stadtbild im genannten Straßenabschnitt bei. Eine Verschönerung der Kästen könnte - gemeinsam mit den von Bürgern der Nachbarschaft initiiterten Aufwertung des Schulhofes der Michaelsschule - ein Baustein dazu sein, das Quartier ansehnlicher zu machen. Das Projekt könnte ggf. mit Unterstützung der Stadtwerke und unter Einbezug lokaler Künstler sowie weiterer Sponsoren realisiert werden. Der Bonner Künstler Till Eitel hat hierzu einen Vorschlag vorgelegt. Die Verwaltung möge mit ihm in Gespräche über die Realisierung treten. Die Antragsteller möchten das ehrenamtlicheSeite 14 von 27 Seite 3 Engagement der Anwohnerinnen und Anwohner der Friesdorfer Straße unterstützen und so zur schnelleren Umsetzung der vielfältigen Ideen beitragen. Anlage/n KeineSeite 15 von 27 Antrag öffentlich 190579 Öffnung der Helenenkapelle während des Beethovenjahres 2020 Beratungsfolge Hauptausschuss 05.12.2019 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Helenenkapelle wird während des Beethovenjahres 2020 wieder von April bis Oktober halbtags für Besucher zugänglich gemacht. Begründung Begründung Seit mehr als einem Jahr ist die Helenenkapelle für Besucher gesperrt und der Hinweis auf die Öffnungszeiten im Sommerhalbjahr unkenntlich gemacht. Angesichts der Bedeutung dieser Hauskapelle für die Geschichte des Cassius-Stiftes wie auch der Stadt sollte dieses Baudenkmal zunächst während des Beethoven- Festjahres, zu dem man in Bonn mit zahlreichen zusätzlichen Besuchern rechnet, für die Allgemeinheit wieder zugänglich sein, zumal es sich um ein am Niederrhein einzigartiges Denkmal handelt. Anlage/n Keine Antragsteller/in: Stv. Schmitt und BBB-FraktionSeite 16 von 27 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190579-1 ST Öffnung der Helenenkapelle während des Beethovenjahres 2020 Beratungsfolge Rat 12.12.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Helenenkapelle ist ein einmaliges Kleinod im Rheinland. In der Kapelle befinden sich sehenswerte Wandmalereien aus dem 12. Jahrhundert. Diese Wandmalereien wurden durch Vandalismus beschädigt. Die aufwendige Restaurierung wurde aufgrund von Kreideübermalungen durch Unbekannte notwendig, die allein rund 20.000 Euro Kosten verursachten. Weiterhin waren Schädigungen durch Kerzenruß und Feuchteeintrag zu verzeichnen. Die Restauration nahm einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren in Anspruch und wurde vor kurzem abgeschlossen. Die Helenenkapelle hat einen von der Straße nicht einsehbaren Zugang, der sich aufgrund seiner Lage jeglicher sozialen Kontrolle entzieht. Ein unkontrollierter Zugang birgt die Gefahr neuer Vandalismusschäden in sich, die eine erneute Schließung der Kapelle erforderlich machen würden. Vor diesem Hintergrund präferiert die Verwaltung einen kontrollierten Zugang zum Objekt, der in bewährter Weise über buchbare Führungen bei der Bonn-Information gewährleistet werden kann. Dadurch wird die notwendige Kontrollfunktion hergestellt und gleichzeitig das hochrangige Denkmal mit Hintergrundinformationen erfahrbar. Das Angebot der Kapellenbesichtigung muss sich unter räumlichen und thematischen Aspekten jedoch auf relativ kleine Gruppen mit einem speziellen Interesse für Sakralbauten beschränken. Ein standardgemäßer Einbau der Helenenkapelle in alle Stadtführungen durch die City bietet sich nicht an, da die Gruppen mit bis zu 25 Personen zu groß sind. Ferner würde die Station mit 15 bis 20 Minuten zu zeitaufwendig sein, da die Gesamtzeit nur 90 Minuten beträgt. Dieser Zeitrahmen ist erfahrungsgemäß schon eng genug, um den Gruppen die wichtigsten Sehenswürdigkeiten Bonns einschließlich Rheinpromenade zu zeigen. Anlage/n Keine Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OBSeite 17 von 27 Antrag öffentlich 190588 Masterplan Godesburg: Sofortiger Beginn einer interdisziplinären Zustandserhebung von Burgweg und Burg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Empfehlung Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg stellt fest, dass der anhängige Leitbildentwurf sowie das ebenfalls anhängige Integrierte städtebauliche Entwicklungkonzept (ISEK) und damit ein ebenfalls anhängiges zukünftiges Nutzungskonzept für Burg und Burgberg entgegen DS 1812435ST2 nicht als aufschiebende Gründe akzeptiert werden für den sofortigen Beginn einer Sachstandsermittlung von Burg und Burgberg. 