200424-2 AA · Änderungsantrag
Stadthalle Bad Godesberg - Raum- und Nutzungskonzept Antrag zur Vorlage 200424
Kerndaten
- Nummer
- 200424-2 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 21.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200424-2 AA Antragsteller/in: Dipl.-Ing. Angelika Esch Dr. Helmut Redeker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Stadthalle Bad Godesberg - Raum- und Nutzungskonzept Antrag zur Vorlage 200424 Beratungsfolge Hauptausschuss 23.04.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Bonn Conference Center Management GmbH wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem Betrieb der Stadthalle Bad Godesberg beauftragt. Der Betrieb durch die BonnCC soll solange erfolgen, bis die Planungen für die Sanierung vollständig abgeschlossen sind und die Bauphase beginnt. Über den weiteren Betrieb nach der Sanierung ist gesondert zu entscheiden. Bis zum Beginn der Bauphase bleibt die Nutzung des Trinkpavillions durch den Verein Bürger.Bad.Godesberg e.V. bestehen. 2. Das Raum- und Nutzungskonzept wird vorbehaltlich der denkmalrechtlichen Prüfung in Form der Variante 1 mit den folgenden Maßgaben beschlossen: ⁃ Das Restaurant der Stadthalle bleibt mit Vollküche erhalten. Bei der Sanierung ist eine Erweiterung der Außengastronomie um einen Biergarten vorzusehen. Auch die denkmalgeschützte Bierstube soll zusammen mit den Kegelbahnen erhalten bleiben. ⁃ Für den Konferenz- und Tagungsbetrieb wird eine getrennte Cateringküche vorgesehen. ⁃ Der Trinkpavillon bleibt erhalten. Er soll unabhängig vom restlichen Gebäude betrieben und verpachtet werden können. ⁃ Zusätzlich zum Raumprogramm der Variante 1 ist die Einrichtung weiterer Workshop-Räume sinnvoll, die in Variante 2 vorgesehen sind. Die Unterbringung im bisherigen Restaurant ist jedoch auszuschließen. Es soll begleitet durch einen Architekten geprüft werden, ob an anderer Stelle ein Workshopbereich, ggf. auch durch Anbauten oder Aufstockungen, geschaffen werden kann.Seite 1 von 3 Seite 2 3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Sanierungskonzept zu erstellen, dass eine vollständige Schließung der Stadthalle so kurz wie möglich hält. Hierbei ist zu prüfen, ob Gebäudeteile bei der Sanierung anderer Teile offengehalten werden können (z.B. Trinkpavillion, Karajan-Anbau). Sollte die Schließung der Versammlungsräume länger als sechs Monate andauern, sind von der Verwaltung in Bad Godesberg geeignete Ausweichräume bereitzustellen, die von den Bad Godesberger Vereinen und Institutionen genutzt werden können und von der Bezirksverwaltungsstelle vermittelt werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt der BV Bad Godesberg bis zur letzten Sitzung im Jahr ein Betriebskonzept vorzulegen, aus dem ersichtlich wird, wie die zukünftige Bewirtschaftung der Stadthalle erfolgen soll (Pächter, Pächter und Caterer, BonnCC etc.). In diesem Zusammenhang ist auch ein Verkehrs- und Parkraumkonzept, sowie eine erste Kostenschätzung für die Sanierung der Stadthalle zu erstellen Begründung Die Stadthalle gehört zu den erfolgreichsten Hallen ihrer Art und hat über lange Jahre schwarze Zahlen geschrieben. Die Corona-Pandemie hat dennoch zur Insolvenz des Pächters der Stadthalle geführt. Dies lässt aber keinen Bedarf für eine grundlegende Veränderung des Betriebskonzepts erkennen. Eine Anpassung des Konzeptes ist daher mit der gebotenen Zurückhaltung vorzunehmen. Höchste Priorität hat es, nach der Insolvenz des Pächters, einen neuen Betreiber für die Stadthalle zu finden. Angesichts der Tatsache, dass die Stadtverwaltung erst vor Kurzem und mit großer Verzögerung ein Nutzungskonzept vorgelegt hat, das aber noch Änderungsbedarf aufweist, wäre es fahrlässig, die Planungen so beschleunigen zu wollen, dass unmittelbar im Anschluss an die Schließung wegen Corona-Prävention mit dem Bau begonnen wird. Ein überstürzter Baubeginn mit einem unausgereiften Nutzungskonzept und ohne abgeschlossene Planung würde in dem denkmalgeschützten Gebäude zu denselben Problemen führen wie in der Beethovenhalle. