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200433 · Mitteilungsvorlage

Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien

Nummer
200433
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Denkmalschutz 14.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200433-1 ST Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200433
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Denkmalrelevante Vorlagen in anderen
Ratsgremien
Beratungsfolge
Unterausschuss für Denkmalschutz 25.03.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Dem Unterausschuss für Denkmalschutz werden zur Sitzung am 25.03.2020
folgende Vorlagen zur Kenntnis gegeben:
1. Errichtung von zwei Trockenmauern und eines Fahrradständers auf dem
Grundstück des Baudenkmals Mühlenstumpf, An der Rheindorfer Burg 9, Bonn
Beschlussvorlage 190783
2. Aufstellung einer Skulptur von Erwin Wurm „Walking Bag“, Bonn, Ecke Am
Hof / Am Neutor
Beschlussvorlage 190293
3. Finanzierung von Maßnahmen aus dem Feuerwehrtopf
Antrag 190832
4. Öffnung der Helenenkapelle während des Beethovenjahres 2020
Antrag 190579 und 1ST
5. Masterplan Godesburg: Sofortiger Beginn einer interdisziplinären
Zustandserhebung von Burgweg und Burg
Antrag 190588 und 2ST
6. Atrium des Frankenbades als öffentlicher Begegungsort
Antrag 191131 und 1ST
7. Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/ Denkmalbereichssatzung für das
Combahnviertel
Antrag 191164 und 1ST und 2AA
Anlage/n
1 zu 1. 190783 (öffentlich)
2 zu 2. 190293 (öffentlich)
3 zu 3. 190832 (öffentlich)
4 zu 4. 190579 (öffentlich)Seite 1 von 27

Seite 2
5 zu 4. 190579ST1 (öffentlich)
6 zu 5. 190588 (öffentlich)
7 zu 5. 190588ST1 (öffentlich)
8 zu 6. 191131 (öffentlich)
9 zu 6. 191131ST1 (öffentlich)
10 zu 7. 191164 (öffentlich)
11 zu 7. 191164ST1 (öffentlich)
12 zu 7. 191164AA2 (öffentlich)Seite 2 von 27

Beschlussvorlage
öffentlich
190783
Errichtung von zwei Trockenmauern und eines
Fahrradständers auf dem Grundstück des
Baudenkmals Mühlenstumpf, An der Rheindorfer
Burg 9, Bonn
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 19.11.2019 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Um die Sanierungsmaßnahmen am Baudenkmal abschließen und die
anstehenden Pflanzmaßnahmen und Einsaaten noch in dieser Pflanzperiode
abschließen zu können, wäre eine Beratung und Beschlussfassung in der
Sitzung am 19.11.2019 notwendig.
Eine Beschlussfassung in der ersten Sitzung des kommenden Jahres könnte je
nach Witterung dazu führen, dass die Pflanzmaßnahmen erst in der darauf
folgenden Pflanzperiode möglich wären.
Beschlussvorschlag
Der Erteilung einer Befreiung zur Errichtung von zwei Trockenmauern sowie
eines Fahrradständers auf dem Grundstück des Baudenkmals Mühlenstumpf,
An der Rheindorfer Burg 9, Bonn, wird zugestimmt.
Begründung
Der Mühlenstumpf ist der Sockel einer Windmühle, die 1620 erstmals erwähnt
wurde und bis zum Ende des 19. Jahrhunderts in Betrieb war. Der Sockel gilt
als historisches Relikt und spiegelt eine traditionelle Bautechnik wider. Der
Mühlenstumpf ist als Baudenkmal ausgewiesen.
Der Mühlenstumpf befindet sich in städtischem Eigentum und wurde per
Erbpachtvertrag an den Förderverein Bonner Pfadfinderinnen und Pfadfinder
verpachtet. Es ist vorgesehen, das Baudenkmal als Vereinsheim zu nutzen. Die
Sanierung und Instandhaltung des Gebäudes obliegt dem Förderverein in
enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 11 von 44Seite 3 von 27

