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200425-1 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung und Ausgabe von Mittagessen an der Gesamtschule Beuel

Nummer
200425-1
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
31.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses 14.05.2020 Genehmigung
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Übergeordnet

  1. 200425 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung und Ausgabe von Mittagessen an der Gesamtschule Beuel

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
200425-1
Der Oberbürgermeister
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung
und Ausgabe von Mittagessen an der
Gesamtschule Beuel
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss 14.05.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise findet derzeit keine Beratung in den
politischen Gremien statt. Der Vertrag mit dem bisherigen Lieferanten von
Mittagessen an der Gesamtschule Beuel endet mit Ablauf des derzeitigen
Schuljahres am 26. Juni 2020.
Für eine reibungslose Versorgung mit Mittagessen ist es erforderlich, dass der
Anschlussvertrag für Mittagessen mit den Lieferanten rechtzeitig
abgeschlossen wird. Aufgrund der Bearbeitungszeiten im Vergabeverfahren
kann nur im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung durch den
Oberbürgermeister erreicht werden, dass zum Schuljahr 2020/21 Engpässe in
der Versorgung mit Mittagessen vermieden werden.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.4 der Vergabeordnung
der Bundesstadt Bonn zur Belieferung der Gesamtschule Beuel mit
Mittagessen für das Schuljahr 2020/2021 mit der Option der Verlängerung um
drei weitere Schuljahre wird zugestimmt.
BegründungSeite 1 von 3

Seite 2
Der Vertrag mit dem bisherigen Lieferanten von Mittagessen an der
Gesamtschule Beuel endet mit Ablauf des derzeitigen Schuljahres am 26. Juni
2020.
Die Bundesstadt Bonn übernimmt die Kosten für die Dienstleistungen
(Essensausgabe, Reinigung des Geschirrs und der Bestecke, Reinigung der
Ausgabeküche sowie Abwischen der Tische und Stühle im Speiseraum) und
die Ausstattung. Die Menükosten werden (bis auf die Kosten derjenigen
Schülerinnen und Schüler mit Bonn-Ausweis sowie mit Bezug entsprechender
Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets/BuT) von den
Erziehungsberechtigten getragen.
Aufgrund des Beschlusses des Rates in seiner Sitzung vom 14.12.2017 zur
Mittagsverpflegung in Schulen und Kindergärten (DS-Nr.: 1710400NV4) sollen
Mindestanforderungen von 10% gesiegelter Bioprodukte und Fisch mit dem
MSC-Siegel oder vergleichbarere Standards als Mindestanforderung
aufgenommen werden. Bei der beabsichtigten Vergabe an der Gesamtschule
Beuel wird erstmals eine Bio-Quote von 20% gefordert.
Der geschätzte Auftragswert liegt unter Berücksichtigung der Optionen/
Vertragsverlängerungen bei rund 386.500,00 Euro netto bzw. 460.000,00 Euro
brutto.
Die Leistung ist im Anhang XIV zu Dienstleistungen nach Artikel 74 der
Richtlinie 2014/24 EU über die öffentliche Vergabe von Aufträgen gelistet. Für
diese besonderen Dienstleistungen gilt gem. Artikel 4 der EU- Richtlinie ein
Schwellenwert von 750.000,00 Euro netto (892.500 Euro brutto). Dieser wird
nicht erreicht.
Dem folgend stehen dem Auftraggeber gem. § 49 Abs. 1 UVgO neben der
Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb stets auch die Verhandlungsvergabe mit
Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung. Zur Realisierung eines
größtmöglichen Wettbewerbs wird die Leistung öffentlich ausgeschrieben.
24.03.2020/31.03.2020 gez. Sridharan gez. Freitag
Datum Oberbürgermeister Ausschussvorsitzende/r
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
140000305 Gesamtschulen 529120 409889
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen - - - - - -
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 2 von 3

Seite 3
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
460.000,00€ 140000305 2020/2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de