2. Die Stadtverwaltung richtet sofort, wie im Ursprungsantrag DS 1812435 ausgeführt, ein interdisziplinäres Team/einen Runden Tisch ein, der Folgendes ermittelt: a. Zustand der Wege auf den Burgberg, von Burgfriedhof und jüdischem Friedhof unter Einbeziehung von Verkehrssicherheit, Vandalismus, Sauberkeit und Beleuchtung. b. Zustand der gesamten Burganlage inklusive von Burgfriedhof und jüdischem Friedhof in Bezug auf Schäden durch Erosion sowie Pflanzenbe- bzw. -einwuchs. c. Zustand der Böhm-Einbauten unter Einbeziehung von Brandschutz, Barrierefreiheit, Statik, Antragsteller/in: Wolfgang Heedt, Achim Schröder, Ursula Zimmermann 31.10.2019, gez. Christoph JansenSeite 18 von 27 Seite 2 Dichtigkeit gegen eindringendes Wasser für Starkregenereignisse Belastbarkeit der Konstruktion für Starkwindereignisse Aktualität bzw. Zukunftsfähigkeit von Elektrik, Versorgungs- und Grundleitungen sowie Küchentechnik des Restaurants, energetischem Zustand Schäden durch Erosion sowie Pflanzenbe- bzw. - einwuchs d. Zustand sämtlicher historischer Sichtachsen auf die und von der Burganlage inklusive derer vom Burgfriedhof. e. Entfernbarkeit des Artefakts der Telekommunikationsanlage f. Kosten für die aus den Ergebnissen von a. – e. erforderlichen Sanierungsmaßnahmen g. Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen Begründung Dieser Antrag zielt rein auf den Substanzerhalt des Burgbergs, der Bauten, seiner Wege und Einrichtungen ab und ist damit gänzlich unabhängig von den Ergebnissen des Leitbildprozesses. Da erwartungsgemäß die oben beantragten Erkundungsmaßnahmen zeitaufwändig sind und ohnehin vor der Umsetzung jedweden Nutzungskonzepts durchgeführt werden müssen, sollen diese sofort beginnen. Anlage/n KeineSeite 19 von 27 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190588-2 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Dez. I 31.10.2019, gez. Christoph Jansen Masterplan Godesburg: Sofortiger Beginn einer interdisziplinären Zustandserhebung von Burgweg und Burg Beratungsfolge Hauptausschuss 30.01.2020 Stellungnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Empfehlung Die Verwaltung richtet im 1. Quartal 2020 einen runden Tisch ein. Derzeit erfolgt verwaltungsintern noch die Abstimmung bezüglich der Federführung (Projektleitung „Masterplan“). Anlage/n KeineSeite 20 von 27 Antrag öffentlich 191131 Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegungsort Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, einen Stromanschluss in das Atrium des Frankenbades zu legen. Die Kosten werden aus dem "Feuerwehrtopf" der BV Bonn beglichen. Begründung Im Macke-Viertel und der Altstadt fehlt es an öffentlichen Begegnungsorten. Aus diesem Grunde sollte das Frankenbad in seiner Funktion als öffentlicher Begegnungsort weiter gestärkt werden. Das Atrium ist sowohl für sportliche Angebote wie Joga, Gymnastik etc., aber auch für kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte bestens geeignet. Um derartige Angebote im Atrium zu ermöglichen, ist eine ausreichende Ausleuchtung der Freifläche zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Anlage/n Keine Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn, Hartwig Lohmeyer 07.01.2020 gez. Poppe-ReinersSeite 21 von 27 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191131-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegnungsort Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Das im vergangenen Jahr vorgelegte Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn hat deutlich gemacht, dass der Zusammenhalt in einer vielseitigen Stadtgesellschaft durch gelungene Begegnungen und gemeinsame positive Erlebnisse der Menschen gefestigt wird. Einer der Leitziele der Sportentwicklungsplanung ist es daher, Sporträume als Mittel für sozialen Zusammenhalt zu gestalten. Die Zielsetzung des Antrages, das Frankenbad in seiner Funktion als Ort der Begegnung zu stärken, wird daher begrüßt und unterstützt. Das Atrium des Frankenbades ist ein bepflanzter Innenhof des Schwimmbadgebäudes, der nicht öffentlich zugänglich ist. Der Zugang zu diesem Innenhof ist nur über das Schwimmbadfoyer möglich. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht vorhanden. Es führt aus dem Innenhof lediglich ein weiterer Ausgang in die Schwimmhalle. Die Gestaltung des Innenhofes ist eine Kombination aus Bäumen, Pflanzbeeten, Wegeplatten, Steinen, einem Durchschreite-Becken und einem Springbrunnen. Aufgrund dieser auf das Baudenkmal abgestimmten Gestaltung und der Eingangssituation ist das Atrium in seiner derzeitigen Ausrichtung nur begrenzt nutzbar. Gleichwohl könnte das Atrium auch unter diesen Gegebenheiten für eine bestimmte Anzahl an Veranstaltungen außerhalb der Betriebszeiten des Bades geöffnet werden. Hierzu wird die Verwaltung mit den Initiativen vor Ort Gespräche aufnehmen. Sobald über die Zukunft des Frankenbades als Schwimmbad oder für