Seite 2
Die Sanierung des Gebäudes läuft bereits über einen Zeitraum von mehreren
Jahren. Im vergangenen Herbst/Winter wurden zur Instandhaltung des
Gebäudes vom Verein die Grundmauern trocken gelegt. Derzeit wird die bereits
vorhandene Zuwegung freigestellt und saniert. Die Sanierung des bestehenden
Weges ist kein Verbotstatbestand und bedarf daher keiner Befreiung.
Der Förderverein plant weiter, den frei gestellten Hangbereich durch die Anlage
von zwei Trockenmauern zu sichern. Weiter ist der Einbau eines
Fahrradständers vorgesehen. Der Förderverein hat für beide Projekte eine
landschaftsrechtliche Befreiung beantragt.
Das Gelände des Mühlenstumpfes liegt im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes Kottenforst und ist als Landschaftsschutzgebiet 2.1
Rheindorfer Bach und Auf dem Klosteracker und Lausacker ausgewiesen.
Das Landschaftsschutzgebiet 2.1 Rheindorfer Bach und Auf dem Klosteracker
und Lausacker umfasst das Rheinufer mit Lebensraum typischen Gehölzen und
vorwiegend landwirtschaftlichen Nutzflächen der Niederterrasse nördlich von
Graurheindorf. Der Rheindorfer Bach einschließlich seiner Uferbereiche und
anschließender Gartenflächen prägt einen korridorartigen Freiraum zwischen
Siedlungsflächen. Vernetzende Gehölzbestände und eine geomorphologisch
interessante Hangkante gliedern das Landschaftsbild. Der Freiraum ist für die
Tages- und Wochenenderholung von besonderer Bedeutung.
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgte für die Uferbereiche des
Rheines, den Rheindorfer Bach und seine Uferbereiche und die
landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Vernetzungselementen und die
siedlungsnahen Freiräume.
Nach den textlichen Bestimmungen des Landschaftsplanes Kottenforst ist im
Landschaftsschutzgebiet u. a.
 die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen, auch wenn sie
keiner baurechtlichen Genehmigung oder Bauanzeige bedürfen,
verboten und nur mit einer landschaftsrechtlichen Befreiung zulässig.
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde kann der Errichtung von
zwei Trockenmauern und eines Fahrradständers nach enger
Abstimmung mit dem Antragsteller zugestimmt werden, da der
Charakter des Landschaftsschutzgebietes nicht verändert wird.
Die beiden Trockenmauern sind zur Sicherung des
Hangbereiches geplant und ihre Notwendigkeit wurde vom
Antragsteller nachvollziehbar dargelegt. Die Nutzung des
Gebäudes durch junge Pfadfinder zieht zudem den
nachvollziehbaren Bedarf eines Fahrradständers nach sich.
Weitere Ausstattungen, wie Bänke etc., sollen nicht errichtet
werden.
Es ist vorgesehen die landschaftsrechtliche Befreiung mit
folgenden, bereits den Antragstellern bekannten Auflagen zu
erteilen:Seite 22 von 44Seite 4 von 27

Seite 3
 Der derzeit freigestellte Bereich um das Gebäude ist mit ein-
heimischen Gehölzen – Vogelnährgehölze – wieder zu
bepflanzen.
 Am Gebäude und in den Bäumen sind mindestens vier
Fledermaus-kästen und Nisthilfen anzubringen.
 Die Fläche zwischen dem sanierten Weg und der Straße wird als
artenreiche Wiese mit regionalem Saatgut eingesät und ist
dauerhaft extensiv zu pflegen.
Anlage/n
1 Anlageplan Mühlenstumpf (öffentlich)Seite 33 von 44Seite 5 von 27

Seite 44 von 44Seite 6 von 27

Beschlussvorlage
öffentlich
190293
Aufstellung einer Skulptur von Erwin Wurm
„Walking Bag“, Bonn, Ecke Am Hof / Am Neutor
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Entscheidung
Kulturausschuss 04.12.2019 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Der Aufstellung der von Erwin Wurm eigens für Bonn geschaffenen Skulptur
"Walking Bag" an der Ecke Am Hof / Am Neutor wird zugestimmt.
Begründung
Die in Bonn ansässige „Stiftung für Kunst und Kultur e. V.“ hat in den
vergangenen Jahren bereits 4 Kunstprojekte im öffentlichen Raum in Bonn
realisiert:
• „Beethoven“ von Markus Lüpertz im Bonner Stadtgarten – 2014,
• „Mean Average“ von Anthony Cragg auf dem Remigiusplatz – 2014
• „ARC‘89“ von Bernar Venet, auf dem Helmut-Schmidt-Platz – 2016
• „Hommage an August Macke“ von Stephan Balkenhol, im Bonner
Hofgarten.
Der Vorsitzende der Stiftung für Kunst und Kultur e. V., Herr Prof. Walter
Smerling, hat der Stadt mit Schreiben vom 17.05.2018 das Angebot
unterbreitet, die Reihe von Kunstprojekten im öffentlichen Raum 2019 mit der
Aufstellung einer Skulptur von Erwin Wurm „Walking Bag“ fortzusetzen.
Die Kunstkommission hat in ihrer Sitzung am 16.10.2018 dem Eigentümer des
ursprünglich für die Aufstellung der Skulptur vorgesehenen Grundstücks Ecke
Friedensplatz / Sternstr. empfohlen, das Kunstwerk dort nicht aufzustellen.
Daraufhin haben die Stiftung und die Kulturverwaltung andere Standorte eruiert
und geprüft. Im Ergebnis wird nun der Standort an der Ecke Am Hof / Am
Neutor für die Aufstellung der Skulptur vorgeschlagen.
Eine Projektbeschreibung und eine Fotomontage der Skulptur am
Aufstellungsort sind als Anlage beigefügt.
Federführung:
41 Kulturamt Dezernat:
Dez. IVSeite 11 von 66Seite 7 von 27