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden. Es ist zudem vorzugswürdig, Architekten mit der Entwicklung von Optionen zur Integration von Workshopräumen in das Gebäude zu beauftragen, anstatt sich nur auf die Expertise von Marketing-Fachleuten zu verlassen. Augenfällig werden die dadurch hervorgerufenen Probleme bei dem Vorschlag, das Restaurant in den Trinkpavillon zu verlegen, ohne dort eine adäquate Küche vorzusehen. Vor diesem Hintergrund muss eine Übergangslösung für den Betrieb während der Planungszeit gefunden werden. Die Beauftragung der städtischen BonnCC erlaubt neben der Nutzung des bereits vorhandenen Know-hows, die Planungen in einem geordneten Prozess durchzuführen undSeite 2 von 3 Seite 3 Kostensteigerungen in der Bauphase so gering wie möglich zu halten. Der Baubeginn könnte dann auf einen realistischen Zeitpunkt festgelegt werden, bis zu dem die Stadthalle weiterbetrieben wird. Gegenstand einer Sanierung muss selbstverständlich die technische und energetische Modernisierung des Gebäudes sein. Sinnvoll ist auch, weitere Flexibilität in der Nutzung zu ermöglichen und das Gebäude für moderne Veranstaltungsformen zu befähigen. Das vorgeschlagene Konzept geht in Variante 2 jedoch zu weit, indem es wichtige Elemente der Stadthalle zur Disposition stellt. Aus diesem Grund schlägt die SPD-Fraktion entgegen des Vorschlags der Verwaltung vor, Variante 1 mit den oben genannten Maßgaben zu beschließen. Die Stadthalle spielt mit ihrem Restaurant und dem Trinkpavillon eine wichtige Rolle bei der Belebung des Kurparks mit Veranstaltungen und als Anlaufpunkt. Um den Kurpark besonders in den Abendstunden weiter zu beleben, muss ein Biergarten vorgesehen werden, der aber nur in Verbindung mit dem Restaurant in der Stadthalle sinnvoll betrieben werden kann. Im Mittelpunkt des vorgeschlagenen Raum- und Nutzungskonzepts steht offenbar die Vermarktungsfähigkeit für mittlere, überörtliche Veranstaltungen in der Gesamtschau der Stadt Bonn als Tagungs- und Kongressort. Dass die Stadthalle als zentraler Punkt des gesellschaftlichen Lebens Bad Godesbergs von enormer Bedeutung ist, spielt eine untergeordnete Rolle. Auf den Charakter als Veranstaltungsort für die Bad Godesberger Bürgerinnen und Bürger, der sich durch zahlreiche Veranstaltungen von lokalen Vereinen, Organisationen und Gruppen zeigt, wird zwar im Konzept eingegangen, aber letztlich wenig Rücksicht genommen. Daher ist die Schließzeit der Stadthalle zur Sanierung so kurz wie möglich zu halten. Insbesondere soll eine Vollschließung aller Gebäudeteile so kurz wie möglich gehalten werden. Bei einer längeren Schließung der Versammlungsräume müssen für die Bad Godesberger Vereine und Institutionen Ausweichräume vorgehalten werden. Diese könnten z.B. die Besprechungsräume der Verwaltung in der Kurfürstlichen Zeile für kleinere Versammlungen oder Räume in Schulen für größere Veranstaltungen sein. Hierbei ist wichtig, dass alle Bürger*innen in der Bezirksverwaltungsstelle einen zentralen Ansprechpartner für die Vermittlung der Ausweichräume erhalten. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de