eine Nachfolgenutzung entschieden ist, wird die Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung erarbeiten. Hierbei wird auch berücksichtigt werden, dass sowohl der Vorplatz des Frankenbades als auch das Atrium für eine Nutzung im Sinne der Leitziele der Sportentwicklungsplanung ertüchtigt und mit Strom- bzw. Lichtquellen ausgestattet werden sollten. Im Vorgriff auf dieses Konzept sollte bereits ein Stromanschluss in das Atrium gelegt werden.Seite 11 von 22Seite 22 von 27 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 22 von 22Seite 23 von 27 Antrag öffentlich 191164 Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/ Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Eigentümerin der Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17 (soweit bekannt Montana Wohnungsbau KG) wird gebeten, auf den Abriss dieser beiden Häuser zu verzichten, zumindest jedoch die Fassaden der Häuser bei einem Neubau zu erhalten. 2. Für das Combahnviertel wird auf der Grundlage der weit fortgeschrittenen Vorarbeiten aus den Jahren 2004-2006 eine aktualisierte Denkmalbereichssatzung erstellt und schnellstmöglich in Kraft gesetzt. 3. Bei der Unteren Denkmalbehörde wird zur entsprechenden Erarbeitung sowie Sichtung, Bewertung und Antragsstellung zügig eine zusätzliche Vollzeitstelle geschaffen und besetzt. Die Stelle wird nicht befristet. Nach weitgehendem Abschluss der erforderlichen Arbeiten bleibt die Aufgabe der Erneuerung und Weiterentwicklung des Denkmalpflegeplans, um ähnliche Fehlentwicklungen in anderen Teilen der Stadt möglichst vorzubeugen. 4. Soweit dieser Beschluss nicht ausreicht, um Abrisse historischer und stadtteilprägender, aber nicht denkmalgeschützter Bauten in dem betreffenden Gebiet (zumindest vorläufig) zu untersagen, wird die Verwaltung aufgefordert, einen entsprechenden Beschluss vorzulegen bzw. hilfsweise kurzfristig eine Erhaltungssatzung mit dieser Zielsetzung für das Gebiet vorzulegen. Begründung Angesichts der drohenden Abrisse der Gebäude in der Rheindorfer Straße und des hohen Grundstückverwertungsdrucks stellt es sich als Fehler heraus, dass im Jahr 2007 darauf verzichtet wurde, für den Bereich des Combahnviertels einen Denkmalbereich auszuweisen. Eine hohe Dichte historischer und prägender Bauten und Fassaden, die einen besonderen stadtgeschichtlichen Eindruck ermöglichen und heute noch dieses „Flair“ vermitteln, rechtfertigt eine solche Festlegung. Um einen (weiteren) Verlust dieser städtebaulichen Substanz zu verhindern, sollte dies nunmehr nachgeholt werden. Im Beueler Denkmalpflegeplan (2003) war ausgeführt: „Ziel der denkmalpflegerischen Maßnahmen wird es hier sein, die geschlossene Baustruktur des Quartiers zu Antragsteller/in: Achim Joest, Jürgen Repschläger, Nortfried Quickert-Menzel, Holger Schmidt, Tobias Haßdenteufel 14.01.2020, gez. DéusSeite 24 von 27 Seite 2 erhalten. Die einzelnen schützenswerten Gestaltelemente, wie Gebäudebreite und -höhe, Dachform und -aufbauten, Fassadengliederung, Materialwahl und Farbigkeit sind bei der konkreten Ausarbeitung der Denkmalbereichssatzung zu präzisieren.“ Anlage/n KeineSeite 25 von 27 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191164-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/ Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, welches rechtliche Instrumentarium geeignet ist, die politisch zu formulierende Zielsetzung umzusetzen. Anlage/n KeineSeite 26 von 27 Änderungsantrag öffentlich 191164-2 AA Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion, Dr. Klaus-Peter Gilles, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Hartwig Lohmeyer, Fraktion Freie Demokratische Partei, Werner Hümmrich 28.01.2020 Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/ Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel Antrag zur Vorlage 191164 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung wird gebeten, den Kontakt mit der Fa. Montana nochmals aufzunehmen und darauf hinzuwirken die Fassaden der beiden Häuser in die Neuplanung mit aufzunehmen. 2. Die Verwaltung möge die 3 Instrumentarien: Denkmalbereichssatzung, Erhaltungssatzung und Gestaltungssatzung in Bezug auf die notwendige Erhaltung von Stadtvierteln wie dem Combahnviertel darzustellen und zu erklären, inwieweit sie zum Schutz einzelner Quartiere anzuwenden sind, um bauliche Veränderungen im Hinblick auf die Gestaltung und die historischen Bestandserhaltung der Viertel entsprechend anzupassen. 3. Der Unterausschuss Denkmalpflege wird in die Beratungen mit aufgenommen. Begründung Anlage/n KeineSeite 27 von 27
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