Seite 2
Die Skulptur ist 4,00 m hoch, sie besteht aus Bronze, orange patiniert und
lackiert.
Die Stiftung für Kunst und Kultur e. V. hat sich – bei einem entsprechenden
Votum der politischen Gremien – bereit erklärt, in einem Vertrag mit der Stadt
Bonn im Wesentlichen Folgendes zuzusichern:
• die Skulptur, die nicht in das Eigentum der Stadt übergeht, wird von
der Stiftung 2019 für die Dauer von 10 Jahren aufgestellt und
anschließend wieder entfernt, sofern die Aufstellungsdauer nicht im
gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden sollte,
• die Kosten für die Aufstellung, inkl. der erforderlichen Klärungen
hinsichtlich dort liegender Versorgungs- und Abwasserleitungen, der
Statik etc., die Beseitigung von Verschmutzungen und Beschädigungen
sowie für den Abbau werden von der Stiftung getragen,
• die Stiftung verpflichtet sich zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit (Standsicherheit), lässt diese regelmäßig überprüfen
und schließt eine Versicherung für die Folgen mangelnder
Verkehrssicherheit für die Dauer der Aufstellung ab.
Für die Aufstellung der Skulptur würden der Stadt Bonn keine Kosten
entstehen. Die Aufstellung soll im Frühjahr 2020 erfolgen.
Beratungs- und Entscheidungsbefugnisse
Gem. § 7 Abs. 2 c) und d) der Bonner Bezirkssatzung entscheidet die
Bezirksvertretung Bonn über die Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen
Raum in eigener Zuständigkeit.
Der Rat der Stadt Bonn hat am 07.04.2016 eine Kunstkommission unter dem
Vorsitz des Oberbürgermeisters eingerichtet, deren Aufgabe es sein soll, die
Entscheidungsgremien (Kulturausschuss, Bezirksvertretung) über die Auswahl
und Aufstellung künstlerischer Objekte im öffentlichen Raum und die Auswahl
von Standorten zu beraten. Die Kunstkommission ist derzeit aufgrund des
Ausscheidens von vier externen Experten nicht beratungsfähig. Die Ermittlung
neuer externer Experten erfolgt derzeit und entsprechende Anfragen laufen.
Eine zeitnahe Beratung durch die Kunstkommission ist daher nicht möglich.
Da viele verschiedene Standorte geprüft wurden und bei jedem evtl. möglichen
Standort viele Stellen eingebunden werden mussten, war es nicht möglich, die
Vorlage bereits auf eine frühere Sitzung des Kulturausschusses zulaufen zu
lassen. Die Entscheidung für die Aufstellung muss jedoch im Jahr 2019
erfolgen, da der Stiftung ansonsten die erforderlichen Mittel nicht mehr zur
Verfügung stehen. Die Vorlage wird daher erst nach der Beschlussfassung in
der BV Bonn im Kulturausschuss behandelt werden können.Seite 22 von 66Seite 8 von 27

Seite 3
Anlage/n
1 Anlage 1-Fact-Sheet Wurm (öffentlich)
2 Anlage 2-Simulation Wurm Am Hof (öffentlich)Seite 33 von 66Seite 9 von 27

