200423-1 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung und der Verkabelung und Installation eines neuartigen Kabeltrogsystems auf der Kläranlage Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 200423-1
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 23.04.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 200423-1 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung und der Verkabelung und Installation eines neuartigen Kabeltrogsystems auf der Kläranlage Beuel Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss 14.05.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Seit dem letztjährigen Brand auf der Kläranlage wurden beschädigte Anlagen zur Stromversorgung durch Provisorien ersetzt und mit Hochdruck Planungen für die Wiederherstellung und Sicherung der dauerhaften Betriebssicherheit erstellt. Die Stadt Bonn ist als Betreiberin der Kläranlagen zur Schaffung und Erhaltung des betriebssicheren Zustands der Anlagen verpflichtet und muss die ergriffenen Maßnahmen im Bedarfsfall gegenüber der Aufsichtsbehörde belegen. Aufgrund der Sitzungsabsage (19.03.2020) ist die Entscheidung zur Ausschreibung der Maßnahmen dringlich. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung, der Verkabelung und Installation eines neuartigen Kabeltrogsystems auf der Kläranlage Beuel wird zugestimmt. Begründung Durch zwei Brände im Kabelschachtsystem der Kläranlage Beuel im Herbst 2018 kam es zu gravierenden Schäden an den Strom- und Steuerleitungen sowie der Mittelspannungsanlage und der Niederspannungshauptverteilung. Rund 450 Leitungen wurden durch die Brände geschädigt. In Folge dessen ist die Betriebs- und Funktionssicherheit der Kläranlage erheblich eingeschränkt. Zur Gewährleistung der Abwasserreinigung und zur Einhaltung derSeite 1 von 2 Seite 2 Ablaufgrenzwerte wurden provisorische Maßnahmen eingeleitet. Zur Wiederherstellung des Normalzustandes des Anlagenbetriebs und zur Brandvorbeugung muss die Niederspannungshauptverteilung erneuert werden. Die Verkabelung wird in dem vom Brand geschädigten Bereich ebenfalls vollständig erneuert. Hierbei soll ein neues Kabeltrogsystem installiert werden, in das die neuen Leitungen eingezogen werden. Der Vorteil liegt in der oberirdischen Verlegung der Kabel und der damit verbundenen einfacheren Sichtprüfung. Die Instandhaltung der Kläranlagen und Sonderbauwerke ist Teil der Pflichtaufgaben der Abwasserentsorgung. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt. Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2020-262 x VOB UVgO VgV 5/2020 – 5/2021 480.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 78.5200 5660811035001 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen 16.04.2020 / 23.04.2020 gez. Sridharan gez. Freitag Datum Oberbürgermeister Ausschussvorsitzender Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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