Kunstprojekt Bonn 2020: Erwin Wurm // Projektskizze
Kontakt: Stiftung für Kunst und Kultur e.V. // Viktoriastr. 26 // 53173 Bonn // www.stiftungkunst.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Tina Rudolph und Kerstin Weinhold
Tel 0228-934 55 -15 (T. Rudolph)/ -18 (K. Weinhold) // presse@stiftungkunst.de // www.stiftungkunst.de/kultur/presse
5. Kunstprojekt Bonn
Erwin Wurm: Walking Bag
Standort: Martinsplatz, Ecke Am Neutor/Am Hof, Bonn Innenstadt
Höhe: 4 Meter
Material: Bronze, orange patiniert und lackiert
Mit dem international renommierten österreichischen Künstler Erwin Wurm zieht Ironie Wiener
Prägung in die Bonner Innenstadt. Erwin Wurm erklärt den Menschen zum Accessoire seiner selbst
und lässt die Luxus-Handtasche zum Stellvertreter-Model werden.
Lange schlanke Beine stolzieren durch das Bonner Zentrum, bekleidet nur mit Schuhen und so
dünn, dass sie den darauf ruhenden Körper gerade so tragen können. Der Körper ist ein reiner
Torso, ohne Arme, ohne Kopf und ohne menschliche Züge – eine Handtasche. Sie ersetzt ihre Träge-
rin, einfach und konsequent. Nicht irgendeine Tasche, sondern die berühmte Birkin-Bag eines fran-
zösischen Luxus-Labels, zeitloser Mode-Klassiker, Statussymbol und Ausweis für die Zugehörigkeit
zu einer exklusiven Gemeinde betuchter Stil-Ikonen. Und natürlich Objekt der Begierde vieler Pas-
santinnen – nicht nur die Tasche, auch die Beine.
Erwin Wurm lässt seine Skulptur gewohnt doppelbödig daherkommen: Vordergründig spaziert eine
Handtasche durch die Einkaufsmeile, die jedoch einen faden Nachgeschmack hinterlässt: Rank und
schlank ist das Ziel, schön und wohlhabend, modisch und stilsicher. Aber wer entscheidet darüber,
was schön ist, wie „man“ zu sein hat, wer dazu gehört und wer nicht? Warum lassen wir uns so
gerne und so leicht beeinflussen? Zwischen dem Sieg der Modeindustrie und Medien über unsere
Geschmacksbildung und der Unmündigkeit des Kunden liegt eine gewaltige Grauzone mit Assoziati-
onen von Kaufrausch bis Magersucht. Und bei alldem bleibt die Skulptur doch das, was sie ist: eine
traditionell gefertigte Bronzestatue, eine Handtasche auf Beinen.
Konsumkritik ist eines der Themen, zu denen Wurm immer wieder zurückkehrt. Die Suche nach
dem Wesen der Gesellschaft steht im Fokus seiner Werke, mit denen er zugleich die Grenzen und
Möglichkeiten zeitgenössischer Skulptur auslotet. Mit teils kritischem Blick auf eine paradoxe Welt
richtet er diesen besonders gerne auf menschliche Schwächen und Obsessionen. „Ich zeige eine
Person, die auf ihre Accessoires reduziert ist: Tasche und Schuhe. Das mag paradox wirken, doch un-
sere Realität ist viel verrückter als jede absurde Perspektive es für möglich hält. Nicht die Fantasie ist
unser Problem, sondern die Realität.“ Bleibt am Ende die Frage, ob der Taschen-Klassiker mehr Cha-
rakter besitzt als seine Träger.Seite 44 von 66Seite 10 von 27

Kunstprojekt Bonn 2020: Erwin Wurm // Projektskizze
Kontakt: Stiftung für Kunst und Kultur e.V. // Viktoriastr. 26 // 53173 Bonn // www.stiftungkunst.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Tina Rudolph und Kerstin Weinhold
Tel 0228-934 55 -15 (T. Rudolph)/ -18 (K. Weinhold) // presse@stiftungkunst.de // www.stiftungkunst.de/kultur/presse
Mit Erwin Wurm (geb. 1954) konnte die Stiftung einen der bedeutendsten europäischen Bildhauer
der Gegenwart gewinnen, ein Werk für den öffentlichen Raum der Stadt Bonn zu gestalten. Für das
Projekt werden keinerlei Steuergelder in Anspruch genommen, die Kosten sind vollständig durch
privates Sponsoring der Mitglieder der Stiftung für Kunst und Kultur gedeckt.
Verantwortlich für das Kunstprojekt Bonn ist die Stiftung für Kunst und Kultur e.V. Nach den Skulp-
turen von Markus Lüpertz (Beethoven, Stadtgarten), Tony Cragg (Mean Average, Remigiusplatz)
und Bernar Venet (ARC 89, Trajektkreisel B9) und der Stephan Balkenhol (Hommage an August Ma-
cke, Hofgarten) geht das Kunstprojekt Bonn mit Erwin Wurm in die 5. Runde. Dahinter steht das
Konzept eines urbanen Museums, für das bis 2030 jährlich ein weiteres Werk für den öffentlichen
Stadtraum entstehen soll.
Erwin Wurm, Walking Bag für Bonn (Simulation)Seite 55 von 66Seite 11 von 27

Seite 66 von 66Seite 12 von 27

Antrag
öffentlich
190832
Finanzierung von Maßnahmen aus dem
Feuwerwehrtopf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die CDU Fraktion beantragt die folgend
aufgeführten Maßnahmen aus dem
"Feuerwehrtopf" zu finanzieren:
1. 2500,- € für die Restaurierung des
Annakreuzes am Kirchberg in Lannesdorf
2. 3000,00 Euro zur Verschönerung der
Schalt/Stromkästen in der Friesdorfer Straße
zwischen Ännchenplatz und
Laufenbergstraße
3. 1000,00 Euro Unterstützung der geplanten
Projekte (Bücherschrank, Urban Gardening)
für die Anwohnerinnen und Anwohner der
Friesdorfer Straße
Antragsteller/in:
Christoph Jansen, Elke Melzer, CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
21.11.2019, gez. Christoph JansenSeite 13 von 27

Seite 2
Begründung
Das Annakreuz am Kirchberg ist eines der
drei noch erhaltenen Wegkreuzen in
Lannesdorf. Das barocke Gliederkreuz ist in
einem schlechten Zustand und sollte
dringend restauriert werden. Mindestens
sollte es gereinigt und die Schrift
nachgezogen werden. Als wichtiges Merkmal
im Lannesdorfer Ortszentrum und
historisches Kulturgut ist das Kreuz für
Lannesdorf von großer Bedeutung und sollte
deshalb entsprechend gepflegt werden.
Die meist beschmierten Kästen tragen zum
schlechten Stadtbild im genannten
Straßenabschnitt bei. Eine Verschönerung
der Kästen könnte - gemeinsam mit den von
Bürgern der Nachbarschaft initiiterten
Aufwertung des Schulhofes der
Michaelsschule - ein Baustein dazu sein, das
Quartier ansehnlicher zu machen. Das
Projekt könnte ggf. mit Unterstützung der
Stadtwerke und unter Einbezug lokaler
Künstler sowie weiterer Sponsoren realisiert
werden. Der Bonner Künstler Till Eitel hat
hierzu einen Vorschlag vorgelegt. Die
Verwaltung möge mit ihm in Gespräche über
die Realisierung treten.
Die Antragsteller möchten das ehrenamtlicheSeite 14 von 27

Seite 3
Engagement der Anwohnerinnen und
Anwohner der Friesdorfer Straße
unterstützen und so zur schnelleren
Umsetzung der vielfältigen Ideen beitragen.
Anlage/n
KeineSeite 15 von 27

Antrag
öffentlich
190579
Öffnung der Helenenkapelle während des
Beethovenjahres 2020
Beratungsfolge
Hauptausschuss 05.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Helenenkapelle wird während des Beethovenjahres
2020 wieder von April bis Oktober halbtags für Besucher
zugänglich gemacht.
Begründung
Begründung
Seit mehr als einem Jahr ist die Helenenkapelle für
Besucher gesperrt und der Hinweis auf die
Öffnungszeiten im Sommerhalbjahr unkenntlich gemacht.
Angesichts der Bedeutung dieser Hauskapelle für die
Geschichte des Cassius-Stiftes wie auch der Stadt sollte
dieses Baudenkmal zunächst während des Beethoven-
Festjahres, zu dem man in Bonn mit zahlreichen
zusätzlichen Besuchern rechnet, für die Allgemeinheit
wieder zugänglich sein, zumal es sich um ein am
Niederrhein einzigartiges Denkmal handelt.
Anlage/n
Keine
Antragsteller/in:
Stv. Schmitt und BBB-FraktionSeite 16 von 27

Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190579-1 ST
Öffnung der Helenenkapelle während des
Beethovenjahres 2020
Beratungsfolge
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Helenenkapelle ist ein einmaliges Kleinod im Rheinland. In der Kapelle
befinden sich sehenswerte Wandmalereien aus dem 12. Jahrhundert. Diese
Wandmalereien wurden durch Vandalismus beschädigt. Die aufwendige
Restaurierung wurde aufgrund von Kreideübermalungen durch Unbekannte
notwendig, die allein rund 20.000 Euro Kosten verursachten. Weiterhin waren
Schädigungen durch Kerzenruß und Feuchteeintrag zu verzeichnen. Die
Restauration nahm einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren in Anspruch und wurde
vor kurzem abgeschlossen.
Die Helenenkapelle hat einen von der Straße nicht einsehbaren Zugang, der
sich aufgrund seiner Lage jeglicher sozialen Kontrolle entzieht. Ein
unkontrollierter Zugang birgt die Gefahr neuer Vandalismusschäden in sich, die
eine erneute Schließung der Kapelle erforderlich machen würden. Vor diesem
Hintergrund präferiert die Verwaltung einen kontrollierten Zugang zum Objekt,
der in bewährter Weise über buchbare Führungen bei der Bonn-Information
gewährleistet werden kann. Dadurch wird die notwendige Kontrollfunktion
hergestellt und gleichzeitig das hochrangige Denkmal mit
Hintergrundinformationen erfahrbar. Das Angebot der Kapellenbesichtigung
muss sich unter räumlichen und thematischen Aspekten jedoch auf relativ
kleine Gruppen mit einem speziellen Interesse für Sakralbauten beschränken.
Ein standardgemäßer Einbau der Helenenkapelle in alle Stadtführungen durch
die City bietet sich nicht an, da die Gruppen mit bis zu 25 Personen zu groß
sind. Ferner würde die Station mit 15 bis 20 Minuten zu zeitaufwendig sein, da
die Gesamtzeit nur 90 Minuten beträgt. Dieser Zeitrahmen ist erfahrungsgemäß
schon eng genug, um den Gruppen die wichtigsten Sehenswürdigkeiten Bonns
einschließlich Rheinpromenade zu zeigen.
Anlage/n
Keine
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat:
Dez. OBSeite 17 von 27

Antrag
öffentlich
190588
Masterplan Godesburg: Sofortiger Beginn einer
interdisziplinären Zustandserhebung von Burgweg
und Burg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Empfehlung
Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg stellt fest, dass der
anhängige Leitbildentwurf sowie das ebenfalls anhängige
Integrierte städtebauliche Entwicklungkonzept (ISEK) und damit
ein ebenfalls anhängiges zukünftiges Nutzungskonzept für Burg
und Burgberg entgegen DS 1812435ST2 nicht als aufschiebende
Gründe akzeptiert werden für den sofortigen Beginn einer
Sachstandsermittlung von Burg und Burgberg.
2. Die Stadtverwaltung richtet sofort, wie im Ursprungsantrag DS
1812435 ausgeführt, ein interdisziplinäres Team/einen Runden
Tisch ein, der Folgendes ermittelt:
a. Zustand der Wege auf den Burgberg, von Burgfriedhof und
jüdischem Friedhof unter Einbeziehung von
Verkehrssicherheit, Vandalismus, Sauberkeit und
Beleuchtung.
b. Zustand der gesamten Burganlage inklusive von
Burgfriedhof und jüdischem Friedhof in Bezug auf Schäden
durch Erosion sowie Pflanzenbe- bzw. -einwuchs.
c. Zustand der Böhm-Einbauten unter Einbeziehung von
 Brandschutz,
 Barrierefreiheit,
 Statik,
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt, Achim Schröder, Ursula Zimmermann
31.10.2019, gez. Christoph JansenSeite 18 von 27

Seite 2
 Dichtigkeit gegen eindringendes Wasser für
Starkregenereignisse
 Belastbarkeit der Konstruktion für
Starkwindereignisse
 Aktualität bzw. Zukunftsfähigkeit von Elektrik,
Versorgungs- und Grundleitungen sowie
Küchentechnik des Restaurants,
 energetischem Zustand
 Schäden durch Erosion sowie Pflanzenbe- bzw. -
einwuchs
d. Zustand sämtlicher historischer Sichtachsen auf die und
von der Burganlage inklusive derer vom Burgfriedhof.
e. Entfernbarkeit des Artefakts der
Telekommunikationsanlage
f. Kosten für die aus den Ergebnissen von a. – e.
erforderlichen Sanierungsmaßnahmen
g. Prioritätenliste der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen
Begründung
Dieser Antrag zielt rein auf den Substanzerhalt des
Burgbergs, der Bauten, seiner Wege und Einrichtungen ab
und ist damit gänzlich unabhängig von den Ergebnissen des
Leitbildprozesses. Da erwartungsgemäß die oben beantragten
Erkundungsmaßnahmen zeitaufwändig sind und ohnehin vor der
Umsetzung jedweden Nutzungskonzepts durchgeführt werden
müssen, sollen diese sofort beginnen.
Anlage/n
KeineSeite 19 von 27

Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190588-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Dez. I
31.10.2019, gez. Christoph Jansen
Masterplan Godesburg: Sofortiger Beginn einer
interdisziplinären Zustandserhebung von Burgweg
und Burg
Beratungsfolge
Hauptausschuss 30.01.2020 Stellungnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Empfehlung
Die Verwaltung richtet im 1. Quartal 2020 einen runden Tisch ein.
Derzeit erfolgt verwaltungsintern noch die Abstimmung bezüglich der
Federführung (Projektleitung „Masterplan“).
Anlage/n
KeineSeite 20 von 27

Antrag
öffentlich
191131
Atrium des Frankenbades als öffentlicher
Begegungsort
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Stromanschluss in das Atrium des
Frankenbades zu legen.
Die Kosten werden aus dem "Feuerwehrtopf" der BV Bonn beglichen.
Begründung
Im Macke-Viertel und der Altstadt fehlt es an öffentlichen Begegnungsorten.
Aus diesem Grunde sollte das Frankenbad in seiner Funktion als öffentlicher
Begegnungsort weiter gestärkt werden.
Das Atrium ist sowohl für sportliche Angebote wie Joga, Gymnastik etc., aber
auch für kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte
bestens geeignet.
Um derartige Angebote im Atrium zu ermöglichen, ist eine ausreichende
Ausleuchtung der Freifläche zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht
erforderlich.
Anlage/n
Keine
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn, Hartwig Lohmeyer
07.01.2020 gez. Poppe-ReinersSeite 21 von 27

Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191131-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Atrium des Frankenbades als öffentlicher
Begegnungsort
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Das im vergangenen Jahr vorgelegte Gutachten zur Sportentwicklung in der
Bundesstadt Bonn hat deutlich gemacht, dass der Zusammenhalt in einer
vielseitigen Stadtgesellschaft durch gelungene Begegnungen und gemeinsame
positive Erlebnisse der Menschen gefestigt wird. Einer der Leitziele der
Sportentwicklungsplanung ist es daher, Sporträume als Mittel für sozialen
Zusammenhalt zu gestalten. Die Zielsetzung des Antrages, das Frankenbad in
seiner Funktion als Ort der Begegnung zu stärken, wird daher begrüßt und
unterstützt.
Das Atrium des Frankenbades ist ein bepflanzter Innenhof des
Schwimmbadgebäudes, der nicht öffentlich zugänglich ist. Der Zugang zu
diesem Innenhof ist nur über das Schwimmbadfoyer möglich. Ein zweiter
Rettungsweg ist nicht vorhanden. Es führt aus dem Innenhof lediglich ein
weiterer Ausgang in die Schwimmhalle. Die Gestaltung des Innenhofes ist eine
Kombination aus Bäumen, Pflanzbeeten, Wegeplatten, Steinen, einem
Durchschreite-Becken und einem Springbrunnen. Aufgrund dieser auf das
Baudenkmal abgestimmten Gestaltung und der Eingangssituation ist das
Atrium in seiner derzeitigen Ausrichtung nur begrenzt nutzbar.
Gleichwohl könnte das Atrium auch unter diesen Gegebenheiten für eine
bestimmte Anzahl an Veranstaltungen außerhalb der Betriebszeiten des
Bades geöffnet werden. Hierzu wird die Verwaltung mit den Initiativen vor Ort
Gespräche aufnehmen.
Sobald über die Zukunft des Frankenbades als Schwimmbad oder für eine
Nachfolgenutzung entschieden ist, wird die Verwaltung ein Konzept zur
Umsetzung erarbeiten. Hierbei wird auch berücksichtigt werden, dass sowohl
der Vorplatz des Frankenbades als auch das Atrium für eine Nutzung im Sinne
der Leitziele der Sportentwicklungsplanung ertüchtigt und mit Strom- bzw.
Lichtquellen ausgestattet werden sollten.
Im Vorgriff auf dieses Konzept sollte bereits ein Stromanschluss in das Atrium
gelegt werden.Seite 11 von 22Seite 22 von 27

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 22 von 22Seite 23 von 27

Antrag
öffentlich
191164
Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/
Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Eigentümerin der Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17 (soweit bekannt
Montana Wohnungsbau KG) wird gebeten, auf den Abriss dieser beiden
Häuser zu verzichten, zumindest jedoch die Fassaden der Häuser bei einem
Neubau zu erhalten.
2. Für das Combahnviertel wird auf der Grundlage der weit fortgeschrittenen
Vorarbeiten aus den Jahren 2004-2006 eine aktualisierte
Denkmalbereichssatzung erstellt und schnellstmöglich in Kraft gesetzt.
3. Bei der Unteren Denkmalbehörde wird zur entsprechenden Erarbeitung sowie
Sichtung, Bewertung und Antragsstellung zügig eine zusätzliche Vollzeitstelle
geschaffen und besetzt. Die Stelle wird nicht befristet. Nach weitgehendem
Abschluss der erforderlichen Arbeiten bleibt die Aufgabe der Erneuerung und
Weiterentwicklung des Denkmalpflegeplans, um ähnliche Fehlentwicklungen in
anderen Teilen der Stadt möglichst vorzubeugen.
4. Soweit dieser Beschluss nicht ausreicht, um Abrisse historischer und
stadtteilprägender, aber nicht denkmalgeschützter Bauten in dem betreffenden
Gebiet (zumindest vorläufig) zu untersagen, wird die Verwaltung aufgefordert,
einen entsprechenden Beschluss vorzulegen bzw. hilfsweise kurzfristig eine
Erhaltungssatzung mit dieser Zielsetzung für das Gebiet vorzulegen.
Begründung
Angesichts der drohenden Abrisse der Gebäude in der Rheindorfer Straße und des
hohen Grundstückverwertungsdrucks stellt es sich als Fehler heraus, dass im Jahr
2007 darauf verzichtet wurde, für den Bereich des Combahnviertels einen
Denkmalbereich auszuweisen. Eine hohe Dichte historischer und prägender
Bauten und Fassaden, die einen besonderen stadtgeschichtlichen Eindruck
ermöglichen und heute noch dieses „Flair“ vermitteln, rechtfertigt eine solche
Festlegung. Um einen (weiteren) Verlust dieser städtebaulichen Substanz zu
verhindern, sollte dies nunmehr nachgeholt werden. Im Beueler
Denkmalpflegeplan (2003) war ausgeführt: „Ziel der denkmalpflegerischen
Maßnahmen wird es hier sein, die geschlossene Baustruktur des Quartiers zu
Antragsteller/in:
Achim Joest, Jürgen Repschläger, Nortfried Quickert-Menzel, Holger Schmidt, Tobias Haßdenteufel
14.01.2020, gez. DéusSeite 24 von 27

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erhalten. Die einzelnen schützenswerten Gestaltelemente, wie Gebäudebreite und
-höhe, Dachform und -aufbauten, Fassadengliederung, Materialwahl und
Farbigkeit sind bei der konkreten Ausarbeitung der Denkmalbereichssatzung zu
präzisieren.“
Anlage/n
KeineSeite 25 von 27

Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
191164-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/
Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, welches rechtliche
Instrumentarium geeignet ist, die politisch zu formulierende Zielsetzung
umzusetzen.
Anlage/n
KeineSeite 26 von 27

Änderungsantrag
öffentlich
191164-2 AA
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion, Dr. Klaus-Peter Gilles, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN,
Hartwig Lohmeyer, Fraktion Freie Demokratische Partei, Werner Hümmrich
28.01.2020
Häuser Rheindorfer Str. 15 und 17/
Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel
Antrag zur Vorlage 191164
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2020 Empfehlung
Hauptausschuss 30.01.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird gebeten, den Kontakt mit der Fa. Montana nochmals
aufzunehmen und darauf hinzuwirken die Fassaden der beiden Häuser in die
Neuplanung mit aufzunehmen.
2. Die Verwaltung möge die 3 Instrumentarien: Denkmalbereichssatzung,
Erhaltungssatzung und Gestaltungssatzung in Bezug auf die notwendige
Erhaltung von Stadtvierteln wie dem Combahnviertel darzustellen und zu
erklären, inwieweit sie zum Schutz einzelner Quartiere anzuwenden sind, um
bauliche Veränderungen im Hinblick auf die Gestaltung und die historischen
Bestandserhaltung der Viertel entsprechend anzupassen.
3. Der Unterausschuss Denkmalpflege wird in die Beratungen mit aufgenommen.
Begründung
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de